Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 03.02.1959

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57   

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https://dejure.org/1958,173
BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57 (https://dejure.org/1958,173)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1958 - V ZR 70/57 (https://dejure.org/1958,173)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1958 - V ZR 70/57 (https://dejure.org/1958,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 76
  • NJW 1959, 431
  • MDR 1959, 200
  • DVBl 1959, 368
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 145/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    Die hier genannten mit dem Grundstück verbundenen Lasten sind nämlich nur solche, die von jedem Besitzer einer Sache als solchem gefordert werden können (Urteil des erkennenden Senats vom 30. April 1957 - V ZR 145/55 WM 1957, 815).
  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    (BGHZ 9, 101; 19, 258).
  • BGH, 14.12.1955 - IV ZR 6/55

    Italienischer Friedensvertrag. Forderungsverzicht

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    (BGHZ 9, 101; 19, 258).
  • BGH, 01.04.1955 - V ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    Gegen die Annahme eines vorläufigen Mietvertrages bestehen unter den gegebenen Umständen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 1. April 1955 - V ZR 154/54 S. 14).
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    Auf die Darlegungen der Revision, die sich mit dem Fortbestehen der Haftung aus diesem Rechtsgrunde nach dem Verkauf von Grund und Boden an Frau N. unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 10, 171 und 17, 236) befassen, kann es daher nicht ankommen.
  • BGH, 13.05.1955 - V ZR 36/54

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    Auf die Darlegungen der Revision, die sich mit dem Fortbestehen der Haftung aus diesem Rechtsgrunde nach dem Verkauf von Grund und Boden an Frau N. unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGHZ 10, 171 und 17, 236) befassen, kann es daher nicht ankommen.
  • BGH, 05.03.1958 - V ZR 264/56
    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    Letzteres ist zwar auch dann anzunehmen, wenn sich der Eigentümer das Recht vertraglich vorbehalten hat, nach Beendigung des Pachtverhältnisses das Haus entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen (Urteil des Senats vom 5. März 1958 - V ZR 264/56; MDR 1958, 418 = WM 1958, 564).
  • BGH, 06.04.1956 - I ZR 159/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    § 409 BGB, der vorsieht, daß der Schuldner an den neuen Gläubiger leisten kann, selbst wenn ihm bekannt ist, daß die Abtretung unwirksam ist (RGZ 126, 183; BGH BB 1956, 639), kommt hier nicht zur Anwendung.
  • RG, 12.11.1929 - VII 188/29

    Muß der abtretende Gläubiger die dem Schuldner vom Abtretungsempfänger durch

    Auszug aus BGH, 10.12.1958 - V ZR 70/57
    § 409 BGB, der vorsieht, daß der Schuldner an den neuen Gläubiger leisten kann, selbst wenn ihm bekannt ist, daß die Abtretung unwirksam ist (RGZ 126, 183; BGH BB 1956, 639), kommt hier nicht zur Anwendung.
  • BGH, 11.03.2003 - XI ZR 403/01

    Zur Kündigung eines NPD-Girokontos

    Die öffentliche Hand ist auch dann unmittelbar an die Grundrechte gebunden, wenn sie öffentliche Aufgaben in privatrechtlichen Rechtsformen wahrnimmt (BGHZ 29, 76, 80; 33, 230, 233; 36, 91, 95 f.; 37, 1, 27; 52, 325, 328; 65, 284, 287; 91, 84, 96 f.).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Das Gleichheitsprinzip bindet nämlich die öffentliche Verwaltung auch dort, wo sie sich bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben gegenüber einer bestimmten Interessengruppe - wie hier gegenüber den von der Beklagten geförderten Grundstückskäufern - privatrechtlicher Rechtsformen bedient (vgl. Senat, BGHZ 29, 76, 80; 33, 230, 233).
  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Durch die privatrechtliche Organisation der Erfüllung öffentlicher Aufgaben kann sich der Staat der Grundrechtsbindung nicht entziehen (vgl. BGH Urteile vom 10. Dezember 1958 - V ZR 70/57, vom 26. Oktober 1961 - KZR 1/61 - und vom 23. September 1969 - VI ZR 19/68).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

    Der Grundsatz, daß die Grundrechtsnormen des Grundgesetzes die öffentliche Hand auch dort binden, wo sie sich zur Erfüllung einer ihr obliegenden Verwaltungsaufgäbe privatrechtlicher Formen bedient, besagt nicht, daß diese Bindung ohne weiteres auch für sogenannte fiskalische Hilfsgeschäfte, insbesondere für privatrechtliche Verträge über die Beschaffung von Sachgütern gilt, die der Verwaltungsträger nicht zur unmittelbaren Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe gegenüber dem Vertragsgegner, sondern zur Durchführung anderweitiger Aufgaben abschließt (Abgrenzung gegen BGHZ 29, 76).

    Das Berufungsgericht, das für das fiskalische Handeln von Trägern öffentlicher Verwaltung eine solche Bindung annimmt, kann sich hierfür im übrigen nicht auf die von ihm herangezogene Entscheidung BGHZ 29, 76 ff berufen.

    Das Berufungsgericht verkennt auch den Begriff der unmittelbaren Erfüllung von Verwaltungsaufgaben, wie er in BGHZ 29, 76, 80 im Anschluß an Siebert, Privatrecht im Bereich Öffentlicher Verwaltung, in Festschrift für Niedermeyer 1953, S. 213 ff, insbesondere S. 221, 240 verwendet wird, wenn es ihn (BU S. 15 unten, 16 oben) so auffaßt, als sei damit die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Träger unmittelbarer Staatsverwaltung im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Trägern mittelbarer Staatsverwaltung gemeint.

  • BGH, 26.10.1960 - V ZR 122/59

    Hausverbot für Rathaus

    Der Senat hat schon im Urteil vom 10. Dezember 1958 (BGHZ 29, 76, 80) ausgesprochen, daß das in den Grundrechten normierte Gleichheitsprinzip die öffentliche Verwaltung auch dort bindet, wo sie sich bei der unmittelbaren Erfüllung ihrer Verwaltungsaufgaben privatrechtlicher Rechtsformen bedient (zu der dort angeführten Literatur ist neuerdings zu vergleichen: Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz Art. 1 Nr. 136 ff; Forsthoff aaO S. 69; Wolff aaO § 23, I b S. 84 f; BVerwG NJW 1958, 394).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 164/74

    Verpflichtung zur Einräumung von Preisvergünstigungen an Großabnehmer in der

    Dabei bedarf es im vorliegenden Zusammenhang keines näheren Eingehens auf die nach wie vor umstrittene Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Privatrechtsverkehr die Grundrechtsbestimmungen - unmittelbar oder nur mittelbar über die Generalklauseln (§§ 130, 242, 826 BGB) - Auswirkungen auf den Bestand von Verträgen haben können; denn jedenfalls im Bereich der Daseinsvorsorge gelten die Grundrechte - das entspricht nunmehr gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum - unmittelbar auch für das privatrechtliche Handeln des Staates bzw. der Gemeinden (BGHZ 29, 76; 52, 325; Wolff, Verwaltungsrecht Bd. 19. Aufl. 1974 § 23 II b; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz Art. 3 Rdn. 475 ff, 486, 495).

    Der Staat kann sich, wenn er sich im Bereich der Leistungsverwaltung zulässigerweise privatrechtlicher Mittel bedient, dadurch nicht der Grundrechtsbindung entziehen, der er bei Einsatz öffentlich-rechtlicher Mittel - hier etwa bei einer Wasserlieferung aufgrund öffentlich-rechtlicher Satzung oder Anstaltsordnung - unterworfen wäre (vgl. Kaiser in Anmerkung JZ 1959, 407 zu BGHZ 29, 76).

