Weitere Entscheidung unten: OLG München, 15.07.1964

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   BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64   

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BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64 (https://dejure.org/1964,280)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1964 - 1 StR 174/64 (https://dejure.org/1964,280)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1964 - 1 StR 174/64 (https://dejure.org/1964,280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit als Voraussetzung der Bestechungstatbestände - Vergleichbarkeit der Rechtlage nach § 49a Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) a.F. mit den Bestechungstatbeständen - Gleichartigkeit der Begehungsweise als Merkmal der fortgesetzten Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 332

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 1
  • NJW 1964, 2260
  • MDR 1964, 1018
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 91/51
    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Einen Vorteil i.S. des § 332 StGB nimmt auch der Beamte an, der ihn aus den Erlös eines Betrugs erhält, bei dem er durch eine amtspflichtwidrige Handlung mitgewirkt hat (Weiterführung von BGHSt 1, 182).

    Allerdings genügt es nicht für die Bestechungstatbestände, wenn der Beamte sich den Vorteil durch die pflichtwidrige Handlung erst selbst verschaffen soll oder verschafft hat (BGHSt 1, 182); denn einen solchen Vorteil begehrt und erhält er nicht, wie das die §§ 331 ff StGB voraussetzen, von anderer Seite als Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit (BGHSt 15, 217, 222; 15, 352, 355).

    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).

  • RG, 24.10.1932 - II 810/32

    Ist das Verlangen eines Anteils an der zu erwartenden Versicherungssumme bei dem

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Schon in der anfänglich freilich nicht einheitlichen Rechtsprechung des Reichsgerichts * ) bestand schließlich Klarheit darüber, daß ein mit der Verbrechensverübung oder der pflichtwidrigen Amtshandlung verbundener Nutzen nur dann nicht als Vorteil im Sinne des § 49 a Abs. 3 a.F. StGB und der §§ 331 ff StGB zählt, wenn er den Beteiligten des Verbrechens oder der Pflichtwidrigkeit als unmittelbare Frucht, von selbst und ohne weiteres Zutun, zufällt (RGSt 66, 392; 58, 92 zu § 49 a a.F. StGB; RG ZRpflBay 1927, 60 zu § 332 StGB).

    ) zu dem früheren § 49 a Abs. 3 StGB - Lohn für Abtreibungshilfe -: RGSt 28, 23; RG DStrRZ 1915, 555; RG JW 1935, 2919 Nr. 16; RG HRR 1937, 1200; Brandstifterlohn aus der Versicherungssumme: einerseits RG Recht 1912 Nr. 830, andererseits RGSt 66, 392; zu § 333 StGB einerseits HGSt 22, 94 - Anstiftung zum Diebstahl - andererseits RGSt 55, 181 - Anstiftung zur Amtsunterschlagung -.

  • RG, 22.11.1895 - 3281/95

    Ist erfolglose Aufforderung zur Begehung des Verbrechens des § 219 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Im früheren § 49 a. StGB hatte das Gewähren von Vorteilen nach Abs. 3 - worunter die Rechtsprechung auch das Inaussichtstellen eines Vorteils verstand (RGSt 28, 23 und ständig) - die Bedeutung, das bloß mündliche Auffordern oder Erbieten zum Verbrechen als ernstlich und daher in gleicher Weise strafwürdig zu kennzeichnen wie die schriftliche Aufforderung oder das schriftliche Anerbieten, die sich beide nach der jener Vorschrift zugrundeliegenden Auffassung schon allein durch ihre Schriftlichkeit als ernst gemeint auswiesen (HGSt 6, 67, 68; 10, 3).

    ) zu dem früheren § 49 a Abs. 3 StGB - Lohn für Abtreibungshilfe -: RGSt 28, 23; RG DStrRZ 1915, 555; RG JW 1935, 2919 Nr. 16; RG HRR 1937, 1200; Brandstifterlohn aus der Versicherungssumme: einerseits RG Recht 1912 Nr. 830, andererseits RGSt 66, 392; zu § 333 StGB einerseits HGSt 22, 94 - Anstiftung zum Diebstahl - andererseits RGSt 55, 181 - Anstiftung zur Amtsunterschlagung -.

