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   BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57   

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BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57 (https://dejure.org/1957,346)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1957 - 4 StR 21/57 (https://dejure.org/1957,346)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1957 - 4 StR 21/57 (https://dejure.org/1957,346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 20
  • NJW 1958, 266
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Diese Ansicht sei auch dann zu verwerfen, wenn man die Zubilligung dieses Schuldausschließungsgrundes davon abhängig mache, daß der Täter unverschuldet in den Zustand hochgradigen Affekts geraten sei (so OGHSt 3, 19, 80, 82; BGHSt 3, 194, 199).

    Der 1. Strafsenat hat in zwei Entscheidungen sich dem OGH angeschlossen, so in einem Urteil 1 StR 119/52 vom 1. Juli 1952 (BGHSt 3, 194, 198, 199) und einem Urteil 1 StR 365/52 vom 19. Dezember 1952 /MDR 1953, 146).

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    Auch der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe in einem Urteil vom 21. April 1955 (NJW 1955, 1077 = BGHSt 7, 325) den Begriff der Bewußtseinsstörung in dem engeren Sinne verstanden.
  • BGH, 02.02.1954 - 2 StR 493/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.10.1957 - 4 StR 21/57
    In gleichem Sinne hat auch der 2. Strafsenat in einem Urteil 2 StR 493/53 vom 2. Februar 1953 entschieden.
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB kann - wie in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt ist - auch gegeben sein, wenn ein physisch und psychisch gesunder Täter allein durch den Höchstgrad seiner Erregung die Selbstbesinnung und die Fassung verliert (BGHSt 11, 20, 23; BGH bei Holtz MDR 1977, 458).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Der Bundesgerichtshof hat - dieser Rechtsprechung folgend - bis in die jüngste Zeit immer wieder betont, daß eine schwere unverschuldete Zornesaufwallung schuldausschließend oder -mindernd wirken könne (BGHSt 3, 194, 199; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 365/52 - bei Dallinger MDR 1953, 146; Urt. vom 2. Februar 1954 - 2 StR 493/53; BGH NJW 1959, 2315, 2317; mehr oder weniger deutliche Vorbehalte finden sich in BGHSt 7, 325, 326/327; 8, 113, 125; 11, 20, 26 und BGH, Urt. vom 12. Oktober 1962 - 4 StR 302/62).
  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

    Hatten ihm nämlich bei solcher Beschaffenheit der Zorn über abfällige Äußerungen Brendels und ein mittlerer Alkoholrausch das Bewußtsein so getrübt, daß er sich bei der Tat weder seiner Beziehung zur Umwelt noch überhaupt seiner selbst mehr inne war (BGHSt 11, 20, 23) [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57], so kann er unmöglich in der Willensbildung nur erheblich vermindert, in der Einsichtsfähigkeit gar nur unerheblich und im Sinne des § 51 StGB nicht bedeutsam beeinträchtigt gewesen sein.

    Unter diesen Umständen und bei dem - durch ungetrübte Erinnerung angezeigten (BGHSt 11, 20, 25) [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57] - Mangel eines pathologischen Rausches muß das Schwurgericht seine Meinung überprüfen, der Angeklagte habe im Zustand erheblich verminderter Zurechnungsfähigkeit gehandelt.

  • BGH, 21.10.1986 - 4 StR 563/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Die den Ausführungen des Sachverständigen folgende Erwägung des Landgerichts, die Art der bei K. gefundenen Verletzungen, die sämtlich "in dem relativ kleinen Umkreis des Kopfes gefunden" worden seien, ließen nicht darauf schließen, daß der Angeklagte "blindwütig", "wie von Sinnen" zugeschlagen habe, es habe also keine "ungezielte Aggression" vorgelegen, berücksichtigt nicht das Tatbild und verkennt, daß bei einem in einem hochgradigen affektiven Ausnahmezustand handelnden Menschen nicht die geistige Orientiertheit beeinträchtigt zu sein braucht, wohl aber die Fähigkeit, seine affektiven Antriebe noch zu steuern (vgl. BGHSt 11, 20, 24).
  • BGH, 12.12.1996 - 4 StR 476/96

    Freispruch vom Vorwurf des Totschlags - Schuldunfähigkeit infolge eines

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne des § 20 StGB in seltenen Fällen gegeben sein kann, wenn ein Mensch ohne geistige oder seelische Dauerschäden ausschließlich durch den Höchstgrad seiner Erregung in eine Lage gerät, in der er gänzlich die Selbstbesinnung und die Fassung verliert (BGHSt 11, 20, 23 mit Nachweisen; BGH bei Holtz MDR 1977, 458, 459).
  • BGH, 14.09.1965 - 1 StR 258/65

    Rüge mangelnder Sachaufklärung im Fall unrichtiger Wertung von Zeugenaussagen -

    Ein in höchster Erregung handelnder Täter kann vielmehr allein durch diesen Zustand in seinem Bewußtsein so gestört sein, daß seine Zurechnungsfähigkeit völlig ausgeschlossen ist (BGHSt 11, 20, 24) [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57].

    Ein Anzeichen hierfür bildet häufig gerade die Erinnerungslosigkeit des Täters (BGHSt 11, 25 [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57]).

  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 302/62

    Rechtsmittel

    Es hat sich dabei an die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Rechtsgrundsätze gehalten (u.a. BGHSt 11, 20 und die dort [S. 22/23] angeführten weiteren Entscheidungen; BGH LM Nr. 25 zu § 211 StGB; BGH 1 StR 70/59 vom 21. April 1959; 1 StR 184/59 vom 12. Mai 1959; 4 StR 587/59 vom 19. Februar 1960).

    Dahinstehen kann, ob ein vom Täter selbst verschuldeter Erregungs- oder Spannungszustand die Anwendung des § 51 Abs. 1 oder 2 StGB ausschließt, wie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gelegentlich angenommen hat (vgl. BGHSt 3, 194, 199 [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52]; BGH MDR 1953, 146; BGH 2 StR 493/52 vom 2. Februar 1953), der erkennende Senat aber bis heute unentschieden gelassen hat (BGHSt 7, 325, 327 f [BGH 21.04.1955 - 4 StB 552/54]; 11, 20, 22, 25 f [BGH 10.10.1957 - 4 StR 21/57]).

  • BGH, 02.05.1978 - 1 StR 98/78

    Annahme einer tiefgreifenden nicht vermeidbaren Bewusstseinsstörung trotz

    In einem solchen seltenen Ausnahmefall ist die Anwendung des § 20 StGB rechtlich möglich, auch wenn geistige oder seelische Dauerschäden nicht vorliegen (BGHSt 11, 20, 23; Urteil vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).

    Die Schwurgerichtskammer wertet - an sich rechtlich unbedenklich (BGHSt 11, 20, 25) - als Anzeichen eines hochgradigen Affekts auch die Erinnerungslosigkeit oder verschwommene Erinnerung der Angeklagten (UA S. 41).

  • BGH, 25.01.1977 - VI ZR 166/74

    Ersatzfähigkeit von Verfolgungsschäden

    10. November 1966 - II ZR 47/64 = VersR 1967, 29) oder durch äußerste Erregung (vgl. Strafurt.v. 10. Oktober 1957 - 4 StR 21/57 - NJW 1958, 266) erfüllt sein können.
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Doch kann bei einem in äußerster Erregung handelnden Täter eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung im Sinne der §§ 20, 21 StGB auch gegeben sein, wenn er an keiner Krankheit leidet und sein Affektzustand auch nicht von sonstigen Ausfallserscheinungen begleitet ist (BGHSt 11, 20, 23/24; vgl. Langelüddeke/Bresser, Gerichtliche Psychiatrie 4. Aufl. S. 256 ff.).
  • OLG Bremen, 04.05.1987 - Ws 102/86

    Wiederaufnahmeantrag zur Neuverhandlung der Schuldfähigkeit des Beschwerdeführers

  • BGH, 22.10.1965 - 4 StR 494/65

    Differenzierung zwischen Tötung auf Verlangen und Beihilfe zur Selbstötung -

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes

  • BGH, 25.09.1974 - 3 StR 143/74

    Mord aus niedrigen Beweggründen und in Verdeckungsabsicht - Zurechnungsfähigkei

  • BGH, 08.10.1965 - 4 StR 148/65

    Unzurechnungsfähigkeit aus Eifersucht - Annahme erheblich verminderter

  • BGH, 24.05.1972 - 2 StR 341/71

    Handeln in Putativnotwehr - Vermeidbarkeit eines Irrtums über eine vermeintlich

  • BGH, 23.05.1972 - 1 StR 142/72

    Handlung im Affekt auf Grund des Vorliegens einer Bewußtseinsstörung - Nutzung

  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 522/70

    Voraussetzungen der "verminderten Einsichtsfähigkeit" - Fehlende Einsicht auf

  • BGH, 12.06.1968 - 3 StR 125/68

    Unmöglichkeit ausreichender Akteneinsicht - Darlegungen zur - möglicherweise

  • BGH, 11.12.1964 - 4 StR 176/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 47/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1961 - 1 StR 435/61

    Kindstötung durch die eigene Mutter - Verminderte Schuldfähigkeit auf Grund von

  • BGH, 02.11.1979 - 2 StR 624/79

    Annahme eines zu einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung führenden

  • BGH, 27.06.1978 - 5 StR 101/78

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Totschlags zu vier Jahren Freiheitsstrafe

  • BGH, 05.04.1977 - 1 StR 144/77

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung aufgrund eines hochgespannten Affektivzustandes

  • BGH, 04.10.1972 - 3 StR 195/72

    Totschlag in einem minder schweren Fall - Mord aus niedrigen Beweggründen

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 274/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 20.03.1968 - 3 StR 64/68

    Vorsatz hinsichtlich Mordmerkmalen - Verfahren bei dem Rechtsmittel der Revision

  • BGH, 14.02.1961 - 5 StR 494/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 06.04.1960 - 2 StR 80/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 143/73

    Verstoß gegen die Vorschriften über die Urteilsniederschrift - Gebotenheit einer

  • BGH, 06.11.1958 - 4 StR 325/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.04.1974 - 5 StR 85/74

    Herbeiführung einer Explosion in Tateinheit mit menschengefährdender

  • BGH, 26.07.1960 - 5 StR 273/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 397/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1959 - 5 StR 275/59

    Rechtsmittel

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