    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Beklagte sich im Wege der Ermessensbindung durch ihre Praxis bereits auf eine Bevorzugung von Großabnehmern nach Art der Klägerinnen festgelegt hätte (vgl. dazu BGHZ 29, 76 ff mit kritischen Anmerkungen von Kaiser JZ 1959, 407 und Mertens, JuS 1963, 391).

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    a) Allerdings entfällt der Schutz noch nicht, wenn der Schuldner die Unwirksamkeit der Abtretung bei Vorlage der Urkunde über die Abtretung oder später kennt (vgl RGZ 126, 183, 185; BGHZ 29, 76, 82 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57]; BGH BB 1956, 639).
  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

    Angeknüpft wird dabei an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die Auswirkungen des Gleichheitsgrundsatzes auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung, wie sie vor allem in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] (= JZ 1959, 405 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] mit Anm. Raiser) ihren Ausdruck gefunden hat.

    Das entspricht den Ausführungen in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57], an denen der Senat auch nach erneuter Prüfung festhält.

    Ohne Erfolg bemüht sich die Revision darzutun, zwischen dem vorliegenden Fall und dem Sachverhalt, über den der Senat in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] entschieden hat, bestünden in dieser Hinsicht grundlegende Unterschiede.

    In diesem Punkt unterscheidet sich also der vorliegende Fall maßgeblich von dem Suchverhalt, der seinerzeit der Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] zugrunde lag; dort hatten sämtliche beteiligten Siedler, mit alleiniger Ausnahme des damaligen Klägers, das Eigentum an ihrem Siedlungsland erhalten, und nur mit Rücksicht hierauf hatte der Senat damals trotz Fehlens eines Vertrage abschlusses nach § 313 BGB auch dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Übereignung des Grund und Bodens zuerkannt (S. 81 a.a.O.).

  • BGH, 15.10.1993 - V ZR 19/92

    Bestimmtheit eines Klageantrags; Rechtsstellung des Anschlußberufungsklägers

    Im Bereich dieses Verwaltungsprivatrechts hat die Verwaltung nicht bloß die Grundrechte, darunter auch den Gleichheitsgrundsatz, zu beachten (vgl. BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57]; 65, 284, 287), sondern auch das Übermaßverbot einzuhalten (BGHZ 93, 372, 381) [BGH 07.02.1985 - III ZR 179/83].
  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 19/68

    Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit

    Denn der Gleichheitssatz bindet die öffentliche Verwaltung auch dort, wo sie sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben privatrechtlicher Formen bedient (BGHZ 29, 76, 80; 36, 91, 96; BGH LM Art. 3 GG Nr. 84).
  • BGH, 14.12.1976 - VI ZR 251/73

