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BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60 |
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Papierfundstellen
- NJW 1962, 245
- MDR 1962, 39
- FamRZ 1962, 21
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1959 - I ZR 135/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
Der genannte Verdacht wird auch nicht ausgeräumt durch die Tatsache, daß der Beklagte schließlich doch in die finanzamtliche Auskunfterteilung über alle Steuererklärungen eingewilligt und nach deren Eingang seine eigene Auskunft Uber die sogenannte Darlehensschuld ergänzt und sogar mit dem freiwilligen Offenbarungseid bekräftigt hat; dies gilt auch dann, wenn bei Leistung des Offenbarungseids - über die nunmehr ergänzte Auskunft hinaus - nichts wesentlich Neues zutage kam, wie das Berufungsgericht annimmt (vgl. Urteil des 1. Zivilsenats vom k. Dezember 1959, I ZR 135/58 = MDR i960, 200). - RG, 30.11.1905 - IV 276/05
Pflichtteil der Eltern des Erblassers und Voraus des Ehegatten; Auskunftspflicht. …
Auszug aus BGH, 18.10.1961 - V ZR 192/60
len nicht davon abhängenv daß der umstrittene Vorgang tatsächlich als eine Schenkung zu.werten ist und daher die Grundlage für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) bilden kann; die EiltScheidung hierüber gehört wesensmäßig in den Streit um die Höhe des Zahlungsanspruchs, ihre Vorverlagerung in den Streit um die Auskunftspflicht und die Offenbarungseidspflicht würde diese Ansprüche für den Gläubiger weitgehend entwerten (s.a. RGZ 62, 109 für den vergleichbaren Fall, daß die Zugehörigkeit von Nachlaßgegenständen zürn Voraus zweifelhaft ist, vgl. § 2311 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13
Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch …
Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 6. Juni 1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.). - OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19
Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache
aa) Zwar wird das in § 260 Abs. 1 BGB aufgestellte Erfordernis, die Auskunft in der Form eines Verzeichnisses zu erteilen, nicht nur durch die Vorlage eines einzigen lückenlosen Gesamtverzeichnisses erfüllt; vielmehr genügt auch eine Mehrheit von Teilauskünften, vorausgesetzt, dass sie nicht zusammenhanglos nebeneinander stehen, sondern nach dem erklärten Willen des Auskunftsschuldners in ihrer Summierung die Auskunft im geschuldeten Gesamtumfang darstellen (BGH Urteile vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB und vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - FamRZ 1962, 21, 23 f.). - BGH, 09.11.1983 - IVa ZR 151/82
Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten
Dementsprechend kann heute als geklärt angesehen werden, daß § 2314 BGB in gegenständlicher Hinsicht nicht nur Anspruch auf Auskunft über die tatsächlich vorhandenen Nachlaßgegenstände gibt, sondern auch über den sogenannten fiktiven Nachlaßbestand, also die ausgleichspflichtigen Zuwendungen des Erblassers (BGHZ 33, 373 f; BGH, Urteil vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 = LM BGB § 2314 Nr. 5; BGHZ 55, 378 f; BGH, Urteil vom 21.12.1964 - III ZR 226/62 - FamRZ 1965, 135; Senatsurteil vom 4.12.1980 - IVa ZR 46/80 = LM BGB § 2314 Nr. 11; Urteil vom 6.3.1952 - IV ZR 45/50 = LM BGB § 260 Nr. 1; gleiches Ergebnis, aber noch Analogie zu § 2057 BGB: RGZ 73, 372, 374 ff; RG WarnR 1912 Nr. 173, 1933 Nr. 64) und seine Schenkungen (BGHZ 61, 180, 183; 55, 378 f; 33, 373; LM BGB § 2314 Nr. 11; RGZ 73, 369), sowie über die Nachlaßverbindlichkeiten (BGHZ 33, 373 ff; BGH LM BGB § 2314 Nr. 5, 11; RGZ 129, 239, 242 f).
- BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73
Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum …
Er muß vielmehr die Tatsachen vortragen, die geeignet sein können, die begründete Annahme einer Schenkung auszuräumen (BGH NJW 1962, 245, 246). - BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung …
Da die eidesstattliche Versicherung ihrer Natur nach inhaltlich an eine vorangegangene Auskunft anknüpft, soll schon das Prozeßgericht dementsprechend die Formel der Versicherung genau festlegen (BGH, Urteil vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - LM Nr. 5 zu § 2314 BGB unter III 3; BGHZ 33, 373, 374, 375;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO § 889 Rdn. 3;… Baumbach/Hartmann, ZPO § 889 Rdn. 2).Hierbei ist nicht berücksichtigt, daß eine Auskunft im Sinne von § 260 Abs. 1 BGB sich auch aus einer Mehrheit von Teilauskünften zusammensetzen kann (BGH, Urteil vom 18.10.1961 - V ZR 192/60 - LM Nr. 5 zu § 2314 BGB unter III 1; BGH, Urteil vom 06.06.1962 - V ZR 45/61 - LM Nr. 14 zu § 260 BGB).
Spätestens im Zeitpunkt der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung müssen die in Bezug genommenen Auskünfte jedoch im einzelnen genau bezeichnet sein und sollten zweckmäßigerweise in einem einheitlichen Verzeichnis zusammengefaßt werden (BGH, Urteil vom 18.10.1961 a.a.O. unter III 1 und 3).
- OLG Saarbrücken, 24.01.2014 - 5 W 121/13
Zwangsmittelverfahren wegen einer unvertretbaren Handlung: Hauptsacheerledigung …
Mit einer Aneinanderreihung von nach und nach gegebenen Teilauskünften, wie sie hier durch die Kombination verschiedener Mitteilungen im Rahmen von Anwaltsschreiben und Teilauflistungen erfolgte, ist das nicht gewährleistet (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).Die Erklärung in der Beschwerdebegründung, mit dem jetzigen Verzeichnis würden sämtliche Nachlasswerte zusammengefasst, erstreckt sich als zeitlich letzter und abschließender Auskunftsakt auf den geschuldeten Gesamtumfang der Auskunft, so dass der dortige Hinweis auf die Anlage B1a eine zulässige Bezugnahme auf ein Teilverzeichnis darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.1961 - V ZR 192/60 - NJW 1962, 245).
- OLG Koblenz, 09.07.2014 - 13 UF 214/14
Zugewinnausgleich: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Auskunftserteilung über …
Dies ist insbesondere in der Regel dann der Fall, wenn ein Auskunftspflichtiger ein bereits vorgelegtes Verzeichnis nachträglich in einzelnen Punkten ergänzt (vgl. BGN NJW 1962, 245 und BGH BB 1962, 816). - BGH, 06.06.1962 - V ZR 45/61
Rechtsmittel
Dies ist insbesondere in der Regel dann der Fall, wenn ein Auskunftspflichtiger ein bereits vorgelegtes Verzeichnis nachträglich in einzelnen Punkten ergänzt (Ergänzung zum Urteil vom 18. Oktober 1961 - V ZR 192/60 = FamRZ 1962, 21 = NJW 1962, 245 = MDR 1962, 39).Allerdings ist der Auskunftspflicht des Erben als möglichen Pflichtteilsschuldners große Bedeutung beizumessen (vgl. zu § 2314 BGB die Senatsurteile BGHZ 28, 177; 33, 373, [BGH 27.10.1960 - II ZR 127/59]sowie vom 18. Oktober 1961, V ZR 192/60 = FamRZ 1962, 21 = NJW 1962, 245 = MDR 1962, 39 und vom 29. Dezember 1961, V ZR 229/60).
- OLG Jena, 08.03.2006 - 2 U 762/05
Auskunftsansprüche einer Tochter als Pflichtteilsberechtigte gegen ihre Mutter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 9 UF 179/18
Anforderungen an das güterrechtliche Vermögensverzeichnis
Zwar kann ein Bestandsverzeichnis grundsätzlich auch aus einer Mehrheit von einzelnen Teilverzeichnissen bestehen, dies ist aber ein Ausnahmefall und besonders anhand der Übersichtlichkeit zu bemessen (BGH NJW 1962, 245;… Büte, Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung, 5. Aufl. 2017, Rn. 282). - OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine …
- BGH, 14.04.1976 - IV ZR 61/74
Anspruch auf Auskunft über Bestand und Verbleib des Nachlasses - Voraussetzungen …
- OLG Schleswig, 29.11.2022 - 3 U 71/22
- OLG Düsseldorf, 16.09.2016 - 16 U 39/15
Stufenklage über Ansprüche aus einem beendeten Handelsvertreterverhältnis
- OLG Düsseldorf, 04.11.2016 - 16 U 73/15
- vodafone 3 -, DSL-Verträge, Anspruch auf Buchauszug, erforderliche Angaben, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2005 - 2 Sa 509/05
Unterlassung und Widerruf von unrichtigen Tatsachenbehauptungen
- LG Bielefeld, 16.01.2019 - 3 O 138/18
- LG Düsseldorf, 09.10.2008 - 4b O 205/07
Fremdteilausscheider
- OLG Karlsruhe, 23.01.2003 - 18 WF 197/02
Zugewinnausgleich: Anforderungen an die Auskunftserteilung im …
- BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60