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   BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58   

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BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58 (https://dejure.org/1959,232)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1959 - 1 StR 510/58 (https://dejure.org/1959,232)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1959 - 1 StR 510/58 (https://dejure.org/1959,232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Befugnis eines Verteidigers ohne Vertretungsvollmacht zur Stellung eines Antrags auf Entbindung des Angeklagten von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung - Voraussetzungen und Bedeutung der Vertretungsvollmacht des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 367
  • NJW 1959, 731
  • MDR 1959, 410
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 17.06.1930 - I 1332/29

    1. Kann bei der Zustellung einer Ladung an eine Hausangestellte der Dienstgeber

    Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
    Das Oberlandesgericht Koblenz möchte der Revision stattgeben; hieran sieht es sich jedoch gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 11. Januar 1956 - MDR 1956, 313 -, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 210; 64, 239, 245)ebenfalls davon ausgeht, daß der Verteidiger den Antrag aus § 233 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten stellen könne (so auch BGH 3 StR 564/52 vom 21. Mai 1953).

    Das Oberlandesgericht Koblenz, das Oberlandesgericht Köln (a.a.O.) und der Generalbundesanwalt weisen darauf hin, daß seit der Zeit, zu der das Reichsgericht über die vorliegende Rechtsfrage entschieden hat (RGSt 54, 210; 64, 239, 245), § 233 Abs. 2 StPO geändert wurde und nach der jetzt geltenden Fassung - anders als früher - der Angeklagte nach Entbindung von der Erscheinungspflicht nochmals richterlich vernommen, belehrt und befragt werden muß, ob er seinen Antrag aufrecht erhält.

  • RG, 07.01.1920 - IV 653/19

    Ist der Verteidiger ohne besonderen Auftrag des Angeklagten ermächtigt, für ihn

    Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
    Das Oberlandesgericht Koblenz möchte der Revision stattgeben; hieran sieht es sich jedoch gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 11. Januar 1956 - MDR 1956, 313 -, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 210; 64, 239, 245)ebenfalls davon ausgeht, daß der Verteidiger den Antrag aus § 233 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten stellen könne (so auch BGH 3 StR 564/52 vom 21. Mai 1953).

    Das Oberlandesgericht Koblenz, das Oberlandesgericht Köln (a.a.O.) und der Generalbundesanwalt weisen darauf hin, daß seit der Zeit, zu der das Reichsgericht über die vorliegende Rechtsfrage entschieden hat (RGSt 54, 210; 64, 239, 245), § 233 Abs. 2 StPO geändert wurde und nach der jetzt geltenden Fassung - anders als früher - der Angeklagte nach Entbindung von der Erscheinungspflicht nochmals richterlich vernommen, belehrt und befragt werden muß, ob er seinen Antrag aufrecht erhält.

  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 287/56

    Vertretung des nicht anwesenden Angeklagten durch einen mit schriftlicher

    Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
    Auch der Umstand, daß für die Vertretung bei der im Abwesenheitsverfahren stattfindenden Hauptverhandlung eine allgemeine Vertretungsvollmacht des Verteidigers ausreicht (BGHSt 9, 356), würde dafür sprechen, die Antragstellung nach § 233 StPO durch den Verteidiger bereits dann zuzulassen, wenn dieser eine allgemeine Vertretungsvollmacht des Angeklagten besitzt.
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 564/52

    Straffreiheit für Steuervergehen - Gewährung des letzten Worts für den

    Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
    Das Oberlandesgericht Koblenz möchte der Revision stattgeben; hieran sieht es sich jedoch gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 11. Januar 1956 - MDR 1956, 313 -, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 210; 64, 239, 245)ebenfalls davon ausgeht, daß der Verteidiger den Antrag aus § 233 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten stellen könne (so auch BGH 3 StR 564/52 vom 21. Mai 1953).
  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 176.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1959 - 1 StR 510/58
    Das Oberlandesgericht Koblenz möchte der Revision stattgeben; hieran sieht es sich jedoch gehindert durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen vom 11. Januar 1956 - MDR 1956, 313 -, die im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 54, 210; 64, 239, 245)ebenfalls davon ausgeht, daß der Verteidiger den Antrag aus § 233 StPO nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Angeklagten stellen könne (so auch BGH 3 StR 564/52 vom 21. Mai 1953).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 252/91

    Beschränkung des Rechts auf Verteidigung durch Einschränkung des

    Der Verteidiger, von dem das Gesetz besondere Sachkunde verlangt (§§ 138, 139, 142 Abs. 2 StPO, § 392 AO), ist der Beistand, nicht der Vertreter des Beschuldigten, an dessen Weisungen er nicht gebunden ist (BGHSt 12, 367, 369; 13, 337, 343).
  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Der Verteidiger ist Beistand (§ 137 StPO), nicht Vertreter des Beschuldigten (BGHSt 12, 367, 369).
  • LG Potsdam, 09.01.2014 - 24 Qs 151/13

    Kostenfestsetzung in Bußgeldverfahren: Gebühren- und Auslagenanspruch bei

    Denn sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im Strafverfahren hat der Verteidiger, der als unabhängiges Organ der Rechtspflege bei Eingriffen in den Prozess durch Anträge oder auf andere Weise grundsätzlich nicht als Vertreter des Betroffenen bzw. Beschuldigten, sondern gemäß § 137 Abs. 1 StPO als dessen Beistand aus eigenem Recht und in eigenem Namen handelt (vgl. BGHSt 12, 367 [369]), die Aufgabe, alle zugunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte geltend zu machen (Göhler, aaO, § 60 Rdn. 2; Meyer-Goßner, aaO, Einleitung Rdn. 83; BGHSt 9, 20 [22]).
  • OLG Köln, 11.01.2002 - Ss 533/01

    Anordnung des persönlichen Erscheinens im Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid wegen

    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 S. 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367 [369, 374] = NJW 1959, 731 [733]; BGHSt 25, 281 [284] = 1974, 868 [869]; Pfeiffer, StPO, 3. Aufl., § 233 Rdnr. 2; Julius, in: Heidelberger Kommentar StPO, § 233 Rdnr. 2), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (OLG Hamm NJW 1969, 1129; SenE v. 12.11.1968 - Ss 414/68 - = NJW 1969, 705 f.; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 233 Rdnr. 7 m. w. Nachw.; Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 233 Rdnr. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 233 Rdnr. 5 m. w. Nachw.; KMR-Paulus § 233 Rdnr. 11 m. w. Nachw.; Schlüchter, in: SK-StPO, § 233 Rdnr. 8 m. w. Nachw.; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., Rdnr. 425; enger - besondere Ermächtigung erforderlich -: RGSt 54, 210 [211]; RGSt 64, 239 [245]; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70; offen gelassen in BGHSt 12, 367 [374] = NJW 1959, 731 [733]; a.A. OLG Köln NJW 1957, 153 f.).

    Die Antragstellung enthält demnach eine Verfügung über ein Recht des Angeklagten bzw. Betroffenen, dessen Ausübung ihm selbst vorbehalten ist und nicht ohne weiteres auch dem rechtlich selbständig neben ihm stehenden Verteidiger zukommt (BGHSt 12, 367 [372 f.] = NJW 1959, 731 [733]; Schlüchter a.a.O.).

  • LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08

    Strafvereitelung: Unrichtiger Vortrag eines Verteidigers im Rahmen einer

    Er beinhaltet die Aufgabe der Verteidigung, dem Mandanten im Strafprozess beizustehen, die Rechte allseitig zu wahren und zur Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen und rechtlichen Umstände beizutragen (MünchKomm-StGB, Cramer § 258 Rn. 10; BGHSt 12, 367, 369).
  • BGH, 29.01.1974 - 1 StR 198/73

    Strafbarkeit wegen Entführung mit Willen der Entführten - Ausbleiben trotz

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wird lediglich dann zugelassen, wenn der Entbindungsantrag mangels Vollmacht des Verteidigers unwirksam ist oder auf Rechtsmißbrauch beruht (BGHSt 12, 367, 369; BayObLGSt 1972, 47, 50).

    Ist der Verteidiger vom Angeklagten ermächtigt worden, den Entbindungsantrag für ihn zu stellen - und dies ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Antrags, vgl. BGHSt 12, 367 -, dann umfaßt seine Vertretungsmacht auch die Befugnis, Erklärungen des Gerichts über diesen Antrag mit Wirkung für und gegen den Angeklagten entgegenzunehmen (vgl. BGHSt 9, 356, 357; BayObLGSt 1970, 228, 229).

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 30. Januar 1959 (BGHSt 12, 367, 369) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, wird daran nicht festgehalten.

  • OLG Brandenburg, 13.05.2009 - 1 Ss OWi 68 Z/09

    Bußgeldverfahren: Fortwirkung der Entscheidung des Gerichts über den Antrag auf

    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 S. 1 StPO allgemein anerkannt (vgl. BGHSt 12, 367, 369, 374; BGHSt 25, 281, 284; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, § 233 Rdnr. 2; HK-Julius, StPO, 3. Aufl. 2001, § 233 Rdnr. 2), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (OLG Hamm NJW 1969, 1129; LR-Gollwitzer, StPO, 25. Aufl. 1997 ff., § 233 Rdnr. 7 m. w. Nachw.; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl. 2008, § 233 Rdnr. 2; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 233 Rdnr. 5 m. w. Nachw.; enger - besondere Ermächtigung erforderlich -: RGSt 54, 210, 211; RGSt 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Die Antragstellung enthält demnach eine Verfügung über ein Recht des Angeklagten bzw. Betroffenen, dessen Ausübung ihm selbst vorbehalten ist und nicht ohne weiteres auch dem rechtlich selbständig neben ihm stehenden Verteidiger zukommt (BGHSt 12, 367, 372 f.).

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 2 Ss OWi 281/07

    Entbindungsantrag

    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur OLG Köln a.a.O.; Tolksdorf in KK a.a.O.; Meyer-Goßner a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO 12. Lfg. § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Die Antragstellung enthält demnach eine Verfügung über ein Recht des Angeklagten bzw. Betroffenen, dessen Ausübung ihm selbst vorbehalten ist und nicht ohne weiteres auch dem rechtlich selbstständig neben ihm stehenden Verteidiger zukommt (BGHSt 12, 367, 372 f.; OLG Köln a.a.O.; Schlüchter in SK-StPO a.a.O.).

  • OLG Köln, 21.12.2001 - Ss 507/01

    Anforderungen an eine ausreichende Begründung einer Rechtsbeschwerde i.S.d. § 79

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  • OLG Hamm, 19.11.2008 - 4 Ss OWi 456/08

    Nichterscheinen zur Hauptverhandlung; Verwerfung des Einspruchs;

    Dies ist für den vergleichbaren Fall des § 233 Abs. 1 Satz 1 StPO allgemein anerkannt (BGHSt 12, 367, 369, 374; 25, 281, 284; Tolksdorf in KK 5. Aufl. § 233 Rdn. 1; Meyer Goßner, StPO, 51. Aufl. § 233 Rdn. 5), wobei weitgehend die allgemeine Vollmacht, den Angeklagten in dessen Abwesenheit vertreten zu dürfen, für ausreichend erachtet wird (vgl. nur Tolksdorf in KK, a.a.O.; Meyer Goßner, a.a.O.; Schlüchter in SK StPO, 12. Lfg., § 233 Rdn. 8, jeweils m.w.N.; enger: RGSt 54, 210, 211; 64, 239, 245; OLG Düsseldorf NJW 1960, 1921 f.; OLG Schleswig SchlHA 1964, 70 f., wonach eine besondere Ermächtigung erforderlich sei; offen gelassen in BGHSt 12, 367, 374).

    Die Antragstellung enthält demnach eine Verfügung über ein Recht des Angeklagten bzw. Betroffenen, dessen Ausübung ihm selbst vorbehalten ist und nicht ohne weiteres auch dem rechtlich selbstständig neben ihm stehenden Verteidiger zukommt (BGHSt 12, 367, 372 f.; Schlüchter in SK StPO, a.a.O.).

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • OLG Rostock, 19.12.2007 - I Ws 447/07

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zulässigkeit der Einspruchsverwerfung bei

  • BGH, 08.02.1995 - 3 StR 586/94

    Vergewaltigung - Strafverschärfung - Strafänderungsgrund - Abberufung des

  • OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 Ws 296/05

    Entpflichtung; Pflichtverteidiger; Vertrauensverhältnis; Zerstörung; Einigung

  • LG Hamburg, 02.03.2020 - 628 Qs 4/20

    Aufhebung der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Erschütterung des

  • BGH, 07.07.1995 - 3 StR 205/95

    Rechtsmittel - Rechtsmitteleinlegung - Rechtsmittelrücknahme -

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
  • BayObLG, 03.02.2000 - 2 ObOWi 638/99

    Erklärung des Verzichts auf das Anwesenheitsrecht des Betroffenen durch den

  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 1 Ss 225/06

    Unverschuldete Versäumung der Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen:

  • OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00

    Zustandekommen des Verteidigermandats

  • KG, 28.03.2012 - 4 Ws 28/12

    Pflichtverteidigerwechsel wegen eines Interessenkonflikts

  • KG, 13.04.2023 - 3 ORbs 61/23

    Würdigung von Verteidigererklärung bei erlaubter Abwesenheit des Betroffenen

  • KG, 13.07.2022 - 3 Ws (B) 170/22

    Voraussetzungen eines zu Beginn der Hauptverhandlung gestellten

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 1 Ss 113/94

    Rechtmäßigkeit einer Geldbuße wegen leichtfertiger Mietpreisüberhöhung

  • OLG Oldenburg, 05.03.2002 - 1 Ws 97/02

    Beiordnung; Wahlverteidiger; Pflichtverteidiger; Rechtsanwalt;

  • BGH, 02.11.1972 - 2 ARs 286/72

    Zulässigkeit der zwangsweisen Vorführung eines in der Hauptverhandlung ohne

  • BayObLG, 18.11.1982 - 1 ObOWi 237/82

    Vernehmung; Verteidiger; Einlassung; Hauptverhandlung; Verjährung

  • OLG Nürnberg, 05.10.2009 - 2 Ws 461/09

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung aufgrund

  • BGH, 12.01.1972 - 3 StR 282/71

    Wirksamkeit eines bei Gericht erklärten Verzichtes

  • BGH, 03.11.1964 - 1 StR 452/64

    Anwendbarkeit des § 176 Zivilprozessordnung (ZPO) im Strafprozess

  • BGH, 28.01.1964 - 1 StR 456/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.06.1959 - 5 StR 130/59

    Rechtsmittel

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