Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,312
BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62 (https://dejure.org/1962,312)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1962 - 4 StR 301/62 (https://dejure.org/1962,312)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1962 - 4 StR 301/62 (https://dejure.org/1962,312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters - Mitwirkung eines blinden Richters als Beisitzer in der Hauptverhandlung des Tatgerichts - Bedeutung des Beweismittels des "Augenscheins" - Zulässigkeit der Benutzung von Hilfsmitteln durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 51
  • NJW 1962, 2361
  • MDR 1963, 154
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dagegen hat wiederholt entschieden, daß die Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht dieses in der Regel nicht zu einem nicht vorschriftsmäßig besetzten Gericht mache; das sei jedoch der Fall, wenn es im Laufe der Hauptverhandlung zur Einnahme eines Augenscheins komme (BGHSt 4, 191 ff; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]und 11, 74, 78).

    Die vom Vorsitzenden auf der im Sitzungssaal stehenden Tafel angebrachte Zeichnung konnte nicht etwa nur wie das Erbleichen, das Erröten oder die Gebärden eines Angeklagten oder eines Zeugen von den zufällig gerade hinblickenden Richtern wahrgenommen werden, sondern sie war zum Gegenstand der vom Tatrichter "aufgesuchten" Wahrnehmungen und Eindrücke gemacht worden (vgl. RGSt 39, 303, 304; BGHSt 5, 354, 356) [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53].

    In Beschluß BGHSt 5, 354 ff hat sich der 5. Strafsenat nur mit Einwendungen beschäftigt, die in anderer Richtung gegen sein früheres Urteil erhoben worden sind.

  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dagegen hat wiederholt entschieden, daß die Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht dieses in der Regel nicht zu einem nicht vorschriftsmäßig besetzten Gericht mache; das sei jedoch der Fall, wenn es im Laufe der Hauptverhandlung zur Einnahme eines Augenscheins komme (BGHSt 4, 191 ff; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]und 11, 74, 78).

    An der Auffassung, daß bei Mitwirkung eines verhandlungsunfähigen Richters das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (§ 338 Nr. 1 StPO), muß festgehalten werden (vgl. RGSt 60, 63/64; BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]/16; 4, 191, 192/193).

    Der dem Urteil BGHSt 4, 191 ff vorangestellte Rechtssatz geht weiter, als in den Gründen, ausgeführt ist.

  • RG, 22.01.1926 - I 379/25

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Das Reichsgericht hat in den Entscheidungen RGSt 60, 63, 64 und JW 1928, 821 die Frage bejaht.

    An der Auffassung, daß bei Mitwirkung eines verhandlungsunfähigen Richters das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (§ 338 Nr. 1 StPO), muß festgehalten werden (vgl. RGSt 60, 63/64; BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]/16; 4, 191, 192/193).

  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Im Beschluß BGHSt 11, 74, 78 [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57] hat der 5. Strafsenat seine beiden früheren Entscheidungen nur beiläufig erwähnt.
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    An der Auffassung, daß bei Mitwirkung eines verhandlungsunfähigen Richters das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt ist (§ 338 Nr. 1 StPO), muß festgehalten werden (vgl. RGSt 60, 63/64; BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]/16; 4, 191, 192/193).
  • RG, 04.12.1906 - II 663/06

    Unmittelbare Wahrnehmungen und Eindrücke des Gerichts in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Die vom Vorsitzenden auf der im Sitzungssaal stehenden Tafel angebrachte Zeichnung konnte nicht etwa nur wie das Erbleichen, das Erröten oder die Gebärden eines Angeklagten oder eines Zeugen von den zufällig gerade hinblickenden Richtern wahrgenommen werden, sondern sie war zum Gegenstand der vom Tatrichter "aufgesuchten" Wahrnehmungen und Eindrücke gemacht worden (vgl. RGSt 39, 303, 304; BGHSt 5, 354, 356) [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53].
  • RG, 18.03.1929 - VIII 36/29

    Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Im Bereich des bürgerlichen Rechtsstreits, der allerdings den Grundsatz der Einheitlichkeit der Verhandlung und eine dem § 261 StPO entsprechende Vorschrift nicht kennt, wird für die Anwendung des mit § 338 Nr. 1 StPO übereinstimmenden § 551 Nr. 1 ZPO die Auffassung des 5. Strafsenats im wesentlichen geteilt (vgl. RGZ 124, 153 bis 155; Stein/Jonas ZPO 18. Aufl. § 551 Anm. II 1; Wieczorek ZPO § 551 Anm, B I b 2).
  • RG, 05.01.1903 - 6104/02

    1. Dürfen in der Hauptverhandlung Photographien des Tatorts 2c als Beweismittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62
    Jedenfalls darf sie der Richter als Hilfsmittel benützen, um sich seine freie Überzeugung über den Verlauf der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat zu verschaffen (vgl. RGSt 36, 55 ff sowie Löwe/Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7, 8 und 10; Eb. Schmidt, Anm. 4, 5 und 21 - je zu § 86 StPO -).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Skizzen und Lichtbilder können durch Augenscheinbeweis verwertet werden (Herdegen in KK, § 244 Rdn. 16; vergleiche BGHSt 18, 51, 53).
  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).

    Er weist aber darauf hin, daß er bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 51 Zweifel geäußert und erwogen hat, ob der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu folgen oder zu der Ansicht des Reichgerichts (RGSt 60, 63, 64; RG JW 1928, 821) zurückzukehren ist.

  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Er darf nicht nur körperlich anwesend sein, sondern muß auch in der Lage sein, diejenigen Aufgaben zu erfüllen, zu deren Wahrnehmung er verfahrensrechtlich berufen ist (BGHSt 18, 51, 55) [BGH 28.09.1962 - 4 StR 301/62].
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Das ist eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässige Beweiserhebung (BGHSt 18, 51, 53; BGH VRS 36, 189, 190; GA 1968, 305, 306).
  • BGH, 05.05.2004 - 2 StR 492/03

    Durchführung und Protokollierung eines Augenscheins bzw. eines entsprechenden

    Nach dem auslegungsfähigen Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls kommt sowohl in Betracht, daß die Lichtbilder zur Veranschaulichung der Aussage der Zeugin bei der Darstellung der Örtlichkeiten und somit als Vernehmungsbehelf dienten (vgl. BGHSt 18, 51, 54), als auch, daß eine förmliche Beweisaufnahme (Einnahme eines gerichtlichen Augenscheins) stattgefunden hat.
  • BGH, 10.06.1987 - 2 StR 242/87

    Beweiserhebung bei Abwesenheit des Angeklagten

    Zeugenbeweis und Augenscheinsbeweis bleiben auch dann selbständige, nach unterschiedlichen Regeln zu erhebende Beweise, wenn sie im Zusammenhang und gleichzeitig erhoben werden (vgl. hierzu BGHSt 14, 339, 341; 18, 51; 33, 217, 221) [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85].
  • BGH, 04.05.2004 - 1 StR 391/03

    Absoluter Revisionsgrund der Abwesenheit des Angeklagten (Entfernung bei

    Skizzen der vorliegenden Art werden dagegen in der Regel als Vernehmungshilfen benutzt, weil es sich um das festgehaltene Ergebnis einer Wahrnehmung handelt, was zum Inhalt der Bekundungen der Beweisperson wird (BGHSt 18, 51, 54; Meyer-Goßner aaO).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 1 ObOWi 41/02

    Radarfotos mit Geschwindigkeitsdarstellung als technische Aufzeichnungen -

    Während der Inhalt von Urkunden gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO durch Verlesen zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht wird, d.h. durch unmittelbares Umsetzen von Schrift- und Zahlenzeichen in Worte (bzw. in Gedanken in der Ersatzform des Selbstlesens nach § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO) erfolgt der Augenschein durch sinnliche Wahrnehmung (Sehen, Hören, Schmecken Riechen oder Befühlen; BGHSt 18, 51/53).
  • BGH, 09.12.1988 - 3 StR 366/88

    Revision - Blinder Richter - Erstinstanzliche Hauptverhandlung - Vorsitz

    Vielmehr möchte er an der wohlerwogenen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festhalten, daß grundsätzlich auch blinde Richter Tatrichter sein können (BGHSt 4, 191; 5, 354; 11, 74, 78; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1958 - 2 StR 425/58; anders beim Augenschein: BGHSt 34, 236; 18, 51).
  • BGH, 25.03.1992 - 3 StR 519/91

    Glaubwürdigkeit von Zeugen - Augenscheinseinnahme in Abwesenheit der Angeklagten

    Nach dem auslegungsfähigen Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls kommt in Betracht, daß die (sämtlich?) von der Zeugin erstellten Skizzen zur Veranschaulichung ihrer Aussage bei der Darstellung der Örtlichkeiten dienten (vgl. BGHSt 18, 51, 54).
  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

  • BFH, 04.04.1984 - II R 103/81

    Urteilsverkündung - Besetzung des Senats - Blinder Richter - Blinder Richter als

  • BSG, 21.07.1965 - 11 RA 208/64

    Unrichtige Besetzung - Blinder Richter - Ausschlussgründe bei blindem Richter -

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.02.1977 - 4 StR 623/76

    Einstellung des Verfahrens als eine richterliche Ermessensentscheidung -

  • BGH, 13.10.1970 - 1 StR 430/70

    Erneute Belehrung eines Zeugen bei weiterer Vernehmung im Rahmen einer

  • BGH, 29.07.1969 - 1 StR 259/69

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.11.1968 - 4 StR 309/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.01.1964 - 1 StR 531/63

    Besetzung der Richterbank mit einem "praktisch" blinden Richter als

  • BGH, 16.09.1975 - 5 StR 306/75

    Teilnahme einer Ergänzungsschöffin an Beratungen - Verwertung einer "Skizze und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht