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   BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60   

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BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60 (https://dejure.org/1960,599)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1960 - V ZB 6/60 (https://dejure.org/1960,599)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1960 - V ZB 6/60 (https://dejure.org/1960,599)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1621
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 16/56

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Dies ist dahin zu verstehen, daß die Entscheidung auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruhen muß (vgl. RGZ 138, 98, 102; BGHZ 21, 234, 236; Henke/Mönch/Horber, GBO 6. Auf 1. § 79 Anm. 3 Hesse/Saage/Pischer, GBO 4. Aufl. § 79 Bern. II 2 c; Meikel/Imhof/Riedel GBO 5 Aufl. § 79 Bern.6; vgl. auch Schlegelberger PGG 7. rufl. § 28 Anm« 7; Jansen EGG § 28 Anm, 2; Keidel PGG 7 rufl. § 28 Anm, 3 zu b).
  • RG, 25.10.1932 - II B 17/32

    Darf ein Mitglied einer Gesellschaft mbH. mitstimmen, wenn es sich darum handelt,

    Auszug aus BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Dies ist dahin zu verstehen, daß die Entscheidung auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruhen muß (vgl. RGZ 138, 98, 102; BGHZ 21, 234, 236; Henke/Mönch/Horber, GBO 6. Auf 1. § 79 Anm. 3 Hesse/Saage/Pischer, GBO 4. Aufl. § 79 Bern. II 2 c; Meikel/Imhof/Riedel GBO 5 Aufl. § 79 Bern.6; vgl. auch Schlegelberger PGG 7. rufl. § 28 Anm« 7; Jansen EGG § 28 Anm, 2; Keidel PGG 7 rufl. § 28 Anm, 3 zu b).
  • BGH, 23.04.1958 - V ZR 99/57

    Dingliches Dauerwohnrecht

    Auszug aus BGH, 27.05.1960 - V ZB 6/60
    Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Eheleute L " Das Oberlandesgericht möchte der weiteren Beschwerde stattgeben, weil es im Gegensatz zur Auffassung des Landgerichts die Vorschrift des § 41 Abs. 3 WEG für abdingbar hält; es sieht sich jedoch an der beabsichtigten Entscheidung durch das Urteil des Senats vom 23" April 1958 (V ZR 99/57, BGHZ 27, 158, 162) gehindert und hat deshalb die weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Ob seine Entscheidung auf dieser Rechtsauffassung beruht (vgl. dazu BGHZ 21, 234, 236; Senatsbeschlüsse v. 27. Mai 1960, V ZB 6/60, NJW 1960, 1621 und v. 21. Dezember 1966, V ZB 24/66, WM 1967, 95; RGZ 138, 98, 102), mag zweifelhaft sein, kann aber dahingestellt bleiben.
  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend

    Da diese Begründung die Grundlage seiner Entscheidung ist und das vorlegende Gericht von dieser Rechtsansicht abweichen will, sind die Voraussetzungen von § 79 Abs. 2 GBO gegeben (vgl. BGHZ 21, 234; Senatsbeschl. v. 27. Mai 1960, V ZB 6/60, NJW 1960, 1621).
  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Von der Entscheidung eines anderen Gerichts wird dann im Sinne des § 28 Abs. 2 PGG abgewichen, wenn diese Entscheidung auf der vom vorlegenden Gericht bekämpften Rechtsansicht beruht (BGHZ 21, 234, 236 [BGH 09.07.1956 - V BLw 16/56]; BGH NJW 1960, 1621).
  • OLG Köln, 30.09.1998 - 2 Wx 22/98

    Geschäftsführer einer GmbH mit Wohnsitz im Ausland

    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG, 13. Aufl., § 28, Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG, 6. Aufl., § 28, Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • BayObLG, 28.10.1980 - BReg. 2 Z 63/80

    Zur Frage, ob § 23 Abs. 3 WEG abdingbar ist

    Auf einer solchen bloßen Meinungsäußerung (Empfehlung für das weitere Verfahren) beruht aber die Entscheidung nicht (BGH NJW 1954, 1933; 1960, 1621 f.; KG NJW 1958, 1827/1828; eine Vorlage der weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof nach § 79 Abs. 2 GBO ist daher nicht veranlaßt (BGH aaO; Jansen FGG 2. Aufl. RdNr. 9, Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. RdNrn. 18, 19, je zu § 28; KEHE RdNr. 19, Horber Anm. 3 B a, je zu § 79).
  • BayObLG, 26.04.1984 - BReg. 2 Z 33/84

    Zur Zulässigkeit der Erstreckung eines Erbbaurechts auf ein weiteres Grundstück

    (Dort lag gerade ein Fall der Bestandteilszuschreibung vor. Außerdem ist dort in erster Linie davon die Rede, daß ein Erbbaurecht nicht auf einem Grundstück neu begründet werden kann, auf dem gar nicht gebaut werden soll; hier dagegen handelt es sich lediglich um die Erstreckung eines rechtswirksam bestehenden Rechts auf eine weitere Fläche, die'auch Nebenfläche im Sinn des § 1 Abs. 2 ErbbauVO sein kann.) Jedenfalls sind die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamm nur in einer beiläufigen, beispielhaften Bemerkung enthalten, die die Entscheidung nicht tragen; zu einem Verfahren nach § 79 Abs. 2 GBO besteht daher kein Anlaß (BGH NJW 1960, 1621 f.; Horber § 79 Anm. 3 B a m. Nachw.).
  • OLG Hamm, 29.02.1996 - 22 U 84/95

    Pflegeverpflichtung im Übergabevertrag

    Da diese Begründung die Grundlage seiner Entscheidung ist und das vorlegende Gericht von dieser Rechtsansicht abweichen will, sind die Voraussetzungen von § 79 Abs. 2 GBO gegeben (vgl. BGHZ 21, 234 ; BGH NJW 1960, 1621 ).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88

    Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit

    Dabei genügt es allerdings, wenn die strittige Rechtsfrage in jener Entscheidung erörtert und beantwortet ist und das Ergebnis für die Entscheidung von Einfluß war (BGHZ 21, 234, 236; 96, 198, 201; Beschluß vom 27. Mai 1960 - V ZB 6/60 - NJW 1960, 1621).
  • OLG Köln, 26.10.1998 - 2 Wx 29/98

    Bestellung eines Ausländers zum Geschäftsführer einer GmbH

    Voraussetzung für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof wäre indes, daß die Entscheidung, von der abgewichen werden soll, auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht, mithin gerade diese Beurteilung der Rechtsfrage Grundlage für diese Entscheidung gewesen ist (vgl. BGHZ 21, 234, 236; BGH NJW 1960, 1621; KG NJW 1958, 1827, 1828; OLG Frankfurt, NJW 1963, 814, 817; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, FGG , 13. Aufl., § 28 , Rn. 18; Bumiller/Winkler, FGG , 6. Aufl., § 28 , Anm. 2 jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 19.05.1987 - 8 W 89/87

    Wohnungseigentum

    Eine Abweichung liegt nur vor, wenn die Rechtsansicht, von der das OLG abweichen will, die Grundlage jener Entscheidung gebildet hat, die Entscheidung also auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruhen muß (so BGH NJW 60, 1621 zu § 79 Abs. 2 GBO).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 36/88

    Voraussetzungen einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren

  • BGH, 16.06.1971 - V ZB 10/71

    Treffen einer von einer früheren Entscheidung abweichenden Entscheidung als

  • OLG Stuttgart, 05.07.1983 - 8 W 230/83

    Verweigerung der Eheschließung wegen offenkundigen Missbrauchs des

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