Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.08.1962

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   BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61   

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BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61 (https://dejure.org/1962,90)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1962 - VII C 133.61 (https://dejure.org/1962,90)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1962 - VII C 133.61 (https://dejure.org/1962,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer - Prozessbefugnis im Wehrpflichtrecht - Vertretungsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 65; VwGO § 78 Abs. 1, § 82 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 330
  • NJW 1963, 315
  • DÖV 1963, 111
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 218.57
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
    Wie unter der Geltung der MRVO 165 die Klage gegen sie und nicht gegen das Bezirks-Wehrersatzamt zu richten war (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1958 in BVerwGE 7, 66 [69]), so seien jetzt nur sie selbst auch zur Vertretung der beklagten Bundesrepublik befugt.

    Mit der Vertretung des Beklagten im Prozeß befaßt sich das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil des Senats vom 23. Mai 1958 (BVerwGE 7, 66) nicht.

    Dieses Urteil ist zur Vorschrift des § 50 MRVO 165, also zur Frage nach dem richtigen Klagegegner ergangen; nach dem Sinngehalt dieser in die Verwaltungsgerichtsordnung gerade nicht übernommenen Vorschrift ist dort ausgeführt, daß nicht die Wehrersatzämter, sondern die Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer wegen ihrer behördlichen Zuständigkeit und alleinverantwortlichen Sachbefugnis die richtigen Beklagten seien (BVerwGE 7, 69 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 218/57] und 71).

  • BVerwG, 16.07.1963 - VII C 60.62
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
    Obwohl die Revision mit dem angefochtenen Urteil darin übereinstimmt, daß die Bundesrepublik und nicht die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer der richtige Klagegegner ist, ist diese Frage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung nachzuprüfen (§ 137 Abs. 3 VwGO); das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vertritt in seinem der Revision in der Sache BVerwG VII C 60.62 unterbreiteten Urteil vom 12. April 1962 die Auffassung, auch für Bundesbehörden gelte die landesrechtliche Regelung des § 5 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung vom 26. März 1960 (GVBl. S. 47), wonach die Anfechtungsklage gegen die Behörde und nicht gegen ihren Rechtsträger zu richten ist, während das Verwaltungsgericht in der vorliegenden Streitsache diese landesrechtliche Vorschrift im.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59

    Vererblichkeit des Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
    Auch im Schrifttum ist die Frage verschieden beurteilt worden (Kreutzer in NJW 1961, 1197 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59], Schäfer in NJW 1961, 2243 [BGH 14.03.1961 - VI ZR 146/60], Zwingenberger in NZ für Wehrrecht 1962, 112).
  • BGH, 14.03.1961 - VI ZR 146/60

    Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61
    Auch im Schrifttum ist die Frage verschieden beurteilt worden (Kreutzer in NJW 1961, 1197 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59], Schäfer in NJW 1961, 2243 [BGH 14.03.1961 - VI ZR 146/60], Zwingenberger in NZ für Wehrrecht 1962, 112).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Den richtigen Beklagten zu ermitteln, ist gegebenenfalls Sache des Gerichts (vgl. Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 133.61 - BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61] und vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 - BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 96/62]).

    Ist der Beklagte falsch bezeichnet, aber erkennbar, gegen wen sich die Klage richten soll, ist das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Urteile vom 3. August 1962, a.a.O., vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 39.64 - BVerwGE 20, 21 [BVerwG 19.11.1964 - VIII C 39/64] und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64]).

    Bundesbehörden können nicht durch Landesrecht zum Klagegegner bei Anfechtungsklagen bestimmt werden (vgl. Urteile vom 3. August 1962, a.a.O. S. 331 f. und vom 19. November 1964, a.a.O. S. 22).

