Rechtsprechung
   BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,132
BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63 (https://dejure.org/1964,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.1964 - III C 123.63 (https://dejure.org/1964,132)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 1964 - III C 123.63 (https://dejure.org/1964,132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1870
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1953 - II C 111.53

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gem. § 54 BVerwGG - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Nach § 173 VwGO sind - soweit die VwGO keine Bestimmungen über das Verfahren enthält - das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; im § 548 ZPO heißt es, daß der Beurteilung des Revisionsgerichts auch diejenigen Entscheidungen unterliegen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind (vgl. zu dieser Vorschrift BVerwGE 1, 29 [34] und 13, 141 [144, 145]).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Nach § 173 VwGO sind - soweit die VwGO keine Bestimmungen über das Verfahren enthält - das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozeßordnung entsprechend anzuwenden, wenn die grundsätzlichen Unterschiede der beiden Verfahrensarten dies nicht ausschließen; im § 548 ZPO heißt es, daß der Beurteilung des Revisionsgerichts auch diejenigen Entscheidungen unterliegen, die dem Endurteil vorausgegangen sind, sofern sie nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes unanfechtbar sind (vgl. zu dieser Vorschrift BVerwGE 1, 29 [34] und 13, 141 [144, 145]).
  • BVerwG, 16.11.1962 - VIII B 29.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.06.1964 - III C 123.63
    Mangels ausreichender tatsächlicher Feststellungen war die Sache an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen, ohne daß zu erörtern war, ob in der Ablehnung der Anträge auf Vernehmung der im Sowjetsektor von Berlin wohnenden Zeugen ein Verfahrensmangel liegt (vgl. hierzu jedoch Beschluß vom 16. November 1962 - BVerwG VIII B 29.62 -).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Der das Ablehnungsgesuch zurückweisende Beschluß ist gemäß § 46 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar; dies gilt aber gemäß § 339 Abs. 3 LAG nicht in Rechtsstreitigkeiten in Lastenausgleichssachen (Urteil des Senats vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 123.63 - [Buchholz 310 § 173 VwGO Anhang § 43 ZPO Nr. 1 = NJW 1964, 1870]).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 2Z BR 49/00

    Verhältnis zwischen Akteneinsicht und Ablehnung des Richters

    Ein Antrag ohne unmittelbaren Bezug zu der anstehenden Sachentscheidung kommt nicht als Antrag, der einen Verlust des Ablehnungsrechts zur Folge 'haben könnte, in Betracht, weil aus ihm nicht abgeleitet werden kann, daß der Ablehnende dem Richter sein Vertrauen im Hinblick auf die Sachentscheidung nicht entzieht (BVerwG NJW 1964, 1870; MünchKomm/Feiber ZPO Rn. 4, Musielak ZPO Rn. 2, Zimmermann ZPO 5. Aufl. Rn. 1, jeweils zu § 43).
  • VGH Bayern, 18.04.2018 - 7 ZB 17.605

    Ablehnung von Richtern (hier im Prüfungsrechtsstreit)

    Denn ein in Kenntnis geltend gemachter Befangenheitsgründe gegenüber dem betroffenen Richter gestellter Antrag zieht nach § 43 ZPO (hier anzuwenden in Verbindung mit § 54 Abs. 1 VwGO) nur dann den Verlust des Ablehnungsrechts nach sich, wenn der Antrag einen unmittelbaren Bezug zur Sachentscheidung aufweist (Stackmann in MK zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 43 Rn. 4); Anträge rein formeller Art wie z.B. auf Erteilung einer Protokollabschrift, auf Gewährung von Akteneinsicht, auf Unterbrechung der Sitzung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung gehören nicht dazu (BVerwG, U.v. 18.6.1964 - III C 123.63 - NJW 1964, 1870).
  • BVerwG, 09.05.1972 - IV CB 30.69

    Rügelose Einlassung und Richterablehnung; Begriff der "natürlichen Eigenart der

    Sinn der Vorschrift ist es, eine Partei mit ihrem Ablehnungsgrecht dann auszuschließen, wenn sie zu erkennen gegeben hat, daß sie dem - später doch noch - abgelehnten Richter in Kenntnis des Ablehnungsgrundes ihr Vertrauen im Hinblick auf die erstrebte Sachentscheidung nicht entzieht (Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 123.63 - (Buchholz 310, § 173 VwGO Anhang § 43 ZPO Nr. 1)).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 3 CB 4.81

