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   BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61   

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BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61 (https://dejure.org/1962,229)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1962 - I ZR 54/61 (https://dejure.org/1962,229)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1962 - I ZR 54/61 (https://dejure.org/1962,229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 356
  • NJW 1963, 651
  • MDR 1963, 200
  • GRUR 1963, 213
  • BB 1963, 161
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 87/58

    Rundfunkmusikdarbietungen in Gaststätten und Künstlerlizenz

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Zwar kann entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Meinung die Rundfunksendung als solche wie auch ihre Hörbarmachung über Empfangsgeräte nicht dem urheberrechtlichen Verbreitungsbegriff unterstellt werden, der nur die Verbreitung des Werkes durch körperliche Werkexemplare, nicht dagegen die unkörperliche Werkwiedergabe umfaßt (BGHZ 11, 135, 144 [BGH 06.11.1953 - I ZR 97/52] - Schallplatten-Rundfunkwiedergabe; BGHZ 33, 38, 41 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 über die Rechte der ausübenden Künstler bei der Wiedergabe von Rundfunksendungen in Gaststätten ausgeführt hat (BGHZ 33, 38, 41 ff) [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] , ist er in Übereinstimmung mit der Behandlung, die das Senderecht in Art. 11 bis der Rom- sowie der Brüsseler Fassung der Revidierten Berner Übereinkunft und in neuen ausländischen Urhebergesetzen sowie in den deutschen Entwürfen zur Urheberrechtsreform gefunden hat, der Auffassung, daß es sich bei der Rundfunksendung um eine Nutzung eigener Art von Urhebergut handelt, die im Wege einer erweiternden Gesetzesanalogie in die gemäß § 11 LitUrhG dem Urheber ohne Rücksicht auf das Erscheinen des Werkes eingeräumten Ausschließlichkeitsrechte einzubeziehen ist.

    Der Senat hat sodann in seiner bereits angeführten Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BGHZ 33, 42 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] ) ausgeführt, daß der Sendevorgang als solcher von der Hörbarmachung der Sendung durch die Lautsprecherwiedergabe eines Empfangsgerätes zu unterscheiden sei.

    (BGH NJW 1960, 1900, 1902 [BGH 18.03.1960 - I ZR 121/58] - Eisrevue; BGHZ 33, 38 Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen; Ulmer a.a.O. S. 199).

    Eine eindeutig vom Standpunkt des Reichsgerichts abweichende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der umstrittenen Frage ist aber erst am 31. Mai 1960 (BGHZ 33, 38) ergangen.

  • RG, 11.06.1932 - I 348/31

    Verletzt der Rundfunkteilnehmer ein Urheberrecht des Tonsetzers, wenn er

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Sie machten u.a. geltend, sie treffe jedenfalls kein Verschulden an der beanstandeten Rundfunkweitergabe, weil das Reichsgericht in einer Entscheidung vom 11. Juni 1932 (RGZ 136, 377) angenommen habe, daß die erlaubte Rundfunksendung das Verbreitungsrecht des Urhebers schlechthin erschöpfe, und weil das Landgericht Berlin noch in einer Entscheidung vom 16. Juni 1955 (Ufita 21, 359) die öffentliche Wiedergabe von Wortsendungen als einen in der Regel erlaubten öffentlichen Vortrag bezeichnet habe.

    Entgegen der vom Reichsgericht vertretenen Ansicht (RGZ 136, 377) decke die Sendeerlaubnis des Urhebers jedoch nicht eine öffentliche und gewerbsmäßige Wiedergabe der Sendung, sondern nur deren Empfang im privaten Bereich.

    Da die Sendeerlaubnis ihrer Natur nach eine Verbreitung in unbegrenzte Weite und an eine unbegrenzt große Zahl von Menschen decke, könne eine dergestalt freigegebene Öffentlichkeit durch gewerbsmäßige Lautsprecherwiedergaben nicht mehr gesteigert, nicht "noch öffentlicher" gemacht werden (RGZ 136, 377 - Lautsprecherentscheidung).