  • RG, 20.09.1881 - 1628/81

    1. Sind in Preußen die von einem öffentlich bestellten Fleischbeschauer

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Dieser Gedanke war schon früh in der Rechtsprechung des Reichsgerichts aufgekommen (RGSt 4, 421, 425 f) und dort vor allein zu § 49 a Abs. 3 StGB a.F. entwickelt worden.

    Offenbar an diese, für die Bestechungstatbestände ähnlich lautende Rechtsprechung (RGSt 4, 421; RG ZRpflBay 1927, 60) knüpft die Verteidigung mit den Einwand an, der Angeklagte habe darum, weil er den Bestechungslohn erst durch dienstpflichtwidriges Mitwirken an den Betrügereien der Unternehmer und des Angestellten der französischen Behörde, aus dem Betrugserlös, erlangt hat, sich allein eines Betrugsvergehens schuldig gemacht.

  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 315/55
    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60

    Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Diese Rechtsanschauung hat der Bundesgerichtshof übernommen (BGHSt 1, 182, 183; 16, 37, 39; BGH Urt. vom 8. Juli 1954 - 4 StR 441/53 -, S. 60, und vom 28. Oktober 1955 - 2 StR 315/55 -, insoweit BGHSt 8, 214 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Eine solche Prüfung führt zu den Ergebnis, daß die Strafverfolgung verjährt ist, soweit der Beschwerdeführer einen Anteil aus den am 10. April 1952 gezahlten Bestechungsgeld empfing denn die Verjährung ist gegen ihn erst durch den Durchsuchungsbeschluß vom 24. April 1962 unterbrochen worden, und es ist nicht festgestellt, daß er seinen Anteil an dem Bestechungslohn erst nach diesem Stichtag erhielt (BGHSt 18, 274).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Allerdings genügt es nicht für die Bestechungstatbestände, wenn der Beamte sich den Vorteil durch die pflichtwidrige Handlung erst selbst verschaffen soll oder verschafft hat (BGHSt 1, 182); denn einen solchen Vorteil begehrt und erhält er nicht, wie das die §§ 331 ff StGB voraussetzen, von anderer Seite als Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit (BGHSt 15, 217, 222; 15, 352, 355).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Auszug aus BGH, 07.07.1964 - 1 StR 174/64
    Allerdings genügt es nicht für die Bestechungstatbestände, wenn der Beamte sich den Vorteil durch die pflichtwidrige Handlung erst selbst verschaffen soll oder verschafft hat (BGHSt 1, 182); denn einen solchen Vorteil begehrt und erhält er nicht, wie das die §§ 331 ff StGB voraussetzen, von anderer Seite als Gegenleistung für die Pflichtwidrigkeit (BGHSt 15, 217, 222; 15, 352, 355).
  • RG, 27.08.1891 - 2360/91

    Ist die Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens im Sinne des §. 49 a

  • RG, 11.07.1919 - IV 285/19

    Zur Anwendung des § 49 a in Verbindung mit § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB.

  • RG, 24.01.1922 - 895/21

    Ist bei mündlicher Aufforderung zur Teilnahme an einem Verbrechen § 49 a StGB.

  • RG, 29.08.1899 - 3177/99

    Liegt der Thatbestand des § 49 a St.G.B.'s auch dann vor, wenn die That, zu deren

  • RG, 24.03.1927 - III 53/27

    1. Zum Begriff des Vorteils im Sinne des § 49 a Abs. 3 StGB. 2. In welchem

  • RG, 21.02.1924 - II 1170/23

    1. Liegt eine schriftliche Aufforderung (§ 49 a StGB.) auch dann vor, wenn sie

  • RG, 14.12.1920 - IV 1677/20

    Zum Begriff der Zueignung. Tateinheit von Anstiftung und Bestechung. Ist die

  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09

    Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen

    Ein mit der pflichtwidrigen Diensthandlung verbundener Nutzen scheidet nur dann als Vorteil aus, wenn er dem Amtsträger als unmittelbare Frucht von selbst und ohne weiteres Zutun zufällt (BGHSt 20, 1, 3; BGH NStZ 1987, 326, 327, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Das Reichsgericht hat zwar zu § 49 Abs. 3 StGB a.F. - wonach das mündliche Auffordern oder Erbieten, ein Verbrechen zu begehen, nur dann strafbar war, wenn es an die Gewährung von Vorteilen irgendwelcher Art geknüpft war - mit Blick auch auf die §§ 331, 332 StGB a.F. entschieden, daß eine Verbrechenszusage, um den Schäden zu entgehen, die für den Fall einer Unterlassung der angesonnenen Tat drohen, nicht nach § 49 a StGB strafbar sei (RGSt 64, 374, 375; zur Vergleichbarkeit der Begriffsbestimmungen in § 49 a Abs. 3 und §§ 331, 332 StGB a.F. siehe auch BGHSt 20, 1, 2 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64] bis 4).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Dagegen ist der nutzen, den der Beamte erst dadurch erhält, daß er sich durch eine pflichtwidrige Diensthandlung an einer gewinnversprechenden Straftat beteiligt, ein Vorteil im Sinne der §§ 331 ff StGB (BGHSt 20, 1, 3 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]; BGH Urteil vom 26. September 1978 - 1 StR 286/78, mitgeteilt b. Holtz MDR 1979, 107 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] im Anschluß an RGSt 4, 421, 425; DGHSt 1, 182, 183).
  • BGH, 15.06.2005 - 1 StR 491/04

    BGH hebt freisprechendes Urteil wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und

    Der von den Angeklagten Ro. und W. entsprechend gewährte Vorteil, die Unterbeauftragung und die Weitergabe der vertragsgemäßen Zahlungen der Stadt G. abzüglich 10 bis 15 % an die Firma M., ist die geforderte und gewährte Gegenleistung im Sinne der §§ 332, 334 StGB (vgl. BGHSt 20, 1, 2; BGH NStZ 1994, 191 = BGHR StGB § 332 Abs. 1 Vorteil 4; BGH NStZ 1987, 326, 327 = NJW 1987, 1340, 1342; Jeschek in LK 11. Aufl. § 332 Rdn. 9; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 332 Rdn. 21).
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

    Das wäre der Fall, wenn der Angeklagte am Abschluß der "Grundvereinbarung" anläßlich des Vierergesprächs als Mittäter des S. beteiligt war und beide sich dabei mit der von R. zugesagten Provisionszahlung einen Vorteil als Gegenleistung für pflichtwidrige Diensthandlungen haben versprechen lassen, wenn somit unter den an dem "Vierergespräch" Beteiligten von vornherein Einigkeit bestanden hatte, daß der Angeklagte selbst durch pflichtwidriges Handeln im Amt gegenüber den begünstigten Firmen mitwirken und dafür unmittelbar an den von S. vereinnahmten Bestechungsgeldern beteiligt werden sollte (vgl. BGH NJW 1964, 2260 f.; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 332 Rdn. 21 a.E.).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

    Der Anwendung des § 332 Abs. 1 StGB steht nicht entgegen, daß das dem Angeklagten zugeflossene Geld aus einem von ihm selbst unter Beteiligung der Vorteilsgeber begangenen Betrug stammte (vgl. BGHSt 20, 1, 3 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]; BGH NStZ 1987, 327 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.09.1978 - 1 StR 286/78

    Erfordernis einer erneuten Verzichtserklärung in Bezug auf die Vereidigung eines

    Einen Vorteil im Sinne des § 332 StGB nimmt auch der Beamte an, der ihn aus dem Erlös eines Betruges oder einer Untreue erhält, bei denen er durch eine amtspflichtwidrige Handlung mitgewirkt hat (BGHSt 20, 1).
  • BGH, 24.02.1966 - 1 StR 504/65

    Verlesung eines Schriftstücks zum Zwecke des Urkundenbeweises - Einführung des

    Daß die Firma Ba. & H. im Einvernehmen mit Schlager sich durch betrügerische Machenschaften an der Bundesbahn schadlos hielt, würde an einer unentgeltlichen Zuwendung der Leistungen an den Angeklagten nichts ändern (vgl. BGHSt 20, 1 [BGH 07.07.1964 - 1 StR 174/64]).
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Rechtsprechung
   OLG München, 15.07.1964 - 11 W 1407/63   

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https://dejure.org/1964,2015
OLG München, 15.07.1964 - 11 W 1407/63 (https://dejure.org/1964,2015)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.1964 - 11 W 1407/63 (https://dejure.org/1964,2015)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 1964 - 11 W 1407/63 (https://dejure.org/1964,2015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,2015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1730
  • NJW 1964, 2260 (Ls.)
  • MDR 1964, 932
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