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision innerhalb eines Rechtsstreits mit

    Hierzu können auch Entscheidungen über rein prozessuale Fragen innerhalb einer Lastenausgleichsstreitigkeit rechnen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG 3 C 123.63 - ).
  • VG Aachen, 12.08.2008 - 1 K 264/07

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach dem Stellen eines

    Urteil vom 18. Juni 1964 - III C 123.63 -, NJW 1964, 1870 (1870), hierzu ausgeführt hat, es bleibe der Partei unbenommen, bei Erfolglosigkeit ihres Verlegungsantrags ihr Ablehnungsrecht geltend zu machen, wenn dieser Antrag den Verlust des Ablehnungsrechts nicht zur Folge hätte, so vermag sich die Kammer dieser Argumentation nicht anzuschließen.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 3 C 4.81

    Klage auf Auskunft - Folgen einer einseitigen Erledigungserklärung des Beklagten

    Hierzu können auch Entscheidungen über rein prozessuale Fragen innerhalb einer Lastenausgleichsstreitigkeit rechnen (vgl. Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG 3 C 123.63 - ).
  • BVerwG, 20.01.1966 - III C 124.64

    Versagung des Armenrechts

    Zwar hat der Senat in dem Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 123.63 - entschieden, daß ein Beschluß, durch den in einer Lastenausgleichssache ein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen worden ist, trotz Ausschlusses der Beschwerde im Revisionsverfahren nachprüfbar sei, weil es sich bei diesem Beschluß um eine dem Endurteil vorausgegangene wesentliche Entscheidung handele.
  • BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 73.69

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Mängel im

    Das erkennende Gericht schließt sich demnach in der Beurteilung dieser Frage den grundsätzlichen Erwägungen an, die in dem zu § 339 des Lastenausgleichsgesetzes ergangenen Urteil des III. Senats vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 123.63 - (Buchholz 310 § 173 VwGO Anh. § 43 ZPO Nr. 1 = NJW 1964, 1870) zum Ausdruck kommen.
  • BVerwG, 16.12.1965 - III C 220.64

    Beurteilung der Unangemessenheit einer Gegenleistung - Zulässigkeit der Vertagung

    Die Entscheidung über die Vertagung liegt in dem Ermessen des Gerichts (Urteil vom 18. Juni 1964 - BVerwG III C 123.63 -).
  • BVerwG, 23.12.1974 - VI B 77.74

    Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts (VG)

  • BVerwG, 06.06.1969 - III ER 402.69
  • BVerwG, 22.02.1966 - V B 236.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1965 - III C 87.65

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses betreffend die Zurückweisung einer Klage wegen

  • BFH, 07.04.1976 - VII B 7/76

    Beschwerde gegen Beschluß - Antrag auf Ablehnung eines Sachverständigen -

  • BVerwG, 19.02.1976 - 3 ER 200.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1970 - III ER 212.69

    Bewilligung des Armenrechts - Fristgerechte Einzahlung des Kostenvorschusses -

  • BVerwG, 07.02.1968 - III B 124.67

    Vertreibungsschaden an einer Lebensmittelgroßhandlung - Verstoß gegen die guten

  • BVerwG, 06.02.1967 - III B 109.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.12.1966 - V CB 13.66

    Einlegung einer Beschwerde wegen der Voreingenommenheit der Richter -

  • BVerwG, 27.06.1966 - V CB 13.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.06.1966 - V CB 15.66

    Mehrstufige Ausgestaltung des Rechtsweges - Verzinsung

  • BVerwG, 25.10.1976 - 3 B 78.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 01.03.1976 - RiZ(R) 2/75

    Entlassung eines Richters auf Probe - Beurteilung der Leistungen und Fähigkeiten

  • BVerwG, 22.02.1966 - V B 235.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1965 - III ER 405.65

    Rechtsmittel

  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 187/01
  • LSG Bayern, 21.01.2002 - L 5 AR 186/01
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht