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Rechtsprechung
   BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61   

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https://dejure.org/1962,233
BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 (https://dejure.org/1962,233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz der Vertragsfreiheit - Grundsatz der Gleichbehandlung - Gebiet der Lohngestaltung - Ablehnung einer Vertragsänderung - Übertariflicher Lohnzuschlag - Einverständliche Vertragsänderung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 13, 103
  • NJW 1962, 1459
  • MDR 1962, 683
  • DB 1962, 841
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 505/58

    Freiwillig gewährte Weihnachtsgratifikation - Verpflichtung zur Rückzahlung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 250/61
    b e n d ( v g l « H u e c k - N i p p e r d e y , aaO( S. 3 8 6 ; G. H u e c k , aaO S . 250 f., 258, 2 6 1 ; P r e y , ArbuR I 9 6 0, 172 f . / z u IV 4 / ; N i k i s c h , aaO, S. 5 0 2 ; a u c h BAG 9, 250 / 2 5 6 / = AP N r . 15 zu § 611 BGB G r a t i f i k a t i o n m i t i n s o w e i t z u s t » Anm. v . H e f er m eh l.) .
  • BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage

    Dies folgt schon aus dem Rechtssatz, daß beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 617/02

    Änderungskündigung; Gleichbehandlung; Differenzierungsgründe; Offenlegung

    Die Parteien können die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwar einvernehmlich abbedingen und einzelvertraglich ungünstigere Bedingungen vereinbaren (BAG 23. Oktober 1991 - 4 AZR 500/90 - ZTR 1992, 72; 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103).
  • ArbG Berlin, 15.07.2016 - 28 Ca 6346/16

    Vergütung - allgemeine Gleichbehandlung - Grundsatz der Vertragsfreiheit

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

    - "Juris"-Rn. 23]: "Es ist der Revision zuzugeben, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (...) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang hat vor dem dem Einzelarbeitsvertrag zuzurechnenden Gleichbehandlungsgrundsatz; deshalb kann der Arbeitnehmer bei Vereinbarung einer bestimmten Vergütung (§ 611 Abs. 1 BGB) nicht allein mit der Begründung ein höheres Entgelt verlangen, anderen Arbeitnehmern gewähre der Arbeitgeber bei gleicher oder vergleichbarer Arbeitsleistung ein höheres Entgelt"; zuvor etwa schon BAG 4, 5.1962 - 1 AZR 250/61 - BAGE 13, 103 = AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 32 = NJW 1962, 1459 = BB 1962, 714 = DB 1962, 841 [Leitsatz 1.]: "Der Grundsatz der Vertragsfreiheit hat den Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    So darf nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 13» 1o3 = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung und BAG AP Nr. 36 und demnächst Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) wenn von einem bestimmten Zeitpunkt an die Gehäter der außertariflichen Angestellten allgemein erhöht werden, ein außertariflicher Angestellter jedenfalls nicht insoweit von Gehaltserhöhungen ausgenommen werden als in den individuell unterschiedlichen Anhebungen für diesen Personenkreis auch ein "Grundbetrag" wegen der Steigerung des Lohn- und Preisniveaus enthalten ist.
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 826/98

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dies ist eine Konsequenz des Rechtssatzes, daß beim Abschluß eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1962 - 1 AZR 250/61 - AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auch der Erste und Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gehen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf die Entlohnung aus (BAG 13, 103 ff. = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • VG Hamburg, 29.04.2015 - 17 K 1672/13

    Zum fehlenden Anspruch regionaler Kabelnetzbetreiber auf Abschluss entgeltlicher

    Die Vertragsfreiheit hat grundsätzlich Vorrang (so bereits BAG, Urt. v. 4.5.1962, BAGE 13, 103, zit. n. juris Rn. 12.).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 4/99 R

    Einkommensgrenze beim Kindergeld, Verzicht auf einen Teil der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann sich der Arbeitnehmer insbesondere bei der Lohngestaltung mit einer ihn benachteiligenden ungleichen Behandlung einverstanden erklären (BAGE 13, 103 = NJW 1962, 1459).
  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung findet nämlich bei der Bestimmung des Arbeitsentgelts für verschiedene Tätigkeiten grundsätzlich keine Anwendung, da der Arbeitgeber im Hinblick auf die unterschiedliche Qualifikation des einzelnen Arbeitnehmers die Vergütung, wenn auch unter Beachtung und Anwendung etwaiger einschlägiger gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften, individuell vereinbaren kann (BAG 12, 294 = AP Nr. $1 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 13, 103 = AP Nr. 32 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 34 und 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 19 Sa 1003/09

    Unbestimmte Änderungskündigung bei Verweis auf Betriebsvereinbarungen;

    Dies ist eine Konsequenz, des Rechtssatzes, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat (BAG vom 01.07.1999 - 2 AZR 826/95 unter Verweis in Rdnr. 21 auf BAG vom 04.05.1962 - 1 AZR 250/61).
  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

  • BAG, 23.10.1991 - 4 AZR 500/90

    Erforderlichkeit der Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft nach

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 113/83

    Unverfallbarkeit des Anspruchs auf Ruhegehalt aus einer Zusatzversorgung im

  • BAG, 13.02.1969 - 5 AZR 199/68

    Nachwirkende Fürsorgepflicht - Erlöschen des Arbeitsverhältnisses - Freistellung

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 921/98

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingte Kündigung - Vorliegen eines dringenden

  • VG Hamburg, 28.05.2014 - 17 K 1672/13

    Must-Carry-Pflicht ohne Einspeisungsvertrag

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 868/98

    Begründung der sozialen Rechtfertigung einer Änderungskündigung - Dringende

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.1988 - 4 Sa 175/88

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ; Begünstigung eines einzelnen

  • BGH, 21.09.1983 - IVb ZB 113/83

    Übertragung von Rentenanwartschaften aus einer Zusatzversorgung auf die

  • BAG, 13.02.1969 - 4 AZR 199/68
  • BVerwG, 23.02.1967 - VIII B 82.64

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,530
BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59 (https://dejure.org/1962,530)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1962 - III C 28.59 (https://dejure.org/1962,530)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1962 - III C 28.59 (https://dejure.org/1962,530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 43
  • NJW 1962, 1459 (Ls.)
  • MDR 1962, 674
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51

    Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59
    Zwar beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen nach § 1 BGB mit der Vollendung der Geburt, Rechtsprechung und Schrifttum sind sich aber darüber einig, daß ein bereits Erzeugter eine beschränkte Rechtsfähigkeit jedenfalls insoweit besitzt, als es sich um den Erwerb von Rechten handelt (vgl. Staudinger, Kommentar zum BGB, I. Bd. [11. Aufl., erläutert von Brändl und Coing] Anm. 9 zu § 1; Enneccerus, Kipp und Wolff, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, Bd. 1, 1. Halbb. [15. Aufl. von Nipperdey] § 84 Abs. 11 2 u. 3; Palandt, BGB [21. Aufl.] Anm. 3 zu. § 1 BGB sowie die Bemerkungen von Rudolf Schmidt zur Entscheidung des BGH vom 20. Dezember 1952 [JZ 1953 S. 307]).
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 132.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59
    Die Annahme des Landesverwaltungsgerichts, daß der Kläger wegen des Verlustes des Unterhaltsanspruchs gegenüber seinem Vater bedürftig sei, gibt in rechtlicher Hinsicht zu Bedenken keinen Anlaß (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 132.54, IV C 85.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 11 zu § 12 LAG und vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 124.56 -, Buchholz a.a.O. Nr. 21 zu § 12 LAG und Nr. 25 zu § 272 LAG]); in tatsächlicher Hinsicht sind die Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts nicht mit der nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - erforderlichen Angabe von Tatsachen und Beweismitteln angegriffen worden.
  • BVerwG, 22.02.1957 - IV C 124.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59
    Die Annahme des Landesverwaltungsgerichts, daß der Kläger wegen des Verlustes des Unterhaltsanspruchs gegenüber seinem Vater bedürftig sei, gibt in rechtlicher Hinsicht zu Bedenken keinen Anlaß (vgl. die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 132.54, IV C 85.55 - [Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 427.3 Nr. 11 zu § 12 LAG und vom 22. Februar 1957 - BVerwG IV C 124.56 -, Buchholz a.a.O. Nr. 21 zu § 12 LAG und Nr. 25 zu § 272 LAG]); in tatsächlicher Hinsicht sind die Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts nicht mit der nach § 195 Abs. 6 Nr. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - in Verbindung mit § 57 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - erforderlichen Angabe von Tatsachen und Beweismitteln angegriffen worden.
  • BVerwG, 19.07.1961 - V C 66.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1962 - III C 28.59
    Der Senat findet sich in dieser Auffassung bestärkt durch die Rechtsprechung des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, nach dessen Entscheidung vom 19. Juli 1961 - BVerwG V C 66.60 - [DÖV 1962 S. 67] Geborene oder auch noch Nichtgeborene, die das gleiche Schicksal wie ihre kriegsgefangenen Eltern erlitten hätten, dieses Schicksal nicht nur in tatsächlicher, sondern auch in rechtlicher Einsicht teilen.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Dieser hat entschieden, daß ein im Zeitpunkt der Vertreibung bereits erzeugter nasciturus Vertriebener sein könne (BVerwGE 14, 43).
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/03 R

    Häftlingshilfegesetz - anspruchsberechtigter Personenkreis - Misshandlung während

    Die Annahme, dass jemand vor seiner Geburt bereits "in Gewahrsam genommen" worden sein könnte, begegnet gewissen gedanklichen Schwierigkeiten; andererseits spricht manches auch für die Gleichstellung der Leibesfrucht hinsichtlich der gesetzlichen Berechtigung (vgl zur Erstreckung des gesetzlichen Schutzbereichs auf die Leibesfrucht: Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl § 1 Anm 5; BVerwGE 14, 43; BSGE 18, 55 = SozR Nr. 64 zu § 1 BVG; BSGE 20, 41 = SozR Nr. 68 zu § 1 BVG; BGH RzW 1968, 168; BVerfGE 45, 376 = SozR 2200 § 539 Nr. 35; zur engen vorgeburtlichen Verbundenheit zwischen Mutter und Kind schon beim "nondum conceptus" grundsätzlich: Senatsurteil vom 16. April 2002, BSGE 89, 199, 202 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 mwN).
  • BFH, 08.12.1976 - II R 173/75

    Geburt nach Vertreibung - Zeugung vor Vertreibung - Anspruch auf Steuererlaß -

    Offenbleiben kann, ob die Klägerin, weil sie vor der Vertreibung gezeugt worden ist, ihre Vertriebeneneigenschaft bereits aus § 1 BVFG deshalb herleiten kann, weil sie als Leibesfrucht das Vertriebenenschicksal ihrer Mutter geteilt hat (so zu § 11 LAG das BVerwG in seinem Urteil vom 27. Februar 1962 III C 28.59, BVerwGE 14, 43).

    Eine Abweichung von dem Urteil des BVerwG vom 27. Februar 1962 III C 28.59 (BVerwGE 14, 43), die zur Anrufung des Gemeinsamen Senates der Obersten Gerichtshöfe des Bundes führen könnte, liegt nicht vor.

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
    Der erkennende Senat braucht sich daher nicht mit der Frage zu befassen, ob dem Kind im Mutterleib, dem nasciturus, bereits vor der Vollendung der Geburt (§ 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches -;BGB-) eine volle oder eine beschränkte Rechtsfähigkeit zukommt und ob es mit der Vollendung der Geburt Ansprüche auf Grund von Ereignissen erwerben kann, die die Mutter während der Schwangerschaft betroffen und zu einem "Schaden" entweder bei Mutter und Kind oder nur bei dem Kind geführt haben (vgl. hierzu das Urteil des 10. Senats des BGG vom 24. Oktober 1962, BSG 18, 55 ff. = NJW 1963, 1078 [BSG 24.10.1962 - 10 RV 583/59]und 1894), das die Schädigung des nasciturus durch kriegsbedingte Schädigung der Mutter betrifft; das Urteil des 2. Senats des BSG vom 23. Juni 1959, BSG 10, 97 ff., das ausspricht, daß das Kind, das im Mutterleib durch einen Arbeitsunfall der Mutter geschädigt worden ist, keine Entschädigungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung hat; das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 19. Juli 1961, DÖV 1962, 67, in dem einem während der Verschleppung geborenen Kinde Kriegsgefangenenentschädigung zugebilligt worden ist, und das Urteil des BVerwG vom 27. Februar 1962, BVerwGE 14, 43 = MDR 62, 644 [BVerwG 27.02.1962 - BVerwG III C 28.59]in dem auch ein vor der Vertreibung Erzeugter, aber erst nachher Geborener als Vertriebener im Sinne des § 11 des Lastenausgleichsgesetzes anerkannt worden ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2000 - 12 A 11660/99

    Erstattung von Kosten für die Gewährung von Säuglingserstausstattungen; Anwendung

    Schließlich vermag sich das Verwaltungsgericht für seine hiervon abweichende Auffassung nicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1962 (BVerwGE 14, 43 [44]) zu berufen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.02.1962 - III B 191.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2425
BVerwG, 23.02.1962 - III B 191.61 (https://dejure.org/1962,2425)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1962 - III B 191.61 (https://dejure.org/1962,2425)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1962 - III B 191.61 (https://dejure.org/1962,2425)
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Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1459
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.09.1959 - III B 154.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - III B 191.61
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 24. September 1959 - BVerwG III B 154.59 - (MDR 1960 S. 72 = ZLA 1960 S. 154) ausgesprochen, daß in dem Ausschluß der Beschwerde im Lastenausgleichsverfahren kein Verstoß gegen das Grundgesetz oder andere übergesetzliche Normen zu erblicken ist (vgl. auch Beschluß vom 2. September 1961 - BVerwG III B 141.59 -).
  • BVerwG, 02.09.1961 - III B 141.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1962 - III B 191.61
    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluß vom 24. September 1959 - BVerwG III B 154.59 - (MDR 1960 S. 72 = ZLA 1960 S. 154) ausgesprochen, daß in dem Ausschluß der Beschwerde im Lastenausgleichsverfahren kein Verstoß gegen das Grundgesetz oder andere übergesetzliche Normen zu erblicken ist (vgl. auch Beschluß vom 2. September 1961 - BVerwG III B 141.59 -).
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