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   BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60   

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BGH, 01.07.1960 - 4 StR 205/60 (https://dejure.org/1960,1068)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1960 - 4 StR 205/60 (https://dejure.org/1960,1068)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1960 - 4 StR 205/60 (https://dejure.org/1960,1068)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 395
  • NJW 1960, 1822
  • MDR 1960, 941
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Abweichungen des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nur dann für die rechtliche Bewertung bedeutungslos, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH GA 1955, 123; NJW 1960, 1822; BGHSt 7, 325, 329; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; vgl. zum Ganzen auch Struensee ZStW 102 (1990), 21ff).
  • BGH, 28.09.1960 - 4 StR 312/60
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  • BGH, 06.07.1962 - 4 StR 516/61

    Rücksichtsloses Verhalten eines Kraftfahrers im Straßenverkehr - Entkräften des

    Das gilt namentlich dann, wenn er, um seiner Festnahme zu entgehen, ihn verfolgende oder sich ihm in den Weg stellende Polizeibeamte daran hindern will und sie dadurch gefährdet (vgl. BGHSt 14, 395; 15, 138), [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]und auch ohne Rücksicht darauf, ob er seine Verfolger vorsätzlich, also mindestens mit bedingtem Vorsatz, gefährdet oder ob er sich lediglich der Möglichkeit der Gefährdung bewußt ist, aber dennoch darauf vertraut, daß sie nicht eintreten werde (BGHSt 15, 138, 146) [BGH 28.09.1960 - 4 StR 312/60].
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 379/60

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bezüglich des Vorliegens eines

    Danach hat derjenige keine Geimeingefahr verursacht, der nur bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf sie abgesehen hat (vgl. BGHSt 14, 395, 398 ff [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; BGH NJW 60, 2302 Nr. 27).

    Das aber ist der typische Fall einer sogenannten Individual- oder Sondergefahr (vgl. BGHSt 14, 395, 399 ).

  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 234/62

    Tatbestand der Unfallflucht in besonders schwerem Fall durch die wegen

    Wie der erkennende Senat seit seiner in BGHSt 11, 199, 201 veröffentlichten und in BGHSt 14, 395, 398 ff. und 15, 138 aufrecht erhaltenen Entscheidung annimmt, führt derjenige, der einem bestimmten Menschen eine Gefahr bereitet, weil er es gerade auf ihn abgesehen hat, keine Gemeingefahr im Sinne von §§ 315 a, 315 Abs. 3 StGB herbei, sofern er nicht zugleich zufällig anwesende andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • BGH, 20.12.1963 - 4 StR 450/63

    Rechtsmittel

    Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung (BGHSt 14, 395, 398 [BGH 01.07.1960 - 4 StR 205/60]; 15, 138 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 32/60]; 18, 9, 11 [BGH 03.08.1962 - 4 StR 234/62]/12; VRS 23, 289, 293) und kann daher nicht bestehen bleiben.
  • BGH, 17.01.1964 - 4 StR 511/63

    Voraussetzungen für die Verwirklichung des zum Tatbestand der

    Die bloße Möglichkeit, daß auf der vom Täter befahrenen Strecke Menschen unterwegs gewesen sein können, genügt nicht (BGHSt 8, 28, 32; 14, 395, 401; BGH VRS 11, 61; 13, 204; 16, 126, 131; 23, 289, 294).
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