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   BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56   

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BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56 (https://dejure.org/1958,621)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1958 - VIII ZR 80/56 (https://dejure.org/1958,621)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56 (https://dejure.org/1958,621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 291 (Ls.)
  • MDR 1959, 121
  • WM 1959, 16
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 13/54

    Begriff des Geschäfts für den, den es angeht

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Das Oberlandesgericht hat durch Teilurteil vom 4. Januar 1954 die Widerklage abgewiesen" Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof das Teilurteil aufgehoben und auf die Widerklage fest gestellt" daß zwischen den' Klägern und der Beklagten ein Vertragsverhältnis nicht entstanden ist" Auf dieses Urteil des I" Zivilsenats vom 21« Dezember 1954 - I ZR 13/54 - (2.Revisionsurteil) wird ebenfalls Bezug genommen.

    Insoweit wird auf den Tatbestand des Urteils des Bundesgerichtshofs ln dieser Sache vom 21. Dezember 1954 - I ZR 13/54 - NJW 1955 $587 verwiesen.

  • BGH, 28.05.1958 - IV ZR 341/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    2c Zur Frage der Parteifähigkeit von juristischen Personen, die durch das KRG 2 aufgelöst und für ungesetzlich erklärt worden sind, hat der IV Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 28« Mai 1958 - IV ZR 341/57 - (MDR 1958, 756; Betrieb 1958, 956) den Standpunkt eingenommen, ihre Rechtsfähigkeit bestehe zum Zwecke der Vermögensabwicklung und Schuldenrege lung fort« Die Beklagte hat in der RevisionsVerhand lung gegen diese RechtsanBicht Bedenken geäußert (vgl« dazu Ffcaux de la Croix. NJW 1958, 1805,1807 rSp" und Anm"14)" Diese Frage bedarf hier aber keiner Entscheidung" Denn die Auslegung des KRGr 2 führt zu dem Ergebnis, daß die Beklagte nicht zu den nach diesem Gesetz verbotenen und aufgelösten Organisationen gehört" Da zu hat der erkennende Senat folgendes in Betracht gezogen".

    Auch hier kann dahingestellt bleiben" ob der oben erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Mai 1958 - IV ZR 341/57 - dahin beizutreten ist, daß die Rechtsfähigkeit der durch das KRG 2 aufgelösten und für ungesetzlich erklärten Organisationen zum Zwecke der Vermögensabwioklung und Schuldenregelung fortbestehe, oder oh sie als endgültig vernichtet anzusehen sind« Wenn anzunehmen wäre" daß die VV und die TWCJ nicht mehr als Träger von Rechten für Liquidationszwecke weiterlebten, so wäre nämlich unter den besonderen hier vorliegenden Umständen daraus noch nicht zu folgern, daß die Geschäftsanteile an der Beklagten als Inbegriff der Gesellschafterrechte untergegangen seien und daß aus diesem Grunde die Beklagte als juristische Person nicht fortbest9hen könneo Renn nach dem erklärten Willen der Besatzungsmächte sollten Geschäftsanteile an einer GmbH auch dann bestehen bleiben, wenn sie aufgelösten Organisationen zu standen« In Art"II des KRG 2 wurde nämlich alles Vermögen (Property) der durch dieses Gesetz abgeschafften oder aufgelösten Organisationen beschlagnahmt und späterer Verfügung Vorbehalten.

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53

    Haftung für Verbindlichkeiten Preußens

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Danach ist Inhalt der Funktionsnachfolge die Übernahme hoheitsrechtlicher Funktionen durch den Bund, ein Land oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die vor dem Zusammenbruch von einer Behörde des Reichs, eines Landes oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft ausgeübt wurden (BGHZ 16, 184,188 ff; BGH Urt, v, 25. September 1957 - V ZR 220/55 - NJW 1957" 1761).
  • BGH, 28.02.1955 - II ZR 103/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    3r Sie Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hei Aufrechnungen gegenüber Reichsgesellscbaften mit Porderungen gegen das Reich enthält keine Grundsätze, die auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet oder für diesen fortentwickelt werden können" Der gegenteiligen Ansicht in dem oben erwähnten Gutachten kann aus folgenden Gründen nicht beigetreten werden" Der Bundesgerichtshof hat unter besonderen Verhältnissen gegen Forderungen einer Reichsgesellschaft oder einer Reichsstelle die Aufrechnung mit Forderungen zu gelassen, die sich gegen das Reich oder gegen eine an dere Reichsgesellschaft oder Reichsstelle richten (BGHZ 10>205; BGH Urb" v" 28" Februar 1955 - II ZR 103/53 - LM BGB § 387 K r "15 Betrieb 1955, 333; Urt« v" 22, April 1955 - I ZR 128/53 - LM BGB § 387 Nr"l? = 3R 1955« 380" BB 1955-.559? vgl« auch BGHZ 1 5 s27,31" 17, 19).
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 220/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Danach ist Inhalt der Funktionsnachfolge die Übernahme hoheitsrechtlicher Funktionen durch den Bund, ein Land oder eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die vor dem Zusammenbruch von einer Behörde des Reichs, eines Landes oder einer öffentlichrechtlichen Körperschaft ausgeübt wurden (BGHZ 16, 184,188 ff; BGH Urt, v, 25. September 1957 - V ZR 220/55 - NJW 1957" 1761).
  • BGH, 22.04.1955 - I ZR 128/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    3r Sie Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hei Aufrechnungen gegenüber Reichsgesellscbaften mit Porderungen gegen das Reich enthält keine Grundsätze, die auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet oder für diesen fortentwickelt werden können" Der gegenteiligen Ansicht in dem oben erwähnten Gutachten kann aus folgenden Gründen nicht beigetreten werden" Der Bundesgerichtshof hat unter besonderen Verhältnissen gegen Forderungen einer Reichsgesellschaft oder einer Reichsstelle die Aufrechnung mit Forderungen zu gelassen, die sich gegen das Reich oder gegen eine an dere Reichsgesellschaft oder Reichsstelle richten (BGHZ 10>205; BGH Urb" v" 28" Februar 1955 - II ZR 103/53 - LM BGB § 387 K r "15 Betrieb 1955, 333; Urt« v" 22, April 1955 - I ZR 128/53 - LM BGB § 387 Nr"l? = 3R 1955« 380" BB 1955-.559? vgl« auch BGHZ 1 5 s27,31" 17, 19).
  • BGH, 06.11.1951 - I ZR 61/51

    Kollision mit Kriegsschiffen. Währungsreform

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    In diesem Umfang ist bei erneuter Revision auch der erkennende Senat an die in dem ersten Revisionsurteil niedergelegte Auffassung gebunden (BGHZ 3, 321? 6,76,79)o Soweit1aber das Berufungsgericht neu würdigen durfte, besteht diese Bindung nicht.
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 15/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Auf das Urteil des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1951 - I ZR 15/51 - (1. Revisionsurteil) wird Bezug genommen" In dem Berufungsverfahren hat die Beklagte sodann Widerklage erhoben mit dem Antrag" festzusteilen, daß zwischen den Klägern und der Beklagten ein Vertragsver- Ijältnis nicht bestehe.
  • BGH, 04.06.1957 - VIII ZR 68/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    Der Löschung kommt keine konstitutive Wirkung zu (Urt, des erkennenden Senats vom 4. Juni 1957 - VIII ZR 68/56 - ZZP 71, 98 ~ GmbHRdsch 1957, 151 BB 1957, 725 Betrieb 1957.867).
  • BGH, 21.05.1951 - IV ZR 32/50

    Besitz am eingebrachten Gut

    Auszug aus BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 80/56
    well der Senat ln der Lage ist, das Urteil auszulegen., Der Sinn deB Urteilsspruchs ergibt sich unter Berücksichtigung des Streitgegenstandes, wie er zur Widerklage nach dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen des Feststellungsurteils zur Entscheidung gestellt worden war und entschieden worden ist« Bestehen Zweifel über die Tragweite einer Feststellung, so muß deshalb auf Tatbestand und Gründe des Urteils zurückgegriffen werden (vgl« BGH Urt, v« 7« Mai 1951 - IV ZR 32/50 - HJW 1951837) Die Bindung an dieses Urteil ergibt sich für das Berufungsgericht und auch für den erkennenden Senat aus der Feststellungswirkung der Entscheidung, die über die Widerklage getroffen worden ist« Dem Ux'teil vom 21« Dezember 1954 ist zu entnehmen, daß der Bundesgerichtshof zwar in erster Reihe und mit einer das Urteil beherrschenden Begründung die Frage erörtert und geprüft hat, ob die Verträge mit den Sparern unter Umständen geschlossen worden sind, die auf eine ursprüngliche Vertragspartnerschaft der Beklagten schließen lassen« Er hat sich hierauf jedoch nicht beschränkt« Soxführt das Urteil auf Seite 36 zu V 2 aus, daß alle vom Berufungsgericht erwähnten Versuche der DAF, zu einer eigenen Verpflichtung der Beklagten zu kommen, auf ein Ausscheiden der DAF aus der Verpflichtung und eine ausschließliche Haftung der Beklagten gezielt hätten« Dieser Weg wäre für die DAF nur gangbar gewesen durch eine zweiseitige allgemeine Änderung der Vertragsgrundlage« Sie sei aus den erörterten Gründen unterblieben« Es kann zwar zweifelhaft sein, ob diese Ausführungen nur zum Gegenstand haben, daß die für den Abschluß der Einzelverträge von dem Bundesgerichtshof angenomme ne und vorher erörterte allgemeine und einheitliche Grund läge keine Änderung erfahren habe , oder ob'damit auch eine Haftung unter dem Gesichtspunkt der befreienden frchuldübcrnabme verneint werden sollte.
  • BGH, 16.01.1951 - I ZR 3/50

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2011 - 24 W 99/11

    Wann ist eine nicht existente Partei parteifähig?

    Der gegen eine vor Beginn des Mahnverfahrens verstorbene Partei erwirkte Mahnbescheid ist wirkungslos (vgl. zum Urteil gegen eine nicht existente Partei BGH WM 2000, 260; MDR 1959, 121; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Vor § 50 Rn. 11).
  • BGH, 10.07.1996 - VIII ZR 213/95

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist bei Schuldbeitritt zu

    Zudem ist derjenige, der einer künftigen Verbindlichkeit beitritt, in der Lage, die Risiken seiner Willenserklärung abzuschätzen, denn die Wirksamkeit des Schuldbeitritts zu einer künftigen Verbindlichkeit setzt voraus, daß diese genügend bestimmt bezeichnet ist (Senatsurteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56 = WM 1959, 16 unter B III 4 b).
  • BGH, 13.07.1993 - III ZB 17/93

    Rechtsmittelbefugnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Wenn schon ein Sachurteil, das für oder gegen eine nicht existierende Partei ergangen ist, durch Rechtsmittel beseitigt werden kann (OLG Hamburg MDR 1976, 845; Zöller/Vollkommer, ZPO 18. Aufl. Rn. 11 vor § 50; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeß 14. Aufl. § 41 V; vgl. auch BGHZ 24, 91, 94 sowie BGH Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56 - MDR 1959, 121) und eine Prozeßpartei, deren Parteifähigkeit im Streit ist, zur Erledigung dieses Streits als parteifähig zu behandeln ist (BGHZ 24, 91, 94; Leipold in Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 50 Rn. 41; Lindacher in MünchKomm ZPO § 50 Rn. 59), so kann auch einer nicht parteifähigen Personenvereinigung, die als solche verurteilt worden ist, die Rechtsmittelbefugnis nicht abgesprochen werden (vgl. Lindacher aaO Rn. 65).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    bb) Von der Bindungswirkung nicht erfasst sind Prozessvoraussetzungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der aufhebenden Entscheidung gewesen sind (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56, MDR 1959, 121; MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 563 Rn. 12; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl., § 563 Rn. 11; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 563 Rn. 4; aA: Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 565 Rn. 12 unter Berufung auf BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373).
  • BGH, 05.05.1982 - IVb ZR 707/80

    Nichtigkeitsklage wegen mangelnder Prozeßfähigkeit

    Dieser Beurteilung steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 1958 (VIII ZR 80/56 - MDR 1959, 121) nicht entgegen.
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 318/10

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Antrags auf Festellung der

    bb) Von der Bindungswirkung nicht erfasst sind Prozessvoraussetzungen, die nicht ausdrücklich Gegenstand der aufhebenden Entscheidung gewesen sind (BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56, MDR 1959, 121; MünchKommZPO/Wenzel, 3. Aufl., § 563 Rn. 12; Musielak/Ball, ZPO, 7. Aufl., § 563 Rn. 11; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., § 563 Rn. 4; aA: Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 565 Rn. 12 unter Berufung auf BGH, Urteil vom 17. Dezember 1956 - II ZR 274/55, BGHZ 22, 373).
  • BGH, 21.04.1999 - XII ZR 52/97

    Bindungswirkung eines die Vorinstanz aufhebenden Berufungsurteils

    Soweit diese Gründe nicht betroffen sind, ist das Landgericht in seiner neuen Beurteilung frei (vgl. BGHZ 22, 370, 377; 132, 6, 10; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56 - MDR 1959, 121).

    Das Landgericht war daher auch nach Zurückverweisung nicht gehindert, in seiner Entscheidung vom 7. Juni 1995 auf das rechtskräftige Urteil vom 19. Juni 1992 zu verweisen, mit dem das Oberlandesgericht die Beklagte zur Räumung verurteilt hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 1958 aaO).

  • BGH, 05.12.1975 - V ZR 34/74

    Unzulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Nichtbestehen der Grundforderung -

    Diesen Standpunkt hat auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 9. Dezember 1958 - VIII ZR 80/56, WM 1959, 16, 22 zu B III 4 a.E. eingenommen (vgl. auch BGB RGRK 11. Aufl. vor § 414 Anm. 15; ferner Palandt, BGB 34. Aufl. § 417 Anm. 2).
  • BayObLG, 17.04.2003 - 2Z BR 32/03

    Abgrenzung der individuelle Rechtsmittelbeschwer vom Geschäftswert - Bemessung

    Zwar ist der Umfang der Bindungswirkung im Sinn von § 565 Abs. 2 ZPO a.F. (§ 563 Abs. 2 ZPO n.F.) im Einzelnen strittig (vgl. BGHZ 22, 370; BGH MDR 1959, 121; BVerwGE 42, 243/247; Münchner Kommentar/Wenzel ZPO 2. Aufl. § 565 Rn. 12; Musielak/Ball ZPO 3. Aufl. § 563 Rn. 11).
  • OLG Dresden, 30.12.1998 - 16 U 1769/98

    Begriff der Bürgergemeinschaft

    Der beklagte Verein wäre selbst bei fehlender Rechtsfähigkeit gemäß § 50 Abs. 2 ZPO als Beklagter einem rechtsfähigen Verein gleichzustellen und könnte sogar bei Nichtexistenz, da gegen ihn ein Urteil ergangen ist, dieses mit dem entsprechenden Rechtmittel anfechten (vgl. BGH MDR 1959, 121).
  • LAG Nürnberg, 27.11.1995 - 7 Sa 647/94

    Geltendmachen des Fehlens der Vertretungsmacht in einer Nichtigkeitsklage, wenn

  • OLG Hamm, 20.12.1985 - 4 W 148/85
  • BGH, 12.06.1969 - V BLw 4/69

    Zulässigkeit eines Antrags auf Genehmigung der Veräußerung eines Waldgutes -

  • LG Rottweil, 26.09.2001 - 1 T 9/01
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 128/63

    Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss - Schuldbeitritt und

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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57   

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https://dejure.org/1958,930
BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,930)
BGH, Entscheidung vom 21.10.1958 - I ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,930)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 (https://dejure.org/1958,930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 291
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 28.01.1903 - I 317/02

    Klagänderung.

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57
    Da gemäß § 270 ZPO die Entscheidung, daß eine Änderung der Klage nicht vorliegt, nicht anfechtbar ist, muß im Hinblick auf diese Ausführungen des Berufungsgerichts für das weitere Verfahren davon ausgegangen werden, daß die Firma S. & B. OHG als Klägerin am Rechtsstreit beteiligt und daher auch zur Einlegung eines Rechtsmittels befugt war (vgl. RGZ 53, 359, 362; BGH LM Nr. 8 zu § 264 ZPO).
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57
    Diese Befugnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nicht auf solche Fälle beschränkt, in denen durch das angefochtene Urteil über prozeßhindernde Einreden im Sinne des § 274 Abs. 2 ZPO entschieden worden ist, sondern in ausdehnender Anwendung des § 538 ZPO auch in anderen Fällen zulässig, in denen der erste Richter an einer sachlichen Entscheidung gehindert war (RGZ 123, 194, 202; 158, 145, 152; BGH NJW 1954, 1285).
  • RG, 04.12.1928 - II 269/28

    1. Hat der Richter bei Anordnung einer Sicherheitsleistung durch den einen

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57
    Diese Befugnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nicht auf solche Fälle beschränkt, in denen durch das angefochtene Urteil über prozeßhindernde Einreden im Sinne des § 274 Abs. 2 ZPO entschieden worden ist, sondern in ausdehnender Anwendung des § 538 ZPO auch in anderen Fällen zulässig, in denen der erste Richter an einer sachlichen Entscheidung gehindert war (RGZ 123, 194, 202; 158, 145, 152; BGH NJW 1954, 1285).
  • RG, 07.03.1934 - V B 3/34

    Kann die von einem Oberlandesgericht auf Grund des § 102 ZPO. getroffene

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57
    Das Berufungsgericht verkennt dabei aber, daß - wie die Revision zutreffend ausführt - die Verurteilung gemäß § 102 ZPO neben die Kostentragungspflicht der Parteien tritt und daher eine Kostenentscheidung zwischen den Parteien nicht erübrigt; der verurteilte Dritte haftet mit der unterlegenen Partei gesamtschuldnerisch (RGZ 144, 86, 88; RG JW 1928, 705; Stein-Jonas-Schönke, 18. Aufl. 1953, Anm. I und II 3 zu § 102 ZPO).
  • RG, 25.08.1938 - V 32/38

    1. Wann ist Einheit des Streitgegenstandes in mehreren gleichzeitig anhängigen

    Auszug aus BGH, 21.10.1958 - I ZR 128/57
    Diese Befugnis ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, nicht auf solche Fälle beschränkt, in denen durch das angefochtene Urteil über prozeßhindernde Einreden im Sinne des § 274 Abs. 2 ZPO entschieden worden ist, sondern in ausdehnender Anwendung des § 538 ZPO auch in anderen Fällen zulässig, in denen der erste Richter an einer sachlichen Entscheidung gehindert war (RGZ 123, 194, 202; 158, 145, 152; BGH NJW 1954, 1285).
  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 19/18

    Kostenentscheidung bei der Entscheidung über den Einstellungsantrag eines

    Geht es - wie hier - nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den Erlass einer Kostenentscheidung abgelehnt hat, findet § 99 Abs. 1 ZPO keine Anwendung (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, NJW 1959, 291, 292).

    Der Antragsteller ist dadurch, dass die Kostenentscheidung in dem Beschluss, mit dem der Einstellungsantrag der Antragsgegnerin zurückgewiesen wurde, bewusst unterblieben ist, auch beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, aaO).

  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 206/13

    Beginn der Verjährung bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsansprüche;

    Da das Landgericht einer nichtexistenten Partei teilweise (etwaige) Kosten auferlegt hat, liegt im Grunde insoweit zwischen den Parteien keine Kostenentscheidung vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 -, juris).
  • BGH, 03.09.2013 - VIII ZB 17/12

    Unzulässigkeit der Berufung: Isolierte Anfechtung einer zu Lasten eines

    b) § 99 Abs. 1 ZPO steht allerdings - über die in § 99 Abs. 2, § 91a Abs. 2, § 269 Abs. 5 ZPO genannten Ausnahmen hinaus - der Einlegung eines Rechtsmittels nicht entgegen, wenn eine Kostenentscheidung zu Lasten eines nicht am Rechtsstreit beteiligten Dritten ergangen ist (BGH, Urteile vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49 unter 3 a; vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, NJW 1959, 291 unter II; vom 18. November 1982 - III ZR 113/79, NJW 1983, 883 unter II 1), es an einer Hauptsacheentscheidung fehlt (BGH, Urteil vom 18. November 1963 - VII ZR 182/62, BGHZ 40, 265, 270) oder den Parteien der Erlass der Kostenentscheidung vorenthalten wurde (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, aaO).
  • BGH, 25.01.1999 - II ZR 383/96

    Umwandlung kreisgeleiteter VEB der Wohnungswirtschaft in Kapitalgesellschaften;

    Soweit nicht der ehemalige Kläger zu 2 mit erstinstanzlichen Kosten zu belasten war, hat die Kosten des Rechtsstreits der die Existenz der Klägerin im Rechtsstreit behauptende und als deren gesetzlicher Vertreter auftretende, vermeintliche Liquidator als Veranlasser des unzulässigen Verfahrens zu tragen (Sen.Urt. v. 8. April 1976 - II ZR 212/74, WM 1976, 686, 687; BGH, Urt. v. 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, NJW 1959, 291, 292).
  • BGH, 12.07.2013 - V ZB 74/12

    Rechtsbeschwerdeentscheidung im Grundbuchverfahren: Antrag auf Beschlussergänzung

    In diesen Fällen ist eine Ergänzung des Beschlusses um eine Kostenentscheidung nicht mehr möglich, weil die Vorschrift in § 43 Abs. 1 FamFG das Gericht nicht ermächtigt, seine Entscheidung, an die es mit der Bekanntgabe gebunden ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1970, 2118, 2219; OLG Schleswig, FGPrax 2005, 105), auf Antrag eines Beteiligten nachträglich zu ändern (vgl. Bahrenfuss/Rüntz, FamFG, § 43 Rn. 10; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 43 Rn. 9; Simon in Kemper/Schreiber, FamFG, 2. Aufl., § 43 Rn. 6; vgl. zur gleichartigen Bestimmung zur Urteilsergänzung in § 321 ZPO: Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351, 1352 Rn. 9; BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57, NJW 1959, 291, 292).
  • BGH, 08.04.1976 - II ZR 212/74

    Erlöschen eines Vereins durch mangelnde Betätigung infolge Interesselosigkeit

    Daher kommt der Rechtsgrundsatz zum Zug, daß im Falle der Nichtexistenz des Klägers demjenigen die Kosten aufzuerlegen sind, der sein Bestehen behauptet hat (BGH, Urt. v. 21.10.58 - I ZR 128/57, LM ZPO § 99 Nr. 6 unter II.).
  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Geht es - wie hier - nicht um die Anfechtung einer ergangenen Kostenentscheidung, sondern darum, dass ein Gericht den Erlass einer Kostenentscheidung überhaupt ablehnt, so findet § 99 Abs. 1 ZPO, der eine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung ohne gleichzeitiges Rechtsmittel in der Hauptsache für unzulässig erklärt, keine Anwendung (vgl. BGH NJW 1959, 291, 292; OLG Zweibrücken MDR 1990, 253; Zöller - Herget, ZPO, 23. Aufl., § 98 Rdnr. 1; Musielak - Wolst, ZPO, 3. Aufl., § 99 Rdnr. 2).
  • OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 205/13

    Rückforderung von Sanierungsgeldern in der Kirchlichen Zusatzversorgung

    Da das Landgericht einer nichtexistenten Partei teilweise (etwaige) Kosten auferlegt hat, liegt im Grunde insoweit zwischen den Parteien keine Kostenentscheidung vor (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 -, juris).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 190/91

    Anhörung der Betriebsvertretung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Kündigung

    Denn übergangen im Sinne dieser Vorschrift ist ein Anspruch, wenn er versehentlich nicht beschieden, nicht aber, wenn ihn das Gericht bewußt deshalb nicht beschieden hat, weil es, wie hier zu unterstellen ist, das Klagebegehren unrichtig ausgelegt hat (BGH Urteile vom 21. Oktober 1958 - I ZR 128/57 - und vom 27. November 1979 - VI ZR 40/78 - NJW 1959, 291; 1980, 840; LSG Hessen Urteil vom 30. April 1981 - L - 1 kg - 168/80 - MDR 1981, 1052; OLG Hamm Beschluß vom 14. November 1980 - 1 WF 442/80 - FamRZ 1981, 189).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2001 - VfGBbg 24/01

    Willkür; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Tenor

    Ebensowenig wie § 99 Abs. 1 ZPO der Anfechtung einer einen Kostenausspruch zugunsten des Vollstreckungsschuldners (etwa wegen der ihm für die Verteidigung gegen eine unzulässige Zwangsvollstreckungsmaßnahme entstandenen Rechtsberatungskosten) vorenthaltenden Entscheidung entgegensteht (so BGH NJW 1959, 291, 292; KG RPfl. 1981, 318), ist auch ein gesonderter Kostenausspruch zugunsten des Vollstreckungsgläubigers nicht der Anfechtung entzogen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - A 16 S 634/92

    Rechtsmittel bei rechtsirrtümlicher Nichtentscheidung des Verwaltungsgerichts

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