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   OLG Hamburg, 16.01.1964 - 1 Ws 16/64   

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https://dejure.org/1964,1147
OLG Hamburg, 16.01.1964 - 1 Ws 16/64 (https://dejure.org/1964,1147)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.01.1964 - 1 Ws 16/64 (https://dejure.org/1964,1147)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. Januar 1964 - 1 Ws 16/64 (https://dejure.org/1964,1147)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1039
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 13.12.2005 - 5St RR 129/05

    Pflichtverteidigung bei anwaltlich vertretener Nebenklage - unwirksamer

    b) Nur ausnahmsweise hat die Rechtsprechung in besonders gelagerten Einzelfällen, vornehmlich aus Gerechtigkeitsüberlegungen heraus, die Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts verneint (vgl. BGHSt 18, 257/260; 19, 101/104; OLG Hamm NJW 1976, 1952; OLG Hamburg NJW 1964, 1039; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376).
  • OLG Bremen, 20.06.1983 - Ws 89/83

    Unwirksamkeit eines formal ordnungsgemäß erklärten Rechtsmittelverzichts; Verstoß

    Zwar hat der Angeklagte in der Hauptverhandlung vom 17. Mai 198[xxxxx]auf Rechtsmittel verzichtet, und es ist grundsätzlich daran festzuhalten, daß ein eindeutiger und formal wirksamer Rechtsmittelverzicht unanfechtbar und unwiderruflich ist, weil die öffentliche Bedeutung des Strafprozesses den zweifeisfreien Bestand und damit die unbedingte Wirksamkeit der Prozeßhandlungen erfordert, durch die auf ein Rechtsmittel verzichtet wird (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7.11.1978 - Ws 310/78 -, 16.9.1981 - Ws 130/81 - OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; Kleinknecht-Meyer 36. Aufl. Einleitung RN 103 f.).

    Daselbe gilt dann, wenn der Vorsitzende des Gerichts es entgegen der ihn gemäß § 140 StPO treffenden Pflicht unterläßt, dem Angeklagten einen Pflichtverteidiger zu bestellen, so daß dem Angeklagten, der nach dem Gesetz einen Anspruch auf den Beistand eines Pflichtverteidigers hat, keine Möglichkeit gegeben wird, sich von diesem bezüglich der Abgabe von Rechtsmittelerklärungen beraten zu lassen (OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; OLG Hamm MDR 1977, 599 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ).

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 232/94
    Der von einem solchen Angeklagten unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt StV 1991, 296; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Bremen StV 1984, 17; OLG Hamm MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig NJW 1965, 312 f.; OLG Hamburg NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit dem er sich zuvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG Düsseldorf, 23.11.1992 - 1 Ws 994/92
    Der von einem solchen Angekl. unmittelbar im Anschluß an die Urteilsverkündung erklärte Rechtsmittelverzicht ist unwirksam (OLG Frankfurt, StV 1991, 296; OLG Stuttgart aaO.; OLG Bremen, StV 1984, 17; OLG Hamm, MDR 1977, 559 f.; OLG Schleswig, NJW 1965, 312 f. und OLG Hamburg, NJW 1964, 1039), weil ihm bei Abgabe der Verzichtserklärung der ihm nach dem Gesetz zustehende Verteidiger nicht zur Seite stand, mit der er sich zurvor hätte beraten können und der ihn vor übereilten, nicht hinreichend sorgfältig überlegten Erklärungen hätte abhalten können.
  • OLG Naumburg, 12.02.2001 - 1 Ws 23/01

    Wirksamkeit eines im Falle notwendiger Verteidigung ohne Beteiligung eines

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  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039f. OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530f.).
  • OLG Oldenburg, 14.06.1982 - Ss 303/82

    Zulässigkeit einer Revision bei zuvor erklärtem Rechtsmittelverzicht des

    Nur ausnahmsweise und bei besonders gelagerten Einzelfällen hat die Rechtsprechung erkennbar aus Gründen der Gerechtigkeit des Einzelfalles - die Rechtswirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts verneint, etwa wenn in Fällen der Verurteilung zu hohen Strafen der Verzicht von dem Angeklagten erklärt worden war? ohne gehörig protokolliert worden zu sein und wenn der Verzicht dem Angeklagten "nur Nachteile bringen" konnte (Vgl. BGHSt 18, 257, 260 [BGH 12.02.1963 - 1 StR 561/62] ; 19, 101, 104), [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63] oder wenn die Fürsorgepflicht des Gerichts tangiert schien, etwa wenn der Vorsitzende den "Verzichtenden" zuvor sachlich unzutreffend belehrt hatte (OLG Hamm NJW 1976, 1952 [OLG Hamm 14.06.1976 - 4 Ws 131/76] ); Unwirksamkeit des erklärten Rechtsmittelverzichts ist insbesondere angenommen worden, wenn es sich um junge und lebensunerfahrene Angeklagte handelte, die zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, und wenn außerdem zusätzliche Besonderheiten zu berücksichtigen waren wie z.B. die Verkennung durch das Gericht, daß ein Fall notwendiger Verteidigung vorlag (OLG Hamm MDR 1977, 599, 600 [OLG Hamm 07.02.1977 - 4 Ws 427/76] ; ähnlich OLG Hamburg NJW 1964, 1039 [OLG Hamburg 16.01.1964 - 1 Ws 16/64] ; im Falle des OLG Hamm war gegen den Angeklagten zudem noch in der Hauptverhandlung eine Nachtragsanklage erhoben worden), oder wenn bei einem Fall notwendiger Verteidigung der "Rechtsmittelverzicht" nicht protokolliert worden war und der Verteidiger diesem sofort widersprochen hatte (OLG Frankfurt NJW 1966, 1376), oder wenn der Rechtsmittelverzicht nicht eindeutig erklärt und nicht protokolliert worden war und dem jugendlichen Angeklagten kein Verteidiger zur Seite stand, obwohl ein Fall der Pflichtverteidigung vorlag (OLG Schleswig, NJW 1965, 312 [OLG Schleswig 05.10.1964 - 2 Ws 186/64] ).
  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
  • OLG München, 25.07.1985 - 11 W 1967/85
    Des besonderen Strafrechtsschutzes gegen vorsätzliche oder fahrlässige falsche eidesstattliche Versicherungen (§ 156 StGB ) bedarf es daher zur Gewährleistung wahrheitsgemäßer Angaben des RA in der Regel nicht (vgl. OLG Köln, NJW 1964, 1039).
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