Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.07.1959

Rechtsprechung
   BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59   

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https://dejure.org/1959,7
BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59 (https://dejure.org/1959,7)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1959 - 2 BvL 10/59 (https://dejure.org/1959,7)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1959 - 2 BvL 10/59 (https://dejure.org/1959,7)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 22 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 334
  • NJW 1959, 1627
  • BB 1959, 762
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.02.1959 - 4 O 178/58
    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des Art. 8 Abs. 6 Satz 1 des Finanzvertrages in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 1955 (BGBl. II S. 381) und des Art. 142a GG - Vorlage des Landgerichts Nürnberg-Fürth, 4. Zivilkammer, vom 19. Februar 1959 (4 O 178/58) -.
  • BVerfG, 30.11.1955 - 1 BvL 120/53

    Verfassungsmäßigkeit eines besonderen Ehrenschutzes für Politiker

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 1, 14 [52]; 3, 58 [135]; 4, 219 [243]; 4, 352 [357 f.]; 9, 20 [28]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Das heißt: Nachprüfbar ist erst die Einhaltung äußerster Grenzen, deren Überschreitung im Wege der Verfassungsbeschwerde dann gerügt werden kann, wenn der Träger des jeweiligen Grundrechts dadurch unmittelbar betroffen ist (vgl. dazu etwa BVerfGE 9, 334 (337); 18, 121 (124); 23, 12 (24 f.) sowie 22, 180 (204); 27, 253 (283)).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,150
BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57 (https://dejure.org/1959,150)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1959 - 1 BvL 28/57 (https://dejure.org/1959,150)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1959 - 1 BvL 28/57 (https://dejure.org/1959,150)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Tierzuchtgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Rinder

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 55
  • NJW 1959, 1627
  • DVBl 1960, 606
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Vorher muß aber geprüft werden, ob sie andere Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt, vor allem besondere Grundrechtsnormen, die für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 ausschließen würden (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; Beschluß vom 16. Juni 1959 1 BvR 71/57 ).

    Die Begründung des Vorlagebeschlusses deutet darauf hin, daß das Amtsgericht in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes eine unerträgliche Einengung der persönlichen Entscheidungsfreiheit sehen will, also einen Einbruch in jenen Bereich menschlicher Freiheit, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]).

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Die Begründung des Vorlagebeschlusses deutet darauf hin, daß das Amtsgericht in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes eine unerträgliche Einengung der persönlichen Entscheidungsfreiheit sehen will, also einen Einbruch in jenen Bereich menschlicher Freiheit, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt schlechthin entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 6, 389 [433]).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51

    Normenkontrolle I

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Soweit §§ 13 und 28 der niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes vom 24. Mai 1951 zur Prüfung gestellt werden, ist die Vorlage unzulässig (BVerfGE 1, 184 [189 ff.]).
  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Soweit hier die verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften des Tierzuchtgesetzes in Betracht kommt, ist die Vorlage zulässig, denn das Tierzuchtgesetz ist ein nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes formelles Gesetz (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]; 4, 331 [339 ff.]).
  • BVerfG, 17.12.1958 - 1 BvR 615/52

    Mahlquoten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Vorher muß aber geprüft werden, ob sie andere Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt, vor allem besondere Grundrechtsnormen, die für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 ausschließen würden (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; Beschluß vom 16. Juni 1959 1 BvR 71/57 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Sie ist durch die von der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung im einzelnen dargelegten ernährungspolitischen Gründe gerechtfertigt und geht inhaltlich nicht über das Maß des Gebotenen und für den Tierhalter Zumutbaren hinaus (vgl. BVerfGE 7, 377 [405 f.]); die Bayerische Staatsregierung hat im einzelnen dargelegt, welch weites Feld züchterischer Möglichkeiten dem Landwirt und Tierhalter noch verbleibt.
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Vorher muß aber geprüft werden, ob sie andere Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt, vor allem besondere Grundrechtsnormen, die für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 ausschließen würden (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; Beschluß vom 16. Juni 1959 1 BvR 71/57 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    Soweit hier die verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften des Tierzuchtgesetzes in Betracht kommt, ist die Vorlage zulässig, denn das Tierzuchtgesetz ist ein nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes formelles Gesetz (BVerfGE 2, 124 [128 ff.]; 4, 331 [339 ff.]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57
    b) Unter dem Gesichtspunkt des Art. 14 GG handelt es sich um eine Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die aus den gleichen Gründen zulässig ist (vgl. BVerfGE 8, 71 [80]).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Diese Ansicht ist unvereinbar mit dem vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannten Verhältnis der Subsidiarität des Art. 2 Abs. 1 GG zur Spezialität der Einzelfreiheitsrechte (vgl. u. a. BVerfGE 6, 32 [36 ff.]; 9, 63 [73]; 9, 73 [77]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 10, 185 [199]; 11, 234 [238]; 21, 227 [234]; 23, 50 [55 f.]), das eine Erstreckung des Gemeinschaftsvorbehalts des Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 auf die durch besondere Grundrechte geschützten Lebensbereiche nicht zuläßt.
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Da die verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Verhaltens der Beschwerdeführerin speziell aus Art. 4 GG folgt, kommt daneben eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Beschwerdeführerin nicht in Betracht (BVerfGE 6, 32 [37]; 10, 55 [58]; 17, 302 [306]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Die Besonderen Grundrechtsnormen schließen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG nur aus, soweit eine Verletzung dieses Grundrechts und einer besonderen Grundrechtsnorm unter demselben sachlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (Ergänzung BVerfGE 6, 32 [37]; 10, 55 [58]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73], 338 [343]; 10, 55 [58]).

  • VerfGH Bayern, 25.01.1967 - 44-VII-65
    Diese Norm tritt hier gegenüber der besonderen Vorschrift des Art. 102 BV zurück (vgl. VerfGH 18, 59/75 ; BVerfGE 6, 32/37 ; 10, 55/58 {{Fussnote|39|BVerfG, 14.07.1959, 1 BvL 28/57.

    W. F.: NJW 1959, 1627.}} ; 11, 234/238 ; 13, 290/296 ; Nipperdey in Bettermann-Nipperdey, Die Grundrechte Bd. IV/2 - 1962 - S. 760 ff.).

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93

    Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar entschieden, daß die besonderen Grundrechtsnormen für ihren Bereich die Anwendung des Art. 2 Abs. 1 GG ausschließen (BVerfGE 6, 32 [37]; 9, 63 [73]; 9, 338 [343]; 10, 55 [58]; 19, 206 [225]).
  • VerfGH Bayern, 20.03.1973 - 18-VII-72
    Die jedermann gewährleistete Handlungsfreiheit und damit verbundene persönliche Entscheidungsfreiheit darf daher auch durch Gesetze nicht unerträglich eingeschränkt werden (VerfGH 18, 16/22 ; 19, 35/40 ; BVerfGE 10, 55/59 {{Fussnote|39|BVerfG, 14.07.1959, 1 BvL 28/57.

    W. F.: BVerfGE 10, 55; NJW 1959, 1627; RdL 1959, 225.}} ).

  • BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64

    Bundesrechtliche Ermächtigung eines Landesorgans zur Außerkraftsetzung von

    Dem stehe aber entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht den § 1 TZG für verfassungsmäßig erklärt habe (NJW 1959 S. 1627 = BVerfGE 10, 55).

    Die Revision meint das und führt dafür an, der - laut BVerfGE 10, 55 verfassungsmäßige - § 1 TZG verbiete grundsätzlich die Verwendung männlicher Tiere zur Zucht, die Ausnahmen, die das Gesetz für gekörte (§ 4) und mit Deckerlaubnis (§ 5) versehene Tiere zulasse, seien stets Vergünstigungen, und deshalb könnten Einschränkungen des Umfangs dieser Ausnahmen nie verfassungswidrig sein.

  • BGH, 11.07.1983 - II ZR 92/82

    Anspruch auf Eintragung eines gekörten Hengstes in das Zuchtbuch -

    Das Erfordernis der Zuchtbucheintragung als Voraussetzung für die Verwendung als vollwertiges Zuchttier und um die männlichen Nachkommen überhaupt zur Körung vorstellen zu können, berührt die Freiheit der Berufswahl ebensowenig wie die Notwendigkeit der Körung (vgl. hierzu BVerfGE 10, 55), sondern stellt eine Regelung der Berufsausübung der Züchter dar.
  • BVerwG, 19.08.1968 - II B 31.68

    Erfordernis der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb der

    Denn es ist höchst richterlich geklärt, daß Art. 12 Abs. 1 GG nur das Recht der freien Berufswahl gewährleistet und daß eine nur die Freiheit der Berufsausübung beschränkende Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich ist (BVerwGE 10, 91 [93] mit Hinweis auf BVerfGE 7, 377 [405/406]; 9, 73 [79]; 10, 55 [59]).
  • VGH Bayern, 30.07.1998 - 4 N 97.1023

    Überprüfung der Angemessenheit von Hundesteuersätzen im Rahmen einer

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  • BVerwG, 17.07.1963 - VII B 79.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.04.1961 - VII B 19.59

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 17.10.1972 - I B 52.72

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderunen an

  • BVerwG, 27.10.1961 - VII B 20.59

    Rechtsgültigkeit der Bestimmungen über die Festsetzung und Handhabung der

  • BVerwG, 11.02.1960 - VII CB 59.59

    Rechtsmittel

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