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   BGH, 27.10.1959 - 5 StR 411/59   

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BGH, 27.10.1959 - 5 StR 411/59 (https://dejure.org/1959,1374)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1959 - 5 StR 411/59 (https://dejure.org/1959,1374)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1959 - 5 StR 411/59 (https://dejure.org/1959,1374)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 830
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Dieser übte bei der Entscheidung, bei welchem Anbieter er Leistungen für die BKK D. in Auftrag gab, Ermessen aus (vgl. BGH NJW 1960, 830, 831), denn es ist nichts dafür ersichtlich, daß der Zeuge K. für die von ihm angebotenen Dienstleistungen eine Monopolstellung innehatte.
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    7, 424, 425 f; RG LZ 1926, 1200 f; RG JW 1934, 2068; RG HRR 1940 Nr. 195; BGHSt 15, 217, 222 f; BGH NJW 1960, 830 f; BGH, Urteil vom 21. Juli 1959 - 5 StR 65/59; OLG Hamburg HESt 2, 337 f; Dalcke/Fuhrmann/Schäfer, Strafrecht und Strafverfahren 37. Aufl. § 331 StGB Anm. 4; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 331 Rdn. 31).
  • BGH, 14.08.1964 - 4 StR 260/64

    Rechtsmittel

    Ein Ermessensbeamter handelt pflichtwidrig im Sinne des § 332 StGB, wenn er nennenswerte Geschenke in der Erkenntnis annimmt, der Schenker erwarte von ihm die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 15, 239, 242 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 177/60]; 15, 352, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Das für den Tatbestand des § 332 StGB Wesentliche ist nicht die Verfälschung des Staatswillens, sondern der Abschluß einer Unrechtsvereinbarung oder die auf einen solchen Abschluß zielende Erklärung des Beamten (BGHSt 15, 88, 97 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Die beiderseitigen Vorstellungen müssen sich in diesem Punkte auf einen bestimmten Lebens- und Pflichtenkreis beziehen; an eine einzelne, genau bestimmte Amtstätigkeit brauchen die Beteiligten dabei noch nicht gedacht zu haben (BGH NJW 1960, 830).

  • BGH, 18.05.1962 - 4 StR 134/61

    Voraussetzung des Merkmals "Beamter" im Sinne des § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein Ermessensbeamter schon dann pflichtwidrig handelt, wenn er Geschenke in der Erkenntnis angenommen hat, der Schenker erwarte von ihm die Begehung einer pflichtwidrigen Handlung (BGHSt 11, 125, 130 [BGH 19.12.1957 - 4 StR 485/57]; 15, 88 [BGH 19.07.1960 - 1 StR 213/60]; 15, 352, 353 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; NJW 1960, 830).

    Nicht notwendig ist es, daß der Beamte auch tatsächlich pflichtwidrig gehandelt hat; denn das für den Tatbestand des § 332 StGB Wesentliche ist nicht die Verfälschung des Staatswillens, wenn auch die Strafdrohung mittelbar einer solchen Verfälschung vorbeugt, sondern der Abschluß der Unrechtsvereinbarung, bzw. die auf einen solchen Abschluß zielende Erklärung (vor allem Annehmen, Sichversprechenlassen) (vgl. auch BGHSt 15, 88, 97, 98 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; 15, 184 [BGH 05.10.1960 - 2 StR 374/60]; 15, 353, 355 [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60]; 10, 237 [BGH 25.04.1957 - 2 StE 6/57]und NJW 1960, 830).

    Dagegen genügt es, wie der 5. Strafsenat im Urteil vom 27. Oktober 1959 - 5 StR 411/59 (NJW 1960, 830) ausgeführt hat, wenn sowohl der Beamte wie der Schenker wußten, welches Entgegenkommen die Gegenleistung darstellen sollte und sich die beiderseitigen Vorstellungen in diesem Punkte auf einen bestimmten Lebens- und Pflichtenkreis bezogen; an eine einzelne genau bestimmte Amtstätigkeit brauchen die Beteiligten dabei noch nicht gedacht zu haben.

  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 426/97

    Einflussnahme auf die Ermessensentscheidung eines Amtsträger - Vereinbarung einer

    Wenn es dem Angeklagten unter Berücksichtigung dieser Umstände bei Eingehung der Unrechtsvereinbarung (vgl. dazu BGH NStZ 1996, 278) - wie vom Landgericht festgestellt - darum ging, die von ihm betreuten Objekte durch "bevorzugte Bescheidung" T. s alsbald zu realisieren (vgl. UA 9, 32), so liegt die Annahme nicht fern, daß er T. (zumindest) zu bestimmen versuchte, sich bei der Ausübung seines dienstlichen Ermessens (vgl. hierzu BGH GA 1959, 374; NJW 1960, 830, 831; OLG Frankfurt NJW 1990, 2074, 2075) durch die Geldhingabe beeinflussen zu lassen.
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 57/60

    Voraussetzung des Vorliegens einer Amtspflichtsverletzung oder einer

    Eine andere Auffassung hat insoweit auch der 5. Strafsenat in dem Urteil vom 27. Oktober 1959 (NJW 1960, 830) nicht vertreten, wie die zustimmende Bezugnahme auf HGSt 64, 328, 335 und OGHSt 2, 103, 110 deutlich ergibt.
  • BGH, 09.05.1961 - 5 StR 131/61

    Rechtsmittel

    Es genügte vielmehr, den Lebens- und Pflichtenkreis, in dem sich die erwartete Amtstätigkeit abspielen sollte, genau abzugrenzen (RGSt 11, 219, 221; 64, 328, 335; BGH NJW 1960, 830; 1961, 886) [OLG Celle 01.02.1961 - 8 U 32/60].
  • BDH, 05.05.1960 - I D 33/59

    Rechtsmittel

    Die dagegen laut gewordene Kritik (siehe insbesondere Eb. Schmidt "Die Bestechungstatbestände in der höchstrichterlichen Rechtsprechung von 1879 bis 1959" C. H. Beck, Berlin und München 1960) hat ihm keinen Anlaß gegeben, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (BGH i. GA 1960, 147 und i. NJW 1960, 830 = GA 1960, 113).
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