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   BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62   

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BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62 (https://dejure.org/1962,2025)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1962 - 4 StR 229/62 (https://dejure.org/1962,2025)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1962 - 4 StR 229/62 (https://dejure.org/1962,2025)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen fortgesetzten Rückfallbetrugs in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Vorliegen von Verfahrensverstößen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 2212
  • NJW 1963, 309 (Ls.)
  • MDR 1963, 68
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1960 - 5 StR 478/60
    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62
    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271) f [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60]ehlt jeder Anhalt.

    Sollte sich später herausstellen, daß der Angeklagte in der in Rede stehenden Zeit in mehr als 12 Fällen Heiratsbetrug begangen hat, so könnte er dafür auch dann nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden, wenn der zur Entscheidung darüber berufene Tatrichter einen Fortsetzungszusammenhang als nicht gegeben annehmen würde (vgl. dazu BGHSt 15, 268, 270) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60].

    - kennzeichnende Vorstellungen gemacht hat (vgl. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60].

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62
    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes (vgl. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271) f [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60]ehlt jeder Anhalt.

    - kennzeichnende Vorstellungen gemacht hat (vgl. BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 15, 268, 271) [BGH 13.12.1960 - 5 StR 478/60].

  • BGH, 19.01.1954 - 1 StR 648/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62
    Das hat auch der Bundesgerichtshof schon ausgesprochen (vgl. das Urteil 1 StR 648/53 vom 19. Januar 1954); in diesem Falle hat der Bundesgerichtshof die Feststellung als genügend angesehen, daß der Angeklagte in der Zeit vom Sommer 1952 bis Dezember 1952 in einer großen Zahl von Fällen mit ein und demselben Kinde den Afterverkehr ausgeführt habe.
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 07.09.1962 - 4 StR 229/62
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist zwar anerkannt, daß es noch keinen Verfahrensverstoß bildet, wenn es einer der in der Hauptverhandlung mitwirkenden Richter einmal für kurze Zeit an der gebotenen Aufmerksamkeit fehlen läßt (vgl. BGHSt 2, 14; MDR 1956, 398 bei Dallinger).
  • BFH, 04.08.1967 - VI R 198/66

    Rüge der Übermüdung eines Richters

    Ein Gericht ist, wie allgemein anerkannt ist, im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Richter während der mündlichen Verhandlung schläft und deshalb wesentlichen Vorgängen nicht folgt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - VIII C 161/60 vom 6. Mai 1965, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 281; Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 60 S. 63; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen Bd. 2 S. 14; Monatsschrift für Deutsches Recht 1956 S. 398; Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962 S. 2212; Seibert in NJW 1963 S. 1044).
  • BGH, 19.05.1970 - 1 StR 185/69

    Strafbarkeit wegen Meineids, Betrugs in zweiundzwanzig Fällen und zweimaligen

    Wenn sich ein Richter während eines wichtigen Verhandlungsabschnitts durch eine mit der Sache nicht im Zusammenhang stehende Beschäftigung selbst ablenkt und dadurch in seiner Aufmerksamkeit erheblich beeinträchtigt, kann ein Verfahrensfehler vorliegen (BGH NJW 1962, 2212; vgl. hierzu Seibert NJW 1963, 1044, 1045).
  • BGH, 29.09.1970 - 1 StR 78/70

    Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte - Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung

    Es ist deshalb in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, daß Oberamtsrichter Dr. La. nicht während eines erheblichen Zeitraumes fest geschlafen hat (BGHSt 2, 14; BGH NJW 1962, 2212 Nr. 15) oder sonst mehr als vorübergehend in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigt gewesen ist.
  • BGH, 19.12.1978 - 5 StR 252/78

    Revision gegen Verurteilung wegen Betrug und Steuerhinterziehung - Rüge der

    Die dienstliche Äußerung des Richters am Landgericht ... (Bd. XXII Bl. 82 d.A.) ergibt, daß bei ihm die Fähigkeit, die Verhandlung in allen ihren wesentlichen Teilen zuverlässig in sich aufzunehmen und richtig zu würdigen (BGH NJW 1962, 2212), auch während der Zeitspanne, in der er Ergänzungsrichter war, nicht beeinträchtigt gewesen ist.
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