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   BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58   

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BGH, 16.09.1958 - 5 StR 304/58 (https://dejure.org/1958,3475)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1958 - 5 StR 304/58 (https://dejure.org/1958,3475)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1958 - 5 StR 304/58 (https://dejure.org/1958,3475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1789
  • MDR 1958, 938
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    bei ortsansässigen Zeugen" zutreffe (BGH NJW 1958, 1789).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 242/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für eine

    Deshalb muß zweifelsfrei nachgewiesen sein, daß er sich der Unmöglichkeit bewußt ist, durch die beantragte Beweiserhebung eine für ihn günstige Wendung des Verfahrens herbeiführen zu können (RGSt 20, 206; RG JW 1932, 2732 Nr. 33, BGH NJW 1958, 1789; BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - 4 StR 160/56).
  • BGH, 07.05.1986 - 2 StR 583/85

    Ablehnung des Beweisantrages wegen Nichterreichbarkeit eines Zeugen -

    Im übrigen darf ein Beweisantrag wegen Verschleppungsabsicht nur abgelehnt werden, wenn die vom Antragsteller begehrte Beweiserhebung den Verfahrensabschluß tatsächlich verzögern würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 25. September 1962 - 1 StR 323/62; BGH VRS 38/58; Alsberg/Nüse/Meyer, "Der Beweisantrag im Strafprozeß", 5. Aufl., S. 639 bis 641, LR-Gollwitzer, 24. Aufl. Rdn. 212, KK-Herdegen, Rdn. 95, jeweils zu § 244 StPO).
  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 708/78

    Rüge der fehlerhaften Verwerfung von Ablehnungsgesuchen nach Revisionsmaßstäben -

    In beiden Fällen fehlt es bereits an der objektiven Voraussetzung, daß die beantragte Beweiserhebung das Verfahren wesentlich verzögert hätte (vgl. BGH NJW 1958, 1789; BGH VRS 38, 58).
  • BGH, 12.02.1985 - 5 StR 879/84

    Voraussetzungen für eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht in

    Eine Antragsablehnung wegen Verschleppungsabsicht setzt mit voraus, daß die verlangte Beweiserhebung tatsächlich zu einer nennenswerten Verfahrensverzögerung führen wurde (st. Rspr. BGH, z.B. Urt. v. 16.9.1958 - 5 StR 304/58 = NJW 1958, 1789 -, v. 7.11.1978 - 1 StR 470/78 - v. 21.4.1982 - 2 StR 657/81 = NJW 1982, 2201 -, v. 27.5.1982 - 4 StR 34/82).
  • BGH, 28.10.1971 - 4 StR 432/71

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen als Verfahrensfehler -

    In tatsächlicher Hinsicht kann nur die Absicht einer wesentlichen Verzögerung des Verfahrens, die den Verfahrensabschluß auf unbestimmte Zeit hinausschiebt, den Vorwurf der Prozeßverschleppung begründen (BGHSt 21, 118, 121 [BGH 03.08.1966 - 2 StR 242/66]; BGH NJW 1958, 1789).
  • BGH, 11.04.1973 - 3 StR 309/72

    Ausschluss richterlicher Tätigkeit bei vorheriger Vernehmung als Zeuge oder

    Schließlich lag auch auf der Hand, daß die beantragte Beweiserhebung den Abschluß der Hauptverhandlung verzögern würde (vgl. BGH NJW 1958, 1789).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 683/78

    Anforderungen an die als wahr unterstellten Tatsachen - Ablehnung eines

    Voraussetzung für die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Verschleppungsabsicht ist zunächst, daß durch die Beweiserhebung das Verfahren tatsächlich verzögert würde (BGH NJW 1958, 1789; BGH, Urteil vom 7. November 1978 - 1 StR 470/78 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 185).
  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 260/69

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlich begangenen

    Hinzu kommt, daß der in B. wohnende Zeuge Sch. vermutlich schon für den Tag nach der Antragsstellung, der auch noch Sitzungstag war, zur Vernehmung nach Aschaffenburg hätte geladen werden können, so daß das Urteil jedenfalls nicht soweit hinausgezögert worden wäre, daß man von einer Verschleppung hätte sprechen können (BGH NJW 1958, 1789; BGH 1, StR 323/62 vom 25.9.1962).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 5/68

    Stellen eines Beweisantrags zum Zwecke der Prozessverschleppung

    Es ist schon zweifelhaft, ob die beantragte Vernehmung der Brüder des Angeklagten zu einer nennenswerten Verzögerung des Verfahrens geführt hätte (vgl. BGH NJW 1958, 1789).
  • BGH, 20.09.1966 - 5 StR 396/66

    Ablehnung von Beweisanträgen eines Verteidigers als vom Angeklagten zum Zwecke

  • BGH, 11.06.1963 - 5 StR 165/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1963 - 2 StR 12/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1968 - 3 StR 3/68

    Verurteilung wegen versuchten schweren Diebstahls - Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 510/58

    Rechtsmittel

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