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BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57 |
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BGB § 195, § 196, § 197, § 218
Begriff der wiederkehrenden Leistung
Papierfundstellen
- BGHZ 28, 144
- NJW 1959, 239
- MDR 1959, 98
- GRUR 1959, 125
Wird zitiert von ... (60) Neu Zitiert selbst (7)
- RG, 19.01.1916 - I 112/15
Verjährung; Gewinnanteil des Gesellschafters
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Es verweist dazu auch auf die Entscheidung RGZ 88, 42 und die seither im Schrifttum herrschende Auffassung, daß Dividendenforderungen keine regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB seien.Den in RGZ 88, 42 gegen die kurze Verjährung angeführten Gesichtspunkt, es könne im Interesse der Gesellschaft liegen, daß der Gesellschafter seinen Gewinnanteil bei ihr stehenlasse, will es auch für den hier vorliegenden Anspruch eines "Drittgläubigers" gelten lassen, der nicht eine nach dem Umsatz berechnete Lizenzgebühr erhält, sondern am Gewinn des Unternehmens partizipiert und daher ein verstärktes Interesse an dessen Prosperität besitzt.
Es hält die Unterstellung des von ihm als Kaufpreisforderung charakterisierten Gewinnanteilsanspruchs des Klägers aus Nr. 8 des Vertrags unter den § 197 BGB auch rein rechtsgrundsätzlich nicht für möglich und will schließlich unter erneuter Berufung auf RGZ 88, 42 auch das Argument nicht gelten lassen, daß in § 101 Nr. 2 BGB die Gewinnanteile ausdrücklich unter den regelmäßig wiederkehrenden Erträgen aufgeführt sind.
Es können insbesondere auch die Gedankengänge der Entscheidung RGZ 88, 42 nicht als so maßgeblich für den Streitfall anerkannt werden, wie das Berufungsgericht das angenommen hat, zumal es sehr zweifelhaft erscheint, ob dieser Entscheidung überhaupt die ihr vom Schrifttum beigelegte allgemeine Bedeutung zukommt.
Schon das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, daß der in RGZ 88, 42 entschiedene Fall sich wesentlich vom Streitfall unterschieden haben könnte.
Schließlich sind die Gedankengänge von RGZ 88, 42 auch nicht allenthalben mit anderen Entscheidungen des Reichsgerichts zu § 197 BGB zu vereinbaren.
Es ist daher mit Recht schließlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB nicht durchweg dieselbe Höhe haben müssen (RG JW 1912, 791 Nr. 5; RGZ 88, 42, 46; 153, 375, 378; vgl. auch RGZ 72, 334, 340 für die Unterhaltsleistungen;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2;… Coing in Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. Anm. 2 f und andere).
Nicht weil der Gewinn einmal ausbleiben konnte, sondern weil keine regelmäßig wiederkehrenden Zahlungstermine festgelegt waren, ist deshalb im Ergebnis der Entscheidung RGZ 88, 42 zuzustimmen.
Es liegt nahe, dazu noch den zwar nicht in den Motiven zum BGB, aber in RGZ 32, 367 und 88, 42, 45 für die kurze Verjährung nach code civil genannten Gesichtspunkt heranzuziehen, daß Leistungen, wenn sie ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus dessen jährlichen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu solcher Höhe anwachsen sollen, daß der sorglos gemachte Schuldner durch deren Einforderung wirtschaftlich gefährdet oder gar zugrunde gerichtet werde.
Es ist schließlich auch unerheblich, ob der Vertrag vom 10. September 1925 gesellschaftsrechtliche Einschläge aufweist und ob § 197 BGB auch für die Gewinnanteilsansprüche eines Gesellschafters gilt; denn wie unter I 3 d aa erörtert, würden etwaige gesellschaftsrechtliche Einschläge des Vertrags auch nach der insoweit nicht zu beanstandenden Auffassung des Berufungsgerichts keine Auswirkung auf den in Nr. 8 geregelten Gewinnanteilsanspruch haben; es liegt daher, wie die Revision mit Recht rügt, auch ein gewisser Widerspruch darin, daß das Berufungsgericht den Gewinnanteilsanspruch des Klägers zwar bei der Frage der Anrechnung früherer Verluste als ein reines "Drittgläubigerrecht" angesehen, seine Verjährung aber unter Heranziehung der in RGZ 88, 42 genannten gesellschaftsrechtlichen Erwägungen beurteilt hat.
