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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.11.1959 - 1 Ss 925/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,839
OLG Hamm, 17.11.1959 - 1 Ss 925/59 (https://dejure.org/1959,839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.11.1959 - 1 Ss 925/59 (https://dejure.org/1959,839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. November 1959 - 1 Ss 925/59 (https://dejure.org/1959,839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1592 (Ls.)
  • NJW 1960, 264 (Ls.)
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Rechtsprechung
   BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58   

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https://dejure.org/1959,3018
BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1959 - 11 RV 660/58 (https://dejure.org/1959,3018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 57
  • NJW 1960, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

    Nach ständiger Rechtspreohung des BSG sei jedoch durch eine unrichtige Leidensbezeichnung im Anerkennungsbescheid der in Wirklichkeit bestehende Leidenszustand anerkannt (Bezugnahme auf BSG SozR Nr. 66 zu 5 1 BVG; BSGE 11, 57-58; 25, 185-187 ? : 3028 Nr. 15 zu 5 38 BVG).
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 932/62
    'Die Sach- und Rechtslage im vorliegenden Fall ist zwar nicht die gleiche wie in den vom LSG erwähnten Fällen9 über die das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 19" April 1956 (BSG 3, 45 ff")" vom 11""November 1959 (BSG 11, 57 ff") und vom 14° Dezember 1960 (SozR Nro 15 zu @ 38 BVG) entschieden hat° Der Beklagte hat mit dem Bescheid vom 130 September 1951 nicht wie dies in demUrteil BSG3, 45 ff° nach denUmständen des Falles werden ist angenommeneinen in dem "An- - nur.

    dies in dem Urteil BSG 11, 57 ffo der Fall gewesen ist - sader Beklagte habe die Schädigungsfolgen in dem Bescheid gen9.

  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 113/63
    sich die den Verwaltungsakt erteilende Stelle bei Erlaß ihrer Entscheidung offensichtlich gestützt hat, kann zur Auslegung des Verwaltungsakts zurückgegriffen werden (vgl° BSG 11, 57, 58; 3, 45, 48 ff; BSG SozR see @ 77 Nr" 36; BVerwG NJW 1965, 1978)° 1Ber 5° Senat des Bundessozialgeriehts (BSG) hat allerdings in seinem Urteil vom 21° November 1958 (SozR EVO @ 1585 Nrc 5) entschieden, daß bei der Auslegung eines Bescheidcs ebensowenig wie bei der Auslegung eines Urteils Unterlagen außerhalb des Bescheides herangezogen werden dürfen, Ob dieser Entscheidung zu folgen ist, kann jedoch dahinstehen; denn der 5. Senat hat es für seine Reehtsansieht als entscheidend angesehen, daß es sich um einen "Bescheid alter Art" - d"h° um einen vor Inkrafttreten des SGG erlassenen Bescheid - handelte und auf diesen die gleichen Grundsätze wie bei der Auslegung von Urteilen anzuwenden seien.
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 16/86

    Arzt - Gutachten - Funktionseinschränkung - Rechtserhebliche Auswirkung

    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; vgl auch 5 5 des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 BGBl I 3317).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 91/04
    Unklarheiten gehen zulasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; 37, 155, 160; BSG, Urteil vom 10. August 1983, Az: 9a RV 33/82).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 12/86
    Verwaltung (BSGE 11, 57, 59; vgl auch % 5 des Gesetzes zur lung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 3317-).
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 15/86
    Unklarheiten gehen zu Lasten der Verwaltung (BSGE 11, 57, 59).
  • BSG, 04.05.1977 - 9 RV 44/76
    Die Unrichtigkeit der Leidensbezeichnung genügte allerdings nicht für eine Rücknahme (BSGE 16, 255, 256); denn anerkannt war nicht die Diagnose, sondern ein krankhafter Zustand (BSG SozR Nr. 66 zu 5 1 BVG; BSGE 11, 57, 58; 24, 185, 187 f = SozR Nr. 15 zu 5 58 BVG), in diesem Fall eine Leberzellschädigung bestimmter Art, wie sie nach dem unterstellten Sachverhalt (BSG SozR.
  • BSG, 14.03.1968 - 12 RJ 346/67
    Zweifel an der rechtlichen Bedeutung einer Mitteilung des Versicherungsträger gehen zu Lasten des Versicherungsträgers; er muß dann die Deutung gegen sich gelten lassen, die sich der Versicherte bei verständiger Würdigung der Erklärung zu eigen machen durfte (so auch BSG vom 1959-11-11 11 RV 660/58 = BSGE 11, 57 und BSG vom 1959-12-04 3 RJ 201/56 = BSGE 11, 126) bei unklarem Inhalt einer Regelung).
  • BSG, 05.07.1966 - 9 RV 128/64
    Eine Mitteilung über das Ergebnis einer Nachuntersuchung und die daraus gezogenen Folgerungen erlaubt jedenfalls dann die Auslegung einer bindenden FeststellUng, wenn die Mitteilung sieh nicht auf die Bekanntgabe des Untersuchungsergebnisses beschränkt, sondern die Schädigungsfolgen im einzdnen erneut angegeben werden und sich aus den Umständen ergibt, daß damit keine bloße Bezugnahme auf frühere Feststellungen gemeint ist, sondern bindend eine der gegenwärtim gen Rechtslage entsprechende Feststellung getroffen werden soll° Wenn sich aus dem Wortlaut der Mitteilung allein keine vollständige Klarheit über ihren Zweck gewinnen läßt, kann auf die Unterlagen zurückgegriffen werden, wie dies in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) für die Auslegung unklar bezeichneter Schädigungsfolgen anerkannt ist (BSG 11, 57, 58)° Ohne Rechtsirrtum hat das LSG im vorliegenden Falle in der Mitteilung vom 4" März 1958 eine neue Feststellung erblickt, durch die der Versorgungsanspruch des Klägers auf Grund des - zu widersprechenden Ergebnissen führenden vom 10../14° 1958.
  • BSG, 28.07.1961 - 8 RV 637/58
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 17/86
  • BSG, 10.12.1963 - 9 RV 886/60

    Zum Erfordernis der unzweideutigen Rücknahme des als unrichtig erkannten

  • BSG, 08.10.1987 - 9a RVs 8/86
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Rechtsprechung
   BSG, 11.11.1959 - 11 RV 696/58   

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https://dejure.org/1959,1314
BSG, 11.11.1959 - 11 RV 696/58 (https://dejure.org/1959,1314)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1959 - 11 RV 696/58 (https://dejure.org/1959,1314)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1959 - 11 RV 696/58 (https://dejure.org/1959,1314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente - Abtretung des Auszahlungsanspruchs an den Träger der Tuberkulose-Hilfe - Anwendung der Normen des zivilrechtlichen Schuldrechts im Sozialversicherungsrecht - Wirksamkeit der Abtretung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 60
  • NJW 1960, 264 (Ls.)
  • MDR 1960, 172
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 08.07.1959 - 4 RJ 115/58

    Anspruch auf Auszahlung einer Rentennachzahlung - Abtretung der

    Auszug aus BSG, 11.11.1959 - 11 RV 696/58
    § 409 BGB ist ebenso wie im Recht der Sozialversicherung (vgl. BSG. Urteil vom 8.7.1959 - 4 RJ 115/58 -) auch im Recht der Kriegsopferversorgung entsprechend anzuwenden.
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    § 409 BGB ist, wie das BSG bereits entschieden hat, analog für die Abtretung von Ansprüchen auf Sozialleistungen anzuwenden (vgl BSGE 10, 160, 161 f = SozR BGB § 409 A a 1 Nr. 1 sowie BSGE 11, 60, 61).
  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 26/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übertragung bzw Abtretung eines

    Unabhängig von der Wirksamkeit eines Übertragungsvertrages hätte die Revision Erfolg gehabt, wenn die Beklagte sich auf den Rechtsgedanken der Schuldnerschutzvorschrift des § 409 Abs. 1 Satz 2 BGB hätte stützen können (vgl zu deren Anwendung vor Schaffung des SGB I: BSG vom 8.7.1959 - 4 RJ 115/58 - BSGE 10, 160 = NJW 1959, 2087; BSG vom 11.11.1959 - 11 RV 696/58 - BSGE 11, 60 = NJW 1960, 264; zu einer Übertragung nach § 53 Abs. 3 SGB I: BSG vom 29.6.1995 - 11 RAr 109/94 - BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8) .
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 42/83

    Zeitlicher Geltungsbereich einer Norm - Rentenabtretung - Rentenanspruch

    Insoweit waren die Vorschriften des BürgerliChen Gesetzbuchs (BGB) als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens entsprechend anzuwenden (BSGE 10, 160, 161; 11, 60, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 4 S 668/92

    Auszahlung von Dienstbezügen durch den Dienstherrn an einen Abtretungsempfänger -

    Insbesondere ist die Vorschrift über den Schuldnerschutz nach § 409 Abs. 1 BGB, die den Schuldner gegen eine etwaige Unwirksamkeit der Abtretung absichert, bei einer Übertragung öffentlich-rechtlicher Ansprüche anzuwenden (vgl. z.B. zur Abtretung von sozialrechtlichen Ansprüchen auf Versorgungsbezüge BSGE 11, 60; weitere Nachweise in: Münchener Kommentar zum BGB, Bd. 2, 2. Aufl. 1985, § 409 RdNr. 15 mit Fußnote 23).
  • BSG, 16.08.1961 - 8 RV 73/57
    FürstlV0 (@ 67 Abs° 2 Nr" 4 BVG, vgl° auch brlaß des BMA vom 40 Juni 1955, BVBl 1955, 12o)°-Wenn aber das Gesetz die Über: tragung von Ansprüchen auf Versorgungsbezüge zuläßt7 ist es nur folgerichtig, daß insoweit auch die Vorschriften des bür= gerlichen Rechts über die Übertragung von Forderungen Anwendung finden (vgl° BSG 11, 60)° Das bedeutet für den vorliegenden Fall, daß die Klägerin mit der Überleitung der Forderung die volle Gläubigerstellung erworben hat einschließlich des Rechts? die Forderung im 2259222 Namen gerichtlich geltend zu machen° be handelt sich hier nicht darum, daß die Klägerin als Sach=.
  • BGH, 04.11.1964 - IV ZB 369/64

    Rechtsmittel

    Es ist bereits höchstrichterlich entschieden, daß die Vorschrift des § 409 BGB, auf deren Anwendung das Urteil des Oberlandesgerichts in München beruht, auch zugunsten einer Behörde im Rahmen der Leistungsverwaltung gilt (BSG NJW 1959, 2087; 1960, 264).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.11.1959 - 1 RA 161/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1365
BSG, 20.11.1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
BSG, Entscheidung vom 20.11.1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
BSG, Entscheidung vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 (https://dejure.org/1959,1365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 264
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 16.01.2023 - B 9 V 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit hätte der Kläger aufzeigen müssen, dass dieser nach den von ihm zitierten Fundstellen (BSG Urteil vom 20.11.1959 - 1 RA 161/58 - SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; BGH Urteil vom 26.6.1963 - IV ZR 273/62 - BGHZ 40, 84; BAG Urteil vom 11.6.1970 - 5 AZR 460/69 - BAGE 22, 383) für den Fall unzureichender instanzgerichtlicher Tatsachenfeststellungen im Rahmen des Revisionsverfahrens aufgestellte Grundsatz überhaupt geeignet ist, einen im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde rügefähigen Verfahrensmangel zu begründen.
  • BSG, 04.04.1984 - 4 RJ 111/83
    Da sonach widerspruchsfreie Feststellungen fehlen, müssen diese vom Berufungsgericht nachgeholt werden (vgl BSG, Urteil vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 : SozR Nr. 6 zu 5 163 SGG).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 15/80

    Anrechnung von Hachscharah-Zeiten - Fiktive Beitragszeit

    bestand des angefochtenen Urteils stellt die rechtserheblichen Tatsachen in ausreichendem Umfange dar (vgl BSG, Urteil vom 16. Dezember 1959 - 9 RV 644/56 - = SozR Nr. 8 zu 5 136 SGG; Urteil vom 20. November 1959 - 1 RA 161/58 - = SozR Nr. 6 zu 5 163 SGG).
  • BSG, 14.01.1969 - 4 RJ 283/67

    Zur Frage, inwieweit den Gegebenheiten des Schwerbehindertenrechts bei Anwendung

    Die Aufwendungen, die der Versicherte für seine gesundheitliche Wiedererstarkung, Umschulung, für die Anschaffung und Benutzung eines Kraftfahrzeuges, den Erwerb des Führerscheins sowie für den erhöhten Verschleiß an Kleidern hat, können bei der Ermittlung des von ihm erzielten und zu erzielenden Arbeitseinkommens angemessen berücksichtigt werden (vergleiche BSG 1959-11-20 1 RA 161/58 = SozR SGG § 163 Bl Da2 Nr. 6).
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