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   BGH, 08.05.1962 - VI ZR 270/61   

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https://dejure.org/1962,2256
BGH, 08.05.1962 - VI ZR 270/61 (https://dejure.org/1962,2256)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1962 - VI ZR 270/61 (https://dejure.org/1962,2256)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1962 - VI ZR 270/61 (https://dejure.org/1962,2256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1763
  • MDR 1962, 729
  • VersR 1962, 744
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 27.03.2012 - 5 U 7/08

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Fehlerhafte Organisation betreffend die

    Bei einem Belegarztvertrag muss der Krankenhausträger zur Erfüllung seiner Leistungspflicht die Grund- und Funktionspflege des Patienten sicherstellen, wozu auch die Vorhaltung von medizinisch-technischem Gerät sowie von ärztlichem und nichtärztlichem Hilfspersonal in einem Maß und einer Qualität gehört, das eine ausreichende medizinische Behandlung durch den Belegarzt gewährleistet (BGH NJW 1996, 2429; 1993, 779; 1984, 1400; 1962, 1763).
  • OLG München, 27.03.1975 - 1 U 1190/74

    Haftung eines Arztes für die Verletzung von Körper und Gesundheit bei einer

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesgerichtshof (BGH NJW 62, 1763; Daniels a.a.O.) dahingehend verdeutlicht und verallgemeinert worden, daß auch beim gespaltenen Vertrag der gesamte nachgeordnete ärztliche Dienst in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fällt.

    Für eigene, pflichtgemäße Entschließungen des "nachgeordneten" Arztes in Komplikationsfällen muß der erforderliche Raum bleiben (BGH NJW 62, 1763/1764).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 12950/97

    Anspruch auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. NJW 1962, 1763; NJW 1972, 1128; NJW-RR 1988, 410 und NJW 1996, 2429, 2430) handelt es sich bei dem Belegarztvertrag um einen sogenannten "gespaltenen" Arzt-Krankenhaus-Vertrag, der im einzelnen unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
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