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   BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58   

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BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,1305)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1959 - V ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,1305)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 (https://dejure.org/1959,1305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2203
  • MDR 1960, 38
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.01.1958 - V ZR 165/56
    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Erforderlich ist vielmehr eine derartig grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (RGZ 112, 329, 333; BGH NJW 1958, 1772 Nr. 5 = JR 1959, 335 m. Anm. von Süß; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 96/57

    Geltendmachung des Einwandes der unzulässigen Rechtsausübung wegen Wegfalls der

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Erforderlich ist vielmehr eine derartig grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (RGZ 112, 329, 333; BGH NJW 1958, 1772 Nr. 5 = JR 1959, 335 m. Anm. von Süß; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25).
  • BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52

    Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Infolgedessen kommt es auch nicht darauf an, inwieweit der Umstand, daß nach § 21 UmstG nur der Schuldner Vertragshilfe für sich in Anspruch nehmen konnte, einer Anwendung des § 242 BGB zugunsten der Gläubigerseite, also hier der Kali-Interessenten, im Wege gestanden hätte (über das Verhältnis von Vertragshilfe und § 242 BGB vgl. Geyer, SJZ 1948, 291; Larenz a.a.O. S. 126 ff; OGHZ 1, 386, 393; BGHZ 2, 150, 153; 15, 27, 38).
  • RG, 10.02.1926 - V 567/24

    Grundstückskauf; Beseitigung von Hypotheken

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Erforderlich ist vielmehr eine derartig grundlegende und einschneidende Änderung der maßgeblichen Umstände, daß ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (RGZ 112, 329, 333; BGH NJW 1958, 1772 Nr. 5 = JR 1959, 335 m. Anm. von Süß; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Januar 1958, V ZR 165/56, LM BGB § 242 (Bb) Nr. 25).
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 230/54

    Arbeitsentgelt: Berechnung eines in RM vereinbarten Entgelts nach der

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Den Gerichten steht es nicht frei, aus Billigkeitsgründen von der gesetzlichen Regelung abzuweichen; eine weitere Angleichung langfristiger Vertragsverhältnisse an die durch Kaufkraftminderung des Geldes geschaffene Lage könnte allein durch den Gesetzgeber erfolgen (BGHZ 25, 287; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1957, 7 [zur Frage der Erhöhung eines im Jahre 1916 vereinbarten Erbbauzinses]; vgl. auch BAG NJW 1956, 485).
  • BGH, 16.01.1953 - V ZR 5/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Denn auch bei weitherziger Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ließe es sich nicht rechtfertigen, den Kali-Interessenten, deren Wartegeldanspruch nach dem ersten Weltkrieg in voller Nennbetragshöhe aufgewertet wurde (Urteil des Senats vom 16. Januar 1953, V ZR 5/51, S. 9, in RdL 1953, 194 insoweit nicht abgedruckt) und der dann auch im Jahre 1948 im Verhältnis 1 : 1 auf die jetzige Währung umgestellt worden ist (18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG), darüber hinaus noch eine weitere Erhöhung zu gewähren.
  • BGH, 16.05.1951 - II ZR 61/50

    Herabsetzung von Ruhegehältern. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Infolgedessen kommt es auch nicht darauf an, inwieweit der Umstand, daß nach § 21 UmstG nur der Schuldner Vertragshilfe für sich in Anspruch nehmen konnte, einer Anwendung des § 242 BGB zugunsten der Gläubigerseite, also hier der Kali-Interessenten, im Wege gestanden hätte (über das Verhältnis von Vertragshilfe und § 242 BGB vgl. Geyer, SJZ 1948, 291; Larenz a.a.O. S. 126 ff; OGHZ 1, 386, 393; BGHZ 2, 150, 153; 15, 27, 38).
  • BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Kaliabbauverträge der hier zur Erörterung stehenden Art weisen zwar in manchen Punkten Ähnlichkeiten mit einem Pachtverhältnis auf (Urteil des Senats vom 15. Juni 1951, V ZR 86/50, S. 9).
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 270/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Den Gerichten steht es nicht frei, aus Billigkeitsgründen von der gesetzlichen Regelung abzuweichen; eine weitere Angleichung langfristiger Vertragsverhältnisse an die durch Kaufkraftminderung des Geldes geschaffene Lage könnte allein durch den Gesetzgeber erfolgen (BGHZ 25, 287; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1957, 7 [zur Frage der Erhöhung eines im Jahre 1916 vereinbarten Erbbauzinses]; vgl. auch BAG NJW 1956, 485).
  • BGH, 08.10.1957 - V BLw 8/57

    Abfindungen nach der Höfeordnung

    Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 9/58
    Den Gerichten steht es nicht frei, aus Billigkeitsgründen von der gesetzlichen Regelung abzuweichen; eine weitere Angleichung langfristiger Vertragsverhältnisse an die durch Kaufkraftminderung des Geldes geschaffene Lage könnte allein durch den Gesetzgeber erfolgen (BGHZ 25, 287; Urteil des Senats vom 23. Oktober 1957, V ZR 270/56, RdL 1957, 7 [zur Frage der Erhöhung eines im Jahre 1916 vereinbarten Erbbauzinses]; vgl. auch BAG NJW 1956, 485).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.06.1952 - V BLw 110/51

    Landpachtvertrag. Soforthilfeabgabe

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39).
  • BVerwG, 18.07.2012 - 8 C 4.11

    Abänderung; Anmeldung; Anpassungsverlangen; Anpassungsanspruch; Aufhebung;

    Denn bei gegenseitigen Verträgen ist in der Regel die Vorstellung von der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung Geschäftsgrundlage (BGH, Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - NJW 1959, 2203 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34, vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 - LM BGB § 242 (Bb) Nr. 39 = MDR 1961, 307 und vom 8. Februar 1978 - VIII ZR 221/76 - JZ 1978, 235 = juris Rn. 13).
  • BGH, 23.05.2014 - V ZR 208/12

    Geschäftsgrundlage eines Erbbaurechtsvertrages: Störung des

    aa) Bei den gegenseitigen, entgeltlichen Verträgen gehört der Gedanke der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung zur Geschäftsgrundlage, auch wenn dies bei den Vertragsverhandlungen nicht besonders angesprochen oder bedacht worden ist (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58, NJW 1959, 2203; BGH, Urteil vom 2. November 1961 - II ZR 126/59, NJW 1962, 250, 251; Urteil vom 6. April 1995 - IX ZR 61/94, BGHZ 129, 236, 253; Urteil vom 8. Mai 2002 - XII ZR 8/00, NJW 2002, 2384, 2385; Urteil vom 27. Oktober 2004 - XII ZR 175/02, NJW-RR 2005, 236, 237; Bamberger/Roth/Unberath, BGB, 3. Aufl., § 313 Rn. 34; NK-BGB/Krebs, 2. Aufl., § 313 Rn. 62; Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl., § 313 Rn. 25).
  • BGH, 28.09.1964 - VII ZR 47/63

    Zulässigkeit der Anpassung eines Pauschalpreisvertrages

    Es muß sich um eine derart einschneidende Änderung handeln, daß ein Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (u.a. BGH V ZR 9/58 vom 14. Oktober 1959 = NJW 1959, 2203 und VII ZR 54/59 vom 3. März 1960).
  • BFH, 27.07.1967 - IV 300/64

    Zinsen steuerfrei?

    Das könne nur durch den Gesetzgeber geschehen (BGH-Entscheidung V ZR 9/58 vom 14. Oktober 1959, Neue Juristische Wochenschrift 1959 S. 2203 ff. - NJW 1959, 2203 ff. [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58] -, ähnlich Entscheidung vom 21. Dezember 1960, Zeitschrift für Bergrecht, Bd. 102 [1961] S. 337 ff.).

    Auch in der Rechtsprechung der anderen oberen Bundesgerichte wurden aus dieser sogenannten schleichenden Inflation keine vom Grundsatz Mark = Mark abweichenden Folgerungen gezogen und eine Anpassung von Schuldverhältnissen an die Änderung der Kaufkraft (Aufwertung von Ansprüchen) in die Zuständigkeit des Gesetzgebers verwiesen (vgl. BGH-Urteile V ZR 9/58 vom 14. Oktober 1959, NJW 1959, 2203 [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58]; V ZR 95/64 vom 2. November 1965, NJW 1966, 105; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts II C 15/60 vom 7. Juni 1962, NJW 1962, 1882; Urteil des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 516/63 vom 12. März 1965, DB 1965, 822 [BAG 12.03.1965 - 3 AZR 516/63]).

  • BGH, 21.12.1960 - V ZR 56/60
    Bei dieser Prüfung hat das Oberlandesgericht sich weitgehend die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58 (NJW 1959, 2203 = MDB 1960, 38 = Betrieb 1959, 1250) zu eigen gemacht, das einen Anspruch auf Wartegeld-Erhöhung betraf und worin die Grenzen des für die Kali-Interessenten Zumutbaren näher erläutert worden sind; mit den von der Revision beanstandeten Worten sollte ersichtlich an die Bemerkung in jenem Urteil angeknüpft werden, daß die damalige Fragestellung, ob das Wartegeld "seinem Nominalbetrag nach heute überhaupt nicht mehr als hinreichender Gegenwert angesehen werden" könne, zutreffend sei.

    Daß selbst eine infolge fortschreitender Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten eingetretene erhebliche Verringerung der Kaufkraft wiederkehrender Geldleistungen aus einem langfristigen Vertrag, der keinen Versorgungscharakter hat, nicht zu einer Durchbrechung des Grundsatzes der Vertragstreue zu führen braucht, entspricht dem Standpunkt des erkennenden Senats in dem mehrfach erwähnten Wartegeld-Urteil (NJW 1959, 2203), von dem abzugehen auch der vorliegende Fall keinen Anlaß bietet.

  • BGH, 02.11.1965 - V ZR 95/64

    Angleichung eines Förderzinses - Förderung von Kalisalzen - Erhebung einer

    Auch die Zugehörigkeit der Kläger zum Kreise der Förderzinsgläubiger steht jetzt außer Streit; das angefochtene Urteil hat sie rechtsirrtumsfrei aus den entsprechend angewendeten Vorschriften der §§ 571, 581 Abs. 2 BGB hergeleitet; Kaliabbauverträge wiesen in manchen Punkten Ähnlichkeit mit einem Pachtverhältnis auf (vgl. Urteil des Senats vom 14. Oktober 1959, V ZR 9/58, So 15, LM BGB § 242 Bb Nr. 34 Bl. 3 = NJW 1959, 2203, 2204) [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58], und die Kläger seien auf Grund der Übergabeverträge von 1922 und 1947 als Rechtsnachfolger des Alphons von Lüneburg in dessen vertragliche Rechte und Pflichten eingetreten.

    Wie in diesem Urteil vom 21. Dezember 1960 unter eingehender Auseinandersetzung mit den Problemen der ansteigenden Kalipreise und der seit Jahrzehnten fortschreitenden allmählichen Kaufkraftminderung des Geldes im einzelnen dargelegt wurde, rechtfertigen es die genannten Umstände für sich allein noch nicht, bei Vertragsverhältnissen ohne Versorgungscharakter die für lange Zeiträume im voraus zahlenmäßig vereinbarten wiederkehrenden Geldleistungen, die nach dem ersten Weltkrieg in voller Nennbetragshöhe aufgewertet und dann im Jahre 1948 wiederum im Verhältnis 1: 1 auf die jetzige Währung umgestellt worden sind, darüber hinaus noch weiter zu erhöhen; denn eine solche Erhöhung würde im Ergebnis das Vertrauen in die Festigkeit der Währung erschüttern und dazu führen, daß praktisch bei Dauerschuldverhältnissen ganz allgemein an die Stelle fester Geldbeträge unter dem Gesichtspunkt des Geschäftsgrundlage-Wegfalls eine Art von stillschweigender Währungsgleitklausel träte: in dieser Weise von der gesetzlichen Regelung abzuweichen, sind die Gerichte nicht befugt, vielmehr wäre für eine weitere Angleichung langfristiger Verträge an die durch Kaufkraftminderung des Geldes geschaffene Lage ausschließlich der Gesetzgeber zuständig (so auch bereits das "Wartegeldurteil" vom 14. Oktober 1959, V. ZR 9/58, LM BGB § 242 Bb Nr. 34 = NJW 1959, 2203 [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58]).

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 108/74

    Anpassung eines Vertragsverhältnisses an die jeweiligen wirtschaftlichen

    Der erkennende Senat hat bereits in einem früheren Urteil im Anschluß an zwei Entscheidungen des V. Zivilsenates (Urteile vom 14. Oktober 1959 - V ZR 9/58 - und vom 21. Dezember 1960 - V ZR 56/60 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 34 und 39) den Grundsatz ausgesprochen, daß das Sinken der Kaufkraft und das allgemeine Steigen der Mietpreise nicht ausreichen, um einen Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Mietvertrages annehmen zu können (Urteil vom 29. September 1969 - VIII ZR 3/68 = WM 1969, 1323 = BB 1969, 1413 = Betrieb 1969, 2029).
  • LG Göttingen, 06.12.2017 - 5 O 83/17

    Hochzeitsfeier; Hochzeit; Rücktritt; Störung der Geschäftsgrundlage; Insolvenz

    Der Grundsatz der Vertragstreue gebietet es, vom Vertrag nur dann abzugehen, wenn eine derartig grundlegende Änderung der maßgeblichen Umstände vorliegt, dass ein weiteres Festhalten an der ursprünglichen Vertragsregelung zu einem untragbaren, mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (vgl. BGH NJW 1959, 2203).
  • BGH, 13.04.1962 - V ZR 197/60

    Rechtsmittel

    Die Vergütung wurde seinerzeit von den Vertragschließenden ein für alle Mal auf jährlich 20 Mark festgelegt und steht in dieser Höhe sogar im Grundbuch eingetragen, so daß der Kläger als Eigentümer der mit der Grunddienstbarkeit belasteten Wegefläche daran gebunden ist und nicht ohne weiteres eine Erhöhung verlangen kann; als Rechtsgrundlage für ein solches Verlangen käme allenfalls § 242 BGB in Betracht, aber die Erfolgsaussichten wären zweifelhaft angesichts der strengen Anforderungen, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung an derartige Ansprüche gestellt zu worden pflegen (NJW 1959, 2203, 2204 [BGH 14.10.1959 - V ZR 9/58]; 1961, 553, 554 f).
  • BGH, 18.10.1968 - V ZR 93/65

    Anpassung von Erbbauzinsen nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Aufhebung der

  • BAG, 12.03.1965 - 3 AZR 516/63

    Anpassung eines Ruhegeldes - Treu und Glauben - Kaufkraftentwertung -

  • BGH, 23.04.1976 - V ZR 167/74

    Gesetzlicher Anspruch auf Anpassung des Erbbauszinses wegen Wegfalls der

  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 109/61

    Nichterhebung der Hypothekengewinnabgabe - Folge der Herabsetzung der

  • AG Ahaus, 09.05.2018 - 8 Lw 107/17

    Nachabfindung, Verzicht, weichende Erben, Wegfall der Geschäftsgrundlagen

  • BGH, 12.04.1973 - VII ZR 171/71

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Werkvertrags - Herleitung eines

  • BGH, 28.09.1960 - V ZR 24/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1960 - V ZR 186/58

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer vor Inkrafttreten der BGBs erfolgten Auflassung

  • BGH, 21.03.1962 - V ZR 222/60

    Unverändertes Fortbestehen der damaligen Geld- und Währungsverhältnisse bei

  • BGH, 06.12.1961 - V ZR 158/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1966 - VII ZR 73/64

    Anfechtung eines Kaufvertrags wegen Irrtums - Abänderung eines Vertrages wegen

  • BGH, 28.01.1965 - VII ZR 125/63

    Unwirksamkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorares - Geschäftsgrundlage einer

  • BGH, 04.12.1963 - V ZR 122/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1962 - V ZR 87/61

    Schadensersatzanspruch auf Grund der fehlenden Errichtung einer Durchgangspassage

  • BGH, 12.01.1962 - V ZR 198/60

    Rechtsmittel

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