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   BGH, 07.01.1959 - 4 StR 313/58   

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https://dejure.org/1959,348
BGH, 07.01.1959 - 4 StR 313/58 (https://dejure.org/1959,348)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1959 - 4 StR 313/58 (https://dejure.org/1959,348)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1959 - 4 StR 313/58 (https://dejure.org/1959,348)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bevorrechtigte Straße - Dauer des Vorfahrtsrechts - Verkehrsteilnehmer - Vorfahrtstraße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO (a.F.) § 13

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 320
  • NJW 1959, 638
  • MDR 1959, 506
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

    Der Benutzer einer bevorrechtigten Straße ist gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtsstraße kreuzenden nicht bevorrechtigten Straße herankommen, auch dann vorfahrtsberechtigt, wenn er in diese Straße einbiegt, und zwar so lange, bis er die Vorfahrtsstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Januar 1959 - 4 StR 313/58, BGHSt 12, 320, 323; OLG Düsseldorf, VersR 1966, 1056; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 8 StVO Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    Deshalb wird bei rechtwinklig einmündenden Straßen oder auf Kreuzungen der Vorfahrtbereich von den Fluchtlinien der Fahrbahnen beider Straßen einschließlich etwaiger Radfahrwege gebildet (BGH VersR 1958, 784; VRS 16, 309, 312; VRS 27, 350, 352; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 8 StVO Rn. 4).
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Deshalb wird bei rechtwinklig einmündenden Straßen oder auf Kreuzungen der Vorfahrtbereich von den Fluchtlinien der Fahrbahnen beider Straßen einschließlich etwaiger Radfahrwege gebildet (BGH VersR 1958, 784; VRS 16, 309, 312; VRS 27, 350, 352).
  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 83/81

    Haftungsverteilung bei Unfall bei abknickender Vorfahrt

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, daß das Vorfahrtrecht im Hinblick auf die Sicherheit des Verkehrs klar und eindeutig sein muß und der zügige Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen nicht beeinträchtigt werden darf (vgl. BGHSt 12, 320, 322 f. [BGH 07.01.1959 - 4 StR 313/58] und 20, 238, 241; Senatsurteile vom 9. März 1971 - BGHZ 56, 1 [BGH 09.03.1971 - VI ZR 137/69] undvom 5. Februar 1974 - VI ZR 195/72 - VersR 1974, 600 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 137/69

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer Kreuzung mit

    Daher ist der Benutzer einer bevorrechtigten Straße nach dem Urteil des BGH, BGHSt 12, 320 gegenüber den Verkehrsteilnehmern, die auf einer einmündenden oder die Vorfahrtstraße kreuzenden Straße herankommen, auch dann vorfahrtberechtigt, wenn er in diese Straße einbiegt.
  • OLG München, 09.04.2010 - 10 U 5143/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten und Haftungsverteilung bei Kollision

    Dieses Vorrecht des Vorfahrtberechtigten besteht solange, bis er mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs die Vorfahrtstraße verlassen hat (BGH NJW 1959, 638; OLG Düsseldorf VersR 1966, 1056; Senat, Hinweis v. 04.06.2008 - 10 U 3012/08; König in: Hentschel/König/Dauer , Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 8 Rz. 29; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 27 Rz. 249).
  • LG Essen, 29.01.2015 - 3 O 145/10

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines

    Beim Abbiegen des Vorfahrtberechtigten genießt dieser den Vorrang, bis er die Vorfahrtstraße mit der ganzen Länge seines Fahrzeugs verlassen hat ( BGH , Beschl. v. 07.01.1959, Az. 4 StR 313/58, NJW 1959, 638).
  • BGH, 15.06.1960 - 4 StR 86/60

    VORFAHRT: Geknicktes Recht

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