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   BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61   

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BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61 (https://dejure.org/1961,106)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1961 - 1 BvL 5/61 (https://dejure.org/1961,106)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 (https://dejure.org/1961,106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der baden-württembergischen Feuerwehrabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 13, 167
  • NJW 1961, 2155
  • MDR 1962, 24
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1961 - 1 BvL 5/61
    Mit Beschluß vom 20. Mai 1959 (BVerfGE 9, 291) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß § 38 Abs. 2 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg vom 6. Februar 1956 (GesBl. S. 19) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) nichtig ist.
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies unter anderem bei Abgaben angenommen, die einen Ausgleich der Belastung aus einer zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Pflicht herstellen und zur Pflichterfüllung anhalten sollen (vgl. BVerfGE 13, 167 ; 57, 139 ; 67, 256 ; 92, 91 ) oder die der Abschöpfung von Vorteilen aus der Nutzung eines der öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftung unterliegenden Gutes der Allgemeinheit dienen (vgl. BVerfGE 93, 319 ).
  • AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19

    Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis

    Unter weiterer Berücksichtigung der zeitlichen Ressourcen, die einem Amtsgericht zur Verfügung stehen, genügt diese Vorlage den Anforderungen an einer Richtervorlage gemäß Art. 100 GG i.v.m. § 81 BVerfGG (vgl. insoweit auch BVerfGE 13, 167,168).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    In der zweiten Entscheidung (BVerfGE 13, 167), die zu dem novellierten § 38 Abs. 2 FwG BW 1960 erging, wurde diese Vorschrift für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

    Die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Feuerwehrabgabe (BVerfGE 13, 167) steht der Zulässigkeit der Vorlagebeschlüsse nicht entgegen, weil sie zu einer anderen Vorschrift, nämlich zur baden-württembergischen Regelung, ergangen ist.

    Sie gehört ebenso wie die gemeindlichen Hand- und Spanndienste und die Pflicht zur Deichhilfe zu den nach Art. 12 Abs. 2 GG zulässigen öffentlichen Dienstleistungspflichten (vgl. BVerfGE 13, 167 ; 22, 380 ).

    Abgesehen davon, daß der baden-württembergische Gesetzgeber eine Ausgestaltung als Steuer ausdrücklich abgelehnt hat (vgl. LT BW, 2. Wahlperiode 1956-1960, Beil. 2965, S. 5067 ff. ), ist die Feuerwehrabgabe nach ihrem Grundgedanken, ihrem Zweck und ihrer Ausgestaltung auch materiell keine Steuer; dem steht ihre Anknüpfung an eine öffentliche Dienstleistungspflicht, mit der sie untrennbar zusammenhängt, die ihr zugedachte Belastungswirkung (Ausgleich des "Lastengefälles") und ihre Erhebung ohne Rücksicht auf die allgemeine steuerliche Leistungsfähigkeit entgegen (vgl. BVerfGE 13, 167 ).

    Von der Konzeption des Gesetzes her gesehen - Belastung aller Dienstpflichtigen, nur in verschiedenen Formen - ist es auch nicht zu beanstanden, daß auch diejenigen zur Feuerschutzabgabe herangezogen werden können, die an sich zum Dienst bereit wären, aber mangels eines Bedürfnisses nicht herangezogen werden (vgl. BVerfGE 13, 167 ).

    Von daher kann die Feuerwehrdienstpflicht nicht deshalb beanstandet werden, weil sie de facto nur "auf Vorrat", als latente oder potentielle Dienstpflicht besteht (vgl. bereits BVerfGE 13, 167 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Neben dem in der genannten Entscheidung behandelten Abgabentypus gebe es aber noch weitere Arten von Sonderabgaben, die nicht denselben Anforderungen genügen mußten, wie z. B. Gebühren, Beiträge (Sozialversicherungsbeiträge), Feuerwehrabgabe (BVerfGE 13, 167), Konjunkturzuschlag (BVerfGE 29, 402), Schwerbehindertenabgabe (BVerfGE 57, 139), ferner Verursacherabgaben und Verbandslasten.

    Dazu gehören etwa die Feuerwehrabgabe, die eine möglichst gleichmäßige Verteilung einer öffentlichen Last durch die Auferlegung einer Art Ersatzgeld sicherstellt (BVerfGE 13, 167 [170 f.]) und die Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz, die eine auf Verhaltenslenkung gerichtete Antriebs- und Sanktionsfunktion erfüllt, indem sie Arbeitgeber, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen, zum Ausgleich mit einer Abgabe belastet (BVerfGE 57, 139 [153]).

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 5.03

    Notwendige Stellplätze; Herstellungspflicht; fehlender Stellplatznachweis;

    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05

    Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger

    Das Bundesverfassungsgericht hat einen speziellen Sach- und Zweckzusammenhang unter anderem bei einer charakteristischen Antriebs- oder Ausgleichsfunktion (vgl. BVerfGE 13, 167 ; 57, 139 ; 67, 256 ), bei einer Abschöpfungsabgabe zur Rückabwicklung staatlich gewährter Subventionsvorteile (vgl. BVerfGE 78, 249 ) und bei einer Vorteilsabschöpfungsabgabe im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Nutzungsregelung für ein Gut der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 93, 319 ) bejaht.

    Dient die Sonderabgabe im weiteren Sinne dem Ausgleich eines Vorteils, der durch die Nichterfüllung einer öffentlichrechtlichen Handlungspflicht entsteht, so kann sie nur gerechtfertigt sein, wenn die Auferlegung der Verhaltenspflicht selbst verfassungsgemäß ist (vgl. BVerfGE 13, 167 ; 57, 139 ; 92, 91 ).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Die Kompetenz zur Einführung der Abgabe und zur Regelung ihrer Verwendung folgt nicht aus Art. 105 und 106 GG in der bis zum Inkrafttreten des 21. Änderungsgesetzes zum Grundgesetz gültigen Fassung, da die Abgabe keine Steuer darstellt (vgl. BVerfGE 3, 407 [435]; 7, 244 [251]; 13, 167 [170]; 16, 306 [316]; 29, 402 [408 f.]; 36, 66 [70]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1990 - 2 S 2192/89

    Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner

    Die Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf männliche Gemeindeeinwohner sei mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 GG und dem Verbot der Differenzierung nach dem Geschlecht gem. Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar und es seien keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß hinsichtlich des Feuerwehrdienstes und der Feuerwehrabgabe seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 17.10.1961 (BVerfGE 13, 167) ein allgemeiner Wandel der Rechtsauffassung eingetreten sei.

    "Im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 17.10.1961 (BVerfGE 13, 167), in dem die Vereinbarkeit des § 38 Abs. 2 S. 1 FwG/1960 mit dem Grundgesetz festgestellt wurde, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der auf männliche Gemeindeeinwohner beschränkten Feuerwehrabgabe bejaht (vergl. u.a. VGH Bad-Württ., Urteil vom 26.08.1976 -- II 660/76 --; Urteil vom 19.01.1981 -- 2 S 636/80 --; Urteil vom 28.06.1982 -- 2 S 2471/81 --, VBlBW 1983, 41; Urteil vom 21.04.1983 -- 2 S 2705/82 --, VBlBW 1983, 314; Normenkontrollbeschluß vom 20.02.1985 -- 2 S 2322/84 --; Beschluß vom 23.09.1985 -- 2 S 1964/85 --).

    Der Senat ist nach § 31 Abs. 1 BVerfGG an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.10.1961 (aaO) gebunden, wonach § 38 Abs. 2 S. 1 FwG/1960 mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 17.10.1961 (aaO) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärte Vorschrift des § 38 Abs. 2 S. 1 FwG/1960 ist im wesentlichen gleichlautend wie die Vorschrift des § 43 Abs. 2 S. 1 FwG/78; mithin handelt es sich um denselben Gegenstand (vergl. BVerfG, Beschluß vom 25.02.1976, BVerfGE 41, 360,369).

  • VGH Hessen, 14.07.2009 - 3 A 1584/08

    Heranziehung zu einem Stellplatzablösebetrag in Höhe von 100% der

    Unbedenklich sind sie, unabhängig davon, ob sie im Einzelnen durch ein Gegenleistungsverhältnis gekennzeichnet sind (vgl. BVerfG, Urteile vom 23. Januar 1990 - 1 BvL 44/86 u.a. - BVerfGE 81, 156 und vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - BVerfGE 108, 1 ; Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 , vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 u.a. - BVerfGE 78, 249 und vom 12. Oktober 1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207 ), eine Lenkungsfunktion erfüllen (vgl. BVerfG, Urteile vom 26. Mai 1981 - 1 BvL 56/78 u.a. - BVerfGE 57, 139 und vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - BVerfGE 67, 256 ; Beschluss vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - BVerfGE 92, 91 ) oder einem Ausgleichszweck dienen (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschlüsse vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - BVerfGE 13, 167 und vom 24. Januar 1995 - 1 BvL 18/93 u.a. - a.a.O. 116 ff.), jedenfalls dann, wenn sie drei finanzverfassungsrechtlichen Grundprinzipien entsprechen, durch die der Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben allgemein Grenzen gesetzt werden: (1.) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen solche Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung.

    Sie hat auch eine Ausgleichsfunktion, die sie in die Nähe herkömmlicher Ersatzgeldregelungen rückt (vgl. insoweit zur Feuerwehrabgabe: BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19/83 u.a. - a.a.O. ; Beschluss vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - a.a.O. ; zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe: BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1986 - BVerwG 4 C 50.83 - BVerwGE 74, 308 und vom 20. Januar 1989 - BVerwG 4 C 15.87 - BVerwGE 81, 220 ).

  • BVerwG, 27.06.1977 - 7 B 54.76

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Heranziehung

    Dies sei vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 17. Oktober 1961 - 1 BvL 5/61 - (BVerfGE 13, 167) nicht genügend geprüft.

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 1961 (a.a.O.) festgestellt, daß die Feuerwehrabgabe nach baden-württembergischen Recht, insbesondere die maßgebende Vorschrift des § 38 Abs. 2 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1961 (a.a.O.) die Verfassungsmäßigkeit der Feuerwehrabgabe sowohl im Hinblick auf Art. 12 Abs. 2 Satz 1 GG als auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG im Normenkontrollverfahren bejaht, so daß es auf die Erwägungen in der von der Beschwerde herangezogenen Entscheidung (BVerfGE 7, 305 [311]) nicht ankommt, der lediglich ein Verfassungsbeschwerdeverfahren einer Gemeinde vorausgegangen war.

  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.81

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausfinazierungsumlage in Rheinland-Pfalz

  • BVerwG, 17.01.1994 - 8 B 235.93

    Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • VGH Hessen, 16.10.1985 - 5 N 1/83

    Maßstab für Straßenreinigungsabgaben bei Vorhandensein von

  • VG Gera, 26.01.1995 - 4 K 16/94

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Feuerschutzabgabe ; Auslegung des Thüringer

  • VG Düsseldorf, 11.06.1985 - 14 K 1084/85

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zum Abbau der Fehlsubventionierung und der

  • BVerwG, 06.10.1986 - 8 B 65.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1993 - 2 S 2500/92

    Beschränkung der Feuerwehrabgabepflicht auf Männer - kein Verstoß gegen

  • VG Gelsenkirchen, 24.07.1984 - 6 K 292/84

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Abbau der

  • BVerwG, 20.06.1990 - 8 B 84.90

    Erhebung einer Feuerwehrabgabe - Verstoß gegen Grundrechte

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 79.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • BVerwG, 15.11.1989 - 8 CB 85.89

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Feuerschutzabgabe mit Art. 3 Grundgesetz (GG) -

  • BVerwG, 10.01.1983 - 8 B 122.82

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis im

  • BFH, 12.12.1973 - VI R 23/71

    Feuerwehrabgabe - Sonderausgabe - Außergewöhnliche Belastung - Geltendmachung

  • BVerwG, 26.10.1971 - VII B 113.69

    Heranziehung zur Feuerwehrabgabe - Auslegung und Anwendung des Begriffs des

  • BVerwG, 28.07.1966 - VII B 150.64

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 15.07.1983 - 16 A 351.83

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs; Abgabe einer

  • BVerwG, 28.07.1966 - VII B 149.64

    Rechtsmittel

  • VG Berlin, 28.09.1982 - 8 A 312.82

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Festsetzungsbescheid über die Beiträge für

  • VG Berlin, 25.05.1979 - 8 A 455.78

    Öffentliche Abgabe iSv VwGO § 80 Abs 2 S 1 - Schwerbehindertenausgleichsabgabe

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