    Das Berufungsgericht führt hierzu aus, daß die Beklagten sich weder durch die vom Reichsgericht in RGZ 136, 377 vertretene Auffassung über die Erlaubnisfreiheit öffentlicher Rundfunksendungen noch durch die von ihnen weiter angeführte Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 16. Juni 1955 (Ufita 21, 359) entlasten könnten, die in einem nicht entscheidungserheblichen Nebensatz beiläufig ausführt, daß die öffentliche Wiedergabe einer Rundfunksendung, soweit es sich um Schriftwerke handele, in der Regel einen nach § 11 Abs. 3 LitUrhG erlaubten öffentlichen Vortrag darstelle.

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Zwar kann entgegen der vom Berufungsgericht vertretenen Meinung die Rundfunksendung als solche wie auch ihre Hörbarmachung über Empfangsgeräte nicht dem urheberrechtlichen Verbreitungsbegriff unterstellt werden, der nur die Verbreitung des Werkes durch körperliche Werkexemplare, nicht dagegen die unkörperliche Werkwiedergabe umfaßt (BGHZ 11, 135, 144 [BGH 06.11.1953 - I ZR 97/52] - Schallplatten-Rundfunkwiedergabe; BGHZ 33, 38, 41 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 87/58] - Künstlerlizenz bei öffentlicher Wiedergabe von Rundfunksendungen).

    Gegen diese Ansicht hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1953 (BGHZ 11, 135, 149) [BGH 06.11.1953 - I ZR 97/52] Bedenken geäußert.

    Der erkennende Senat hat zwar bereits in seiner Entscheidung vom 6. November 1953 (BGHZ 11, 135), wie bereits hervorgehoben wurde, Bedenken geäußert, ob der sog. Lautsprecherentscheidung des Reichsgerichts gefolgt werden könne, was die Vereinigung der Musikveranstalter 1954 veranlaßt hat - wenn auch unter ausdrücklicher Wahrung ihres abweichenden Rechtsstandpunktes -, mit der GEMA eine Vereinbarung über die Zahlung von Urheberrechtsgebühren für öffentliche Rundfunkmusikwiedergaben abzuschließen.

  • RG, 12.05.1926 - I 287/25

    Rundfunk

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Unabhängig hiervon vertritt das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Mai 1926 (RGZ 113, 413 - Rundfunksendung von Hugo v. Hofmannsthal's "Der Tor und der Tod") die Auffassung, daß die Rundfunksendung und insbesondere die Fernsehsendung eines Vortrages nicht unter den Vortragsbegriff des § 11 Abs. 3 LitUrhG falle, sondern eine gewerbsmäßige Verbreitung darstelle, die gemäß § 11 Abs. 1 LitUrhG ohne Rücksicht auf das Erscheinen des Werkes dem Urheber vorbehalten sei.

    Auch von diesem Standpunkt aus ist somit in Übereinstimmung mit der bereits erwähnten Entscheidung des Reichsgerichts vom 12. Mai 1926 (RGZ 113, 413) davon auszugehen, daß die Rundfunksendung eines Vortrags im Hinblick auf ihren weitreichenden Wirkungsbereich nicht einem öffentlichen Vortrag im Sinn des § 11 Abs. 3 LitUrhG rechtlich gleichgestellt werden kann, für eine solche Rundfunk sendung deshalb nicht die Vortragsfreiheit in Anspruch genommen werden kann, die gemäß § 11 Abs. 3 LitUrhG für erschienene Sprachwerke gilt.

    Denn die Beklagten haben auf Kosten der Klägerin diejenigen Urheberrechtsgebühren erspart, die sie hätten zahlen müssen, falls sie ordnungsgemäß die Erlaubnis des Klägers eingeholt hätten (RGZ 121, 258 gegen RGZ 113, 413, 424; BGHZ 15, 338, 348 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] ; 25, 116, 123 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] ; BGH NJW 1961, 121).

  • BGH, 07.10.1960 - I ZR 17/59

    GEMA als Treuhänderin der Aufführungsrechte des Urhebers - Erlaubnis der GEMA als

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Solange aber keine hiervon abweichende höchstrichterliche Entscheidung ergangen war, haben die Beklagten ohne Fahrlässigkeit bei ihrem mit der Klage beanstandeten Verhalten von dieser Entscheidung des Reichsgerichts ausgehen können (vgl. hierzu auch BGH NJW 1961, 121 = GRUR 1961, 97, 99), zumal auch die weitere Frage, ob für die strittigen Werkwiedergaben ein Vortragsschutz in Anspruch genommen werden könne, noch nicht durch ein höchstrichterliches Urteil geklärt war.

