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   BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57   

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BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57 (https://dejure.org/1958,1256)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1958 - II ZR 1/57 (https://dejure.org/1958,1256)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1958 - II ZR 1/57 (https://dejure.org/1958,1256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 993
  • MDR 1958, 488
  • VersR 1958, 389
  • DB 1958, 654
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 18.06.1926 - VI 103/26

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
    Die Revision wirft dem Berufungsgericht in erster Linie vor, es habe übersehen, daß der Haftpflichtversicherungsvertrag der Parteien vom 1. Januar 1936 datiere und die dem Versicherungsschein angehefteten damaligen Versicherungsbedingungen keine dem heutigen § 5 Ziff. 1 AHB entsprechende Bestimmung enthielten, wonach als Versicherungsfall in der allgemeinen Haftpflichtversicherung bereits das Schadenereignis und nicht erst, wie nach der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 171, 368; 114, 117 u.a.m.), die Anspruchserhebung durch den Geschädigten anzusehen ist; deshalb komme hier allenfalls die Verletzung einer vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit in Betracht, auf die sich jedoch die Beklagte nach § 6 Abs. 1 VVG in Ermangelung einer Kündigung nicht berufen könne.
  • BGH, 25.10.1952 - II ZR 24/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
    Ob die Unfallflucht eine richtige Schadenfeststellung endgültig vereitelt oder den Umfang der Versicherungsleistung beeinflußt hat, ist unerheblich, weil es nach den insoweit zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen gemäß §§ 6 AEB, 6 Abs. 3 VVG auf deren Folgen nicht ankommt (BGH NJW 1956, 1317 = VersR 1956, 485; VersR 1952, 428).
  • BGH, 13.06.1957 - II ZR 35/57

    Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
    Wenn, wie hier, eine Obliegenheitsverletzung objektiv feststeht, so muß nunmehr nach der Fassung der §§ 6 Satz 1 AHB, 6 Abs. 3 Satz 1 VVG der Versicherungsnehmer seinerseits beweisen, daß die Verletzung nicht auf Vorsatz beruht (BGHZ 24, 378, 386 [BGH 13.06.1957 - II ZR 35/57]; BGH VersR 1957, 678; 1955, 340; Prölss a.a.O. § 6 Anm. 14; Bruck-Möller VVG 8. Aufl. § 6 Anm. 52 m.w.Nachw.).
  • RG, 17.09.1943 - VI 66/43

    1. Über den Begriff des Versicherungsfalls und des Schadensereignisses in der

    Auszug aus BGH, 08.05.1958 - II ZR 1/57
    Die Revision wirft dem Berufungsgericht in erster Linie vor, es habe übersehen, daß der Haftpflichtversicherungsvertrag der Parteien vom 1. Januar 1936 datiere und die dem Versicherungsschein angehefteten damaligen Versicherungsbedingungen keine dem heutigen § 5 Ziff. 1 AHB entsprechende Bestimmung enthielten, wonach als Versicherungsfall in der allgemeinen Haftpflichtversicherung bereits das Schadenereignis und nicht erst, wie nach der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 171, 368; 114, 117 u.a.m.), die Anspruchserhebung durch den Geschädigten anzusehen ist; deshalb komme hier allenfalls die Verletzung einer vor dem Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllenden Obliegenheit in Betracht, auf die sich jedoch die Beklagte nach § 6 Abs. 1 VVG in Ermangelung einer Kündigung nicht berufen könne.
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Mit seinem Urteil weicht das Berufungsgericht wie schon in einer früheren Entscheidung zur Kaskoversicherung (VersR 1998, 883) von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur ab (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57 - NJW 1958, 993 f.; vom 15. April 1987 - IVa ZR 28/86 - VersR 1987, 657 f. m.w.N. und vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229 unter 1; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 7 AKB Rdn. 18, 19, 24 m.w.N.).

    Daß er mit ihrer Verletzung auch den Leistungsanspruch gegen seinen Versicherer gefährden kann, drängt sich ihm schon deshalb auf, weil der Kraftfahrer weiß, daß sein Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Dezember 1982 - IVa ZR 33/81 - aaO unter II 3; vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 - VersR 1970, 458 f. und vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57 - aaO unter 2 b).

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Hierzu genügt es, dass der Versicherungsnehmer kraft einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 188; Felsch, in: HK-VVG, a.a.O., § 28 Rn. 75), mithin das allgemeine Bewusstsein, dass er den Versicherer bei der Aufklärung des Sachverhalts nach besten Kräften aktiv unterstützen muss, und das heute bei einem Versicherten in der Regel vorhanden ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57, VersR 1958, 389; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 31 Rn. 49).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 34/23

    Wer lügt, verliert!

    Hierzu genügt es, dass der Versicherungsnehmer kraft einer "Parallelwertung in der Laiensphäre" die Merkmale der Obliegenheit im Kern kennt (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 28 Rn. 188; Felsch, in: HK-VVG 4. Aufl., § 28 Rn. 75; vgl. Senat, Urteil vom 6. Juli 2022 - 5 U 92/21, RuS 2022, 707, 712), mithin das allgemeine Bewusstsein, dass er den Versicherer bei der Aufklärung des Sachverhalts nach besten Kräften aktiv unterstützen muss, das heute bei einem Versicherten in der Regel vorhanden ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57, VersR 1958, 389; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 31 Rn. 49) und das der Kläger in seiner zweitinstanzlichen Anhörung (Bl. 205 ff. GA) auch ausdrücklich eingeräumt hat.
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Demgemäß muß auch das Verschulden des Versicherten die Verletzung der Verhaltensnorm mit umfassen, wenn es im Sinne des § 6 AHB rechtlich erheblich sein soll (BGH VersR 1958, 389).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Der Begriff des Vorsatzes erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewußtsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm (BGH NJW 1958, 993 = VersR 1958, 389; VersR 1955, 340; 1960, 1033; 1964, 709, 711; 1966, 177; 1967, 547; 1969, 1107; Prölss/Martin, VVG 21. Aufl. § 6 Anm. 12).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Diese Rechtsauffassung entspricht der ständigen, jahrzehntelangen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. schon VersR 1958, 389), die auch heute noch Gültigkeit hat (vgl. zuletzt Bundesgerichtshof, VersR 1996, 1229) und von der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur geteilt wird (vgl. die Nachweise bei Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., Rn. 18 zu § 7 AKB; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rn. 35 und 57 zu § 7 AKB).

    Zwar trifft es zu, daß ein solches Bewußtsein bei Versicherungsnehmern nicht allgemein vorausgesetzt werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, VersR 1970, 997, 998); im Streitfall geht es jedoch nicht um den Vorwurf, eine mit einer Selbstanzeige verbundene polizeiliche Meldung unterlassen zu haben, sondern um die Verletzung der sich aus § 142 StGB ergebenden Pflichten, entweder an der Unfallstelle eine angemessene Zeit zu warten und Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall zu ermöglichen (§ 142 Abs. 1 StGB) oder derartige Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen (§ 142 Abs. 2 StGB), was aber nicht notwendigerweise mit einer Selbstanzeige bei der Polizei einhergehen muß, da die Meldung bei der Polizei nicht in der Person des Unfallbeteiligten selbst zu erfolgen hat (vgl. dazu auch schon BGH VersR 1958, 389, 390; ferner Oberlandesgericht Hamm, r+s 1993, 4).

  • OLG Düsseldorf, 10.10.1996 - 18 U 4/96

    Widerlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Aufbewahrung von

    Jeder Kraftfahrer weiß, daß er haftpflichtversichert ist und bei Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber dem Versicherer die Pflicht hat, nach Kräften zur Aufklärung des Tatbestandes beizutragen (vgl. BGH VersR 1958, 389; OLG Karlsruhe, VersR 1967, 174; OLG Düsseldorf, VersR 1962, 346).
  • BGH, 05.05.1969 - IV ZR 532/68

    Rechtsfolgen einer Fahrerflucht - Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht

    Es ist daran festzuhalten, daß ein Haftpflichtversicherter, der nach einem Verkehrsunfall flüchtet, damit in der Regel auch gegen die ihm nach dem Versicherungsvertrag obliegende Aufklärungspflicht verstößt (BGH LM § 6 VVG Nr. 7 = VersR 1958, 389; BGH VersR 1963, 524; 1963, 1113; 1965, 128u. ständig).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Dieses Bewußtsein ist heute bei einem versicherten Kraftfahrer, auch wenn er nicht zugleich Versicherungsnehmer ist, als gegeben anzunehmen, es sei denn, daß sich aus ganz besonderen Umständen, die hier aber weder vorgetragen noch sonst ersichtlich sind, etwas anderes ergibt (BGH VersR 1958, 389; 1961, 1075; Prölss, VVG 13. Aufl. § 34 Anm. 3 b m.w.Nachw.).
  • AG Köln, 19.11.2008 - 269 C 339/08

    Verletzung dert Aufklärungsobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch

    Daß er mit ihrer Verletzung auch den Leistungsanspruch gegen seinen Versicherer gefährden kann, drängt sich ihm schon deshalb auf, weil der Kraftfahrer weiß, daß sein Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 15. Dezember 1982 - IVa ZR 33/81 - aaO unter II 3; vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 - VersR 1970, 458 f. und vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57 - aaO unter 2 b).
  • BGH, 19.02.1968 - II ZR 12/66

    Vorliegen einer Unfallflucht - Verletzung einer Aufklärungspflicht und

  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 133/64

    Verletzung der Obliegenheit zur Anzeige eines Unfalls - Vorsatzausschließender

  • BGH, 05.07.1965 - II ZR 192/62

    Klage gegen eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Ausschluss

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 76/88

    Leistungen einer Versicherung wegen Raubüberfalls in einem Juweliergeschäft -

  • OLG Köln, 17.02.1970 - 3 U 136/69
  • BGH, 11.04.1963 - II ZR 203/61

    Bestimmung der Anforderungen an die Obliegenheit des Versicherungsnehmers bei

  • BGH, 29.10.1962 - II ZR 181/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 24.10.1963 - II ZR 111/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 07.04.1960 - II ZR 200/58

    Verwirkung eines Versicherungsanspruchs durch vorsätzliche Fahrerflucht - Verstoß

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