Rechtsprechung
BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Anwendung niederländischen Rechts und Vereinbarung eines ausschließlichen niederländischen Gerichtsstands zwischen einem niederländischen Unternehmer mit einem deutschen Handelsvertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Ausschluss des AA, ordre public, Rechtswahl
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1061
- MDR 1961, 496
- DB 1961, 433
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
Warenzeichen von Sortennamen
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60
Art. 30 greift somit dann ein, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen zwischen der vereinbarten ausländischen und der deutschen Rechtsordnung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167; vgl. noch BGHZ 22, 1, 15; 28, 375, 381 ff). - BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60
Art. 30 greift somit dann ein, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen zwischen der vereinbarten ausländischen und der deutschen Rechtsordnung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167; vgl. noch BGHZ 22, 1, 15; 28, 375, 381 ff). - BGH, 15.11.1956 - VII ZR 249/56
Erfolgshonorar eines amerikanischen Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 30.01.1961 - VII ZR 180/60
Art. 30 greift somit dann ein, wenn der Unterschied der staatspolitischen oder sozialen Anschauungen zwischen der vereinbarten ausländischen und der deutschen Rechtsordnung so erheblich ist, daß durch die Anwendung des ausländischen Rechts die Grundlagen des deutschen staatlichen oder gesellschaftlichen Lebens angegriffen würden (BGHZ 22, 162, 167; vgl. noch BGHZ 22, 1, 15; 28, 375, 381 ff).
- OLG München, 17.05.2006 - 7 U 1781/06
Umgehung der Schutzvorschriften der Handelsvertreterrichtlinie durch Rechtswahl …
Der Bundesgerichtshof hat bereits im Urteil vom 30.1.1961 (NJW 1961, 1061, 1062) zum Verhältnis zwischen Rechtswahl und Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands ausgeführt, "dass, obwohl beide Fragen logisch zu trennen sind, doch im Einzelfall die Gerichtsstandsvereinbarung dem Zwecke dienen und praktisch dazu führen kann, dass das Recht des Landes angewendet wird, dessen ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart worden ist. - OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 5 U 126/11
Internationale Zuständigkeit: Unwirksamkeit der in einem Handelsvertretervertrag …
(h.M., BGH NJW 1961, 1061; BGH NJW 1983, 2772, BGH NJW 1984, 2037; OLG München IHR 2006, 166;… Kropholler in Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. I, 1982, Kap. III Rz. 540;… Hausmann in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht 2004, Rz. 3164;… Martiny in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 2005, Art. 30 EGBGB, Rz. 172; Rühl, Die Wirksamkeit von Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen im Lichte der I...-Entscheidung des EuGH, IPRax 2007, 294;… Thume in Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Band 2, 8. Aufl.2008, XVIII Rdn. 5f;… ders. Anm. zu OLG München a.a.O. IHR 2006, 169; Staudinger, NJW 2001, 1974;… kritisch Geimer, Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, IZPR Rdn. 67;… ders. in Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl. 2009, Rdn. 1762; 1058, 1770).Soweit der BGH die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten niederländischer Gerichte bejaht hat, obwohl sie dem deutschen Handelsvertreter in Kombination mit der Wahl niederländischen Rechts seinen nach deutschem Recht bestehenden Anspruch auf Ausgleichszahlung entzogen hatte (NJW 1961, 1061), ist diese Entscheidung durch die genannte I...-Entscheidung des EuGH überholt; der BGH hatte dort in seiner Begründung noch darauf abgestellt, dass die deutschen Vorschriften über den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nicht als international zwingend anzusehen seien.
- BGH, 12.03.1984 - II ZR 10/83
Vereinbarung der ausschließlichen Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei …
Zwar reicht es grundsätzlich nicht aus, einer Rechts- und Gerichtswahlklausel deshalb die Anerkennung zu versagen, weil durch sie die Anwendung zwingenden innerstaatlichen Rechts verhindert wird (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1961 - VII ZR 180/60, LM HGB § 89 b Nr. 16).
- BGH, 13.12.1967 - VIII ZR 203/65
Ausschließliche internationale Zuständigkeit
In der deutschen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich auch ein ausländisches Gericht als ausschließlich zuständig vereinbart werden kann (RG Warn 1922 Nr. 60; JW 1926, 1336; JW 1936, 3185; RAG 13, 28 ff; EGH NJW 1961, 1061).Laß umgekehrt sogar in Fällen, in denen der Streitgegenstand nicht der Verfügung der Parteien unterliegt, die ausschließliche Zuständigkeit eines ausländischen Gerichts rechtswirksam vereinbart sein kann, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden (Urteil vom 30. Januar 1961 - VII ZR 180/60 = NJW 1961, 1061).
- BGH, 05.11.1970 - VII ZR 31/69
Überparteilichkeit von Schiedsgerichten
Daß die Vereinbarung eines Gerichtsstandes einen starken Hinweis auf die von den Parteien gewählte sachliche Rechtsanwendung darstellt, hat der Bundesgerichtshof ebenfalls mehrfach entschieden (BGH NJW 1961, 1061; WM 1964, 1023; 1969, 1140). - OLG Bremen, 10.01.1996 - 1 W 49/95
Führung des Vornamens "Frieden mit Gott allein durch Jesus Christus" in einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.06.1969 - VII ZR 119/67
Frage nach der Anwendbarkeit von deutschem oder norwegischem Recht - Folgen des …
Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann aber ein wichtiges Anzeichen für den Willen der Parteien sein, das Gericht, dessen Zuständigkeit vereinbart ist, solle das in seinem Bezirk geltende Recht anwenden (BGH NJW 61, 1061; BGH WM 1964, 1023; BGH VII ZR 217/60 vom 15. März 1962). - BGH, 15.03.1962 - VII ZR 217/60
Anwendbares Recht bei HVV, Schwerpunkt des HVV, Vertragsstatut des HVV
Im Zweifel wird der Wille der Vertragschließenden dahin gehen, daß das Gericht, dessen Zuständigkeit sie vereinbart haben, auch die Gesetze anwenden soll, welche in seinem räumlichen Bereich gelten, weil es mit diesen am besten vertraut ist (BGH NJW 1961, 1061, 1062). - OLG Hamburg, 30.12.1985 - 11 U 159/85 Sie wird im allgemeinen als Ausdruck des Parteiwillens verstanden, das Gericht, dessen Zuständigkeit vereinbart ist, solle das in seinem Bezirk geltende Recht anwenden (vgl. BGH WM 1970, 1140 f.; WM 1964, 1023; NJW 1961, 1061; OLG Hamburg AWD 1982, 205; OLG Ffm. MDR 1983, 578;… Soergel-Kegel Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Rn. 344 m. zahlreichen w.N. in Fußnote 7;… MüKo-Martiny Vorbem. vor Art. 12 EGBGB Rn. 26;… Erman-Arndt Vorbem. vor Art. 12 EGBGB Rn. 3; Palandt-Heldrich Vorbem. vor Art. 12 EGBGB Anm. 2 a bb).