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   BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58   

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https://dejure.org/1958,191
BGH, 01.04.1958 - 1 StR 24/58 (https://dejure.org/1958,191)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1958 - 1 StR 24/58 (https://dejure.org/1958,191)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1958 - 1 StR 24/58 (https://dejure.org/1958,191)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflicht zur Hilfeleistung - Verursachung eines Unglücksfalls - Verursacher - Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 13 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 353
  • NJW 1958, 957
  • MDR 1958, 619
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 466/16

    Betrug (Täuschung durch Unterlassen: Aufklärungspflicht, Garantenstellung,

    Ist mit der Vornahme der rechtlich gebotenen Handlung die Gefahr der Aufdeckung eigener Straftaten des Garanten verbunden, steht dies der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens gerade wegen des eigenen rechtswidrigen Verhaltens im Vorfeld regelmäßig nicht entgegen (BGH, Urteile vom 1. April 1958 - 1 StR 24/58, BGHSt 11, 353, 355 f. und vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 399; vgl. auch Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 286 f.; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 69; Kudlich aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede aaO § 13 Rn. 18).
  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    Das Reichsgericht (vgl. RGSt 24, 339; 74, 283, 285) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGHSt 2, 279, 283; 11, 353, 355; 19, 152, 154; 23, 327; VRS 13, 120, 123) sind allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß derjenige, der, ob schuldhaft oder schuldlos, durch sein Verhalten die Gefahr eines Schadens geschaffen oder mitgeschaffen hat, rechtlich verpflichtet sei, den Eintritt des Schadens nach seinen Kräften abzuwenden.

    Er müßte andernfalls bei entsprechender Vorstellung sogar wegen Mordes bestraft werden (vgl. auch BGH VRS 13, 120; BGHSt 11, 353, 355).

    Die Entscheidung BGHSt 11, 353, 355 betrifft eine andere Rechtsfrage.

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Während eine mögliche drohende Strafverfolgung gegen den Unterlassenden selbst von der Rechtsprechung für zumutbar erachtet worden ist (vgl. BGHSt 11, 353), wird im allgemeinen eine mit der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung verbundene Anzeige nächster Angehöriger bei staatlichen Stellen für unzumutbar gehalten, jedoch kommt es auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStZ 1984, 164 m.w.N.).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 221/70

    Garantenstellung des Angegriffenen

    Daß er möglicherweise eine Bestrafung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Trunkenheit am Steuer befürchtete, entband ihn nicht von seiner Hilfeleistungspflicht, wie die Jugendkammer zutreffend ausführt (vgl. BGHSt 11, 353).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    In Betracht kommt zunächst, daß der Angeklagte nach § 13 StGB verpflichtet war, die für Michael P. bestehende Todesgefahr abzuwenden, weil er durch das pflichtwidrige, gemäß § 29 Abs. 1 BtMG strafbare Überlassen des Heroingemischs an Michael P. die dann mit der Bewußtlosigkeit des Opfers eingetretene Gefahrenlage tatsächlich herbeigeführt hatte (vgl. BGHSt 25, 218; BGHSt 7, 287; BGHSt 11, 353, 355/356; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 13 Rdn. 11; Stree in Schönke/Schroeder StGB 21. Aufl. § 13 Rdn. 32 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die Anforderungen an den Garanten werden damit nicht überspannt (vgl. auch BGHSt 26, 35) Auch wenn sich der Angeklagte bei Erfüllung der Hilfepflicht der Strafverfolgung wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz aussetzte, war ihm zuzumuten, ärztliche Hilfe herbeizuholen (vgl. BGHSt 11, 353, 355/356; BGHSt 14, 282, 286; BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103).

