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   BGH, 18.10.1963 - 4 StR 243/63   

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BGH, 18.10.1963 - 4 StR 243/63 (https://dejure.org/1963,1936)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1963 - 4 StR 243/63 (https://dejure.org/1963,1936)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1963 - 4 StR 243/63 (https://dejure.org/1963,1936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 117
  • MDR 1964, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Die vorliegende Bestimmung der Geringwertigkeitsgrenze ist im Übrigen auch mit der Rechtsprechung des BGH, der beispielsweise wiederholt zehn Schachteln Zigaretten als geringwertig angesehen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 1975 - 4 StR 62/75 - [juris]; insoweit in BGHSt 26, 104 ff. nicht abgedruckt; NJW 1964, 117; s. auch Vogel aaO Rn. 7), vereinbar.
  • BGH, 15.11.1968 - 4 StR 451/68

    Mundraub bei geringfügigem Diebstahl zur Befriedigung eines unmittelbaren

    Nicht alle geringfügigen Diebstähle solcher Art, sondern nur diejenigen sollen von § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfaßt und milder bestraft werden, die "durch ein augenblickliches Bedürfnis oder Gelüst" hervorgerufen, also nur zur Befriedigung eines unmittelbaren Lebensbedürfnisses begangen worden sind (vgl. RGSt 10, 308, 310 ff; BGH GA 1957, 19; BGH NJW 1964, 117; BGH GA 1966, 245).

    Mit Recht ist Mundraub deshalb stets auch dann angenommen worden, wenn der Täter neben seinem eigenen unmittelbaren Bedarf den dritter Personen, z.B. seiner Hausgenossen befriedigen wollte (vgl. RGSt 13, 371, 375; BGH Urteil vom 12. November 1958 - 2 StR 474/58 - BGH NJW 1964, 117).

  • BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69

    Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer

    Daß der Angeklagte die Beute mit seinem Mittäter geteilt hat, ist unerheblich, da es für die Beurteilung der Frage, ob Mundraub vorliegt, nicht auf den Anteil des einzelnen Mittäters, sondern auf die Gesamtmenge und den Gesamtwert der entwendeten Sachen ankommt (BGH NJW 1964, 117).
  • BGH, 16.10.1970 - 2 StR 484/70

    Gesamtmenge und Gesamtwert entwendeter Genußmittel als Kriterien hinsichtlich

    Richtig ist, daß es für die Frage, ob Mundraub vorliegt, auf die Gesamtmenge und den Gesamtwert der von mehreren Tätern entwendeten oder zu entwendenden Genußmittel ankommt (BGH NJW 1964, 117).
  • BGH, 14.01.1966 - 4 StR 593/65

    Mundraub bei Entwendung zum alsbaldigen Verbrauch - Nahrungsmittel von

    Wenn auch für die Beurteilung nicht der Anteil des einzelnen Mittäters an der Diebesbeute, sondern deren Gesamtmenge und Gesamtwert maßgebend ist (BGH NJW 1964, 117 [BGH 18.10.1963 - StR 4 243/63 ]), könnte allerdings zweifelhaft sein, ob, wie das Landgericht ohne nähere Begründung annimmt, zwei Zentner Kartoffeln zum Preise von 18 bis 20, 00 DM nicht mehr als Nahrungsmittel von unbedeutendem Wert im Sinne des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB anzusehen sind (vgl. BGH Urt. v. 12. Mai 1959 - 1 StR 6/59 - und v. 14. Dezember 1960 - 2 StR 488/60 -).
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