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   BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61   

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BGH, 21.07.1961 - 4 StR 93/61 (https://dejure.org/1961,1064)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1961 - 4 StR 93/61 (https://dejure.org/1961,1064)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1961 - 4 StR 93/61 (https://dejure.org/1961,1064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2027
  • MDR 1961, 1029
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Ausnahmsweise sind die für Beamte entwickelten Grundsätze dann anzuwenden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern und mit Rücksicht darauf die Bezahlung höher ausfällt oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge - ähnlich wie bei Beamten - eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigung abhängen (BGH, Urteile vom 21. Juli 1961 - 4 StR 93/61, NJW 1961, 2027, 2028; vom 4. Mai 1962 - 4 StR 71/62, BGHSt 17, 254, 256).
  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Wenn der Wert des Anspruchs auf die Leistung des Täuschenden (hier: die von dem Angeklagten zu erbringende Amtsführung) hinter dem Wert der Verpflichtung zur Gegenleistung des Getäuschten (hier: im wesentlichen der Wert des von der Behörde versprochenen Gehaltes) zurückbleibt, ist der Getäuschte geschädigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1954 5 StR 192/54 - BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254, 256; BGH NJW 1978, 2042; BGHSt 30, 388, 389 m.w.N.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 33).

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (9) In späteren Entscheidungen, die zu privatrechtlichen Dienstverhältnissen ergangen sind (BGH NJW 1961, 2027; BGHSt 17, 254 und zuletzt BGH NJW 1978, 2042), hat der Bundesgerichtshof die zum Anstellungsbetrug durch Beamte ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung aufrechterhalten.

  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 71/62

    Bauingenieur - § 263 StGB, Anstellungsbetrug, privater Dienstvertrag, Äquivalenz,

    (Im Anschluß an BGH 4 StR 93/61 vom 21. Juli 1961, NJW 1961, 2027 Nr. 18).

    Bei derartigen Vertragsabschlüssen ist im allgemeinen darauf abzustellen, ob die von dem Dienstverpflichteten übernommenen geldlichen Leistungen wertmäßig die von dem Verpflichteten zugesagten und geleisteten Dienste übersteigen (vgl. BGH NJW 1961, 2027 [BGH 21.07.1961 - 4 StR 93/61] Nr. 18).

    Diese Grundsätze hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 21. Juli 1961 - 4 StR 93/61 (NJW 1961, 2027 Nr. 18) zusammengefaßt.

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2010 - 3 RVs 145/10

    Voraussetzung für die Verurteilung wegen Anstellungsbetrugs

    Im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses entsteht dem Arbeitgeber ein Schaden, wenn die Leistungen, die der Täter tatsächlich zu erbringen imstande ist, den bezahlten Lohn nicht wert sind ( BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 256; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO, Rdnr. 154; Fischer , aaO).

    Dies einmal dann, wenn es sich um eine besondere Vertrauensstellung handelt und die Bezahlung gerade mit Rücksicht darauf besonders hoch festgesetzt ist, der Täter jedoch die für diese Stellung erforderlichen Eigenschaften nicht besitzt, so wenn er aus seiner früheren Stellung wegen Unzuverlässigkeit entlassen worden ist und nun eine Anstellung in führender Funktion erschleicht (vgl. RGSt 73, 268, 269 f.; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BVerfG NJW 1998, 2589, 2590; OLG Celle MDR 1960, 696, 697; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Nach § 263 StGB strafbar ist daher, wer eine Stellung erschleicht, die ihm ohne die fälschlich vorgespiegelte Ausbildung möglicherweise überhaupt nicht oder nur gegen eine geringere Bezahlung übertragen worden wäre (vgl. RGSt 64, 33, 36 f.; RGSt 65, 273, 275; BGHSt 17, 254, 257; BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGH NJW 1978, 2042, 2043; Cramer/Perron in Schönke/Schröder , aaO).

    Zum Einen geht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs davon aus, dass die Bezahlung mit Rücksicht auf diese Eigenschaften (besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit) besonders hoch festgesetzt sein muss (vgl. BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 255, 259).

  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Die für Beamte aufgestellten Grundsätze können aber dann auf Angestellte übertragen werden, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigungen abhängig sind (vgl. neben BGH, NJW 1961, S. 2027/2028 insbesondere BGHSt 17, 254 und BGH, NJW 1978, S. 2042/2043).
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Nach der Überzeugung der Strafkammer brachte der Angeklagte ersichtlich nicht die fachliche Ausbildung und die damit jedenfalls bei einem "Facharzt" verbundene Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit mit, die den ihm übertragenen Aufgaben und der Höhe seiner Bezüge entsprachen (vergl. BGHSt 17, 254, 256 [BGH 04.05.1962 - 4 StR 71/62]-257; BGH NJW 1961, 2027 unter Hinweis auf RGSt 75, 8; 73, 268, 269).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2022 - 1 RVs 71/21

    Vorlage gefälschter Dokumente aus der ehemaligen Sowjetunion durch Lehrer als

    Schaden, wenn die Leistungen, die der Täter tatsächlich zu erbringen imstande ist, den bezahlten Lohn nicht wert sind (BGH NJW 1961, 2027, 2028; Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Auflage [2019], § 263 Rdnr. 154).

    Bei fachlich einwandfreien Leistungen kommt - unter Anwendung der für Beamte entwickelten Grundsätze - ein Schaden dagegen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die dem Dienstverpflichteten gestellten Aufgaben eine besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit erfordern und mit Rücksicht darauf die Bezahlung höher ausfällt oder wenn Anstellung und Höhe der Bezüge - ähnlich wie bei Beamten - eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen oder von Art und Dauer früherer Beschäftigung abhängen (BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 256 f.).

    Die insoweit für Beamte entwickelten Maßstäbe wären nämlich nur dann auf die hier vorliegenden privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse übertragbar gewesen, wenn die Bezahlung gerade mit Rücksicht auf die besondere Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit besonders hoch festgesetzt worden wäre (vgl. BGH NJW 1961, 2027, 2028; BGHSt 17, 254, 259).

  • BGH, 09.05.1978 - 1 StR 104/78

    Verurteilung wegen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangenen Betruges -

    Zwar ist in den Fällen des Erschleichens einer privatrechtlichen Anstellung für die Feststellung eines durch die Täuschungshandlung des Bewerbers bewirkten Vermögensschadens im allgemeinen nur Raum, wenn die vom Dienstherrn zu erbringenden geldlichen Leistungen wertmäßig die vom Verpflichteten zugesagten und geleisteten Dienste übersteigen (BGH NJW 1961, 2027 Nr. 18).
  • BGH, 10.11.1964 - 5 StR 401/64

    Vermögensschaden als Voraussetzung eines Anstellungsbetrugs - Irrtumsverursachung

    Im letzten Falle müssen jedoch die vom Arbeitnehmer (wahrheitswidrig) behaupteten Eigenschaften unerläßliche Voraussetzungen für Anstellung und Höhe seiner Bezüge sein (auch hierauf hatte der Senat in seinem ersten Urteil vom 22. Januar 1963 hingewiesen: vgl. Zitat der Entscheidung BGH NJW 1961, 2027, 2028 [BGH 21.07.1961 - 4 StR 93/61] auf S. 4 UA und die Ausführungen zu Ziff 1 a 2. Absatz, insbesondere 2. Satz, auf S. 3 UA).
  • BGH, 13.04.1965 - 1 StR 87/65

    Betrug auf Grund des Abschlusses eines Anstellungsvertrages durch eine bewusst

    Beim Anstellungsbetrug sind hierzu, wie das Landgericht an sich nicht verkannt hat, die geldlichen Leistungen des Dienstherrn mit den Dienstleistungen des Dienstpflichtigen zu vergleichen (vgl. BGHSt 1, 14 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 17, 254 [BGH 14.05.1962 - 5 StR 51/62]; BGH NJW 1961, 2027 Nr. 18).
  • BGH, 22.01.1963 - 5 StR 558/62

    Rechtsmittel

  • BDH, 19.10.1965 - II D 23/65

    Rechtsmittel

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