  • BGH, 08.03.2017 - 1 StR 540/16

    Betrug durch Unterlassen (erforderliche vermögensbezogene Aufklärungspflicht:

    Ist mit der Vornahme der rechtlich gebotenen Handlung die Gefahr der Aufdeckung eigener Straftaten des Garanten verbunden, steht dies der Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens gerade wegen des eigenen rechtswidrigen Verhaltens im Vorfeld regelmäßig nicht entgegen (BGH, Urteile vom 1. April 1958 - 1 StR 24/58, BGHSt 11, 353, 355 f.; vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96, BGHSt 43, 381, 399; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. Mai 1960 - 4 StR 117/60, BGHSt 14, 282, 286 f.; Weigend in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., § 13 Rn. 69; Kudlich aaO § 13 Rn. 44; Wohlers/Gaede aaO § 13 Rn. 18).
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Bereits die jedermann obliegende Pflicht zur Hilfeleistung auf Grund des § 330c StGB besteht auch dann, wenn sich der Betreffende durch sie der Gefahr der Strafverfolgung aussetzt, sofern er die Gefahr schuldhaft herbeigeführt hat (BGH GA 1956, 120; BGHSt 11, 353, 356).
  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Kümmert er sich nicht um den durch seine oder die Handlung eines Mittäters Verletzten, sondern überläßt diesen seinem Schicksal, kann er sich des Totschlags schuldig machen (BGHSt 11, 353, 356; vgl. auch BGHSt 7, 287, 288 f.).
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Er wird, wie der 5. Strafsenat in dem erwähnten Urteil ausgeführt hat, nicht schon dadurch geschaffen, daß der Täter die Straftaten in einen Gesamtplan aufgenommen hat; auch nicht dadurch, daß eine Handlung zum Beweise für die Täterschaft des Angeklagten bei einer anderen dient, derentwegen er abgeurteilt wird, oder daß sie aus sonstigem Grunde, etwa zum besseren Verständnis der Gesamtumstände, in der Anklageschrift oder im Eröffnungsbeschluß mit erwähnt ist (vgl. dazu BGH LM StPO § 264 Nr. 9 und BGH 1 StR 625/57 vom 4. Februar 1958 einerseits, BGH 1 StR 24/58 vom 1. April 1958 andrerseits; ferner BGH 4 StR 396/58 vom 16. Januar 1959 NJW 1959, 898 Nr. 23. Die notwendige innere Verknüpfung der mehreren Beschuldigungen muß sich vielmehr unmittelbar aus den ihnen zugrunde liegenden Handlungen und Ereignissen unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung ergeben, dergestalt, daß keine der Beschuldigungen für sich allein verständlich abgewandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden würde.
  • BGH, 12.09.1984 - 3 StR 245/84

    Abgrenzung des bedingten Tötungsvorsatzes von bewusster Fahrlässigkeit im Bereich

    Daß er sich durch seine Beteiligung an der gemeinschaftlichen Körperverletzung strafbar gemacht hat und eventuell durch die Hilfeleistung zur Aufdeckung der eigenen Verfehlung beigetragen hätte, hebt seine Garantenpflicht nicht wegen Unzumutbarkeit auf (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 102, 103; BGHSt 11, 353, 355 f [BGH 01.04.1958 - 1 StR 24/58]; 14, 282, 286) [BGH 06.05.1960 - 4 StR 117/60].
  • OLG Stuttgart, 17.09.1980 - 3 Ss (23) 697/80

    Heroin ; Gemeinschaftlicher Erwerb ; Gemeinschaftlicher Verbrauch;

  • OLG Köln, 12.10.1982 - 1 Ss 553/82

    Garantenpflicht zur Aufdeckung der unberechtigten Weiterzahlung aufgrund einer

  • BGH, 12.04.1995 - 3 StR 495/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

  • BGH, 23.09.1981 - 3 StR 298/81

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie

  • BGH, 21.05.1963 - 1 StR 93/63

    Zuständigkeit des Landgerichtspräsidenten für die Entscheidung über die

  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 505/71

    Intravenöse Injektion von 2 Kubikzentimeter Penthrane innerhalb einer Minute bei

  • BGH, 26.06.1979 - 1 StR 217/79

    Strafbefreiender Rücktritt vom Mord - Vorstellungen des Angeklagten vom Erfolg

  • BGH, 10.04.1959 - 4 StR 24/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1959 - 4 StR 313/59

    Rechtsmittel

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