Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.01.1962

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,395
BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60 (https://dejure.org/1962,395)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1962 - V ZR 125/60 (https://dejure.org/1962,395)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1962 - V ZR 125/60 (https://dejure.org/1962,395)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,395) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1766
  • MDR 1962, 974
  • DB 1962, 1205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 29.03.1917 - VI 138/16

    Verhältnis der Tatbestandsmerkmale des § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    In der Entscheidung RGZ 90, 106, 109 wird es als in der Regel nicht unbedenklich bezeichnet, die Frage unerörtert zu lassen, ob die Handlungsweise des auf Grund des § 826 BGB in Anspruch genommenen Beklagten gegen die guten Sitten verstoße, und lediglich zu untersuchen, ob die Schadenszufügung eine vorsätzliche gewesen sei oder nicht.
  • RG, 01.03.1928 - VI 258/27

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Nicht mehr braucht eingegangen zu werden auf die Frage, ob der Kläger den Beklagten zu 2, falls eine Haftung nach § 826 BGB ausscheidet, trotz seiner Eigenschaft als bloßer Vertreter des Beklagten zu 1 wegen eigenen sachlichen Interesses (RGZ 120, 249; BGHZ 14, 318 [BGH 17.09.1954 - V ZR 32/53]) selbst in Anspruch nehmen könnte, was die Revision im Gegensatz zum Berufungsgericht insbesondere wegen der Zahlung des Gebührenanteils von 3.000 DM durch den Kläger bejaht.
  • RG, 15.11.1909 - VI 382/08

    Grobe Fahrlässigkeit. Gute Sitten.

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Die Revision macht unter Berufung auf RGZ 72, 175; 76, 313, 319; BGH LM BGB § 839 Fc Nr. 4 geltend, bei grober Verletzung der durch den Beruf gebotenen Sorgfalt könne auch bloßes fahrlässiges Verhalten den Tatbestand des § 826 BGB erfüllen.
  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Auf jeden Fall durchschlagend für die Verneinung des vertraglichen Schadensersatzanspruchs ist, daß das arglistige Verschweigen sich nicht auf einen Mangel der Sache beziehen würde (BGH Urt. vom 21. November 1952 V ZR 158/51 LM BGB § 463 Nr. 1).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Nicht mehr braucht eingegangen zu werden auf die Frage, ob der Kläger den Beklagten zu 2, falls eine Haftung nach § 826 BGB ausscheidet, trotz seiner Eigenschaft als bloßer Vertreter des Beklagten zu 1 wegen eigenen sachlichen Interesses (RGZ 120, 249; BGHZ 14, 318 [BGH 17.09.1954 - V ZR 32/53]) selbst in Anspruch nehmen könnte, was die Revision im Gegensatz zum Berufungsgericht insbesondere wegen der Zahlung des Gebührenanteils von 3.000 DM durch den Kläger bejaht.
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 132/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1956 (VI ZR 132/55, LM BGB § 826 Gb Nr. 4 = NJW 1956, 1595) wird eine Schadenersatzpflicht nach § 826 BGB nicht schon durch ein sittenwidriges und für den Schaden ursächliches Verhalten ausgelöst, ist es vielmehr erforderlich, daß der Ersatzpflichtige den dem Ersatzberechtigten entstandenen Schaden vorsätzlich, zumindest in der Form des bedingten Vorsatzes, zugefügt hat.
  • BGH, 14.12.1956 - I ZR 105/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Die Revision bejaht die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten zu 2, da es standeswidrig gewesen sei und dies in der Regel auch zur Bejahung der Sittenwidrigkeit führe (RGZ 144, 242; BGHZ 22, 347, 357) [BGH 14.12.1956 - I ZR 105/55], insbesondere hier, wo der Beklagte zu 2 das Vertrauen enttäuscht habe, das der Kläger in die von einem Rechtsanwalt gegebene Zusicherung gesetzt habe.
  • BGH, 11.10.1960 - VI ZR 137/59

