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   BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60   

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https://dejure.org/1962,163
BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60 (https://dejure.org/1962,163)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1962 - II ZR 151/60 (https://dejure.org/1962,163)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1962 - II ZR 151/60 (https://dejure.org/1962,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Schmiergeldern an einen Vertreter des anderen Vertragsteils - Bevorzugung bei der Vergabe von Aufträgen - Der Beweis des ersten Anscheins - Zuwendungen an Organe, sonstige gesetzliche Vertreter oder Angestellte, um eine Bevorzugung beim Abschluss von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1099
  • MDR 1962, 546
  • GRUR 1962, 466
  • VersR 1962, 551
  • DB 1962, 634
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 20.09.1939 - II 17/39

    Ist bei einem Vertrage, durch den sich ein Angestellter hinter dem Rücken seines

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60
    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 136, 359; 161, 229, 233; 164, 98; OGH JR 1950, 245; vgl. auch BAG, BB 1961, 1127).

    Ob vertragliche Beziehungen von W... für die Klägerin aus den Festgeldanlagen bei der Beklagten überhaupt begründet worden sind (vgl. RGZ 136, 359, 360; 161, 229, 231), kann dahingestellt bleiben.

    Bei der Prüfung, ob bei redlichem Verhalten W... und ohne die Zuwendungen an ihn ein günstigeres Geschäft für die Klägerin abgeschlossen worden wäre, weil an den Festgeldern gerade für kleinere Kreditinstitute ein hohes Interesse bestand, war zu beachten, daß nach der Lebenserfahrung heimliche Zuwendungen an Vertreter die Abmachungen zu Ungunsten des Geschäftsherrn zu beeinflussen pflegen (RGZ 161, 229, 232, 233).

  • RG, 01.06.1932 - V 63/32

    Beeinflußt das "Schmieren" von Angestellten auch die Gültigkeit der dadurch

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60
    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 136, 359; 161, 229, 233; 164, 98; OGH JR 1950, 245; vgl. auch BAG, BB 1961, 1127).

    Ob vertragliche Beziehungen von W... für die Klägerin aus den Festgeldanlagen bei der Beklagten überhaupt begründet worden sind (vgl. RGZ 136, 359, 360; 161, 229, 231), kann dahingestellt bleiben.

  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus BGH, 26.03.1962 - II ZR 151/60
    Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 136, 359; 161, 229, 233; 164, 98; OGH JR 1950, 245; vgl. auch BAG, BB 1961, 1127).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden und von den Parteien in der Revisionsinstanz auch nicht angegriffen sind die im einzelnen näher ausgeführten Feststellungen des Berufungsgerichts zur Sittenwidrigkeit der maßgeblichen Beteiligung der Beklagten zu 2 und 3 an dem objektiv unzulässigen Vertriebssystem der Beklagten zu 1. Für den subjektiven Tatbestand der Sittenwidrigkeit genügt die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, die das Sittenwidrigkeitsurteil begründen (vgl. Sen.Urt. v. 26. März 1962 - II ZR 151/60, NJW 1962, 1099, 1101; BGH, Urt. v. 25. November 1987 - IVb ZR 96/86, NJW 1988, 1965, 1967).
  • BAG, 25.02.2021 - 8 AZR 171/19

    Herausgabe- und Schadensersatzansprüche - Ansprüche aus eigenem und abgetretenem

    Bei der Prüfung eines Schadensersatzanspruchs aus abgetretenem Recht könnte sich insoweit im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO ggf. auswirken, dass nach der Lebenserfahrung heimliche Zuwendungen an Vertreter die Abmachungen zu Ungunsten des Geschäftsherrn zu beeinflussen pflegen und dass es der typische Verlauf ist, dass dem Geschäftsherrn, wenn er das Geschäft selbst geführt oder ein redlicher Vertreter für ihn gehandelt hätte, wertmäßig mindestens der dem unredlichen Vertreter gewährte Vorteil als Gegenleistung angeboten worden wäre (vgl. BGH 7. Januar 1963 - VII ZR 149/61 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 39, 1; 26. März 1962 - II ZR 151/60 - zu II der Gründe) , so dass den Zedentinnen in gleicher Höhe ein Schaden entstanden sein könnte.
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Zwar verstößt die Vereinbarung über die Zahlung von Schmiergeld gegen die guten Sitten und führt zur Nichtigkeit entsprechender Absprachen nach § 138 Abs. 1 BGB (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 26. März 1962 - II ZR 151/60 = NJW 1962, 1099 [BGH 26.03.1962 - II ZR 151/60] und vom 14. Dezember 1972 - II ZR 141/71 = NJW 1973, 363; Krüger-Nieland/Zöller in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 138, Rdnr. 177), jedoch stellt sich hier die vereinbarte Zahlung an die Mutter des L. nicht als "Schmiergeld"-Abrede dar.

    Bei der Beweiswürdigung wird das Berufungsgericht gegebenenfalls auch die Regeln über die Beweiserleichterung des Beweises des ersten Anscheins mit in die Erwägungen einzubeziehen haben (vgl. RGZ 161, 229, 233; BGH, Urteil vom 26. März 1962 a.a.O. S. 1100).

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