    Denn die Beklagten haben auf Kosten der Klägerin diejenigen Urheberrechtsgebühren erspart, die sie hätten zahlen müssen, falls sie ordnungsgemäß die Erlaubnis des Klägers eingeholt hätten (RGZ 121, 258 gegen RGZ 113, 413, 424; BGHZ 15, 338, 348 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] ; 25, 116, 123 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] ; BGH NJW 1961, 121).

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Denn die Beklagten haben auf Kosten der Klägerin diejenigen Urheberrechtsgebühren erspart, die sie hätten zahlen müssen, falls sie ordnungsgemäß die Erlaubnis des Klägers eingeholt hätten (RGZ 121, 258 gegen RGZ 113, 413, 424; BGHZ 15, 338, 348 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] ; 25, 116, 123 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] ; BGH NJW 1961, 121).
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Dies aber geschieht durch die beanstandete öffentliche Wahrnehmbarmachung des Fernsehspiels auf den Bildschirmen der Empfangsgeräte in Gaststätten, und zwar auch dann, wenn es sich um eine sogenannte Live-Sendung handeln sollte (BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - Großprojektion von Fernsehsendungen in Filmtheatern; Ulmer a.a.O. S. 200; Voigtländer-Elster-Kleine, Urheberrecht 4. Aufl. Anm. III 7 zu § 11).
  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Eine gewisse Verallgemeinerung des Unterlassungsgebotes kann hingenommen werden, wenn damit das Charakteristische der festgestellten konkreten Verletzungshandlung erfaßt wird (BGH GRUR 1957, 281 u. 606; Baumbach-Hefermehl, Warenzeichen- und Wettbewerbsrecht 8. Aufl. Einl. UWG Anm. 182).
  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Denn die Beklagten haben auf Kosten der Klägerin diejenigen Urheberrechtsgebühren erspart, die sie hätten zahlen müssen, falls sie ordnungsgemäß die Erlaubnis des Klägers eingeholt hätten (RGZ 121, 258 gegen RGZ 113, 413, 424; BGHZ 15, 338, 348 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] ; 25, 116, 123 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] ; BGH NJW 1961, 121).
  • RG, 09.06.1928 - I 310/27

    Bereicherungsanspruch im Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 18.12.1962 - I ZR 54/61
    Denn die Beklagten haben auf Kosten der Klägerin diejenigen Urheberrechtsgebühren erspart, die sie hätten zahlen müssen, falls sie ordnungsgemäß die Erlaubnis des Klägers eingeholt hätten (RGZ 121, 258 gegen RGZ 113, 413, 424; BGHZ 15, 338, 348 [BGH 30.11.1954 - I ZR 143/52] ; 25, 116, 123 [BGH 08.07.1957 - II ZR 54/56] ; BGH NJW 1961, 121).
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

  • BGH, 19.06.1956 - I ZR 104/54

    Erlaubnispflicht der Urheberberechtigten bei der Darbietung geschützter Musik bei

  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 121/58

    Eisrevue I

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51

    Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht

  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58

    Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58

    Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung

  • LAG Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 3 Sa 34/16

    Anschlussverbot - Befristung - Verzugsschadenpauschale - arbeitsrechtliche

    Dies gilt auch dann, wenn diese Rechtsprechung wie hier im Schrifttum überwiegend auf Ablehnung gestoßen ist (BGH 18. Dezember 1962 - I ZR 54/61 - NJW 1963, 651).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Das Urheberrecht schützt bei literarischen Schriftwerken auch die sogenannte kleine Münze, bei der bereits ein geringer Grad individuellen Schaffens und eine geringe Gestaltungshöhe als ausreichend angesehen wird (BGHZ 38, 356, 358 f. - Fernsehwiedergabe bei Sprachwerken; 79, 362, 367 u. 370 - Quizmaster; BGH, Urt. v. 24.1.1991 - I ZR 78/89, GRUR 1991, 531 - Brown Girl I; Urt. v. 22.6.1995 - I ZR 119/93, GRUR 1995, 581, 582 - Silberdistel; Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 38 ff. u. 88).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Nach den in der Rechtsprechung und im Schrifttum mehrheitlich vertretenen Grundsätzen ist für die Wertbestimmung der objektive Verkehrswert des Erlangten maßgeblich (RGZ 147, 396, 398; BGHZ 10, 171, 179; BGHZ 38, 356, 369; BGHZ 55, 128, 135; Goetzke AcP 173, 289, 308; RGRK, Heimann-Trosien, 12. Aufl. § 818 Rdn. 18; Lieb, Münchener Kommentar § 818 Rdn. 34 Fußn. 55 m.w.N.).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Nach den in der Rechtsprechung der Zivilgerichte und im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Grundsätzen ist für die Wertbestimmung iS des § 818 Abs. 2 BGB der objektive Verkehrswert des Erlangten maßgeblich (RGZ 147, 396, 398; BGHZ 10, 171, 179; 38, 356, 369; 55, 128, 135; 82, 299, 307 f; Palandt/Sprau aaO § 818 RdNr 19).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 73/78

    Zum urheberrechtlichen Begriff des ausübenden Künstlers

    Daß dies auch bei einer Quizsendung denkbar ist, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1962 (BGHZ 38, 356, 358 f - Fernsehwiedergabe bei Sprachwerken) ausgeführt.
  • LG Braunschweig, 16.01.2013 - 9 O 1144/12

    Urheberrechtliche Ansprüche bzgl. eines Buches mit Äußerungen von Loriot über

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung der sogenannten "kleine Münze" die Anforderungen an die Schutzfähigkeit gering sind (BGH GRUR 1963, 213 Fernsehwiedergabe von Sprachwerten; BGH GRUR 1981, 419 -Quizmaster).
  • OLG Stuttgart, 06.10.2009 - 6 U 126/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Fahrlässige Verletzung der Pflicht zur

    Im Ansatz zurecht vertritt die Beklagte allerdings, dass ein Schuldner die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB), wenn er sich bei seiner Handlung an die zu diesem Zeitpunkt gerade aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hält (so z.B. BGH NJW 1963, 651, 654).
  • OLG Köln, 05.07.1994 - 22 U 15/94

    Vergütung für den Testamentsvollstrecker

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der erkennende Senat anschließt (BB 1963 Seite 161), ist die in den Vergütungsrichtlinien vorgeschlagene Berechnung der Vergütung nach Bruchteilen des Nachlaßwertes möglich und im Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden förderlich.

    Denn nach der genannten Auffassung des Bundesgerichtshofs (BB 1963 Seite 161) ist für die Höhe der Vergütung auch die "Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich in Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit" maßgebend.

  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    So ist etwa bei einer Änderung einer feststehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung das Vertrauen auf die bisherige Rechtsprechung als entschuldbarer Rechtsirrtum angesehen worden (BGHZ 38, 356, 368 - Öffentliche Fernsehwiedergabe von Sprachwerken).
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Die Beklagte vertritt die Auffassung, w erde von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beklagten ausgegangen, werde von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur fehlenden Fahrlässigkeit bei mangelnder Vorhersehbarkeit und zur Relevanz des Stands der höchstrichterlichen Rechtsprechung abgewichen (NJW-RR 2007, 925, 926; NJW 2005, 3208, 3211; NJW 1963, 651, 654; NJW 1975, 1220, 1222 f.; NJW 2008, 840, 842).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79

    Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten

  • BGH, 01.07.1982 - I ZR 118/80

    Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe

  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

  • OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter

  • LG Hagen, 29.04.2009 - 2 O 228/08

    Information einer Bank über "Kick back-Zahlungen" im Rahmen einer

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 58/70

    Gasparone II

  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
  • LG Köln, 06.08.2008 - 28 O 786/04

    Was tun bei unlizenzierter Verwendung und Ausstrahlung von Filmsequenzen?

  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 140/71

    Werkbücherei

  • OLG Köln, 13.08.1993 - 6 U 142/92

    Schadensersatz wegen Verletzung von Fernsehauswertungsrechten durch die

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 125/65

    Dem Lahrer Kommersbuch entnommene Lieder als gemeinfreies Potpourri -

  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

  • BGH, 14.01.1972 - V ZR 173/69

    Vorkaufsrecht der Gemeinde bei Wiederkauf

  • BGH, 08.03.1973 - X ZR 67/71

    Zurückweisung einer Revision - Wettbewerbswidrige Aneignung fremder

  • BGH, 30.11.1966 - Ib ZR 107/64

    Sittenwidriges Abspenstigmachen von Beschäftigten eines Mitbewerbers - Verletzung

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