Rechtsprechung
BVerwG, 08.01.1958 - V C 135.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 605
- DVBl 1958, 432
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.07.1958 - V C 389.57
Rechtmäßigkeit einer Räumungsverfügung durch das städtische Wohnungsamt - …
Um entscheiden zu können, ob die angefochtenen Verwaltungsakte rechtmäßig sind, müssen in derartigen Fällen - wie das erkennende Gericht bereits mehrfach entschieden hat - beide Verwaltungsakte getrennt nach dem jeweils geltenden Recht untersucht werden (vgl. BVerwGE 2, 55 [BVerwG 06.04.1955 - V C 76/54] [65], bestätigt durch Urteil vom 8. Januar 1958 - BVerwG V C 135.56 -). - BVerwG, 29.01.1960 - VIII CB 8.60
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bezug einer …
Es besteht entgegen der Auffassung des Klägers auch kein Widerspruch zwischen dem Berufungsurteil und dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Januar 1958 (NJW 1958 S. 605 = DVBl. 1958 S. 432 = ZMR 1958 S. 204).
Rechtsprechung
BVerwG, 25.11.1957 - V C 86.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 605
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 22.02.1960 - VIII CB 16.60
Wirkungslosigkeit eines Räumungsurteils auf Grund einer wohnungsbehördlichen …
Dem Sinn einer bereits vollzogenen einstweiligen Verfügung, die ergangen war, weil der Räumungsschuldner sich ohne Rechtsgrund - jedoch ohne verbotene Eigenmacht - in den Besitz von Wohnraum gesetzt hatte, widerspricht es nicht, wenn ihm dieser Wohnraum nachträglich zugeteilt wird (Ergänzung zu BVerwG V C 86.56).Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 25. November 1957 - BVerwG V C 86.56 - (teilweise abgedruckt ZMR 1958 S. 101) ausgeführt, im Falle von Räumungsurteilen wegen verbotener Eigenmacht im Sinne von §§ 858 ff. BGB laufe es in der Regel dem Sinn solcher Urteile zuwider, wenn die Wohnungsbehörde durch eine Maßnahme nach öffentlichem Recht die zivilrechtlich begründete Räumungspflicht umstoße und damit das gerichtliche Urteil wirkungslos mache.