Weitere Entscheidung unten: OLG Braunschweig, 01.07.1963

Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,702
BGH, 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - AnwSt (B) 21/62 (https://dejure.org/1963,702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 389
  • BGHSt 19, 4
  • NJW 1963, 2038
  • MDR 1963, 1024
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Wird allerdings ein Vertretungsverbot oder Berufsverbot in erster Instanz abgelehnt und erst im Beschwerdeverfahren vom Ehrengerichtshof verhängt, ist dagegen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine weitere Beschwerde nicht mehr statthaft (BGHSt 19, 4; 20, 68; zuletzt Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 - im vorliegenden Fall).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Das hat der Senat bereits entschieden (BGHSt 19, 4); daran muß festgehalten werden.
  • BGH, 27.05.2002 - AnwSt (B) 10/01

    Beschwerde gegen die Vollstreckung eines Urteils des Ehrengerichtshofs

    Das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht vorgesehen (BGHSt 19, 4 f.; 20, 68 f.).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 12/74

    Rechtsmittel

    Damit ist seine - ohnehin nicht statthafte (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]- weitere Beschwerde gegen das vom Ehrengericht gemäß §§ 150, 153 BRAO erlassene Berufsverbot gegenstandslos.
  • BGH, 12.12.1977 - AnwSt (B) 10/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Ehrengerichtshofes wegen Verhängung eines

    Aber auch die Beschwerde gegen den Beschluß vom 17. Dezember 1975 ist nicht statthaft, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHSt 19, 4; 20, 68 sowie Beschluß vom 17. Mai 1976 - AnwSt (B) 8/76 -)ausgesprochen hat.
  • BGH, 12.06.1985 - StbSt (R) 3/85

    Statthaftigkeit der Beschwerde eines Steuerberaters

    Zur Verwerfung eines vom Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsmittels bedarf es keiner mündlichen Verhandlung (vgl. BGHSt 19, 4, 6).
  • BGH, 21.02.1977 - StbSt (R) 1/77

    Verwerfung einer Revision ohne sachliche Prüfung wegen Fristversäumnisses -

    Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts vom 21. Oktober 1976, durch den die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den ein vorläufiges Berufsverbot aussprechenden Beschluß des Landgerichts Saarbrücken vom 3. Juni 1976 verworfen worden ist, ist unzulässig, da eine weitere Beschwerde gegen einen solchen Beschluß nicht zugelassen ist (vgl. StBerG 1976 § 141 Abs. 3, § 153 i.V.m. § 304 StPO und für die entsprechende Bestimmung des § 157 BRAO BGHSt 19, 4 und BGH EGE VIII, 56, 58).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwSt (B) 8/76

    Rechtsmittel

    Eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerde entscheidung des Ehrengerichtshofs ist aber weder nach der Bundesrechtsanwaltsordnung noch nach einer anderen Bestimmung statthaft (Beschlüsse des Senats BGHSt 19, 4; 20, 68 [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]; sowie vom 19. Januar 1970 - AnwSt (B) 7/69 = EGE XI 78).
  • BGH, 20.01.1975 - AnwSt (R) 3/74

    Rechtsmittel

    Durch die Verwerfung der Revision hat sich die im übrigen unzulässige weitere Beschwerde gegen das Berufsverbot (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64]erledigt.
  • BGH, 19.01.1970 - AnwSt (B) 7/69

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine ehrengerichtliche

    Eine weitere Beschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung des Ehrengerichtshofs ist weder in der Bundesrechtsanwaltsordnung noch durch eine andere Bestimmung zugelassen (BGHSt 19, 4; 20, 68) [BGH 20.10.1964 - 1 StR 380/64].
  • BGH, 13.07.1964 - AnwSt (B) 6/64

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 01.07.1963 - Ss 103/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1927
OLG Braunschweig, 01.07.1963 - Ss 103/63 (https://dejure.org/1963,1927)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01.07.1963 - Ss 103/63 (https://dejure.org/1963,1927)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01. Juli 1963 - Ss 103/63 (https://dejure.org/1963,1927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 2038
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 159/03

    Besondere Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Befahren einer Spielstraße

    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt DAR 1999, 543 f.; OLG Köln VRS 36, 360 f.; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2004 - 1 Ss 150/03

    Strafverfahren: Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens;

    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem hier durchfahrenden Kraftfahrer abzuverlangen, dass er sich - jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt - auch auf die Möglichkeit einrichtet, dass zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Frankfurt DAR 1999, 543 f.; OLG Köln VRS 36, 360 f.; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1999 - 25 U 129/98

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers im

    Aufgrund dieser in einem verkehrsberuhigten Bereich bestehenden Besonderheit ist es einem sich durch einen solchen Bereich bewegenden Kraftfahrer abzuverlangen, daß er sich -- jedenfalls dort, wo es nach den örtlichen Gegebenheiten in Frage kommt -- auch auf die Möglichkeit einrichtet, daß zunächst noch nicht sichtbare Personen, insbesondere Kinder, plötzlich die Fahrbahn betreten könnten (vgl. OLG Köln VRS 36, 360/361; OLG Braunschweig DAR 1963, 353 f = NJW 1963, 2038).
  • BayObLG, 19.09.1973 - RReg. 4 St 111/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Wechsel des Pflichtverteidigers

    Allerdings hat bereits das Reichsgericht entschieden, daß gegen die Versäumung der Frist zur Anbringung einzelner Verfahrensrügen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne (RGSt 24, 250); der Bundesgerichtshof hat sich dieser Rechtsprechung grundsätzlich für die Fälle angeschlossen, in denen sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend waren (BGHSt 1, 44, 46; 14, 330, 332; NJW 1951, 572 [BGH 04.05.1951 - 4 StR 116/51]; ebenso OLG Oldenburg NJW 1968, 64; zu dieser Rechtsprechung kritisch Dünnebier in Löwe-Rosenberg StPO 22. Aufl. Anm. I 4 zu § 44; Sarstedt Die Revision in Strafsachen 4. Aufl. S. 85 Anm. 24; Kohlhaas NJW 1955, 742 und in LM Anm. zu Nr. 3 zu § 44 StPO; Pentz NJW 1962, 1236; ferner abweichend OLG Köln NJW 1952, 558; OLG Frankfurt NJW 1963, 1792; OLG Braunschweig NJW 1963, 2038; OLG Celle GA 1968, 153, OLG Bremen MDR 1968, 602; vgl. auch Müller-Sax StPO 6. Aufl. Anm. 1 d und Kleinknecht StPO 30. Aufl. Anm. 3, je zu § 44).
  • OLG Oldenburg, 26.10.1967 - 1 ARs 61/67
    Keine Wiedereinsetzung für die Begründung einer mit der Revisionseinlegungsschrift bereits erhobenen, aber nicht näher erläuterten (und daher unzulässigen) Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts, wenn in der Revisionseinlegungsschrift zugleich - ebenfalls ohne nähere Begründung - die allgemeine Sachrüge erhoben worden ist (gegen OLG Braunschweig 1963-07-01 Ss 103/63 = NJW 1963, 2038 und OLG Köln 1952-03-07 Ws 33/57 = NJW 1952, 558).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht