Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.03.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1963 - IV C 167.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5541
BVerwG, 22.02.1963 - IV C 167.61 (https://dejure.org/1963,5541)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1963 - IV C 167.61 (https://dejure.org/1963,5541)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1963 - IV C 167.61 (https://dejure.org/1963,5541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Lastenausgleichsrechtlicher Vermögensbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1266
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.11.1962 - IV B 151.61
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1963 - IV C 167.61
    Gegen dieses Urteil hat der örtliche Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds Verfahrensrevision eingelegt mit dem Antrag auf Urteilsaufhebung und Rückverweisung sowie mit Beschwerde Zulassung der Revision erwirkt (Beschluß vom 19. November 1962 - BVerwG IV B 151.61 -).
  • BVerwG, 23.03.1961 - IV C 228.60

    Anrechnung der Abfindung einer sich wieder verheiratenden Kriegerwitwe auf

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1963 - IV C 167.61
    Dies hat der erkennende Senat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 23 März 1961 - BVerwG IV C 228.60 -(3VerwGE.12, 139) bereits für eine Leistung der darreichenden Verwaltung - dort handelte es sich um die Abfindung zur Ablösung einer Kriegerwitwengrundrente (§§ 40, 44 BVersG) ausgesprochen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,386
BVerwG, 14.03.1963 - III C 101.60 (https://dejure.org/1963,386)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1963 - III C 101.60 (https://dejure.org/1963,386)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1963 - III C 101.60 (https://dejure.org/1963,386)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1266
  • MDR 1963, 618
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 63.02

    Restitutionsantrag; Testamentsvollstrecker; Erbengemeinschaft; entschädigungslose

    Das Gleiche gilt bei derartigen Erbfällen für den Restitutionsanspruch (ebenso für Ansprüche nach dem Lastenausgleichsgesetz: Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - NJW 1963, 1266).
  • BVerwG, 18.05.1967 - III C 78.66

    Ansprüche des Erben eines für tot erklärten anteilsberechtigten Abkömmlings auf

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats gehört der Anspruch auf Lastenausgleich, der einem vor dem 1. April 1952 gestorbenen unmittelbar Geschädigten erwachsen ist, nicht zu dessen Nachlaß; er entsteht vielmehr mit dem 1. April 1952 in der Person seines Erben (Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]; Urteil vom 27. Juni 1963 [BVerwGE 16, 169]; Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).

    Er tritt nicht als Ersatz an die Stelle des ganz oder teilweise zerstörten Wirtschaftsgutes; deshalb ist weder § 2041 BGB anwendbar (BVerwGE 16, 169-172 f. - mit Hinweis auf BVerwG III C 101.60), noch ist § 1473 Abs. 1 BGB einschlägig.

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Der Lastenausgleichsanspruch tritt nach der rechtlichen Konstruktion des Lastenausgleichsgesetzes nicht automatisch an die Stelle des geschädigten Wirtschaftsgutes; er wird dem Geschädigten vielmehr entscheidend aus dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit gewährt (BVerwG, Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101/60 - NJW 1963, 1266).
  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 160.65

    Feststellung eines Kriegssachschadens an einem Grundstück - Antragsberechtigung

    Ansprüche auf Ausgleichsleistungen sind kein Nachlaßvermögen (Bestätigung von BVerwGE 21, 114 und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bilden bei frühen Erbfällen die Ausgleichsansprüche auch keinen Teil des Nachlasses (BVerwGE 21, 114, 119 [BVerwG 11.05.1965 - III C 6/65] und BVerwG III C 101.60 [NJW 1963, 126628]); sie konnten daher auch nicht etwa im Wege der gesetzlichen Erbfolge auf die Klägerin übergehen.

  • BVerwG, 18.11.1963 - III CB 141.63

    Rechtsmittel

    Bestätigung von BVerwG III C 101.60, Urteil vom 14. März 1963 (MDR 1963, 618) und BVerwGE 11, 296.

    Es entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß die Lastenausgleichsansprüche eines vor dem 1. April 1952 Verstorbenen nicht zu dessen Nachlaß gehören, sondern in der Person seiner Erben entstehen (vgl. Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - [MDR 1963, 618]), und daß zwar die Ansprüche auf Hauptentschädigung wie auch die Ansprüche auf Schadensfeststellung abgetreten werden können, nicht jedoch damit die Eigenschaft eines Geschädigten übergeht (Urteil vom 15. Dezember 1960 [BVerwGE 11, 296]).

  • BVerwG, 05.02.1974 - III B 8.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vererblichkeit etwaiger

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - (Buchholz a.a.O. § 232 LAG Nr. 4) ausgesprochen, daß, falls - wie hier - der unmittelbar Geschädigte vor dem 1. April 1952 gestorben ist, der Anspruch seiner Erben auf Ausgleichsleistungen nicht als Teil des Nachlasses gilt.
  • BVerwG, 30.05.1968 - III C 38.66

    Feststellung eines Kriegsschadens an einem Grundstück - Erfüllung eines

    Im Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - ging es um die hier nicht erhebliche Frage, ob ein künftiger Anspruch des Erben auf Hauptentschädigung Nachlaßgegenstand im Nachlaß des Erblassers sein kann.
  • BVerwG, 05.05.1966 - III C 84.65

    Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses zwischem berechtigtem Miterben

    Mit Übertragung des Erbanteils geht deshalb auch nicht der Lastenausgleichsanspruch auf den Miterben über, der das Vorkaufsrecht ausgeübt hat (vgl. Urteil vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 -, Beschluß vom 18. November 1963 - BVerwG III CB 141.63 -).
  • BGH, 03.06.1981 - IVa ZR 195/80

    LAG-Zinszuschlag als Nutzung

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, der Lastenausgleichsanspruch könne "im Rahmen des Lastenausgleichsrechts nicht als Ersatz im Sinne des § 2041 BGB für den ... Schaden am Nachlaßgegenstand angesehen werden" (BVerwGE 24, 87, 89; ähnlich NJW 1963, 1266).
  • BVerwG, 30.08.1974 - III CB 71.69

    Anforderungen an die Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 14. März 1963 - BVerwG III C 101.60 - (Buchholz 427.3 § 232 Nr. 4 = ZLA 1963, 300) deshalb ab, weil - wie der Kläger meint - für die Geschädigteneigenschaft im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 2 LAG auf die Erbfolge abgestellt und damit im Ergebnis der Lastenausgleichsanspruch als zum Nachlaß gehörig angesehen werde.
  • BVerwG, 11.05.1965 - III C 6.65

    Schadensfeststellung bei ererbten Altenteilsrechten - Schadensfeststellung aus

  • BVerwG, 04.07.1967 - III C 69.66

    Schadensfeststellung an Grundvermögen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft -

  • BVerwG, 28.01.1971 - III C 120.69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.05.1966 - III B 24.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BGH, 16.12.1965 - III ZR 98/64

    Lastenausgleichsansprüche des Vorerben als Surrogate i. S. des § 2111 BGB

  • VG Berlin, 09.11.2001 - 31 A 282.01

    Klage gegen einen Investitionsvorrangbescheid; Vorliegen einer Klagebefugnis;

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