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   BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63   

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https://dejure.org/1963,617
BGH, 29.10.1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1963 - 1 StR 385/63 (https://dejure.org/1963,617)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 19, 131
  • NJW 1964, 457
  • MDR 1964, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2006 - 16 W 109/06

    Begriff der bezogenen Vergütung nach § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG : Keine

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof (NJW 1964, 457) als Vergütung i. S. v. § 5 Abs. 3 ArbGG die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche für maßgebend gehalten.
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2006 - 7 W 29/06

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten im

    So hat auch der BGH (NJW 1964, 457) als Vergütung i. S. v. § 5 Abs. 3 ArbGG die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche für maßgebend gehalten.
  • OLG München, 22.06.2007 - 7 W 1079/07

    Maßgeblichkeit unbedingter Provisionsansprüche des Handelsvertreters bei

    Zwar kann der Unternehmer nicht durch erhöhte Zahlungen die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ausschalten, weil als Vergütung im Sinn des § 5 Abs. 3 ArbGG nur die unbedingt entstandenen Provisionsansprüche maßgebend sind (BGH NJW 1964, 457) und darüber hinausgehende Zahlungen als weitere Vorschüsse außer Ansatz bleiben.
  • BGH, 29.05.1979 - 5 StR 220/79

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen - Strafbarkeit wegen

    Dieser hat seinen Grund in den besonderen Verhältnissen, die mit dem stationären Aufenthalt in einer Anstalt verbunden sind: Der Betroffene ist seinem gewohnten Lebenskreis entrissen (BGHSt 19, 131, 133); der Kontakt mit den Menschen, mit denen er sonst umzugehen pflegt, ist eingeschränkt oder unterbrochen; die Verhältnisse in der Anstalt führen regelmäßig zu einer Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit.
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