    Polizeiverwaltung - Haftung der Stadt - Unerlaubte Handlung -

  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 167/82

    Zur Zulässigkeit einer Gewerbebetriebsbeschränkungsdienstbarkeit für Gemeinde

  • BGH, 07.04.1967 - V ZR 14/65

    Erlöschen einer Dienstbarkeit wegen Verjährung des Störungsbeseitigungsanspruchs

  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und

  • OVG Bremen, 25.10.1988 - 1 BA 32/88

    Gerichtliche Veröffentlichungspraxis; Pressefreiheit; Gleichheitssatz -

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76

    Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 72/67

    Anspruch auf einen hinterlegten Geldbetrag - Anspruch auf Herausgabe

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 L 82/04

    Kein Verwaltungsrechtsweg für Klage gegen Sparkasse auf Einrichtung eines

  • BGH, 07.11.1963 - VII ZR 189/61

    Kündigung eines Wiederaufbaudarlehens

  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

  • BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57

    Rechtsmittel

  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung

  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

  • BVerwG, 21.07.1964 - I C 60.61

    Ersatz eines öffentlichen Marktes durch einen privatrechtlich organisierten

  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

  • BGH, 19.12.1963 - V ZR 177/62
  • BayObLG, 16.12.1998 - REMiet 3/98

    Bundesmietwohnung; Mieterhöhung; Bindung an Verwaltungsvorschriften

  • BGH, 03.02.1978 - V ZR 79/75

    Werbeauslagen einer Brauerei an einer Häuserwand - Duldung eines gesteigerten

  • BGH, 20.12.1968 - V ZR 51/65

    Gemeindlicher Verkauf eines Grundstücks "zum Zwecke der Erschließung und

  • VG Düsseldorf, 05.03.2004 - 1 K 1156/04

    Anforderungen an den Verwaltungsrechtsweg auf Grundlage der Sonderrechtstheorie;

  • BGH, 14.07.1977 - III ZR 106/75

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rückzahlung des

  • BGH, 14.03.1975 - V ZR 184/72

    Zur Auslegung eines Erbbaurechtsvertrags hinsichtlich der zusätzlichen Einplanung

  • BGH, 18.04.1969 - V ZR 180/65

    Anfechtung einer Grundstücksübereignung an die Stadt wegen Irrtums über die

  • BGH, 21.02.1969 - V ZR 149/65

    Verpflichtung zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück - Ausnahme von

  • BGH, 06.11.1961 - III ZR 125/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1960 - V ZR 48/59
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 166/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.05.1969 - VI ZR 285/67

    Zulassung als Belegarzt als Angebot zum Abschluss eines bürgerlich-rechtlichen

  • BGH, 25.01.1966 - V ZR 121/63

    Lieferung von Strom - Freistellung von einer Zahlungsverpflichtung an eine

  • BGH, 17.12.1964 - III ZR 110/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.04.1960 - V ZR 1/60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 236/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,243
BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 236/54 (https://dejure.org/1959,243)
BVerfG, Entscheidung vom 03.02.1959 - 1 BvR 236/54 (https://dejure.org/1959,243)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - 1 BvR 236/54 (https://dejure.org/1959,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 24 § 90; StPO § 112
    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 9, 160
  • NJW 1959, 431
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05

    Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung;

    Der Haftbefehl des Landgerichts Duisburg vom 13. März 2002 ist mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils vom 29. April 2002 gegenstandslos geworden; er hat sich mit der (zunächst) rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers erledigt (vgl. BVerfGE 9, 160 ) und kann demzufolge nach Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts vom 29. April 2002 durch die mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2005 gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht "wieder aufleben" und erneut die Grundlage für eine weitere Inhaftierung des Beschwerdeführers bilden.
  • KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11

    Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils

    Die zitierte Rechtsprechung fußt auf Fällen, in denen - anders als hier - ein Haftbefehl vollzogen wurde, sich der Verurteilte also bei Eintritt der Rechtskraft in Untersuchungshaft befand (vgl. BVerfG NJW 2005, 3131 und wohl auch BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris, 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75 -).

    Anträge und Rechtsmittel, die auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des (vollzogenen) Haftbefehls gerichtet sind, sind daher ab Eintritt der Rechtskraft unzulässig oder werden - wenn sie früher angebracht worden sind - gegenstandslos (vgl. BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; OLG Celle NJW 1963, 2240; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris; 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - 21. April 1975 - 2 Ws 95/75; Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 16).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02

    Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts

    Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung des Haftbefehls bzw. - bei sinngemäßer Auslegung des Begehrens - der ihn bestätigenden Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts durch den Verfassungsgerichtshof erstrebt (Antrag zu 1.), ist sie gegenstandslos geworden, weil der Haftbefehl durch den rechtskräftigen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 und den Strafantritt des Beschwerdeführers prozessual und sachlich überholt ist (zur Erledigung vgl. BVerfGE 9, 160 ; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz mit Einführungsgesetz, 5. Aufl. 2003, § 120 StPO, Rn. 22 m. w. N.; Meyer/Goßner, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassung, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen, 48. Aufl. 2005, § 120 Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 22/95

    Strafprozeßrecht; Haftbefehl; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der

    Damit hat sich zugleich der hier angegriffene Haftbefehl erledigt (vgl. hierzu auch BVerfGE 9, 160, 161; aus dem neueren Schrifttum etwa KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 120 Rdn. 22; Wendisch, Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl., § 120 Rdn. 135 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76

    Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das

    Die erforderliche Beschwer liegt bei bereits vollzogenen Verwaltungsakten dann nicht mehr vor, wenn sie nicht mehr rückgängig gemacht werden können, für das mit dem Rechtsmittel erstrebte Ziel also kein Raum mehr bleibt (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 8. Januar 1959 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89 [93], und vom 3. Februar 1959 1 BvR 236/54, BVerfGE 9, 161 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 236/54] ; Urteile des BVerwG vom 9. Februar 1967 I C 49.64, BVerwGE 26, 161, und vom 28. Februar 1961 I C 54.57, BVerwGE 12, 87; Entscheidung des BGH vom 13. August 1973 1 BJs 6/71, StB 34/73, NJW 1973, 2035; Entscheidung des Kammergerichts vom 8. September 1971 2 VAs 43/70, NJW 1972, 169; Entscheidung des OLG Celle vom 4. Januar 1973 2 Ws 31/72 und 72/72, NJW 1973, 863).
  • OLG Hamburg, 09.05.1977 - 1 Ws 196/77

    Erledigung eines Haftbefehls mit Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung ;

    Mit dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung eines Angeklagten ist der gegen ihn ergangene Haftbefehl prozessual und sachlich überholt und damit erledigt (BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431).
  • OLG Stuttgart, 30.01.1984 - 1 Ws 397/83

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines für gegenstandslos erklärten Haftbefehls und

    In diesen Fällen hat sich der die Untersuchungshaft anordnende Haftbefehl erledigt, ohne daß es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedürfte (BVerfGE 9, 160; OLG Hamburg NJW 1977, 210 [OLG Hamburg 08.04.1976 - 1 Ws 183/76] ).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvR 701/57

    Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits

    Ein rechtliches Interesse der Beschwerdeführerin an dieser ausdrücklichen Feststellung (BVerfGE 9, 89 (93); 9, 160 (161 f.)) ist jedoch nicht anzuerkennen, da die Aufhebung des Bescheides durch das Bundesverwaltungsgericht gerade und allein wegen der Feststellung seiner Grundrechtswidrigkeit erfolgt ist.
  • OLG Hamburg, 08.04.1976 - 1 Ws 183/76

    Haftbeschwerde

    Die Haftbeschwerde des Angeklagten H. B. gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg (160 Gs 431/75) vom 21. Juni 1975 ist gegenstandslos, nachdem der Senat heute die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Kleinen Strafkammer 1 des Landgerichts Hamburg - (41) 165/75 - vom 28. Oktober 1975 verworfen hat, das Urteil damit rechtskräftig geworden ist und die Haft nunmehr als Strafhaft gilt (§ 450 Abs. 2 StPO, Nr. 91 Abs. 1 Ziff. 1 UVollzO; Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. Anm. II 10 zu § 120 StPO ; BVerfGE 9, 161 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 236/54] ).
  • VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
    Das ist nicht der Fall, wenn das Rechtsschutzziel durch die angestrebte Entscheidung nicht erreicht werden kann und ihr nach dem Zweck der Einräumung der gerichtlichen Zuständigkeit auch sonst keine Wirkungen in der Rechtsordnung zukommen können, der Antrag also gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 9, 160 [161 f.]; 11, 136 [138]).
  • OLG Nürnberg, 09.12.1982 - Ws 990/82

    Aufhebung eines Haftbefehls; Aussetzung der des Haftvollzugs dienenden Maßnahmen;

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