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   BVerwG, 19.09.1961 - VIII B 59.61   

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https://dejure.org/1961,1034
BVerwG, 19.09.1961 - VIII B 59.61 (https://dejure.org/1961,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1961 - VIII B 59.61 (https://dejure.org/1961,1034)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1961 - VIII B 59.61 (https://dejure.org/1961,1034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Zustellung eines Berufungsurteils - Minderjährigkeit der Bürogehilfin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 70
  • MDR 1962, 74
  • DVBl 1961, 855
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1961 - VIII B 59.61
    Die Zustellung ist kein Rechtsgeschäft, vielmehr ein tatsächlicher Vorgang, nämlich die in gesetzlicher Form geschehene und beurkundete Übergabe eines Schriftstücks (BGHZ 8, 314 [BGH 15.01.1953 - IV ZR 180/52] [316]).
  • RG, 10.05.1881 - III 421/81

    Zustellung eines Urteils mittels Übergabe einer Ausfertigung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1961 - VIII B 59.61
    "Gehilfen" im Sinne von § 183 Abs. 2 ZPO sind nach RGZ 4, 425 [427] solche Personen, die zu einem Rechtsanwalt in ein dauerndes Dienstverhältnis getreten sind behufs Wahrnehmung solcher zur Ausübung des Anwaltsberufs erforderlichen Geschäfte, welche nicht bloß Schreiber- oder Botendienste sind (vgl. ferner Baumbach-Lauterbach, a.a.O., Anm. 2 A zu § 183).
  • BSG, 02.03.1994 - 1 RK 58/93

    Urteilsausfertigung - Gerichtsstempel - Wiedereinsetzung

    Dazu gehören auch Auszubildende, selbst wenn sie minderjährig sind (BVerwG NJW 1962, 70).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2019 - 13 LA 36/19

    Ersatzzustellung an einen Häftling; Ersatzzustellung durch Übergabe eines

    Es reicht vielmehr aus, wenn der Zusteller nicht zu ihm gelangen kann oder nicht zu ihm vorgelassen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.9.1961 - VIII B 59.61 -, NJW 1962, 70 f.).
  • BFH, 04.06.1997 - IV R 79/96
    Zwar sind reine Boten (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwG -- vom 19. September 1961 VIII B 59.61, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1962, 70, 71) oder Raumpflegerinnen (Zöller, a.a.O., § 183 Rz. 4) keine Gehilfen im Sinne dieser Vorschriften, denn der Gehilfe muß eine "gewisse Vertrauensstellung" innehaben (BVerwG in NJW 1962, 70 [BVerwG 19.09.1961 - BVerwG VIII B 59.61]).
  • BFH, 10.08.1993 - VII B 245/92

    Erteilung einer Prozessvollmacht ohne Beschränkung auf bestimmte Mitglieder einer

    Denn Frau M, die als Auszubildende im Büro der Sozietät beschäftigt war und die damit als Gehilfe i.S. des § 183 Abs. 2 ZPO anzusehen ist (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. September 1961 VIII B 59/61, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962, 70), wurde das Schriftstück vom Postboten übergeben.
  • BFH, 12.01.1993 - V R 59/89

    Einspruchsvoraussetzungen im Zusammenhang mit einer nicht beanstandeten

    Dies ist schon dann der Fall, wenn der Überbringer nicht zu ihm gelassen, vielmehr von Büropersonal abgefertigt wird; darauf, ob der Zustellungsempfänger abwesend ist, kommt es nicht an (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19. September 1961 VIII B 59.61, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1962, 70).
  • BGH, 29.06.1970 - III ZR 155/69

    Beteiligte des Umlegungsverfahrens

    Dieser farblose Ausspruch kann in einem Fall wie dem vorliegenden, bei dem ein anderes Ergebnis als nunmehr die Beteiligung des Antragstellers nicht in Betracht kommt, durch den Ausspruch ersetzt werden, daß der Ausschuß den Antragsteller an dem - noch nicht abgeschlossenen - Umlegungsverfahren zu beteiligen hat (vgl. Schrödter, Bundesbaugesetz, 2. Aufl., § 166 Rdn. 5; auch Brügelmann-Förster a.a.O. § 166 Anm. 2 b und beiläufig BVerwG in NJW 1962, 70).
  • OVG Saarland, 11.10.1974 - II R 34/74

    Wirksamkeit einer Zustellung bei der Übergabe des Schriftstücks an einen Lehrling

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem von den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin angeführten Beschluß vom 19.9.1961 (NJW 1962, 70 [BVerwG 19.09.1961 - BVerwG VIII B 59.61] ) keine Entscheidung darüber getroffen, ob und unter welchen Voraussetzungen Bürolehrlinge eines Rechtsanwalts die Eigenschaft von "Gehilfen" i.S. des § 183 Abs. 2 ZPO haben können.
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