Rechtsprechung
   KG, 30.09.1960 - 6 U 2296/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,681
KG, 30.09.1960 - 6 U 2296/59 (https://dejure.org/1960,681)
KG, Entscheidung vom 30.09.1960 - 6 U 2296/59 (https://dejure.org/1960,681)
KG, Entscheidung vom 30. September 1960 - 6 U 2296/59 (https://dejure.org/1960,681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeug; Neue Sache; Austausch; Verschleiß; Hauptsache; Fahrzeugrahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 947, 950

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1026
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19

    Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!

    Wann eine Sache als Hauptsache anzusehen ist, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung (BGH, Urteil vom 3.3.1956 - IV ZR 334/55, NJW 1956, 788; OLG Köln NJW 1997, 2187; KG NJW 1961, 1026; OLG Stuttgart NJW 1952, 145; MüKoBGB/Füller, 8. Aufl. 2020, BGB § 947 Rn. 5; BeckOGK/Schermaier, 1.9.2020, BGB § 947 Rn. 9; s. auch Mot.
  • OLG Celle, 15.01.2003 - 7 U 97/02

    Aus zwei Fahrzeugen zusammengebauter PKW ; Bestimmung des Wesens eines

    Ob eine Sache den Hauptbestandteil der neu entstandenen Sacheinheit bildet, bestimmt sich nach der Verkehrsauschauung (BGHZ 20, 163; KG NJW 1961, 1026).
  • KG, 16.04.2003 - 1 Ss 20/03

    Urkundenfälschung: Straflosigkeit von Umbaumaßnahmen an einem Unfallfahrzeug

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob zur Bestimmung der Identität des Fahrzeugs im Falle von Veränderungen entscheidend auf das Fahrgestell abzustellen ist (vgl. Gribbohm, a.a.O. § 267 Rdnr. 201) oder ob die Beurteilung vom Umfang und Wert der erhalten gebliebenen Teile sowie vom äußeren Erscheinungsbild abhängt (vgl. Lütkes/Meier/Wagner, Straßenverkehrsrecht Bd. IV, § 59 StVZO Rdnr. 12 unter Hinweis auf die zivilrechtliche Entscheidung des KG NJW 1961, 1026).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht