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   BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58   

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https://dejure.org/1961,684
BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58 (https://dejure.org/1961,684)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1961 - VII ZR 201/58 (https://dejure.org/1961,684)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1961 - VII ZR 201/58 (https://dejure.org/1961,684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 331 Abs. 1
    Voraussetzungen eines Versäumnisurteils

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2207
  • MDR 1961, 1011
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54

    Prozeßfähigkeit

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58
    Die Zulässigkeit der Revision wird dadurch nicht berührt, weil nach allgemein herrschender Auffassung eine prozeßunfähige Partei im Streit um ihre Prozeßfähigkeit als prozeßfähig gilt (BGHZ 18, 184, 190 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] ; 35, 1, 6 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] ; vgl. auch das Urteil BGHZ 24, 91 für den entsprechenden Fall der Parteifähigkeit).

    Die Beweislastregelung, wie sie im bürgerlichen Recht gilt, wenn es sich darum handelt, ob bei einem Rechtsgeschäft die Voraussetzungen des § 104 Ziff. 2 BGB vorliegen, kann bei der Entscheidung über die Prozeßfähigkeit keine Anwendung finden (BGHZ 18, 184, 190) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] .

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58
    Die Zulässigkeit der Revision wird dadurch nicht berührt, weil nach allgemein herrschender Auffassung eine prozeßunfähige Partei im Streit um ihre Prozeßfähigkeit als prozeßfähig gilt (BGHZ 18, 184, 190 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] ; 35, 1, 6 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] ; vgl. auch das Urteil BGHZ 24, 91 für den entsprechenden Fall der Parteifähigkeit).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 66/60
    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58
    Daraus folgt, daß bei Fehlen einer Prozeßvoraussetzung die Klage durch streitiges Urteil abzuweisen ist, gleichviel wer säumig ist (Wieczorek ZPO§ 542 A II a; vgl. auch BGH VI ZR 66/60 v. 10.1.1961, NJW 1961, 829); denn für eine Sachentscheidung ist bei Fehlen einer unverzichtbaren Prozeßbedingung kein Raum.
  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58
    Die Zulässigkeit der Revision wird dadurch nicht berührt, weil nach allgemein herrschender Auffassung eine prozeßunfähige Partei im Streit um ihre Prozeßfähigkeit als prozeßfähig gilt (BGHZ 18, 184, 190 [BGH 24.09.1955 - IV ZR 162/54] ; 35, 1, 6 [BGH 22.03.1961 - IV ZB 308/60] ; vgl. auch das Urteil BGHZ 24, 91 für den entsprechenden Fall der Parteifähigkeit).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Maßgeblich ist allein die objektive Rechtslage (BGH NJW 1961, 2207; statt aller: Musielak/Stadler aaO, § 344 Rdn. 2).
  • BGH, 08.07.2021 - III ZR 344/20

    Bestehen von begründeten Zweifeln an der Prozessfähigkeit einer Partei

    Unerheblich ist, ob dem Gericht die Umstände, die dem Erlass eines Versäumnisurteils entgegenstehen, bekannt waren (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58, NJW 1961, 2207).
  • LAG Hamm, 26.11.2020 - 8 Sa 26/19

    Prozessunfähigkeit, Amtsaufklärung, Sachurteilsvoraussetzung, Zulässigkeit der

    Gegen eine als prozessunfähig anzusehende, erstinstanzlich deshalb unterlegene Rechtsmittelklägerin, welche den Berufungstermin nicht wahrnimmt, ergeht bei Entscheidungsreife regelmäßig kein Versäumnisurteil, sondern ein die Instanz beendendes kontradiktorisches Urteil bzw. Prozessurteil (im Anschluss an BGH, Urteil 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58).

    Vielmehr darf ein Versäumnisurteil nicht erlassen werden, wenn es an einer Prozessvoraussetzung fehlt, auf deren Vorliegen die Parteien nicht verzichten können, weshalb bei Säumnis dann ein kontradiktorisches Urteil zu ergehen hat (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58 - NJW 1961, S. 2207).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2000 - 6 U 90/99

    Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Ansprüchen eines mit einem ausländischen

    Vielmehr ist das angefochtene Urteil zu ändern und die Klage als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH NJW 1961, 2207; Zöller/Gummer, § 542 ZPO Rdnr. 8).
  • BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84

    Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer

    Daher kann, wenn die Unzulässigkeit der Klage feststeht - gleichviel welche Partei säumig ist und in welcher Instanz der Rechtsstreit schwebt - keine die Weiterführung des Prozesses zulassende Versäumnisentscheidung ergehen, sondern nur ein kontradiktorisches Urteil, das den Rechtsstreit zum endgültigen Abschluß bringt (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1961 - VI ZR 66/60, LM ZPO § 554 a Nr. 9 = NJW 1961, 829; Urt. v. 5.10.1961 - VII ZR 201/58, LM ZPO § 331 Nr. 1 = NJW 1961, 2207).
  • OLG Bremen, 07.04.2004 - 4 W 7/04

    Sofortiges Anerkenntnis - Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO im Rahmen

    Dies gilt auch, wenn das Gericht im schriftlichen Vorverfahren die Voraussetzungen für den Erlass des Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 1 und 3 ZPO zu prüfen hat (BGH NJW 1961, 2207).
  • LAG Köln, 27.01.2017 - 4 Sa 426/16

    Betriebsübergang; Weiterführung der Geschäftstätigkeit; Nutzung des Betriebs nach

    Die Zulässigkeit der Klage ist bei im Berufungsverfahren eine von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung für den Erlass eines gegen Berufungskläger gerichteten Versäumnisurteils (BGH, Urteil vom 05.10.1961 - VII ZR 201/58, NJW 1961, 2207; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 13. Aufl., § 539 Rn. 4).
  • LG Köln, 08.12.2020 - 14 O 191/20

    Bei Mischmietverhältnis gilt im Zweifel Wohnraummietrecht!

    Auf die Kenntnis des Gerichts vom Fehlen der Prozessvoraussetzungen kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 05.10.1961, VII ZR 201/58).
  • BAG, 31.08.1983 - 4 AZR 104/81
    Sie steht insoweit den allgemeinen Prozeßvoraussetzungen gleich, die er füllt sein müssen, wenn im Verfahren vor dem Landgericht gegen die beklagte Partei ein Versäumnisurteil ergehen soll (vgl. BGH Urteil vom 5. Oktober 1961 - VII ZR 201/58 -, NJW 1961, 2207; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 108 II 2 a; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 41. Aufl., § 331 Anm. 3 B, C).
  • LG Lüneburg, 04.05.2023 - 6 O 143/22
    Unabhängig von der Frage, ob eine Zustellung des Vollstreckungsbescheids wirksam war, hätte der Vollstreckungsbescheid aufgrund der fehlenden Geschäftsunfähigkeit des ehemaligen Beklagten zu 1. P. nicht an diesen zugestellt werden dürfen ( § 170 Abs. 1 Satz 2 ZPO , vgl. auch für den Fall eines Versäumnisurteils: BGH, Urteil vom 05.10.1961, VII ZR 201/58 ).
  • OLG Nürnberg, 06.07.1979 - 11 U 9/79

    Zuständigkeit eines Gerichts bei Klagen gegen eine Aktiengesellschaft; Problem

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