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   BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60   

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https://dejure.org/1960,1304
BGH, 12.08.1960 - 4 StR 48/60 (https://dejure.org/1960,1304)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1960 - 4 StR 48/60 (https://dejure.org/1960,1304)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1960 - 4 StR 48/60 (https://dejure.org/1960,1304)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2156
  • MDR 1961, 76
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Verweigert der Zeuge unter Berufung auf § 52 StPO die Aussage, schließt dies nicht aus, daß er in anderer Weise zur Sachaufklärung beiträgt, so kann er etwa durch seine bloße Anwesenheit bei der Vernehmung anderer Zeugen mitwirken (vgl. BGH NJW 1960, 2156; vgl. Dahs aaO § 52 Rdn. 25; Kleinknecht/Meyer-Goßner aa0 § 52 Rdn. 23).

    unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht auch geboten (BGH NJW 1960, 2156; vgl. BGH NStZ 1999, 94).

  • BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97

    Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer

    Eine solche Person hat im Zeitpunkt ihres Tätigwerdens (der "Hilfestellung") selbst keine Zeugenstellung inne, weil sie lediglich aus Gründen der Sachaufklärung bei der Vernehmung eines Zeugen mitwirkt (vgl. BGH NJW 1960, 2156; Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß 5. Aufl. S. 171; für den Dolmetscher vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 185 GVG Rdn. 7: "Beteiligter eigener Art").
  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Ihr brauchte der Tatrichter nur zu entsprechen, wenn es die Amtspflicht zur Sachaufklärung nach § 244 Abs. 2 StPO gebot (BGH NJW 1960, 2156 [BGH 12.08.1960 - 4 StR 48/60]).
  • VerfGH Bayern, 10.10.2006 - 19-IVa-06

    Organstreitverfahren Hohlmeier-Untersuchungsausschuss

    Das Unterlassen einer Gegenüberstellung rechtfertigt die Revision im Strafverfahren nur, wenn dadurch gegen § 244 Abs. 2 StPO verstoßen, d. h. die Aufklärungspflicht des Gerichts verletzt wurde (BGH vom 12.8.1960 = NJW 1960, 2156; BGH vom 19.5.1988 = NStZ 1988, 420; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 2001, RdNrn . 10 f., 18 zu § 58; Gollwitzer , a. a. O., RdNr . 17 zu § 244; Senge in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, RdNrn . 7, 12 zu § 58; Herdegen , a. a. O., RdNr . 15 zu § 244; Meyer-Goßner , StPO, 48. Aufl. 2005, RdNrn . 8, 15 zu § 58; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 4. Aufl. 2002, RdNrn . 1221 ff.).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Das Gericht braucht einem solchen Beweisverlangen nur im Rahmen seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) nachzukommen, ohne an die Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (st. Rspr., BGH bei Dallinger MDR 1952, 18; 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156 f; BGH bei Holtz MDR 1978, 626; 1981, 267; BGH NStZ 1983, 375 f; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1988, 18; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 16; ebenso Alsberg/Nüse/Meyer, Beweisantrag 5. Aufl. S. 95; Herdegen in KK 3. Aufl. § 244 Rdn. 15; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 244 Rdn. 133).
  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 6/73

    Verletzung der Aufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts als

    Hinsichtlich des Antrags auf erneute Vernehmung des Sachverständigen kommt hinzu, daß es sich hier um keinen Beweisantrag im Sinne dieser Bestimmungen handelte: Der Antrag, ein bereits verwertetes Beweismittel nochmals zu benutzen, ist kein Beweisantrag, zu dessen Begriff es nämlich gehört, daß neue Tatsachen oder Beweismittel benannt werden, was nicht der Fall ist, wenn lediglich die Wiederholung einer, bereits erfolgten Beweisaufnahme begehrt wird (BGH, Urteil vom 13. Mai 1958 - 1 StR 185/58 -, bei Dallinger MDR 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156).

    Daß der Tatrichter eine beantragte Wiederholung der Beweisaufnahme nicht vornimmt, kann gegen die Aufklärungspflicht verstoßen (BGH MDR 1958, 741; BGH NJW 1960, 2156, 2157); eine Verletzung des Beweisantragsrechts liegt darin nicht.

  • BGH, 02.09.1975 - 1 StR 380/75

    Übertragung der Verteidigung auf einen Rechtsreferendar - Fall notwendiger

    Der in die Sitzungsniederschrift aufgenommene Gerichtsbeschluß (HA Bl. 3729) läßt erkennen, daß die Strafkammer den dahingehenden Antrag des Verteidigers, der als Beweisermittlungsantrag zu werten ist (BGH NJW 1960, 2156 Nr. 18), hinreichend geprüft hat.
  • BGH, 14.03.1969 - 1 StR 353/68

    Innere Haltung des abgelehnten Richters als Kriterium für Befangenheit - Betrug

    Der Tatrichter hatte daher zwar ausdrücklich über den Antrag zu befinden, aber nur im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO, ohne bei Ablehnung an die Gründe des § 244 Abs. 3 StPO gebunden zu sein (BGH, Urteil vom 13. Mai 1958 - 1 StR 185/58; BGH NJW 1960, 2156 Nr. 18).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Vielmehr hatte er darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH 3 StR 552/51 vom 4.10.1951 bei Dallinger in MDR 1952, 18; BGH GA 1958, 305; BGH NJW 1960, 2156, 2157).
  • BGH, 08.12.1967 - 4 StR 527/67

    Unzucht mit einem Kind - Wiedereintritt in die Beweisaufnahme - Rechtmäßigkeit

    Die Strafkammer hätte ihn unter Hinweis darauf ablehnen können, daß der Zeuge bereits vernommen sei und daß sie keine Zweifel über den Inhalt und den Sinn seiner Aussage in dem fraglichen Punkt habe HGSt 57, 322; BGH GA 1950, 305; BGH bei Dallinger, MDR 1952, 18; (BGH NJW 1960, 2156).
  • BGH, 08.07.1964 - 2 StR 238/64

    Rechtsmittel

  • LG Kleve, 08.03.2017 - 150 Ks 1/15
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 450/78

    Nicht ordnungsgemäße Durchführung eines Beschlusses über den Ausschluss der

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 281/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs - Anforderungen

  • BGH, 07.06.1977 - 5 StR 206/77

    Ausschöpfung eines Beweismittels in einer für die Sachaufklärung hinreichenden

  • BGH, 15.10.1969 - 2 StR 415/69

    Ablehnung eines Beweisantrages auf erneute Vernehmung des Zeugen - Grundzüge der

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