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   BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64   

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https://dejure.org/1964,1923
BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1964 - 1 StR 13/64 (https://dejure.org/1964,1923)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines Angeklagten in dem gegen ihn gerichteten Verfahren als Zeugen - Vernehmung eines früheren Mitbeschuldigten als Zeugen - Lösen einer zunächst bestehenden Verbindung zwischen verschiedenen Strafsachen - Missbrauch der Ermessensfreiheit des Richters bei ...

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1034
  • MDR 1964, 522
  • JR 1964, 305
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Daß dem Zeugen ein bestimmter Vorhalt nicht gemacht wurde, kann mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Das gilt auch für den Fall, daß das gegen ihn gerichtete Strafverfahren mit der Strafsache gegen einen anderen verbunden wird, und zwar auch insoweit, als er an den Straftaten, die dem Mitangeklagten vorgeworfen werden, unbeteiligt ist (RGSt 6, 279; BGHSt 10, 8).
  • BGH, 14.05.1962 - 5 StR 121/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Auch der Bundesgerichtshof hat diese Handhabung für zulässig angesehen (s. Urt. v. 14. Mai 1962 - 5 StR 121/62).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Daß dem Zeugen ein bestimmter Vorhalt nicht gemacht wurde, kann mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es steht nichts im Wege, die Angaben eines Mitangeklagten nach gewissenhafter Prüfung in freier Beweiswürdigung für glaubhaft zu halten und sie dem Urteil zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 18, 238, 241).
  • BGH, 11.11.1958 - 1 StR 532/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Ist die Verbindung aufgehoben, dann kann der eine Beschuldigte im Verfahren gegen den anderen nicht mehr als Beschuldigter auftreten, er kann nur noch und muß unter Umständen (§ 244 Abs. 2 StPO) als Zeuge gehört werden (vgl. RGSt 52, 138; BGH JR 1959, 67).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es besteht bei zeitweiser Trennung verbundener Strafsachen die Gefahr, daß bei der Urteilsfällung in der zeitweise abgetrennten Sache Beweisergebnisse mitberücksichtigt werden, die während der Trennung in der anderen Sache gefunden wurden, daß also gegen § 261 StPO verstoßen wird (vgl. BGH NJW 1953, 836 Nr. 22 und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts).
  • RG, 12.02.1918 - V 804/17

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Ist die Verbindung aufgehoben, dann kann der eine Beschuldigte im Verfahren gegen den anderen nicht mehr als Beschuldigter auftreten, er kann nur noch und muß unter Umständen (§ 244 Abs. 2 StPO) als Zeuge gehört werden (vgl. RGSt 52, 138; BGH JR 1959, 67).
  • RG, 04.01.1916 - II 653/15

    Kann die Revision darauf gestützt werden, daß der Angeklagte nach dem Protokolle

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Das Sitzungsprotokoll bringt über den Inhalt einer Zeugenaussage gegenüber den Feststellungen im Urteil keinen Gegenbeweis (s. § 274 StPO; RGSt 49, 315).
  • RG, 25.06.1895 - 1890/95

    Wer ist -- insbesondere im Stadium der Hauptverhandlung -- als Beschuldigter im

    Auszug aus BGH, 25.02.1964 - 1 StR 13/64
    Es ist allgemein anerkannt, daß ein früherer Mitbeschuldigter, der aus dem Verfahren ausgeschieden ist, das gegen einen anderen Beschuldigten weiterbetrieben wird, nun in dessen Verfahren als Zeuge vernommen werden kann (vgl. RGSt 27, 312).
  • RG, 09.05.1882 - 989/82

    Darf ein Mitangeklagter in demselben Verfahren überhaupt oder wenigstens dann

  • BGH, 27.11.1986 - 4 StR 536/86

    Mitwirkung eines blinden Richters

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß ein blinder Richter an einer tatrichterlichen Hauptverhandlung in Strafsachen nicht mitwirken kann, wenn es in dieser zur Einnahme eines Augenscheins kommt (BGHSt 4, 191, 193/194; 5, 354, 355; 18, 51, 53; BGH MDR 1964, 522; vgl. auch OLG Hamm VRS 11, 223, 224; JMBlNRW 1969, 245, 246).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

    Nur solange diese Klammer besteht, scheidet die Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge aus (BGHSt 10, 8/11 f.; BGH NJW 1964, 1034; NStZ 1984, 464 = NJW 1985, 76 = StV 1984, 361; KK/ S e n g e Vor § 48 Rn. 7 f.; Meyer-Goßner/ Sc h m itt vor § 48 Rn. 21 f.; Alsberg/ Dall m e y e r , Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl. Rn. 322; Eis e n b e r g , Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. Rn. 1005, 927 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.01.1965 - 2 StR 460/63

    Möglichkeit der Verwertung von Niederschriften über Vernehmungen von Angeklagten

    Die Trennung verschiedener Strafsachen ist nach ständiger Rechtsprechung nicht schon deshalb zu beanstanden, weil sie vorgenommen wird, um einen Mitangeklagten zu selbständigen Anklagepunkten, an denen er nach dem Eröffnungsbeschluß nicht beteiligt ist, als Zeugen zu hören (BGH JZ 1964, 525).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der

    Bleiben die Sachen verbunden, worden die Verfahren nicht getrennt, so verbleibt jeder der Angeklagten in dieser verfahrensrechtlichen Stellung auch bei der Verhandlung über solche Punkte der Anklage, die ihn nicht betreffen (BGHSt 3, 149, 152 f; BGHSt 10, 8; BGH Urt. vom 25. Februar 1964 - 1 StR 13/64 - zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen

    Die zeitweilige Trennung verbundener Strafsachen ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie vorgenommen wird, um einen Mitangeklagten zu einem strafrechtlichen Vorwurf, der ihn selbst nicht betrifft, als Zeugen in dem weiterlaufenden Verfahren gegen die anderen Mitangeklagten zu vernehmen (BGH LM Nr. 6 zu § 4 StPO = NJW 1964, 1034 = MDR 1964, 522).
  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

    Der in LM StPO § 4 Nr. 6 = NJW 1964, 1034 behandelte Fall war anders gelagert; dort war der Mitangeklagte, der nach Abtrennung seines Verfahrens als Zeuge vernommen wurde, an der Tat, zu der er aussagte, nicht beteiligt.
  • BGH, 23.09.1980 - 5 StR 188/80

    Betrug zum Nachteil der Hersteller von Arzneimitteln wegen nicht erfolgter

    Somit waren sie nach der Abtrennung in dem Verfahren gegen die Beschwerdeführer Zeugen und hätten als solche vernommen werden müssen (BGHSt 10, 8; NJW 1964, 1034; JR 1969, 148; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; BGH bei Holtz MDR 1977, 639; Meyer in Löwe-Rosenberg, 23. Auflage 1976, vor § 48 StPO Rdn. 17).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 94/70

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht - Vorliegen eines besonders

    Die vorübergehende Abtrennung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten S., um diesen zu einer Tat des Angeklagten Kohn, an der er nicht beteiligt war (Fall So.), als Zeugen vernehmen zu können, war verfahrensrechtlich zulässig (BGH NJW 1964, 1034).
  • LG Bonn, 03.07.1973 - 8 Ks 1/72

    Beteiligung an der Deportation von Juden aus Krosno ins KL Belzec.

    Im übrigen gebot aber auch die Aufklärungspflicht nicht seine erneute ergänzende Vernehmung zu den obigen Fällen (§§ 244 Abs. 2, 261 StPO; BGHSt 10, 8, 11; 18, 238 ff.; NJW 1964, 1034 f.; JR 1969, 148 f.).
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