  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Die Vertretungsbefugnis des Justizministers ergibt sich aus Art. 51 BayVerf. (vgl. BVerwGE 14, 330, 334; Eyermann/Fröhler, VwGO 6. Aufl. § 78 Rdn. 10; Redeker/von Oertzen, VwGO 5. Aufl. § 78 Anm. 5).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

    Den richtigen Beklagten zu ermitteln, ist gegebenenfalls Sache des Gerichts (vgl. Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 133.61 - BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61] und vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 - BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 96/62] ).

    Ist der Beklagte falsch bezeichnet, aber erkennbar, gegen wen sich die Klage richten soll, ist das Passivrubrum von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Urteile vom 3. August 1962, a.a.O., vom 19. November 1964 - BVerwG VIII C 39.64 - BVerwGE 20, 21 [BVerwG 19.11.1964 - VIII C 39/64] und vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 - BVerwGE 26, 31 [BVerwG 19.01.1967 - VI C 73/64] ).

    Bundesbehörden können nicht durch Landesrecht zum Klagegegner bei Anfechtungsklagen bestimmt werden (vgl. Urteile vom 3. August 1962, a.a.O. S. 331 f. und vom 19. November 1964, a.a.O. S. 22).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61   

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https://dejure.org/1962,253
BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61 (https://dejure.org/1962,253)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1962 - VII C 143.61 (https://dejure.org/1962,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage bei Ablehnung der Befreiung vom Wehrdienst - Befreiung eines an Kindes Statt angenommenen Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen des Todes von Kindern seiner Adoptiveltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 336
  • NJW 1963, 315
  • NJW 1963, 615
  • MDR 1962, 1016
  • MDR 1963, 1016
  • FamRZ 1962, 520
  • DVBl 1963, 107
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 203.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61
    Damit solle das Blutopfer der Familie des Wehrpflichtigen gewürdigt werden (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. April 1960 in BVerwGE 10, 247 [BVerwG 01.04.1960 - VII C 203/59]), das Gesetz stelle auf die Blutsverwandtschaft ab.

    Ihn hat der erkennende Senat im Urteil vom 1. April 1960 (BVerwGE 10, 247 [BVerwG 01.04.1960 - VII C 203/59]) darin gesehen, daß eine bereits schwer betroffene Familie von einem weiteren Blutopfer verschont bleiben soll.

  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61
    Das vom Verwaltungsgericht erwähnte Urteil vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 (NJW 1960, 644) - befaßt sich mit dem gesetzlich besonders geregelten Verfahren der Zurückstellung vom Wehrdienst (§ 21 WehrPflG, § 14 Abs. 2 Satz 4 MustVO), dieses Urteil kann deshalb für den vorliegenden Fall insoweit nicht herangezogen werden.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 52.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61
    Die Lage ist hier nicht anders als im Verfahren über die Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe (vgl. Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 52.61 -).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].

    Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.

  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.62
    Das ist bereits im Urteil des Senats vom 3. August 1962 (BVerwGE 14, 336) näher dargelegt.

    Sie bestehen darin, eine durch den Tod von Kindern bereits schwer betroffene Familie vor weiteren Opfern möglichst zu verschonen (Urteile vom 1. April 1960, BVerwGE 10, 247, und vom 3. August 1962, BVerwGE 14, 336).

    Das liegt nicht im Sinne des Gesetzes; als Ausnahmeregel besteht es aus festen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglichen Tatbeständen (vgl. BVerwGE 14, 336 [338]) und läßt zur Unsicherheit führende Erwägungen nicht zu (BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - VII C 13/62] [71]).

  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 42.73

    Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst - Anfechtung eines Musterungsbescheides -

    Die Beklagte wendet sich gegen diese Auslegung zu Unrecht mit dem Hinweis auf die Entscheidung des früher mit Wehrpflicht Sachen befaßten VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 14, 336.

    Der Senat hat ihn, anders als früher der VII. Senat (BVerwGE 14, 336 [337]), darin gesehen, daß eine Familie, die durch Kriegsereignisse oder Verfolgungsmaßnahmen schon schwere Opfer gebracht hat, davon nunmehr verschont bleiben soll (BVerwGE 32, 44 [50]).

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 157.67

    Befreiung vom Wehrdienst als "einziger Sohn" - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das Recht der sog. "einzigen Söhne" auf Befreiung vom Wehrdienst ist nach erfolglosem Befreiungsantrag mit der Verpflichtungsklage zu verfolgen (Abweichung von BVerwGE 14, 336).

    Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung der Befreiungsansprüche nach § 11 Abs. 2 WpflG gibt der erkennende Senat die Rechtsprechung des bisher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats auf (vgl. BVerwGE 14, 336), wonach das Recht auf Befreiung vom Wehrdienst mit der Anfechtungsklage zu verfolgen ist und ein Urteil nach § 113 Abs. 2 VwGO ergeht, wenn entgegen der Ansicht der zuständigen Behörden der Befreiungstatbestand erfüllt ist.

  • BVerwG, 25.10.1963 - VII C 82.63

    Berücksichtigung eines aus der zweiten Ehe des Vaters stammenden Halbbruders i.

    Sie bestehen darin, eine durch den Tod von Kindern bereits schwer betroffene Familie vor weiteren Opfern möglichst zu verschonen (Urteile vom 1. April 1960, 13 VerwGE 10, 247, und vom 3. August 1962, BVerwGE 14, 336).

    Das liegt nicht im Sinne des Gesetzes; als Ausnahmeregel besteht es aus festen, einer erweiternden Auslegung nicht zugänglichen Tatbeständen (vgl. BVerwGE 14, 336 [338]) und läßt zur Unsicherheit führende Erwägungen nicht zu (BVerwGE 15, 70 [BVerwG 12.10.1962 - BVerwG VII C 13.62] [71J).

  • BVerwG, 29.02.1968 - VIII C 49.67

    Rechtsmittel

    Hier bedarf es keiner Entscheidung, ob ein so begründetes Eltern-Kind-Verhältnis bei Anwendung von § 11 Abs. 2 Satz 1 (2. Tatbestand) WpflG allgemein beachtet werden muß (im Urteil BVerwGE 14, 336 ist die entsprechende Frage zum 1. Tatbestand der Vorschrift mit beachtlichen Gründen verneint worden), oder ob im Falle der Annahme an Kindes Statt die leiblichen Eltern - bei unehelichen Kindern die Mutter allein - im Sinne des § 11 Abs. 2 WpflG die "Eltern" bleiben.
  • BVerwG, 28.08.1969 - VIII C 86.68

    Verlegung des ständigen Aufenthalts in das Ausland - Ruhen der Wehrpflicht -

    (vgl. im Anschluß an BVerwGE 28, 25 und abweichend von BVerwGE 14, 336 und 16, 224 BVerwGE 29, 239 [242]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68

    Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch

    Im erstinstanzlichen Verfahren ist das nicht deutlich geworden, da das Verwaltungsgericht noch von der - jetzt nicht mehr aufrechterhaltenen - früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ausging, daß im Wehrpflichtrecht nur die Anfechtungsklage gegeben sei (BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].
  • BVerwG, 20.09.1966 - VII B 97.66

    Rechtsmittel

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der Tod des außerehelichen Vaters eine Befreiung des Wehrpflichtigen vom Wehrdienst nach § 11 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes nicht rechtfertigt (BVerwGE 15, 66) und daß durch die Adoption eines Wehrpflichtigen keine Rechtsbeziehungen geschaffen werden, die nach der gesetzlichen Regelung die Befreiung vom Wehrdienst begründen können (BVerwGE 14, 336).
  • VG Mainz, 19.12.1978 - 3 K 314/73

    Bescheid im Rahmen eines Rechtsaufsichtsbeschwerdeverfahrens ; Staatsvertrag über

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  • BVerwG, 28.10.1966 - VII C 96.66

    Anwendung der Vorschriften des BGB für die Beurteilung der"Blutsverwandtschaft" -

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