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   BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62   

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BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62 (https://dejure.org/1963,289)
BGH, Entscheidung vom 11.06.1963 - 1 StR 463/62 (https://dejure.org/1963,289)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 1963 - 1 StR 463/62 (https://dejure.org/1963,289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Angabe des Inhabers im Sparbuch als Beurkundung einer "Tatsache" i.S.d. § 348 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Sparkassenbücher als öffentliche Urkunden - Beweiskraft von Sparkassenbüchern - Zugrundeliegen eines Darlehensvertrages bei der Ausstellung eines Sparkassenbuchs - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 348 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 19
  • NJW 1963, 1630
  • MDR 1963, 862
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37

    1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Das Reichsgericht hat die Sparkassenbücher preußischer kommunaler Sparkassen mehrfach als öffentliche Urkunden anerkannt (s. RGSt 71, 101; 61, 126= JW 1927, 1376).

    Denn die Ausstellung der öffentlichen Urkunde braucht nicht auf hoheitsrechtlichem Gebiet zu liegen (RGSt 61, 126, 129; 71, 101; BGHZ 6, 304).

  • RG, 06.01.1927 - III 917/26

    1. Begeht der Kreissparkassenbeamte, der unter dem Scheine einer dienstlichen

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Das Reichsgericht hat die Sparkassenbücher preußischer kommunaler Sparkassen mehrfach als öffentliche Urkunden anerkannt (s. RGSt 71, 101; 61, 126= JW 1927, 1376).

    Denn die Ausstellung der öffentlichen Urkunde braucht nicht auf hoheitsrechtlichem Gebiet zu liegen (RGSt 61, 126, 129; 71, 101; BGHZ 6, 304).

  • RG, 03.11.1938 - 5 D 461/38

    Unrichtige Gewichtsangaben im Schlachsteuerbescheide bilden keine

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde braucht sich aber nicht auf alle in ihr enthaltenen Angaben zu erstrecken (vgl. RGSt 72, 377, 378; 73, 235, 238; BGHSt 12, 88 = LM Nr. 5 zu § 348 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Beweiskraft des Familienbuchs).

    Beweis für und gegen jedermann zu erbringen (vgl. RGSt 72, 377, 378).

  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 4/58

    Sparbuch der Tochter - § 808 BGB, Reichweite der Legitimationswirkung, pVV (vgl.

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Sie hat in der Namensangabe nur ein mögliches Anzeichen dafür gesehen, daß dem Benannten das Gläubigerrecht zusteht (RGZ 60, 143; 73, 220; 89, 402; RG JW 1937, 988, 989; BGHZ 28, 368 [BGH 20.11.1958 - VII ZR 4/58]).
  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51

    Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Denn die Ausstellung der öffentlichen Urkunde braucht nicht auf hoheitsrechtlichem Gebiet zu liegen (RGSt 61, 126, 129; 71, 101; BGHZ 6, 304).
  • RG, 08.04.1910 - VII 318/09

    Gläubigerschaft bei Sparkasseneinlagen

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Sie hat in der Namensangabe nur ein mögliches Anzeichen dafür gesehen, daß dem Benannten das Gläubigerrecht zusteht (RGZ 60, 143; 73, 220; 89, 402; RG JW 1937, 988, 989; BGHZ 28, 368 [BGH 20.11.1958 - VII ZR 4/58]).
  • BGH, 18.04.1952 - 1 StR 835/51
    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Damit könnte aber auch nur ein Auftrags- oder Vertretungsverhältnis vorgetäuscht worden, sein (vgl. BGH Urt. v. 18. April 1952 - 1 StR 835/51).
  • BGH, 07.10.1958 - 1 StR 353/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde braucht sich aber nicht auf alle in ihr enthaltenen Angaben zu erstrecken (vgl. RGSt 72, 377, 378; 73, 235, 238; BGHSt 12, 88 = LM Nr. 5 zu § 348 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Beweiskraft des Familienbuchs).
  • RG, 07.12.1925 - III 471/25

    Zum Begriff der Gesamturkunde.

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Ein Sparkassenbuch ist regelmäßig eine Gesamturkunde, in der verschiedene Beurkundungen zusammengefaßt sind (vgl. RG JW 1927, 1376; RGSt 60, 17).
  • RG, 22.06.1939 - 2 D 310/39

    Welche Straftaten kommen in Betracht, wenn ein Postbeamter Rundfunkgebühren

    Auszug aus BGH, 11.06.1963 - 1 StR 463/62
    Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde braucht sich aber nicht auf alle in ihr enthaltenen Angaben zu erstrecken (vgl. RGSt 72, 377, 378; 73, 235, 238; BGHSt 12, 88 = LM Nr. 5 zu § 348 Abs. 1 StGB in Bezug auf die Beweiskraft des Familienbuchs).
  • BGH, 11.01.2018 - 3 StR 378/17

    Mittelbare Falschbeurkundung; Falschbeurkundung im Amt (Reichweite der

    a) Welche Urkunden als öffentliche Urkunden gelten, ist auch für das Strafrecht im Ausgangspunkt in § 415 Abs. 1 ZPO bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1963 - 1 StR 463/62, BGHSt 19, 19, 21; Beschluss vom 14. August 1986 - 4 StR 400/86, BGHR StGB § 348 Abs. 1 Notar 1).
  • OLG Jena, 23.06.2009 - 1 Ws 222/09

    Urkundenfälschung im Vergabeverfahren; Vergabeakten als Gesamturkunde;

    Notwendig ist eine Beweiswirkung für und gegen jedermann (BGHSt 6, 380, 381; 17, 66, 67; 19, 19, 21).

    Zudem würde sich der öffentliche Glaube und damit der erhöhte strafrechtliche Schutz nicht auf den gesamten Inhalt der Urkunde erstrecken, sondern nur auf bestimmte, von vornherein allgemein, regelmäßig durch Rechtssatz, festgelegte Inhalte (BGHSt 6, 380, 381; 19, 19, 21; 20, 186, 188; NJW 2004, 3195 ).

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    anzusehen sind (vgl. Kuntze/Ertl/Hermann/ Eickmann, Grundbuchrecht, 2. Aufl., § 43 Grundbuchverfügung, Rdnr. 2 mit Hinweis auf BGH, NJW 1963, S. 1630 ; BVerwG, BayVBl. 1964, S. 186; OVG Münster, Sparkasse 1966, S. 148; Horber, Grundbuchordnung , 15. Aufl., § 12 Anm. 2 B b; Haegele, Grundbuchrecht, 6. Aufl., Fn. 1 zu Rdnr. 113; a. A. LG Heilbronn, BWNotZ 1981, S. 144).
  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Der notariell beurkundete Kaufvertrag ist zwar eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 ZPO und unterfällt damit auch § 348 StGB (BGHSt 19, 19, 21).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2000 - 3 W 227/00

    Grundbucheintragung - Behördenerklärung - Unterschrift - Zweifel an

    Nach § 1 des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz vom 1. April 1982 (BS 76-3) sind die von den kommunalen Gebietskörperschaften oder von Zweckverbänden (Errichtungsgewährträger) errichteten Sparkassen rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und als solche öffentliche Behörden (vgl. BGH NJW 1963, 1630, 1631; BayObLG Rpfleger 1975, 315, 316; DNotZ 1997, 337).
  • BayObLG, 05.07.1993 - 4St RR 37/93
    Wie die Sparkassenbücher öffentlicher Sparkassen öffentliche Urkunden sind (BGHSt 19, 19/21), so auch die Sparbücher, die von der öffentlichen Behörde Bundespost bzw. Deutsche Bundespost POSTBANK ausgestellt sind.

    Sie bilden Gesamturkunden i.S. des § 418, in denen "verschiedene Beurkundungen zusammengefaßt sind" und "die ein Zeugnis über Wahrnehmungen oder eigene Handlungen der Behörde enthalten" (BGHSt 19, 19/21 f.).

    Sie erbringen insbesondere den vollen Beweis der im Sparbuch vermerkten behördlichen Handlungen, wie z.B. Ein- und Auszahlungen und auch Eintragungen sonstiger Gut- und Lastschriften einschließlich der Höhe des jeweiligen Betrages (BGHSt 19, 19/22), wie auch über das Datum der Vornahme der behördlichen Handlung welches z.B. bei Bareinzahlungen und -abhebungen über die Zinsberechnung entscheidet.

  • OLG Karlsruhe, 12.05.2009 - 1 Ss 98/08

    Falschangaben im Asylverfahren und mittelbare Falschbeurkundung

    Unter den Begriff der öffentlichen Urkunde i.S.d. §§ 271, 348 StGB fallen - in Anlehnung an die §§ 415, 417 und 418 ZPO (BGHSt 19, 19, 21) - Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind und denen eine erhöhte Beweiswirkung zukommt (BGHSt 22, 201, 203).
  • OLG München, 08.02.2006 - 5St RR 109/05

    Keine mittelbare Falschbeurkundung durch Anmeldung unter Angabe eines falschen

    Die erhöhte Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde braucht sich aber nicht auf alle in ihr enthaltenen Angaben zu erstrecken (BGHSt 19, 19/21 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Schon deshalb scheidet eine mittelbare Falschbeurkundung aus, ohne daß geprüft zu werden braucht, ob etwa außerdem die von dem Senat in BGHSt 19, 19, entwickelten Gedanken einer Anwendung der §§ 272, 273 StGB entgegenstehen oder ob dann, wenn wie hier ein vorhandener Rechtsträger als Kontoinhaber vorgetäuscht wird, etwas anderes zu gelten hat.
  • BGH, 02.03.1965 - 1 StR 543/64

    Zulässigkeit einer Verurteilung lediglich auf Grund des Geständnisses ohne

    Die Strafkammer hat jedoch unbeachtet gelassen, daß nicht jede Tatsache, die in einer öffentlichen Urkunde angeführt ist, allein damit schon im Sinne dieses Tatbestandes als wirklich geschehen oder vorhanden beurkundet wird mit der Folge, daß sich die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auf sie bezieht (s. BGHSt 12, 88; 19, 19) [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62].
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 142/84

    Voraussetzungen des versuchten Betrugs hinsichtlich des Fälschens von

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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1963 - 1 StR 122/63   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 27
  • NJW 1963, 1630
  • MDR 1963, 860
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • RG, 12.03.1934 - 2 D 121/34

    1. Zum Begriffe des "Empfangenen" im Sinne des § 335 StGB. 2. Gegenstand der

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  • RG, 08.11.1934 - 3 D 506/34

    1. Kann im Verfahren gegen den Täter, der weder das Bestechungsmittel noch dessen

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  • RG, 02.12.1932 - I 1181/32

    1. Tragweite eines gegen die Verfallerklärung (§ 12 Abs. 3 UnlWG.) gerichteten

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  • BGH, 04.03.1966 - 1 StR 385/65

    Verhandlung zur Sache und ordnungsgemäßes Verfahren bei ständiger Abtrennung und

    Die Verfallerklärung ist eine Nebenstrafe (BGHSt 19, 27, 29) [BGH 25.06.1963 - 1 StR 122/63].
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