Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.04.1958

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   BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58   

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BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1958 - V ZR 63/58 (https://dejure.org/1958,639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 2061
  • MDR 1959, 30
  • DNotZ 1959, 49
  • DB 1958, 1327
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Revision erachtet durch das Berufungsgericht auch die Grundsätze verletzt, die die Rechtsprechung hinsichtlich der sogen. Anscheinsvollmacht entwickelt hat (BGHZ 5, 111, 116; LM BGB § 167 Nr. 4; NJW 1956, 1673; LM BGB § 164 Nr. 9).
  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 208/51

    Verwaltungsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Frage, ob langjährige Vergebung eines Tankstellengrundstücks zu seiner ordnungsgemäßen Verwaltung gehören würde, wäre jedoch nur insofern von Bedeutung, als eine zur Erhaltung notwendige, von einem Miterben oder Gesamthänder allein vorgenommene rechtsgeschäftliche Maßregel trotzdem auch nach außen für die Gesamthand nicht wirksam wäre, wenn sie, etwa unter Berücksichtigung der Mittel des Nachlasses oder Gesamtgutes, keine Maßregel ordnungsmäßiger Verwaltung wäre (BGHZ 6, 76, 81).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 35/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Vielmehr hält die Beklagte, wenn auch nicht allein, die Anlage auf dem Grundstück der Klägerinnen im Sinne des Urteils des Senats vom 17. September 1954 - V ZR 35/54 - LM BGB § 1004 Nr. 14; siehe auch BGHZ 19, 126, 129. Die Revision meint, die Beklagte sei deswegen nicht Störer, weil die Beseitigung des Tankstellengerätes nicht von ihrem Willen abhänge.
  • BGH, 25.11.1955 - V ZR 37/54

    Rechtsweg bei Eigentumsstörung

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Vielmehr hält die Beklagte, wenn auch nicht allein, die Anlage auf dem Grundstück der Klägerinnen im Sinne des Urteils des Senats vom 17. September 1954 - V ZR 35/54 - LM BGB § 1004 Nr. 14; siehe auch BGHZ 19, 126, 129. Die Revision meint, die Beklagte sei deswegen nicht Störer, weil die Beseitigung des Tankstellengerätes nicht von ihrem Willen abhänge.
  • BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
    Die Revision erachtet durch das Berufungsgericht auch die Grundsätze verletzt, die die Rechtsprechung hinsichtlich der sogen. Anscheinsvollmacht entwickelt hat (BGHZ 5, 111, 116; LM BGB § 167 Nr. 4; NJW 1956, 1673; LM BGB § 164 Nr. 9).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 46/06

    Ablage von Postsendungen auf Gemeinschaftsflächen eines vermieteten Hauess

    So verhält es sich nicht nur, wenn dem Dritten ein Recht zusteht, das den Anspruch des Eigentümers ausschließt, sondern in entsprechender Anwendung von § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB auch dann, wenn einem anderen ein solches Recht gegenüber dem Eigentümer zusteht und der Dritte mit dessen Einverständnis handelt (Senat, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; BGHZ 110, 313, 315; MünchKomm-BGB/Medicus, 4. Aufl., § 1004 Rdn. 69; Staudinger/Gursky, BGB [2006], § 1004, Rdn. 200; Medicus, SchlHAnz 1963, 269, 270).
  • BGH, 05.05.2006 - V ZR 139/05

    Rechtstellung des Besitzers eines zugangslosen Grundstücks; Einräumung eines

    Soweit der Eigentümer des angrenzenden Grundstücks den Zugang über sein Grundstück zu dulden hat, kann der Mieter des zugangslosen Grundstücks ein bereits bestehendes Notwegrecht dem Eigentümer des duldungspflichtigen Grundstücks entsprechend § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senatsurt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, BGH NJW 1958, 2061, 2062) entgegen halten (Senatsurt. v. 10. Juli 1963, V ZR 32/62, NJW 1963, 1917, 1918).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Die damit verbundene Eigentumseinwirkung mußte die Klägerin freilich zunächst dulden; denn die Beklagte handelte im Einvernehmen mit der TVHG, die ihrerseits aufgrund mietvertraglicher Vereinbarungen mit der Klägerin zu einer entsprechenden Grundstücksnutzung befugt war (vgl. BGH Urteil vom 17. September 1958 - V ZR 63/58 = LM Nr. 13 zu § 164 BGB).
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 60/97

    Inanspruchnahme des Grundstücksverkäufers für Störungen nach der Besitzübergang

    Der Mieter oder Pächter des Käufers kann einem Abwehranspruch des Verkäufers aus dem Eigentum das Recht des Käufers zur beliebigen Nutzung der Sache entgegensetzen (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB entspr.; vgl. BGH, Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 217/95

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Eigentümers wegen Veränderung des

    Die Gestattung der Nutzung der Grundstücke zum Betrieb der Tankstelle durch R. B. schloß einen Anspruch aus dem Eigentum an den Grundstücken auf Entfernung der Tanks gegen die Beklagte aus (vgl. zu § 1004 BGB Senatsurt. v. 17. März 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 117/08

    Umfang eines Notwegerechts

    Er und damit auch die Beklagten zu 2 und 3, die ihr Recht von diesem ableiten (dazu: Senat , Urt. v. 5. Mai 2006, V ZR 139/05, NJW-RR 2006, 1160, 1161), könnte vielmehr ohne weiteres von dem Kläger entsprechend § 986 BGB (dazu: Senat , Urt. v. 17. September 1958, V ZR 63/58, NJW 1958, 2061, 2062; Urt. v. 5. Mai 2006, aaO) die Duldung der Benutzung seines Grundstücks in dem durch die zu beanspruchende Dienstbarkeit bestimmten Umfang verlangen.
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

    Aber auch dem Eigentümer der Anlagen stünde ein Abwehrrecht zu, weil er als mittelbarer Besitzer der störenden Anlagen sich auf das Duldungsrecht des unmittelbaren Besitzers berufen kann (§ 986 Abs. 1 Satz 1 BGB in entsprechender Anwendung; BGH NJW 1958, 2061).
  • BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 90/64

    Haftung des angeblichen Vertretenen kraft Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

    Das Berufungsgericht stellt, wie der nachfolgende Satz zeigt, Geschäfte, bei denen keine "besonderen Umschließungen" eine Rolle spielen, den Geschäften größeren Umfange oder längerer Dauer gegenüber, bei denen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. September 1958 (V ZR 63/58 - NJW 1958, 2061 = LM BGB § 164 Nr. 13) größere Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Geschäftspartners gestellt werden müssen.
  • OLG Brandenburg, 22.08.2006 - 11 U 53/05

    Haftung des Vertretenen bei Zweifeln an der Bevollmächtigung bzw. deren Umfang

    Die Grundsätze der Anscheinsvollmacht gelten jedoch nicht für ungewöhnliche Geschäfte und für Verträge, die einer gründlichen Vorbereitung bedürfen (BGH NJW 1958, 2061; LM § 164 Nr. 34).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2000 - 9 U 112/00

    Besitzschutzansprüche des Nachbarn

    Dabei kann offen bleiben, ob die Antragsgegnerin sich auf diese Vereinbarung bereits deshalb nicht berufen kann, weil sie an ihr nicht beteiligt ist, oder ob sie etwaige Rechte gegenüber der Antragstellerin von einem Dritten ableiten könnte (zu der vergleichbaren Frage im Rahmen des § 1004 Abs. 2 BGB vgl. BGH, NJW 1958, 2061, 2062, der dort § 986 Abs. 1 Satz.1 Fall 2. für entsprechend anwendbar hält).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64

    Ausübung des Vorkaufsrechts eines Miterben - Beurteilung des dinglichen

  • OLG Hamburg, 11.05.2009 - 9 U 253/08

    Zustandekommen eines Maklervertrags

  • BGH, 22.01.1970 - VII ZR 37/68

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Architektenvertrages - Anforderungen

  • BGH, 29.03.1962 - VII ZR 238/60
  • OLG Stuttgart, 19.10.1979 - 15 U 57/78

    Eheliche Lebensgemeinschaft; Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis;

  • BGH, 01.12.1975 - II ZR 59/74

    Voraussetzungen einer Rechtsscheinsvollmacht - Stillschweigende Genehmigung eines

  • BGH, 09.10.1961 - VIII ZR 95/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1959 - V ZR 94/59

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58   

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https://dejure.org/1958,295
BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 (https://dejure.org/1958,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 91a § 92
    Anforderungen an die Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 141
  • NJW 1958, 2061 (Ls.)
  • MDR 1959, 21
  • DÖV 1950, 716
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1958 - 1 BvR 238/58
    Zu der nach § 23 Abs. 1 in Verbindung mit § 92 BVerfGG erforderlichen Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört neben der Bezeichnung des angefochtenen Hoheitsaktes mindestens noch die Angabe eines der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG im Verfahren der Verfassungsbeschwerde verfolgbaren Rechte (BVerfGE 5, 1).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Nach § 92 BVerfGG bedarf es der genauen Bezeichnung des Hoheitsakts, der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden soll (vgl. BVerfGE 8, 141 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Es ist zwar grundsätzlich nicht zulässig, zur Begründung einer eigenen Verfassungsbeschwerde auf diejenige eines anderen Beschwerdeführers zu verweisen (BVerfGE 8, 141 (143)).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Mit Urteil vom 24. Januar 1957 (BVerwGE 4, 250) entschied das Bundesverwaltungsgericht, ebenso wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Hamburg (DÖV 1950, S. 716 ) und der Württemberg-Badische Verwaltungsgerichtshof (DÖV 1952, S. 441), daß § 2 Abs. 1 HPG gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstoße, soweit er die Erlaubniserteilung für die Zukunft nur noch in "besonders begründeten Ausnahmefällen" zuließ und sie darüber hinaus in das Ermessen der Gesundheitsbehörde stellte.
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 2595/12

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Substantiierung; Vorlage von Unterlagen;

    Grundsätzlich müssen alle relevanten Unterlagen im Verfahren selbst vorgelegt werden; eine Bezugnahme auf andere Verfassungsbeschwerden wahrt die Mindestformerfordernisse nicht (vgl. BVerfGE 8, 141 ; 32, 365 ).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    In der Begründung einer Verfassungsbeschwerde ist der angegriffene Hoheitsakt genau zu bezeichnen (vgl. BVerfGE 8, 141 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde unzulässig ist, wenn das angeblich verletzte Recht nicht innerhalb der Frist des § 93 BVerfGG ausdrücklich bezeichnet oder durch den Sachvortrag erkennbar gemacht ist (BVerfGE 5, 1; 8, 141 (142)).

    So wenig wie im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Bezugnahme auf die Begründung einer anderen Verfassungsbeschwerde ausreicht (BVerfGE 8, 141 (142)), ebensowenig ist es im Wahlprüfungsverfahren statthaft, vor dem Bundesverfassungsgericht auf einen Schriftsatz im Verfahren vor dem Bundestag Bezug zu nehmen.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Nach § 92 BVerfGG ist in der Begründung der Verfassungsbeschwerde das Recht, das verletzt sein soll, innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG entweder ausdrücklich zu bezeichnen oder durch Sachvortrag erkennbar zu machen (BVerfGE 5, 1; 8, 141 [142 f.]).
  • BVerfG, 08.03.1972 - 1 BvR 674/70

    Formerfordernisse bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde - Teilweise

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß eine Verfassungsbeschwerde dann unzulässig ist, wenn sie nur durch Bezugnahme auf die Verfassungsbeschwerde eines anderen Beschwerdeführers begründet wird (BVerfGE 8, 141 (143)).
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH 22/13

    § 29 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 31. Januar 2013 (GVBl. S. 10)

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Mindesterfordernisse an eine ordnungsgemäße Begründung durch einen Verweis auf Schriftsätze erfüllt werden können, die der Verfassungsbeschwerde nicht beiliegen und lediglich in einem anderen Verfahren eingereicht wurden (verneinend: BVerfG, Beschluss vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 -, = BVerfGE 8, 141 [143]; Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Thüringen, 18.06.2014 - VerfGH X B 222/13
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Mindesterfordernisse an eine ordnungsgemäße Begründung durch einen Verweis auf Schriftsätze erfüllt werden können, die der Verfassungsbeschwerde nicht beiliegen und lediglich in einem anderen Verfahren eingereicht wurden (verneinend: BVerfG, Beschluss vom 18. April 1958 - 1 BvR 238/58 -, = BVerfGE 8, 141 [143]; Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 4-VIII-99

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 33-IV-00
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