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   BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62   

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BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62 (https://dejure.org/1963,111)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1963 - V ZR 56/62 (https://dejure.org/1963,111)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1963 - V ZR 56/62 (https://dejure.org/1963,111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1365, § 1366
    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 218
  • NJW 1964, 347
  • MDR 1964, 132
  • DB 1964, 27
  • DB 1964, 28
  • JR 1964, 59
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1956 - II ZR 229/54

    Stimmrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Das Berufungsgericht hat insbesondere mit Recht darauf abgestellt, daß der Übergabevertrag zugleich die Bestandteile des Erbvertrags in sich schließt, daß dieser in seinem Tatbestand und seinen Wirkungen nicht über den Übergabevertrag hinausgeht (vgl. BGHZ 20, 363, 370 [BGH 14.05.1956 - II ZR 229/54] /371), daß die Übertragung des Grundbesitzes in dem Übergabevertrag ausdrücklich "im Wege der vereinten Erbfolge" vorgenommen wurde und daß der Vater der Klägerin unmittelbar nach Abschluß des Übergabevertrags seine früheren letztwilligen Verfügungen widerrufen hat.
  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Dieser Zeitpunkt ergibt sich aus der Beantwortung der gegenüber dem Normalfall des § 140 BGB (vgl. BGHZ 19, 269, 273) [BGH 15.12.1955 - II ZR 204/54] lediglich dahin abzuändernden Frage, was die Vertragschließenden gewollt hätten, wenn sie daran gedacht hätten, daß der Übergabevertrag zunächst nur schwebend unwirksam sein, durch die spätere Verweigerung der Genehmigung durch den anderen Ehegatten aber endgültig unwirksam werden würde.
  • RG, 06.02.1928 - VI 329/27

    Vertreter ohne Vertretungsmacht.

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Es bestehen deshalb keine rechtlichen Bedenken dagegen, die Vorschrift des § 140 BGB entsprechend ihrem vom Berufungsgericht zutreffend hervorgehobenen Zweck, dem Willen der Vertragsschließenden, einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen, dadurch zum Ziel zu verhelfen, daß das rechtlich unzulässige Mittel durch ein rechtlich zulässiges ersetzt wird, auch auf den hier in Frage stehenden Übergabevertrag anzuwenden (vgl. RGZ 120, 126, 127/128 hinsichtlich der Vorschrift des § 139 BGB).
  • OLG Hamm, 15.09.1959 - 15 W 341/59
    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (OLG Hamm NJW 1960, 436 [OLG Hamm 15.09.1959 - 15 W 341/59] = Rpfl 1959, 349; BGB RGRK 11. Aufl. § 1365 Anm. 14; Palandt, BGB 22. Aufl. § 135 Anm. 1 und § 1365 Anm. 3; Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 1365 Anm. 3 und § 1368 Anm. 6; Erman, BGB 3. Aufl. § 1365 Anm. 6; Krüger/Breetzke/Nowack, Gleichberechtigungsgesetz § 1365 Anm. 3; Reinicke NJW 1957, 889, 890 [BayObLG 29.03.1957 - 2 RReg St 864/56] ; a.M. lediglich Frank NJW 1959, 135) und ist ferner dem Regierungsentwurf II zum Gleichberechtigungsgesetz und seiner Begründung (Bundestagsdrucksache Nr. 224/53) zu entnehmen.
  • RG, 30.04.1912 - VII 484/11

    Verpfändung von Forderungen. Konversion.

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Zur Begründung hat es ausgeführt, daß nach dem Sprachgebrauch des Bürgerlichen Gesetzbuches zu den nichtigen Geschäften, bei denen nach § 140 BGB eine Umdeutung in Frage komme, nur solche gehörten, die, weil sie den gesetzlichen Erfordernissen nicht entsprächen, jeder Rechtswirksamkeit entbehrten und von neuem, unter Beachtung des Gesetzes, geschlossen werden müßten, wenn die Parteien dabei bestehen bleiben wollten; dafür, daß der Gesetzgeber in § 140 BGB unter den nichtigen auch jene Geschäfte hätte mitverstehen wollen, die zwar zunächst die beabsichtigte Rechtswirksamkeit nicht hätten, aber unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere beim Hinzutreten eines gewissen Tatbestandes, nachträglich wirksam werden könnten, liege nicht der mindeste Anhalt vor; gegen die Anwendung des § 140 BGB bestünden auch hinsichtlich der Vorfrage Bedenken, ob hinsichtlich der nach dieser Vorschrift maßgebenden Willensbildung die Zeit des Vertragsabschlusses oder die Zeit des Eintritts der endgültigen Unwirksamkeit in Betracht komme; für den letzteren Zeitpunkt spreche, daß vorher von einer der Nichtigkeit gleichstehenden Unwirksamkeit und von der Kenntnis einer solchen nicht die Rede sein könne (RGZ 79, 306, 308/309).
  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62
    Es bestehen deshalb, wie das Berufungsgericht mit Recht hervorhebt und von der Revision auch nicht beanstandet wird, keine rechtlichen Bedenken dagegen, den endgültig unwirksamen Übergabevertrag nach § 140 BGB als einen Erbvertrag aufrecht zu erhalten (vgl. RG JW 1910, 467, BGHZ 8, 23, 34) [BGH 12.11.1952 - IV ZB 93/52] .
  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    (1) § 1365 Abs. 1 BGB soll die wirtschaftliche Grundlage der Familie vor einseitigen Maßnahmen eines Ehegatten schützen und zugleich den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten sichern (Senat, BGHZ 35, 135, 136 f.; 40, 218, 219; 43, 174; BGH, Urt. v. 23. Juni 1983, IX ZR 47/82, NJW 1984, 609, 610).
  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Eine solche Beschränkung enthält die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1963 - V ZR 56/62, BGHZ 40, 218).
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Es ist anerkannt, dass § 140 BGB auf Verfahrenshandlungen entsprechend anzuwenden ist (BGH, Beschluss vom 28. September 2016 - XII ZB 487/15, BGHZ 212, 133 Rn. 28) und auch dann gilt, wenn die Nichtigkeit, bzw. hier die Gegenstandslosigkeit des Rechtsmittels, später eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1963 - V ZR 56/62, BGHZ 40, 218, 222), wie vorliegend bei der Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2, die vor der Rechtsbeschwerde des Musterklägers eingelegt wurde.
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 516/80

    Voraussetzungen eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugrunde gelegt, wonach ein nach § 1365 BGB unwirksamer Vertrag grundsätzlich nach § 140 BGB in einen Erbvertrag umgedeutet werden kann (Urteil vom 13. November 1963 - V ZR 56/62 - NJW 1964, 347, 348) [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62].
  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die Vorschrift des § 140 BGB auf schwebend unwirksame Rechtsgeschäfte überhaupt angewendet werden kann (dazu z.B. BGHZ 40, 218, 222).
  • BGH, 30.03.1994 - XII ZR 30/92

    Rechtsfolgen der Verweigerung der Genehmigung eines zustimmungspflichtigen

    Voraussetzung einer Heilung des Rechtsgeschäfts ist jedenfalls, daß es im Zeitpunkt der Beendigung des Güterstandes schwebend unwirksam ist (BGHZ 40, 219, 222 [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62]; Senatsurteile vom 2. Dezember 1981 aaO. und vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 97/85 - NJW 1987, 2673, 2674).

    a) Die Umdeutung in ein wirksames Rechtsgeschäft gemäß § 140 BGB kann in Betracht kommen, wenn das unwirksame Rechtsgeschäft zugleich die Bestandteile des anderen Rechtsgeschäfts in sich schließt, der Erbvertrag also in seinem Tatbestand und seinen Wirkungen nicht über den Veräußerungsvertrag hinausgeht und denselben von den Parteien gewollten wirtschaftlichen Erfolg erreicht (BGHZ 19, 269, 275; 40, 219, 255) [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62].

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Eine Umdeutung nach § 140 BGB setzt nämlich voraus, dass das tatsächlich abgeschlossene Rechtsgeschäft wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (BGHZ 26, 320, 328) oder wegen endgültiger Versagung einer erforderlichen Genehmigung (BGHZ 40, 218, 222) unwirksam ist.
  • KG, 26.05.2009 - 1 W 61/08

    Umdeutung eines formnichtigen Schenkungsversprechens in eine letztwillige

    Hier hat das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt, dass bei einer Umdeutung nach § 140 BGB das Ersatzgeschäft in seinen Wirkungen nicht weiter reichen darf als das unwirksame Rechtsgeschäft (vgl. BGHZ 40, 218, 225; 125, 355, 363; Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Aufl., § 140 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1983 - IX ZR 47/82

    Geltendmachung der Unwirksamkeit nach der Scheidung

    Die mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils eingetretene Beendigung des Güterstandes ( §§ 1564 Satz 2, 1372 BGB) hätte die Unwirksamkeit nicht geheilt (vgl. BGHZ 40, 218; BGH LM BGB § 1365 Nr. 7, § 1366 Nr. 2).

    § 1365 BGB dient zwar in erster Linie der Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlage der gesamten Familie, bezweckt aber auch, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seines Ausgleichsanspruchs ( §§ 1371 ff BGB) zu schützen (BGHZ 40, 218, 219 [BGH 13.11.1963 - V ZR 56/62]; 43, 174 [BGH 26.02.1965 - V ZR 227/62]; LM BGB § 1365 Nr. 7).

  • OLG Frankfurt, 03.01.2012 - 20 W 297/11

    Grundbuch: Nachweise im Hinblick auf § 1365 I BGB

    Für die darin enthaltene erbvertragliche Einsetzung des Beteiligten zu 2) als Alleinerbe seiner Mutter bedurfte es schon deshalb keiner Genehmigung nach § 1365 Abs. 1 BGB, da diese Norm keine Einschränkung der Testierfreiheit zur Folge hat (BGHZ 40, 218, 224; Staudinger/Thiele: BGB, 2007, § 1365 Rdnr. 11; Koch in Münchener Kommentar zum BGB, § 1365, Rdnr. 39).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 224/03

    Voraussetzungen der Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung durch eine

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 165/76

    Letztwillige Verfügung, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 351/05

    Umdeutung einer unwirksamen Anfechtungserklärung

  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • OLG Brandenburg, 12.06.2003 - 5 U 68/02

    Zur Entstehung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Nichterfüllung der

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2023 - 5 W 87/22

    Grundbuchamt: Verlangen des Nachweises weiteren Vermögens bei Betroffenheit des

  • OLG Celle, 29.01.1987 - 12 UF 122/86
  • BGH, 14.03.1985 - X ZB 13/83

    "Caprolactam"; Zulässigkeit des Widerrufs der Rücknahme einer Patentanmeldung

  • OLG Naumburg, 27.09.2002 - 11 U 20/02

    Neue Bundesländer: Kein selbständiges Gebäudeeigentum bei Errichtung gewerblicher

  • OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14

    Grundbuchsache: Amtswegige Prüfung der Erforderlichkeit einer Zustimmung des

  • BGH, 07.05.1997 - XII ZR 109/96

    Haftung des der Treuhandverwaltung unterliegenden Vermögens der GVVG für

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 165/97

    Vertragsübernahme bei Übertragung des gesamten Auftragsbestandes durch Sequester

  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 400/92

    Zulässigkeit der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine freiwillige

  • BGH, 05.02.1980 - KZR 13/79

    Wirksamkeit eines Automatenaufstellvertrags - Fehlen einer schriftlichen

  • OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97

    Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines

  • LG Heidelberg, 25.04.1997 - 5 S 164/96

    Verpflichtung eines Unterhaltsverpflichteten zur Verwertung seiner

  • BayObLG, 01.10.1980 - BReg. 2 Z 43/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 114/74

    Tilgung eines Darlehens durch Scheckeinlösungen - Fälligkeit einer

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