Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,108
BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60 (https://dejure.org/1961,108)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1961 - 2 StR 485/60 (https://dejure.org/1961,108)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1961 - 2 StR 485/60 (https://dejure.org/1961,108)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines durch Drohung erzwungenen Rechtsmittelverzichts - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts des Angeklagten und seines Verteidigers unter dem Eindruck eines Antrags der Staatsanwaltschaft auf Erlaß eines Haftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 a, § 302

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 14
  • NJW 1962, 598
  • MDR 1962, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 20.10.1922 - IV 758/22

    Kann der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels wegen Irrtums angefochten

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 485/60
    Soweit ersichtlich, hat das Reichsgericht aus der Erwägung, daß die öffentlich-rechtliche Natur des Prozesses die unbedingte Gültigkeit der Rechtsmittelerklärung gebiete, nur die Anfechtbarkeit wegen Irrtums ausgeschlossen (vgl. RGSt 57, 83), zu der Frage dagegen, ob auch Täuschung, Zwang und Drohung grundsätzlich unbeachtlich sind, nicht Stellung genommene Insoweit kann sich der Senat der Ansicht des Vorlegungsbeschlusses in ihrer Allgemeinheit nicht anschließen; er trägt z.B. Bedenken, die Erklärung der Rechtsmittelrücknahme, die von einem Dritten unter ernster Todesdrohung erzwungen worden ist, für schlechthin bindend anzusehen, auch wenn kein anderer Ausweg blieb.
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17

    Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit

    Die Norm erfasst aber von vornherein keine Handlungen, die auf die Abgabe von prozessualen Willenserklärungen, insbesondere auch nicht Rechtsmittelerklärungen (BGHSt 17, 14, 18) gerichtet sind.
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Der Senat macht jedoch in Anbetracht der aufgezeigten Zweifelhaftigkeiten von der Möglichkeit Gebrauch, in der Sache selbst zu entscheiden (vgl. BGHSt 17, 14, 17; 23, 141, 144; 24, 315, 316; BGH in LM Nr. 3 zu § 121 GVG).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    bb) Eine Drohung mit einer unzulässigen Maßnahme gemäß § 136a Abs. 1 Satz 3 1. Alt. StPO liegt vor, wenn eine in der konkreten Situation prozessual unstatthafte Maßnahme in Aussicht gestellt wird und dadurch für den Bedrohten eine Zwangslage entsteht, die ihm eine sofortige Entscheidung abnötigt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1961 - 2 StR 485/60, BGHSt 17, 14, 20 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht