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   BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60   

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https://dejure.org/1961,950
BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,950)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1961 - VIII ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,950)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1961 - VIII ZR 126/60 (https://dejure.org/1961,950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 246
  • MDR 1962, 126
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Auszug aus BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Um rechtserheblich zu sein, mußte der Widerspruch unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB) erklärt werden (BGHZ 18, 212, 216).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 217/60

    Ungerechtfertigte Bereicherung (§ 817 Satz 2 BGB)

    Auszug aus BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    Die Rüge ist schon deshalb unbegründet, weil die Klägerin dieses Vorbringen im zweiten Rechtszug weder ausdrücklich noch auch nur in der Y/eise wiederholt hat, daß sie sich in der Berufungsbegründung allgemein auf den Inhalt ihrer früheren Schriftsätze berufen hätte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 1961 - IV ZR 217/60 - NJW 1961, 1438).
  • RG, 24.11.1922 - III 79/22

    Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 126/60
    In der auch im angefochtenen f Urteil angeführten Entscheidung RGZ 105, 389, 390 hat | das Reichsgericht eine Frist von ein bis zwei Tagen als angemessen angesehen; indessen hat es sich dort um einen | Sachverhalt gehandelt, der dadurch gekennzeichnet ist, daß - anders als im vorliegenden Fall - ein Großkaufmann mit seinem Widerspruch länger als zwei Tage gewartet | hat 6 Daß das Reichsgericht für das Zuwarten eine Frist von drei Tagen in jedem Fall für unangemessen gehalten hätte, ist der Entscheidung nicht zu entnehmen.
  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 204/75

    Identität von Makler und Käufer bei Abschluss eines Maklervertrages;

    noch rechtzeitig gewesen sein; ob ein wenige Tage nach dem Zugang des Bestätigungsschreibens erhobener Widerspruch im Einzelfall noch als unverzüglich angesehen werden kann, ist weitgehend eine tatrichterliche Frage (BGH LM HGB § 346 [E a] Nr. 5 = NJW 1962, 246).
  • BGH, 07.07.1969 - VII ZR 104/67

    Vertragsschluss durch ein Ferngespräch mit anschließendem Bestätigungsschreiben -

    Zutreffend trägt sie vor, daß es für die Frage, ob der Widerspruch unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erklärt ist, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und die Frist für den Widerspruch danach verschieden zu bemessen sein kann (BGH NJW 1962, 246).

    Hierfür kann es sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stützen (vgl. NJW 1962, 246 und BB 1966, 425).

    Die Bewertung dieser Umstände liegt grundsätzlich im tatrichterlichen Ermessen (BGH NJW 1962, 246).

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2007 - 7 U 139/05

    Rechtsfolgen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens an den

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BGH, dass ein Widerspruch binnen einer den Vertragsbedürfnissen angemessenen kurzen Frist erklärt werden muss, in der Regel binnen ein bis zwei Tagen, drei Tage können noch ausreichen (BGH NJW 1962, 246), dagegen ist eine Woche in der Regel zu lang (BGH NJW 1962, 104; OLG Köln BB 1971, 286).
  • OLG Hamm, 15.11.1999 - 18 U 38/99

    Regeln über die Wirkung des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Ein Widerspruch mehr als eine Woche nach Empfang der Bestätigung ist meist zu spät (BGH NJW 1962, 246).
  • BGH, 26.01.1962 - V ZR 168/60
    Die weitere Entscheidung RGZ 124, 115 besagt ebenfalls nicht das, was die Revision daraus herleiten möchte; nach ihr (S. 118) kommt es für die Frage, ob ein schuldhaftes Zögern gegeben ist, nicht allein auf die Länge der Zeitspanne zwischen Kenntniserlangung und Anfechtungserklärung an, ein Hinausschieben der letzteren kann durch die Umstände geboten sein und braucht nicht auf einem Verschulden zu beruhen (vgl. über den Rechtsbegriff "unverzüglich" auch BGH Urteil vom 20. November 1961, VIII ZR 126/60, WM 1962, 49).
  • OLG Köln, 04.03.1997 - 24 U 127/95

    Anspruch auf Zahlung einer Provision aus einem Transfervermittlungsvertrag für

    Ein unverzüglicher Widerspruch des Beklagten dagegen (vgl. dazu BGH NJW 55, 1794, 1795; 62, 246) läßt sich nicht feststellen.
  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 114/67

    Ersatz von Verladekosten - Portzahlung einer Repräsentantenvergütung - Anspruch

    Welche Frist insoweit angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, bei deren Bewertung dem Ermessen des Tatrichters ausschlaggebende Bedeutung zukommt (BGH NJW 1962, 246, 247) [BGH 20.11.1961 - VIII ZR 126/60] .
  • BGH, 30.06.1967 - V ZR 124/65

    Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn über den Inhalt von Vereinbarungen

    Denn wenn das Schreiben des Beklagten vom 12. Mai 1953 als ein solches Bestätigungsschreiben und das Schreiben des Klägers vom 22. Mai 1953 als Widerspruch dagegen anzusehen sein sollte, ist dieser Widerspruch entgegen der Meinung der Revision nicht verspätet,(vgl. Urteil vom 20. November 1961, VIII ZR 126/60, LM HGB § 346 E a Nr. 5).
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