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   OLG Celle, 22.06.1962 - 11 U 60/62   

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OLG Celle, 22.06.1962 - 11 U 60/62 (https://dejure.org/1962,1522)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.1962 - 11 U 60/62 (https://dejure.org/1962,1522)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 1962 - 11 U 60/62 (https://dejure.org/1962,1522)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1517
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung

    bb) Demgegenüber lehnt die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Strafrechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayObLG NStE Nr. 4 zu § 170b StGB; FamRZ 1958, 284; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenckner aaO Rdn. 22 m.w.N.; unklar KG, Beschluss (4) 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000, das die Leistungsfähigkeit zwar nach einem größeren Zeitraum beurteilen will, Durchschnittsberechnungen aber ablehnt).
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08

    Verletzung der Unterhaltspflicht; Leistungsfähigkeit; erweiterte

    Überwiegend lehnt demgegenüber die obergerichtliche Strafrechtsprechung und die strafrechtliche Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayOblG NStE Nr. 4 zu § 170 b StGB; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenkner, 27. Auflage, § 170 Rdnr. 22; Münch Komm-Ritscher, § 170 Rdnr. 46; so wohl auch Fischer, 55. Auflage, § 170 Rdnr. 8 a ).
  • KG, 07.03.1980 - 1 W 2998/79

    Überwachung der Eintragungsreife; Hebegebühr

    Entgegen der Ansicht des angefochtenen Beschlusses kenn der Notar die Gebühr für die gesonderte Beurkundung der Auflassung in voller Höhe geltend machen, und nicht nur in Höhe einer Beglaubigungsgebühr, die gemäß § 45 KostO erwachsen wäre, wenn er die Auflassung zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet und die gemäß § 29 GBO erforderliche und von dem Schuldner anschließend erstellte genaue ketestermäßige Bezeichnung des Trennstücks (sog. Identitätsfeststellung) zur Wahrung der Form des § 29 GBO beglaubigt hätte Dieser kostengünstigere Weg für die Veräußerung eines zunächst noch nicht vermessenen Grundstücketeile wird zwar nach überwiegender Ansicht für gangbar gehalten (vgl. die Nachwelse bei Palandt-Bassenge, § 925 BGB Anm. 5a bb; offengelassen aber von BGHZ 37, 233 ,NJW 1962, 1517 und WPM 1978, 192); dabei wird allerdings zu berücksichtigen Bein, daß der Notar die Identitätsfeststellung in der Regel nicht den Beteiligten überlassen können wird, sondern sie zumindest gemäß § 145 Abs. 1 S. 1 KostO entwerten und beglaubigen wird, wenn er nicht sogar die Ergänzung des Veräußerungsvertrages gemäß § 42 KostO beurkunden wird.
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