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   BGH, 09.01.1958 - 4 StR 203/57   

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https://dejure.org/1958,3675
BGH, 09.01.1958 - 4 StR 203/57 (https://dejure.org/1958,3675)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1958 - 4 StR 203/57 (https://dejure.org/1958,3675)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1958 - 4 StR 203/57 (https://dejure.org/1958,3675)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressemeldung, 01.05.2021)

    Gegen Willkür des Richters

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 55
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99

    Unzulässige sachliche Änderung eines Urteils durch den Tatrichter nach Abschluß

    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 14.01.2000 - 3 StR 106/99
    Daß der Vorsitzende den Angeklagten bedrängen wollte, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH NJW 1959, 55; 1982, 1712; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 205) oder den Eindruck erwecken konnte, er ziehe eine schnelle Prozeßerledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vor (vgl. BGHR StPO § 24 II Vorsitzender 1), ist dem vorgetragenen Sachverhalt nicht zu entnehmen.
  • BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem

    Der dadurch möglicherweise auf den Angeklagten ausgeübte Druck, auf sein Recht, keine Angaben zu machen, zu verzichten, stellte einen massiven Verstoß gegen einen fundamentalen Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) dar, der im Angeklagten berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden entstehen lassen konnte (vgl. BGH NJW 1959, 55).
  • OLG Hamburg, 05.07.2017 - 1 Rev 41/17

    Ablehnung eines Richters im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit bei

    Vielmehr stellt sich ihre kurz nach Beginn der Berufungshauptverhandlung erfolgte Einschätzung aus der maßgeblichen Sicht einer verständigen Anklagten als eine offene - die persönliche Auffassung der Vorsitzenden hinreichend deutlich wiedergebende und ersichtlich nicht einen gerechten Schuldausgleich missachtende (dazu BGH, Urt. v. 17. November 1999 - 2 StR 313/99, BGHSt 45, 312, 318 f.) - vorläufige Bewertung des damaligen Verfahrensstandes dar, durch welche die Vorsitzende die Angeklagte auch nach dem Revisionsvorbringen weder unverhohlen bedrängt hat, Angaben zur Sache zu machen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9. Januar 1958 - 4 StR 203/57, NJW 1959, 55, 56; Beschl. v. 24. März 1982 - 2 StR 105/82, NJW 1982, 1712; MünchKomm- StPO/Conen/Tsambikakis, a.a.O., § 24 Rn. 40 f.), noch der Eindruck erweckt wurde, es werde eine schnelle Prozesserledigung einer sachgemäßen Aufklärung der Sache vorgezogen (BGH, Beschl. v.14. Januar 2000 - 3 StR 106/99, NStZ 2000, 325, 326; im Übrigen Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 17 m.w.N ).
  • BGH, 13.01.1959 - 1 StR 495/58

    Rechtsmittel

    Die Sachlage ist hier grundlegend anders als in dem vom 4. Strafsenat NJW 59, 55 entschiedenen Falle, in dem der Vorsitzende dem Angeklagten in ungewöhnlich scharfer und sachwidriger Weise begegnet war.
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