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   KG, 08.06.1960 - 10 U 414/60   

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KG, 08.06.1960 - 10 U 414/60 (https://dejure.org/1960,1366)
KG, Entscheidung vom 08.06.1960 - 10 U 414/60 (https://dejure.org/1960,1366)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 1960 - 10 U 414/60 (https://dejure.org/1960,1366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 33
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09

    Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei

    b) Offenbleiben kann auch, ob die Auffassung der Revision zutrifft, der Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit greife nicht, weil mit der hier erhobenen Feststellungsklage der Gefahr einer Verjährung begegnet werden solle, dies jedoch nur mit der positiven Feststellungsklage möglich sei, da die negative Feststellungsklage oder die Verteidigung gegen eine solche - wie dies Gegenstand des Parallelverfahrens wäre - die Verjährung nicht hemmten (vgl. BGHZ 72, 23, 28 ff.; KG, NJW 1961, 33; Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 256 Rn. 17; Macke, NJW 1990, 1651).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 51/22

    Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache Verletzung eines

    Das Feststellungsinteresse für eine bis dahin zulässige negative Feststellungsklage entfällt somit, wenn der Beklagte der negativen Feststellungsklage in zulässiger Weise - etwa zur Hemmung der Verjährung - eine positive Feststellungsklage erhebt und der Streitgegenstand der negativen Feststellungsklage von dem der positiven umfasst ist (KG, NJW 1961, 33; Musielak-Voit, ZPO, 19. Aufl., § 256 Rz. 17; Macke, NJW 1990, 1651; Tolani, NJW 2019, 2751, 2752; offen gelassen in BGH, NJW-RR 2010, 640, 641: Im dort entschiedenen Fall bestand bereits keine Identität der Streitgegenstände).
  • LG Kiel, 08.12.2006 - 6 O 486/05
    Eine positive Feststellungswiderklage ist nur ausnahmsweise mit der Folge des Entfallens des Feststellungsinteresses der negativen Feststellungsklage zulässig, wenn die Verjährung der streitigen Ansprüche während der Dauer des Rechtsstreits droht (vgl. Greger in Zöller 26. Aufl. § 256 Rn. 7d u. 17; Schumann in Stein-Jonas 21. Aufl. § 256 Fußn. 358; Macke NJW 1990, 1651; KG NJW 1961, 33; im Hinblick auf die zitierten Nachweise wohl nicht abweichend Musielak § 256, Rn. 17).
  • LG Stuttgart, 13.09.2005 - 12 O 682/04

    Finanzierte Kapitalanlage: Abwicklung einer finanzierten

    Im Hinblick auf dieses begründete besondere Interesse der Klägerinnen darf eine positive Feststellungsklage nicht an der Rechtshängigkeitssperre scheitern (BGHZ 72, 23, 30 ff.; Kammergericht, NJW 1961, 33; Macke, NJW 1990, 1651; Zöller, ZPO 25. Aufl., § 256 Rn. 17).
  • OLG Köln, 08.04.1998 - 11 U 87/97
    Sie ist aber wegen der denselben Streitgegenstand betreffenden negativen Feststellungsklage des Klägers bereits unzulässig, da die Rechtskraftwirkung der begehrten Feststellung über die der gleichzeitig begehrten Abweisung der negativen Feststellungsklage des Klägers nicht hinausginge (vgl. dazu Macke, NJW 90, 1651; KG NJW 61, 33).
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