    Anspruch auf Ersatz eines durch die Gewährung eines Darlehens entstandenen

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Allein das Reichsgericht fährt in der genannten Entscheidung fort: "Denn aus der Art und Weise, in der sich das sittenwidrige Verhalten kundgibt, wird nicht selten auch zu folgern sein, ob der Beklagte mit dem Vorsatz der Schadenszufügung gehandelt hat (ähnlich BGH VI ZR 137/59, Urteil vom 11. Oktober 1960, S. 13)." Das Berufungsgericht hat das Verhalten des Beklagten zu 2 - die leichtfertig erteilte Versicherung ohne Erkundigung - S. 14 des Berufungsurteils näher erörtert und deutlich mißbilligt, indem es ausgeführt hat, der Beklagte zu 2 hätte die in § 10 enthaltene Erklärung nur abgeben dürfen, wenn er sich wirklich um das Grundstück gekümmert oder wenigstens vor dem Verkauf noch alle erforderlichen Ermittlungen angestellt hätte.
  • RG, 21.12.1933 - VI 196/33

    1. Wie unterscheiden sich der Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB. und der des § 826

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    In RGZ 143, 48, 51 wird es als ständige Rechtsprechung bezeichnet, daß grobe Fahrlässigkeit (Gewissenlosigkeit) unter Umständen die Annahme eines Sittenverstoßes rechtfertige, aber den Vorsatz niemals ersetzen kann.
  • RG, 16.04.1934 - VI 456/33

    Kann die Erhebung des Differenzeinwandes gegen einen Anspruch aus

    Auszug aus BGH, 06.06.1962 - V ZR 125/60
    Die Revision bejaht die Sittenwidrigkeit des Verhaltens des Beklagten zu 2, da es standeswidrig gewesen sei und dies in der Regel auch zur Bejahung der Sittenwidrigkeit führe (RGZ 144, 242; BGHZ 22, 347, 357) [BGH 14.12.1956 - I ZR 105/55], insbesondere hier, wo der Beklagte zu 2 das Vertrauen enttäuscht habe, das der Kläger in die von einem Rechtsanwalt gegebene Zusicherung gesetzt habe.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Fahrlässigkeit, auch grobe, genügt nicht (BGH, Urteil vom 06.06.1962 - V ZR 125/60, NJW 1962, 1766; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 25: Eine Schädigung ist erkennbar und drängt sich auf!).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Das ist nur dann zulässig, wenn ausgeschlossen werden kann, daß sich aus Art und Weise des Handelns ein Rückschluß auf den (bedingten) Vorsatz des Handelnden ergeben würde (BGH, NJW 1962, 1766; Mertens, in: MünchKomm, § 826 Rdnr. 60).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

    Fahrlässigkeit, auch grobe, genügt nicht (BGH, Urteil vom 06.06.1962 ? V ZR 125/60, NJW 1962, 1766; Teilversäumnis- und Endurteil vom 28.06.2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, Rn. 25: Eine Schädigung ist erkennbar und drängt sich auf!).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1962 - III ZR 135/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,2504
BGH, 18.01.1962 - III ZR 135/60 (https://dejure.org/1962,2504)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1962 - III ZR 135/60 (https://dejure.org/1962,2504)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1962 - III ZR 135/60 (https://dejure.org/1962,2504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,2504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1053
  • NJW 1962, 1766 (Ls.)
  • MDR 1962, 549
  • VersR 1962, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68

    Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in

    Der Anspruch würde allerdings entfallen, soweit dem Verdienstausfall des Klägers eine Rente aus der Sozialversicherung gegenübersteht oder ihm eine Entschädigung seitens der öffentlichen Hand aufgrund anderer Bestimmungen, etwa nach § 16 der AV des Reichsjustizministeriums über Unfallfürsorge für Strafgefangene vom 3. Januar 1936 (DJ 1936, 61) gewährt wird (BGHZ 20, 81, 84 [BGH 16.02.1956 - III ZR 169/54] ; BGH NJW 1962, 1053, 1054 [BGH 18.01.1962 - III ZR 135/60] a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht