Weitere Entscheidungen unten: BAG, 18.06.1960 | BVerwG, 03.08.1960

Rechtsprechung
   BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58   

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BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 (https://dejure.org/1960,31)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1960 - 5 AZR 560/58 (https://dejure.org/1960,31)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 (https://dejure.org/1960,31)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten - Einstellung des Zeugnisinhabers - Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers - Wortwahl - Satzstellung - Auslassungen - Beweispflichtiger Arbeitgeber - Einheitliches Ganzes

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Wahrheitsgrundsatz

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 289
  • NJW 1960, 1973
  • DB 1960, 1042
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Hinweise des Senats: Verhältnis Rspr. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289 = AP HGB § 73 Nr. 1 (teilweise Aufgabe); 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16 (Fortführung); 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57 = AP BGB § 630 Nr. 26 = EzA BGB § 630 Nr. 23 (Bestätigung).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat der Arbeitgeber als Schuldner des Zeugnisses die Richtigkeit der Tatsachen darzulegen, aus denen sich seine Beurteilung ergibt (23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    Der Arbeitnehmer habe die Nachteile mangelnder Sachaufklärung zu tragen, wenn er überdurchschnittlich im Sinne von gut beurteilt werden wolle, der Arbeitgeber dann, wenn er dem Arbeitnehmer eine unterdurchschnittliche Leistung bescheinige (so auch Hueck in Anm. zu BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - AP HGB § 73 Nr. 1).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Schweigt das Zeugnis zum Erfolg des Bemühens, so ist die Wortwahl als Ausdruck von Tadel zu verstehen (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 2 der Gründe, BAGE 9, 289) .

    Schließlich sind die einzelnen vom Arbeitgeber zu beurteilenden Qualifikationen des Arbeitnehmers so eng miteinander verflochten, dass die eine nicht ohne die Beziehung und den Zusammenhang zur anderen betrachtet werden kann (so bereits BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - zu I 1 der Gründe, BAGE 9, 289) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Im Interesse des beruflichen Fortkommens ist das Zeugnis außerdem wohlwollend zu fassen (so schon BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).

    Dem Arbeitnehmer kann mithin auch bei kleineren Auffälligkeiten oder einem einmaligen Fehlverhalten zu bescheinigen sein, dass sein Verhalten einwandfrei gewesen sei (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - aaO).

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Rechtsprechung
   BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,881
BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59 (https://dejure.org/1960,881)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1960 - 5 AZR 31/59 (https://dejure.org/1960,881)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 (https://dejure.org/1960,881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Freiwillige Gewährung - Jahresabschlußvergütung - Arbeitnehmer in gekündigter Stellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1973 (Ls.)
  • BB 1960, 864
  • DB 1960, 921
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.12.1957 - 2 AZR 474/55

    Gleichbehandlungsgrundsatz und Differenzierung im überbetrieblichen Raum

    Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
    Dieser Grundsatz bedeutet, ungeachtet seiner dogmatischen Grundlage (vgl. dazu die Nachweise in BAG (GrS) 1, 291 /314,315/ und BAG 5, 343 /344,3457), daß der Arbeitgeber bei der Gewährung von freiwilligen Zuwenöungeij&n seine Arbeitnehmer wegen der das Arbeitsvertragsverhältnis beherrschenden Treue- und Fürsorgepflicht keine willkürliche und sachfremde differenzierende Behandlung vornehmen darf» Es stellt aber keine solche differenzierende Behandlung dar, wenn die Beklagte im Interesse der Erhaltung ihres Arbeitnehmerstammes non der Gewährung der Abschlußvergütung Arbeitnehmer ausnahm, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis standen.
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
    Der vom Kläger in den Jahren 1954 bis 1956 unterschriftlich anerkannte Vorbehalt der Beklag ten, sie leiste die Abschlußvergütung freiwillig und ohne Verpflichtung für die kommenden Jahre, gestattete der Beklagten nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 1, 36 /Jo/; BAG AP Nr. 7 zu 1 611 BGB Gratifikation; Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 31» Mai I960 - 5 AZR 505/58; vgl. auch Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Auf1 ., Bd. I, 1959, § 42 IV 2 c S. 284 zu Fußnote 53), im Jahre 1957 den Kreis der Empfänger der Abschlußvergü.tung zu bestimmen.
  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

    Auszug aus BAG, 18.06.1960 - 5 AZR 31/59
    Der vom Kläger in den Jahren 1954 bis 1956 unterschriftlich anerkannte Vorbehalt der Beklag ten, sie leiste die Abschlußvergütung freiwillig und ohne Verpflichtung für die kommenden Jahre, gestattete der Beklagten nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 1, 36 /Jo/; BAG AP Nr. 7 zu 1 611 BGB Gratifikation; Urteil des Fünften Senates des Bundesarbeitsgerichts vom 31» Mai I960 - 5 AZR 505/58; vgl. auch Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6. Auf1 ., Bd. I, 1959, § 42 IV 2 c S. 284 zu Fußnote 53), im Jahre 1957 den Kreis der Empfänger der Abschlußvergü.tung zu bestimmen.
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Weiterhin kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß sie nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

    So kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß die Zuwendung nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen -

    b) Die Verpflichtung zur Gleichbehandlung geht jedoch weiter: Der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillige Leistungen auszahlt, muß die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer, von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (BAG AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation [Bl. 1 R]; Nr. 20 aaO [zu 2 der Gründe]; AP Nr. 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 2 a und b der Gründe]; Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, Bd. I, 7' Aufl., § 48 a. III, S. 425; Nikisch, Arbeitsrecht, Bd. 1, 3» Aufl., § 37 j II 3 S. 506).
  • BAG, 08.12.1960 - 5 AZR 535/59

    Künftige Bindung des Arbeitnehmers - Nachträgliche Jahreserfolgsprämien -

    Dieser gebietet dem Arbeitgeber wegen dbr das Arbeitsvertragsverhältnis beherrschenden Treue- und]Fürsorgepflichten, bei der Gewährung freiwilliger Zuwendungen keine sachj fremde und damit willkürliche differenzierende Behandlung des Empfängerkreises vorzunehrnen (vgl. stattj aller: BAG AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation mit weijteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1960 - III ER 413.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,857
BVerwG, 03.08.1960 - III ER 413.60 (https://dejure.org/1960,857)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1960 - III ER 413.60 (https://dejure.org/1960,857)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1960 - III ER 413.60 (https://dejure.org/1960,857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozessgebühr für ein Revisionsverfahren - Befreiung von der Zahlung der Gerichtsgebühren - Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1973
  • DVBl 1961, 795
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Koblenz, 14.01.2013 - 14 W 22/13

    Gerichtskosten: Haftung des Erben der PKH-Partei

    Die als Beleg zitierten Gerichtsentscheidungen gehen auf die in NJW 1960, 1973 abgedruckte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1960 zurück ( III ER 413/60).
  • BFH, 22.09.2008 - II E 14/07

    Festsetzung von Gerichtskosten - Ansatz von Einzelstreitwerten für jeden

    Denn die Verfahrensgebühr erwächst als eine Art Dauergebühr im Gegensatz zu den Einzelaktgebühren ständig neu (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. August 1960 III ER 413/60, Neue Juristische Wochenschrift 1960, 1973).
  • OLG Nürnberg, 24.09.1996 - 4 W 3055/96

    Befreiung von der Zahlung der Gerichtskosten; Möglichkeit des Erlöschens einer

    Diese Meinung läßt sich auch nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1960, 1973) begründen.
  • BVerwG, 17.05.1983 - 8 B 28.83

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen

    Für die vom Kläger gleichzeitig erhobene Beschwerde gegen den die Erinnerung gegen den Kostenansatz betreffenden Beschluß vom 11. Februar 1983 besteht zwar der Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 VwGO nicht (vgl. Beschlüsse vom 3. August 1960 - BVerwG III ER 413.60 - NJW 1960, 1973 und vom 27. August 1962 - BVerwG V B 37.62 - NJW 1962, 2028).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.1996 - 6 W 257/95
    Sie entstand vielmehr, als infolge der Umwandlung der Beklagten in die Deutsche Telekom AG die Gebührenbefreiung in Fortfall kam, in dem schwebenden Verfahren laufend weiter, wobei mit Rücksicht auf die Umwandlung fortan eine Kostenbefreiung nicht mehr in Betracht kam (vgl. BVerwG, NJW 1960, 1973; Markl, GKG, 2. Aufl., § 61, Rz. 2).
  • BVerwG, 25.08.1960 - VI C 405.57

    Rechtsmittel

    Denn der Bund und die Länder waren, wie sich schon aus dem Wortlaut des § 2 GKG (P. 1957) ergibt, lediglich während dessen zeitlicher Geltung von der Zahlung der in jedem Fall fällig gewordenen und bis zum Abschluß des Verfahrens gebliebene Gebühr befreit (so auchBeschluß vom 3. August 1960 - BVerwG III ER 413.60 -).
  • OLG Celle, 13.04.1987 - 8 W 75/87
    Hierdurch ist die allein von dem Verfahrensablauf abhängige, keinen besonderen Akt eines Prozeßbeteiligten und keine besondere Tätigkeit des Gerichts erfordernde Verfahrensgebühr in der einmal entstandenen Höhe neu erwachsen (vgl. BVerwG NJW 1960, 1973).
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