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   BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61   

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https://dejure.org/1963,1669
BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61 (https://dejure.org/1963,1669)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1963 - II ZR 174/61 (https://dejure.org/1963,1669)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1963 - II ZR 174/61 (https://dejure.org/1963,1669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer Terminzusage - Kaufmännisches Bestätigungsschreiben mit gleichzeitiger Mahnung - Erforderlicher Inhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens - Notwendigkeit einer Mahnung bei Reparaturzusage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer Terminzusage; Kaufmännisches Bestätigungsschreiben mit gleichzeitiger Mahnung; Erforderlicher Inhalt eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Notwendigkeit einer Mahnung bei Reparaturzusage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1823
  • MDR 1963, 914
  • DB 1963, 1149
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61
    Das ist der Fall, wenn der Schuldner - wie hier - sich klar darüber ist, daß er die Folgen auf sich nehmen muß, falls er die Zeit nicht einhält, innerhalb deren er die Erfüllung versprochen hat, und wenn gerade dieses Versprechen wesentlicher Vertragsinhalt geworden ist (vgl. dazu BGH NJW 1959, 933).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95

    Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß nicht nur die Abnahme (§ 640 BGB) oder die Vollendung des Werkes (§ 646 BGB) die Verjährung nach § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB in Lauf setzt, sondern daß der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes gleichgestellt ist (st. Rspr., u.a. BGH, Urt. v. 2.5.1963 - II ZR 233/61, VersR 1963, 881, 884; Urt. v. 4.7.1963 - II ZR 174/61, JZ 1963, 596, 597; Urt. v. 20.12.1973 - VII ZR 153/74, WM 1974, 200; dazu auch MünchKomm./Soergel, a.a.O., § 638 Rdn. 41; Palandt/Thomas, BGB, 57. Aufl., § 638 Rdn. 1).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 74/95

    Ansprüche aus Schuldnerverzug im gegenseitigen Vertrag

    Eine besondere Mahnung durch den Gläubiger kann deshalb überflüssig sein, wenn der mit der Mahnung verfolgte Zweck bereits durch den Vertragsabschluß selbst erreicht ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.07.1963 - II ZR 174/61, NJW 1963, 1823, 1824; a.v. Staudinger/Löwisch, a.a.O. Rdn. 66 zu § 284 BGB).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen

    Dabei ist auf die Art des geltend gemachten Schadens abzustellen (BGHZ 35, 130, 132 [BGH 27.04.1961 - VII ZR 9/60] ; 37, 341, 343 [BGH 09.07.1962 - VII ZR 98/61] ; 46, 238, 239 [BGH 28.11.1966 - VII ZR 79/65] ; NJW 1969, 838 und 1710; 1970, 421; 1971, 99; JZ 1963, 596; VR 1963, 169).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01

    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen des Verzuges

    Das ist der Fall, wenn der Schuldner sich klar darüber ist, dass er die Folgen auf sich nehmen muss, falls er die Zeit nicht einhält, innerhalb derer er die Erfüllung versprochen hat, und wenn gerade dieses Versprechen wesentlicher Vertragsinhalt geworden ist (BGH NJW 1963, 1823 f.).
  • BGH, 13.01.1966 - VII ZR 262/63

    Fälligkeit einer Vertragsstrafe bei Verschulden des Auftraggebers

    Routinemäßige Ersuchen um Beschleunigung genügen nicht (BGH in NJW 1963, 1823).
  • BGH, 13.03.1975 - VII ZR 205/73

    Anforderungen an die Auslösung einer Vertragsstrafe - Anforderungen an die

    Gleichwohl kann der Beklagte sich im Verzuge befunden haben, weil die Mahnung nach dem Rechtsgedanken des § 284 Abs. 2 BGB hier entbehrlich gewesen ist (RG JW 1933, 2204; BGH NJW 1959, 933; 1963, 1823).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 116/96

    Wann kommt der Architekt mit seiner Planung in Verzug?

    Der hier zu entscheidende Fall ist mit der von den Klägern zitierten Entscheidung des BGH in NJW 1963, 1823 f., Bl. 137 GA, bereits deshalb nicht vergleichbar, weil sich der Werkunternehmer in dem von dem BGH entschiedenen Fall vertraglich verpflichtet hatte, die Arbeiten mit möglichster Beschleunigung durchzuführen, während der hiesige Vertrag eine solche Vereinbarung gerade nicht enthält.
  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKnU 5/82

    Unfallversicherung - Verzinsung von Ansprüchen - Leistungsantrag -

    Daher sei eine besondere Mahnung immer dann überflüssig, wenn der mit der Mahnung verfolgte Zweck bereits durch den Vertragsabschluß selbst erreicht sei (so BGH, Urteil vom 4. Juli 1963 in NJW 1963, 1823, 1824).
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