- RG, 16.11.1888 - I 231/88
Tantieme; Verjährung
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Wie schon in RGZ 24, 203, 205 betont und später in JW 1931, 1457 Nr. 3 und DRpfl 1939 Nr. 24 wiederholt, muß es sich allerdings um eine Verbindlichkeit handeln, die nur in den fortlaufenden Leistungen besteht und darin ihre charakteristische Erscheinung hat, und nicht etwa um eine bestimmte, in Raten zerlegte Kaufpreisforderung oder sonstige Kapitalschuld.Dagegen kann bei Gewinnanteilsansprüchen die in RGZ 24, 203 geforderte Voraussetzung durchaus gegeben sein.
Ähnlich hatte schon § 2 Nr. 5 des preußischen Verjährungsgesetzes vom 31. März 1838 (GS S. 249) von "allen anderen zu bestimmten Zeiten wiederkehrenden Abgaben und Leistungen" gesprochen; dabei war es in der Rechtsprechung des Preußischen Obertribunals und des Reichsgerichts anerkannt, daß die Anwendung dieser Vorschrift nicht dadurch ausgeschlossen wurde, daß die Beträge nicht von vornherein fest fixiert waren, sondern erst durch eine Berechnung oder sich ereignende Tatsachen ihre Bestimmtheit erhielten (vgl. RGZ 24, 203 m.w. Nachw.).
- RG, 19.02.1937 - VII 211/36
1. Wann verjähren die während eines längeren Zeitraums alle Vierteljahre …
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Zutreffend hat daher bereits das Reichsgericht in mehreren zu § 197 BGB ergangenen Entscheidungen nicht auf den Rechtsgrund der Leistungen, sondern allein auf die regelmäßige Wiederkehr der Leistungen abgestellt, so in JW 1931, 1457 Nr. 3 für die Vergütungsansprüche der ärztlichen Nothelfer, in RGZ 153, 375 für die Vergütungen eines Versicherungsvermittlers, in DRpfl 1939 Nr. 24 für den Förderzins aus einem Kaliabbauvertrag und in RGZ 170, 252 für die Ersatzansprüche wegen Unterhaltsgewährung in auftragsloser Geschäftsführung.Es ist daher mit Recht schließlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB nicht durchweg dieselbe Höhe haben müssen (RG JW 1912, 791 Nr. 5; RGZ 88, 42, 46; 153, 375, 378; vgl. auch RGZ 72, 334, 340 für die Unterhaltsleistungen;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2;… Coing in Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. Anm. 2 f und andere).
- BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56
Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre …
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Daher gilt § 197 BGB z.B. auch nicht für einen Aufopferungsanspruch in Rentenform, da es sich hier um einen einheitlichen Anspruch handelt, bei dem die zeitliche Aufteilung der Leistungen nur eine besondere Form der Erfüllung darstellt (BGH III ZR 12/56 vom 6. Mai 1957 - LM § 75 Einl. Preuß. ALR Nr. 23, insoweit in NJW 1957, 1148 Nr. 4 nicht abgedruckt). - RG, 23.12.1909 - IV 44/09
Verjährung von Ersatzansprüchen der Armenverbände.
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Es ist daher mit Recht schließlich auch in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt, daß die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB nicht durchweg dieselbe Höhe haben müssen (RG JW 1912, 791 Nr. 5; RGZ 88, 42, 46; 153, 375, 378; vgl. auch RGZ 72, 334, 340 für die Unterhaltsleistungen;… BGB RGRK 10. Aufl. Anm. 2;… Coing in Staudinger BGB 11. Aufl. Anm. 1;… Oertmann BGB 3. Aufl. Anm. 2 f und andere). - RG, 13.03.1894 - II 17/94
Verjährung.
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Es liegt nahe, dazu noch den zwar nicht in den Motiven zum BGB, aber in RGZ 32, 367 und 88, 42, 45 für die kurze Verjährung nach code civil genannten Gesichtspunkt heranzuziehen, daß Leistungen, wenn sie ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus dessen jährlichen Einkünften zu tilgen sind, nicht zu solcher Höhe anwachsen sollen, daß der sorglos gemachte Schuldner durch deren Einforderung wirtschaftlich gefährdet oder gar zugrunde gerichtet werde. - RG, 22.12.1942 - VI 95/42
Unterliegen die Ansprüche desjenigen, der als Geschäftsführer ohne Auftrag für …
Auszug aus BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57
Zutreffend hat daher bereits das Reichsgericht in mehreren zu § 197 BGB ergangenen Entscheidungen nicht auf den Rechtsgrund der Leistungen, sondern allein auf die regelmäßige Wiederkehr der Leistungen abgestellt, so in JW 1931, 1457 Nr. 3 für die Vergütungsansprüche der ärztlichen Nothelfer, in RGZ 153, 375 für die Vergütungen eines Versicherungsvermittlers, in DRpfl 1939 Nr. 24 für den Förderzins aus einem Kaliabbauvertrag und in RGZ 170, 252 für die Ersatzansprüche wegen Unterhaltsgewährung in auftragsloser Geschäftsführung.
- BGH, 20.07.2016 - VIII ZR 263/14
Beendeter Wohnraummietvertrag: Fälligkeit des Mieteranspruchs auf Rückgabe der …
Ob die Leistung, sofern sie in einer Geldzahlung besteht, in der immer gleichen Summe erbracht wird, ist für die Beurteilung ohne Bedeutung; der zu zahlende Betrag kann schwanken oder auch zu manchen Terminen ganz ausbleiben (BGH, Urteile vom 23. September 1958 - I ZR 106/57, BGHZ 28, 144, 150 f.; vom 6. April 1981 - II ZR 186/80, BGHZ 80, 357 f.). - BGH, 28.09.1999 - XI ZR 90/98
Verjährung des Zinsanspruchs aus Sicherungsgrundschulden
Durch die Bestimmung des § 197 BGB, daß Ansprüche auf Rückstände von Zinsen in vier Jahren verjähren, sollte die Ansammlung rückständiger Leistungen vermieden (Motive 1 S. 305) und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden durch auflaufende Zinsen verhindert werden (vgl. BGHZ 28, 144, 152; 103, 160, 169). - BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
In diesem Falle bedarf es des Schutzes durch eine kurze Verjährung, weil sich der Schuldner nicht auf eine bestimmte Höhe des Anspruchs einstellen kann und nicht mit der Geltendmachung einer über Jahre aufgelaufenen Schuld rechnen muß (BGHZ 28, 144, 151; 80, 357, 358 f.; 103, 160, 169; 142, 332, 335).Die Höhe wiederkehrender Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. muß nicht unveränderlich sein (BGHZ 28, 144, 149; 80, 357, 358;… MünchKomm-BGB/Grothe, aaO, § 197 Rdn. 1;… Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 197 Rdn. 1;… Soergel/Niedenführ, BGB, aaO, § 197 Rdn. 4).
Die Leistungspflicht kann für einzelne Zahlungsperioden sogar gänzlich ausfallen (BGHZ 28, 144, 150; 80, 357, 358).
- BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers
Es muß sich um eine Verbindlichkeit handeln, die nur in den fortlaufenden Leistungen besteht und darin ihre charakteristische Erscheinung hat (BGHZ 28, 144, 148;… Erman/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 197 Rdn. 8). - BGH, 15.07.2014 - XI ZR 418/13
Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung bei …
Gemeint sind damit unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 197 BGB aF, der eine Ansammlung rückständiger wiederkehrender Leistungen und ein übermäßiges, möglicherweise existenzbedrohendes Anwachsen von Schulden verhindern will, alle Verbindlichkeiten, die nur in den fortlaufenden Leistungen bestehen und darin ihre charakteristische Erscheinung haben (BGH, Urteile vom 23. September 1958 - I ZR 106/57, BGHZ 28, 144, 148 bzgl. vertragliche Gewinnanteilsansprüche, vom 8. Dezember 1992 - X ZR 123/90, NJW-RR 1993, 1059, 1060 bzgl. Lizenzansprüche, vom 15. Februar 2000 - XI ZR 76/99, WM 2000, 811, 812 …und vom 10. Januar 2012 - VI ZR 96/11, VersR 2012, 372 Rn. 16 mwN). - OLG Oldenburg, 28.08.2018 - 2 U 66/18
Begriff der wiederkehrenden Leistungen i.S. von § 197 Abs. 2 BGB
Einer Leistung kann der Charakter einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 197 Abs. 2 BGB nur dann zugesprochen werden, wenn sie nach Gesetz oder Parteivereinbarung an von vornherein bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Terminen zu erbringen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.09.1958 - I ZR 106/57, NJW 1959, 239, 240;… Soergel-Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 197, Rn. 4). - BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87
Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig …
Daß die Höhe des Verdienstausfalls schwanken und für einzelne Monate gänzlich entfallen kann, steht der Annahme eines Anspruchs auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen nicht entgegen (vgl. BGHZ 28, 144, 150 f; 80, 357 f [BGH 06.04.1981 - II ZR 186/80];… BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl. § 197 Rdnr. 7). - BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Sonst hätten auch in den bereits anerkannten Fallgruppen Ansprüche aus § 812 BGB - ebenso wie aus Geschäftsführung ohne Auftrag - nicht der kurzen Verjährung unterworfen werden dürfen; denn auch die - oben erörterten - Rückgriffsansprüche eines Dritten nach Tilgung einer kurzfristig verjährenden fremden Schuld werden jeweils erst durch das eigene Handeln des Dritten begründet, trotzdem aber als Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen angesehen (RGZ 170, 252, 253; BGH Urteile vom 23. September 1958 - I ZR 106/57 = NJW 1959, 239 und vom 8. März 1962 - VII ZR 225/60 = LM Nr. 3 zu § 52 BVG Bl. 3; OLG Nürnberg FamRZ 1960, 167). - BGH, 06.04.1981 - II ZR 186/80
Verjährung des gesellschaftsvertraglichen Gewinnanspruchs
Die vierjährige Verjährungsfrist kann deshalb selbst dann eingreifen, wenn die Leistungen nach Gesetz oder Parteivereinbarung zu von vornherein bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Terminen erbracht werden müssen und dabei so festgelegt sind, daß sie nicht nur zu einem Schwanken in der Höhe, sondern darüber hinaus zum gelegentlichen Ausbleiben der Leistung führen (BGHZ 28, 144, 149).Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus dessen jährlichen Einkünften zu tilgen sind, sollen nicht in solcher Höhe anwachsen, daß der sorglos gemachte Schuldner durch deren Einforderung wirtschaftlich gefährdet wird (RGZ 88, 42, 46; BGHZ 28, 144, 151).
Für die Abkürzung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückstände regelmäßig wiederkehrender Leistungen ist außerdem ebenso wie bei den Ansprüchen des § 196 BGB maßgebend, daß Geschäfte des täglichen Verkehrs in der Regel nicht längere Zeit im Gedächtnis der Beteiligten gegenwärtig bleibt, daß in kurzer Zeit eine Verdunklung des Sachverhältnisses eintritt, daß der Schuldner nicht nach einer Reihe von Jahren wegen Forderungen in Anspruch genommen werden kann, die vermutlich gezahlt sind, über deren Bezahlung aber ein Nachweis nicht vorhanden ist, und daß es auch im Interesse des Gläubigers liegt, gegenüber einem säumigen Schuldner das Sachverhältnis alsbald klarzustellen und ihm die Gelegenheit zu späteren prozessualen Weiterungen, die mit der Höhe des Streitgegenstandes in keinem Verhältnis stehen, zu entziehen (BGHZ 28, 144, 152).
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1958 (BGHZ 28, 144), auf das das Berufungsgericht abhebt, steht dieser Würdigung nicht entgegen.
- BFH, 01.08.2007 - XI R 48/05
Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe - …
Der Ausfall einzelner Leistungen wegen des "mangelnden Gegenstandes" ist demnach unschädlich (BGH-Urteil vom 23. September 1958 I ZR 106/57, BGHZ 28, 144). - BGH, 10.01.2012 - VI ZR 96/11
Beihilfe, Pflegegeld und Halbwaisenrente für ein durch ärztlichen …
- BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99
Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit …
- BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63
Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und …
- BGH, 18.10.2005 - VI ZR 312/04
Verjährung von Ansprüchen auf Rente wegen vermehrter Bedürfnisse
- BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81
Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler - …
- BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00
"Abstreiferleiste"; Umfang der Rechtskraft eines einen Anspruch nicht …
- BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99
Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer …
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 76/99
Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Zinsnutzungen
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
- BGH, 26.01.1999 - XI ZR 90/98
Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf Zinsen aus einer Sicherungsgrundschuld
- OLG Düsseldorf, 12.03.2002 - 23 U 113/01
Zu den Voraussetzungen der Verjährungsfrist des § 196
- BGH, 16.04.1986 - VIII ZR 79/85
Anwendung des AbzG auf die Verpflichtung des Franchisenehmers zum Bezug von Waren
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87
Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1992 - X ZR 123/90
Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur …
- BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85
Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung; …
- BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92
Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung
- BVerwG, 13.10.1971 - VI C 6.68
Ermittlung des Gesamtbesoldungsaufwands - Anwendung der Verjährungsfristen im …
- BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 252/97
Verjährung von Beihilfeansprüchen
- BGH, 23.10.1975 - II ZR 109/74
Anerkennung einer partiellen Geschäftsunfähigkeit auf Grund für einen Menschen …
- BAG, 26.05.1971 - 4 AZR 249/70
Zusatzversorgungskasse - Beitragsanspruch
- OLG Köln, 05.08.2009 - 5 W 23/09
Verjährung eines Anspruchs auf Erstattung von Fahrtkosten
- OLG Düsseldorf, 21.08.2003 - 23 U 113/02
Vermietung als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB
- BGH, 06.11.1972 - III ZR 204/70
Verpflichtung zur Erstattung eines Teils bereits geleisteter Versorgungszahlungen …
- BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 39/83
Konkurrenz kurzer Verjährungsfristen
- BGH, 25.11.1980 - X ZR 12/80
Streit über die Höhe der Vergütung für eine Erfindung eines Arbeitnehmers - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 86.08
Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …
- BGH, 21.12.1978 - III ZR 93/77
Voraussetzungen und Beweislast bei Geltendmachung einer Enteignungsentschädigung …
- BGH, 05.07.1963 - VI ZR 188/62
Rechtsmittel
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 47.09
Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …
- BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81
Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 82.08
Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2011 - 11 N 90.08
Anspruch auf Auskehrung anteiliger Jagdnutzungsreinerträge; Verjährung; kurze …
- OLG München, 03.05.2001 - 18 W 1204/01
Streitwert bei gesetzlicher Ratenzahlung
- BGH, 23.03.1959 - II ZR 95/57
Verjährung von Auslagenersatzansprüchen eines HV
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2005 - 10 O 13490/04
- OLG Frankfurt, 21.07.2004 - 23 U 167/03
Rückzahlungsansprüche aus durch einen Finanzmakler im Rahmen der kurzfristigen, …
- OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
- VG Köln, 23.03.2022 - 26 K 8289/18
- BGH, 16.06.1978 - V ZR 136/76
Ermittlung der Menge des Förderguts der Rentenberechnung - Ausfüllung einer Lücke …
- BGH, 15.05.1962 - I ZR 103/60
Rechtsmittel
- BAG, 21.04.1961 - 1 AZR 100/60
Zuschlag zum Arbeitsentgelt - Heimarbeiter - Versicherungspflichtige …
- BVerwG, 26.01.1966 - VI C 107.63
Rechtsmittel
- BGH, 30.11.1962 - I ZR 38/61
Rechtsmittel
- LG Düsseldorf, 02.12.2004 - 4b O 69/03
Der durch ein Vertragsschutzrecht geschützte Gegenstand als Bemessungsgrundlage …
- BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 221/62
Rechtsmittel
- BGH, 05.03.1959 - II ZR 152/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1965 - Ia ZR 19/64
Auslegung eines Lizenzvertrages - Eintritt eines Rechtsnachfolgers in einen …
- BGH, 11.06.1965 - VI ZR 283/63
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage - Begründung einer Wahlschuld mit …